dev: Rechtspaket Deploy A — Entscheidungen 14.10., Go-Live-Plan, Deploy-Notiz v1.14.0, Roadmap 3
Ausgearbeitete Texte (Syndikationsvertrag, Prüfvermerk-Antworten, DSE-0.4- Ersatztexte, AGB-Bildrechte-Gate, Versandfassung beantwortet), DSE-0.4- Veröffentlichungsfassung, Umsetzungsstand mit Nachtrag 15.10. und der Abschluss- und Go-Live-Plan (D1–D7, R1–R8, Fristenmatrix, Deploys A/A2/B). Roadmap: v1.14.0 in der Release-Tabelle, 3.1 und 3.2 erledigt, Stand des Rechtspakets unter Abschnitt 3. Co-Authored-By: Claude Fable 5.1 <noreply@anthropic.com>
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43
dev/archive/betrieb/deploy-v1.14.0.md
Normal file
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# Deploy v1.14.0 — Rechtspaket Deploy A: DSE 0.4, Anzeige-Label, Alt-API ohne KI-Erklärung
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**Stand:** 15.10.2026 · **Live bisher:** `v1.13.1` · Ablauf nach [git-deploy.md](../../betrieb/git-deploy.md), Abschnitte C und D.
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**Inhalt** (Rechtspaket 10/2026, [Go-Live-Plan](../../rechtliches/Claude%20outputs/abschluss-und-go-live-plan-2026-10-15.md), Roadmap [3](../../roadmap.md)):
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- **Datenschutzerklärung 0.4** (gültig ab 16.10.2026) auf allen drei Hosts: Ist-Berichtigung mit Fehlerprotokoll (3a), Kontosicherheit (7a), Aktivitätsverlauf und API (7b/7a), Zustellbarkeit (12a), Bilder (10a/8a), Beweisarchiv (10b/8b), Archivfunktion statt § 57 MStV, nur OpenAI als Prüfanbieter, vollständige Fristenliste (13). Version und Stand kommen aus `legal_documents`. Kommende Fristen aus Deploy B stehen als „führen wir ein“.
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- **Pressekontakt-Mails:** Hinweis nach Art. 14 DSGVO mit Link zur Datenschutzerklärung unter dem Abmeldehinweis.
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- **Boost-Label** „Anzeige · Gebuchte Platzierung“ (D1) mit Erklärung „Bezahlte Platzierung …, nicht unsere Auswahl“; der bezahlte Aufmacher trägt kein redaktionelles Tag mehr, der unbezahlte heißt „Neueste Meldung“. Preisseite nennt das Label. DE/EN.
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- **Alt-Schnittstelle (`/service`):** Meldungen ohne KI-Feld werden als `not_declared` gespeichert — kein Label, keine Bestätigung im Namen des Kunden, im Editor und in API v1 nicht wählbar (RP-09). Bisher wurde „ohne KI“ eingetragen.
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- **Turnstile** ohne `remoteip` an Cloudflare.
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- **Einreich-Dialog:** menschliche Prüfung schon nach der ersten Ablehnung anforderbar, Freistellung verweist auf die AGB, KI-Angabe neutral formuliert.
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**Umfang:** **eine Migration** (`press_release_ai_declarations.confirmed_at` wird nullable — kleine Tabelle, Sekunden), kein Asset-Diff, keine neuen `.env`-Werte, Scheduler unverändert. **Der `LegalDocumentSeeder` muss live laufen** (DSE 0.4 ab 16.10.). Suite 2.569 grün, einer übersprungen; Larastan ohne Meldung.
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**Changelog:** `deploy.sh` legt drei Entwürfe „Verbessert“ an. In Admin ▸ Einstellungen ▸ Changelog freigeben — den DSE-Eintrag erst am 16.10.
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## Deploy
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```bash
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cd ~/pressekonto.com
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# vorher: DB-Backup (Migration)
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bash dev/betrieb/deploy.sh v1.14.0 --migrations
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php artisan db:seed --class=LegalDocumentSeeder --force
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```
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Der Seeder ist wiederholbar (`updateOrCreate`), legt nur den Eintrag DSE 0.4 mit `effective_from` 2026-10-16 neu an.
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## Prüfungen danach
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- `/health` meldet `v1.14.0`.
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- `.env` live: `SENTRY_BROWSER_DSN` leer (D2) — falls gesetzt, leeren und `php artisan config:cache`.
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- Heute (15.10.): `/de/datenschutz` zeigt schon den 0.4-Text, die Versionszeile aber noch „Version 0.3 · 3. Juli 2026“ — das ist gewollt, sie springt am 16.10. um.
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- **Ab 16.10. auf allen drei Hosts:** `/de/datenschutz` zeigt „Version 0.4“, kein „§ 57“, kein „Google Gemini“.
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- Startseite mit aktivem Boost: Aufmacher trägt nur „Anzeige · Gebuchte Platzierung“, kein „Top-Meldung“.
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- Alt-API-Testeinreichung ohne `ai_declaration`: `ai_text_declaration = not_declared`, `ai_declaration_confirmed_at` leer, keine Kennzeichnung auf der Meldungsseite.
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## Betrieb (außerhalb des Deploys, Go-Live-Plan Abschnitt 4)
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- Umami: Rohdaten-Aufbewahrung 13 Monate einstellen (DSE 5 nennt die Frist).
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- GlitchTip: Event-Retention 90 Tage (DSE 3a).
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- Backup-Rotation 14 Tage bestätigen (BN-03).
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- Newsletter-Kampagne #3 löschen (D6).
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# Abschluss und Go-Live-Plan — Rechtspaket 10/2026
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**Stand:** 15.10.2026 (ersetzt die Fassung vom 14.10.; Deploy-A-Stand nachgetragen) · **Gehört zu:** `dokumenten 14-10-2026/01` bis `05`, `Claude outputs/` (DSE-0.4-Fassung, Deploy-A-Umsetzung), `nachweise/`, Versandfassung vom 13.10.
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**Zweck:** Festhalten, was entschieden ist, was im Code liegt, was noch fehlt — bis das Paket den Status „abgeschlossen“ hat. Es gibt keine weitere Prüfrunde; es gibt nur noch Umsetzung, Abnahme, Veröffentlichung.
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## 1. Entscheidungen (getroffen am 14.10.2026)
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| Nr. | Entscheidung | Ergebnis |
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|---|---|---|
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| D1 | Boost-Label | **„Anzeige · Gebuchte Platzierung“**; unbezahlter Aufmacher heißt „Neueste Meldung“ |
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| D2 | Browser-Fehlerberichte (GlitchTip-SDK im Browser) | **Aus.** `SENTRY_BROWSER_DSN` bleibt leer; serverseitig läuft alles weiter |
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| D3 | Beweisarchiv-Fristen | **Je Fallgruppe** (Matrix in Abschnitt 3) |
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| D4 | connektar | **Term Sheet** mit drei Kernpunkten plus Abschaltdatum der Alt-API; Datei 01 bleibt Volltext für Nachverhandlung und neue Partner |
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| D5 | Menschlicher Anwalt für AGB 0.7 | **Jetzt nicht.** Wiedervorlage, wenn der Umsatz es trägt (Richtwert: nächstes Jahr bei wachsendem Traffic) |
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| D6 / R2 | Juli-Mails | **Risiko bewusst getragen.** Grauzone (Kontoinhaber, Dienstinformation, Abmeldelink), keine Korrekturmail, keine weiteren Mails, Kampagne #3 löschen |
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| D7 | Mail-Einträge im Aktivitätsverlauf | **Betreff nach 90 Tagen durch Vorlagenkennung ersetzen**, Rest 395 Tage |
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| — | Alle weiteren Punkte | Wie empfohlen (Betreiberangabe 14.10.: „Bei allen weiteren Entscheidungen passt genau das, was du vorschlägst“) |
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**Tatsächliche Lage, die vieles vereinfacht (Betreiberangabe 14.10.):** keine laufenden Abonnements, keine gekauften Credits, keine Bild-Uploads unter AGB 0.6, kein Altbestand; die zehn Bestandsverträge (MAN-Kreis) verlängern derzeit nicht; der einzige aktive API-Kunde liefert keine Bilder; der Bild-Upload ist neu.
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Folgen: kein Bestandsschutz-Pfad im Gate, keine zwei Upload-Bestätigungen, keine Änderungskündigung, keine Massenankündigung. Der Bild-Upload hängt ab sofort an AGB 0.7 (wer hochlädt, hat 0.7 im Gate angenommen). Deploy A2 wartet nicht auf Deploy B.
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## 2. Restrisiken (bewusst getragen, nicht weiter bearbeitet)
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| Nr. | Punkt | Einordnung |
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|---|---|---|
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| R1 | UrhDaG | Vermerk 3.9 bleibt; Formulierung wird auf „nach dokumentierter Prüfung nicht anwendbar; Wiedervorlage bei Google News, Partnerkuratierung, 1 Mio. € Umsatz“ abgeschwächt. Gering. |
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| R2 | Juli-Mails | Siehe D6. Dokumentation in BN-08 und Abschnitt 1. Gering. |
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| R3 | Umami | Kein IP-Speichern, täglich rotierender Hash; Wortlaut in DSE 0.4 angepasst. Sehr gering. |
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| R4 | Stripe-Rollen | Ein Satz in DSE 0.4 (Zahlungsabwicklung eigenverantwortlich, Rechnungs-PDF Auftragsverarbeitung). Sehr gering. |
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| R5 | Hash-Export ohne qualifizierten Zeitstempel | Reicht für Regress gegen Kunden. Gering. |
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| R6 | Fristen Sessions/Reset-Tokens/API-Tokens/Jobs | Kommen in DSE 0.5, nicht 0.4. Keines. |
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| R7 | DSFA Bildprüfung, D7-Analyse, Newsletter | Bleibt aus, bis ein Aktivierungspaket geöffnet wird. Keines. |
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| R8 | Beweiskette um Streitakten-Inhalte ergänzen | Manuell im Regressfall. Keines. |
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## 3. Beweisarchiv: Fristen je Fallgruppe (D3, für Deploy B)
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| Ereignis | Was ins Archiv kommt | Frist |
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|---|---|---|
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| Veröffentlichtes Bild entfernt oder ersetzt | Original, veröffentlichte Fassung, Bestätigungsprotokoll, Veröffentlichungszeitraum | 3 Jahre nach Jahresende |
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| PM depubliziert (Antrag, Meldeverfahren, eigene Entscheidung) | Letzter Stand mit Pressekontakten, Einreichungsnachweis, Vorgangsnummer | 3 Jahre nach Jahresende |
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| DSGVO-Änderung (Schwärzung, Pseudonymisierung) | Diff der betroffenen Felder plus Vorgangsnummer | 3 Jahre nach Jahresende |
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| Kontaktdaten-Aktualisierung, Tippfehler | Diff der Felder | 1 Jahr |
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| Kennzeichnungskorrektur (KI) | Alter/neuer Wert, Quelle, Begründung | 1 Jahr |
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| Abgelehnt, nie veröffentlicht | Kein Archiv; Text/Bilder 180 Tage, Ablehnungsnachweis 3 Jahre in der normalen DB | wie angegeben |
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| Entwurf gelöscht oder 180 Tage unbearbeitet | nichts | sofort |
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| Original-Metadaten (GPS, Seriennummer) | bleiben im Original, keine Auswertung, Zugriff nur Compliance | wie das Original |
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| Löschvermerk | Kennung, Objektschlüssel, Ereignis, Zeitpunkte, Hash | 14 Tage nach letzter rückspielbarer Sicherung plus 30 Tage |
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| Zugriffsprotokoll | Admin, Zweck, Zeitpunkt | 395 Tage |
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Legal Hold: Anspruch, Umfang, Prüfdatum (90 Tage), bekanntes Ende; Aufhebung löscht zum regulären Datum, kein Fristneustart. Einschränkung Art. 18: eigener Status, sperrt Abruf und Export, Aufhebung nur nach Information des Betroffenen.
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## 4. Go-Live-Plan und Stand
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### Deploy A — Ist-Berichtigung · **getestet und committet als v1.14.0 (15.10.), Deploy offen**
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Detailliste: `deploy-a-umsetzung-2026-10-14.md` (mit Nachtrag 15.10.), Deploy-Schritte: `dev/archive/betrieb/deploy-v1.14.0.md`. Beim Testen kam eine Lücke heraus: Der Audit-Trail `press_release_ai_declarations` verlangte ein Bestätigungsdatum, das es bei „keine Angabe“ nicht gibt — eine kleine Migration macht die Spalte nullable, der Deploy braucht daher `--migrations` und vorher ein DB-Backup.
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| Punkt | Stand |
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|---|---|
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| DSE 0.4 als Blade-Fassung mit drei Partials, Version/Stand aus `legal_documents`, Seeder-Eintrag ab 16.10. | ✅ im Code |
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| Alt-API `not_declared` (kein Label, nicht wählbar, Einreichen ohne Bestätigung) | ✅ im Code |
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| Turnstile ohne `remoteip` | ✅ im Code |
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| Boost: Label D1, kein redaktionelles Tag am bezahlten Lead, Preisseiten-Satz, DE/EN | ✅ im Code |
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| Gate-Dialog-Texte (Mensch ab erster Ablehnung, Freistellung → AGB, KI-Hinweis neutral) | ✅ im Code |
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| Impressum § 18 Abs. 2 MStV | ✅ war bereits drin |
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| DSE-Link (Art. 14) in Pressekontakt-Mails | ✅ im Code |
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| Tests angepasst, zwei neue Tests für `not_declared` | ✅ im Code |
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| Pint, Larastan, volle Suite (2.569 grün), Migration `confirmed_at` nullable, Tests auf die neuen Texte angepasst | ✅ 15.10. im Dev-Container |
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| Commits und Tag `v1.14.0` | ✅ 15.10. (Push und Deploy: Kevin) |
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| SMB-Reste löschen: `storage/claude-snapshot/`, `dev/rechtliches/.deploy-a-…tmp` (beide leer, untracked) | ⬜ Kevin |
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| Deploy: `deploy.sh v1.14.0 --migrations` (DB-Backup vorher), dann `db:seed --class=LegalDocumentSeeder --force`; `SENTRY_BROWSER_DSN` leer, `config:cache` | ⬜ offen |
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| Umami Rohdaten 13 Monate, GlitchTip 90 Tage, Backup-Rotation 14 Tage bestätigen (BN-03) | ⬜ offen |
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| Kampagne #3 löschen | ⬜ offen |
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| Dokumente: Schwellwertprüfung Art. 35 Textprüfung (1 Seite), UrhDaG-Vermerk umformulieren, Interessenabwägung datieren und abzeichnen | ⬜ offen (liefere ich mit A2) |
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**Abnahme A (ab 16.10.):** `/de/datenschutz` auf allen drei Hosts zeigt „Version 0.4“, kein „§ 57“, kein „Google Gemini“; Boost-Testmeldung ohne „Top-Meldung“ mit „Anzeige · Gebuchte Platzierung“; Alt-API-Testeinreichung ohne `ai_declaration` speichert `not_declared` und zeigt keine Kennzeichnung.
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### Deploy A2 — AGB 0.7, Richtlinien 0.3, Gate an · **nächste Woche**
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| Punkt | Stand |
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|---|---|
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| AGB 0.7 Gesamtfassung: Datei 04 (§ 8, § 8a ohne Signaturprüfung, § 9, § 6 Abs. 2 mit „Anzeige · Gebuchte Platzierung“, § 10 Abs. 6 Modell B, § 13 Abs. 1, § 7 Abs. 2/3/5, § 11 Abs. 5) plus 0.6-Rest; Anschlusskorrekturen § 4, § 7, § 11 | ⬜ liefere ich als nächstes |
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| Richtlinien 0.3 (Ablehnungsbegründung als „Gründe“, Hinweis auf automatisierte Mittel und menschliche Prüfung, KI-Angabe-Text) | ⬜ |
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| Upload-Bestätigung v3 (§ 8a, „im Namen von [Vertragspartner]“, unveränderlicher Link) — nur diese eine Fassung | ⬜ |
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| `agb_version` und `richtlinien_version` je Credit-Kaufcharge | ⬜ |
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| Seeder: AGB 0.7, Richtlinien 0.3 mit Gültigkeitsdatum | ⬜ |
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| `LEGAL_ACCEPTANCE_GATE=true` | ⬜ |
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| Vertragsinformation an die elf bezahlten Konten (zehn MAN, ein API-Kunde), Login-Hinweis für alle | ⬜ |
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**Abnahme A2:** Testkonto ohne Annahme sieht das Gate bei Einreichung, Kauf und Bild-Upload; Annahmedatensatz enthält Volltext-Hash und Fassung; nach Annahme keine erneute Abfrage; MAN-Konto sieht das Gate genau einmal.
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### Deploy B — Löschläufe, Archiv, DSE 0.5 · **zwei bis drei Wochen nach A2**
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| Punkt | RP |
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|---|---|
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| IP-Bereinigung Vorgänge, letzte Login-IP, Altbestand | RP-02 |
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| Entwürfe 180 Tage löschen; Ablehnungen Text/Bilder 180 Tage, Nachweis minimal; Kontaktanfragen 180 Tage nach Abschluss | RP-02 |
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| Aktivitätsverlauf 90/395 je Typ; Betreff nach 90 Tagen ersetzen (D7) | RP-07 |
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| Bounce-Postfach alle Ordner 90 Tage; Meldebestätigungslinks von der Abmeldesperre ausnehmen | RP-08 |
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| Archiv: `retain_until` je Ereignistyp (Abschnitt 3), Vorgangsnummer statt E-Mail, Einreichungsnachweis beim Einreichen, Hold ohne Neustart mit Prüfdatum, Art.-18-Status, Löschvermerk minimal, Zugriffsprotokoll 395 Tage | RP-03, RP-05 |
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| Externer Löschstand plus Hash-Export, Restore-Übung (DB alt, Disk alt, beide alt, Ziel nicht erreichbar) | RP-04, B-01 |
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| Betriebsnachweise BN-03 (Backupinventar, Redis), BN-05 (GlitchTip, Nginx 14 Tage, Umami, IMAP-Regel) | RP-10 |
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| DSE 0.5: alle „führen wir ein“ raus, Fristen Sessions/Tokens/Jobs (R6) | |
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**Abnahme B:** Jeder Löschlauf einmal produktiv mit Protokoll; Restore-Übung dokumentiert; kein „führen wir ein“ mehr in der DSE.
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### Danach — Abschluss
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connektar-Termin mit Term Sheet (D4) und Abschaltdatum der Alt-API; Interessenabwägung in Zielfassung abzeichnen; Projektwissen (`handover_loesch-anfragen.md`, Decision-Update 3.8) aktualisieren. Dann Paketstatus: **abgeschlossen**.
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## 5. Nächste Schritte, konkret
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| Wer | Was | Wann |
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|---|---|---|
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| Kevin | Pushen und deployen (`v1.14.0 --migrations`, Seeder); Live-Schritte aus der Deploy-Notiz; Abnahme A am 16.10. | diese Woche |
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| Claude | AGB 0.7 Gesamtfassung, Richtlinien 0.3, Upload-Bestätigung v3 als Text; Schwellwertprüfung Art. 35; UrhDaG-Umformulierung | als nächster Schritt |
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| Kevin | Gegenlesen AGB 0.7, dann A2-Code | nächste Woche |
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| Claude | connektar Term Sheet (zwei Seiten, Annahmen mit Rückmeldefrist) | mit A2 |
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@ -0,0 +1,77 @@
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# Deploy A — Umsetzungsstand (14.10.2026)
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Alle Änderungen liegen **uncommitted** im Arbeitsverzeichnis `/Volumes/Sites/presseportale.com`.
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Tests und Pint konnte ich von hier nicht ausführen (kein Docker im freigegebenen Zugriff) —
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die PHP-Dateien sind syntaxgeprüft, die Blade-Dateien auf Direktiven-Balance geprüft.
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## 1. Was geändert ist
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### Datenschutzerklärung 0.4 (gültig ab 16.10.2026)
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- `resources/views/web/datenschutz.blade.php` — komplett auf 0.4 (Ist-Stand, offene Punkte als „führen wir ein“).
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Version/Stand kommen aus `legal_documents` (`LegalDocument::current()`), Fallback 0.4.
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- Neu: `resources/views/web/partials/datenschutz-aktivitaet.blade.php`, `datenschutz-bilder.blade.php`,
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`datenschutz-beweisarchiv.blade.php`.
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- `database/seeders/LegalDocumentSeeder.php` — Eintrag DSE 0.4, `effective_from` 2026-10-16.
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- Backup der alten Fassung: `/tmp/datenschutz.blade.php.bak` (im Linux-Sandbox der App, nicht auf dem Mac).
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### Boost-Kennzeichnung „Anzeige · Gebuchte Platzierung“ (D1 B)
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- `lang/de/web.php`, `lang/en/web.php` — Label, Hinweistext, `top_story` → „Neueste Meldung“, `more_top` → „Weitere Meldungen“.
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- `resources/views/components/web/focus-hero.blade.php`, `resources/views/web/kategorie.blade.php` — geboosteter Lead zeigt nur das Anzeige-Tag, kein redaktionelles Tag.
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- `lang/de/pricing.php`, `lang/en/pricing.php` — Boost-Hinweis nennt das Label.
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### KI-Erklärung über die Alt-Schnittstelle (RP-09)
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- `app/Enums/AiTextDeclaration.php` — neuer Wert `NotDeclared = 'not_declared'` (kein Label, nicht wählbar, `declarableValues()`).
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- `app/Http/Controllers/Api/Legacy/LegacyPressReleaseController.php`, `app/Http/Controllers/Api/V1/PressReleaseController.php` —
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Alt-Pfad setzt `not_declared` ohne `ai_declaration_confirmed_at`; v1-Submit akzeptiert nur echte Werte.
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- `app/Livewire/Concerns/InteractsWithAiDeclaration.php` — Editor akzeptiert `not_declared` nicht.
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- `app/Services/PressRelease/PressReleaseService.php` — Guard lässt `not_declared` ohne Bestätigung durch.
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### Turnstile ohne IP-Übermittlung
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- `app/Services/Spam/TurnstileVerifier.php` — `remoteip` entfernt.
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### Texte
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- `resources/views/components/press-release-submit-modal.blade.php` — Mensch nach erster Ablehnung anforderbar, Freistellung verweist auf AGB, KI-Hinweis neutral.
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- `resources/views/components/emails/unsubscribe-note.blade.php` — Art.-14-Hinweis mit DSE-Link.
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### Tests
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- Angepasst: `LegacyApiCompatibilityTest`, `LegacyServiceParityTest`, `LegalDocumentTest` (7 Dokumente, 15./16.10.),
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`BoostPlacementTest`, `ContactSpamProtectionTest` (kein `remoteip`), `StaticPagesTest` (DSE 0.4-Inhalte, Versionszeile).
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- Neu in `PressReleaseAiDeclarationTest`: `not_declared` wird ohne Bestätigung eingereicht, hat kein Label,
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ist im Editor und in API v1 nicht wählbar.
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## 2. Was du auf dem Mac ausführst
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```bash
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cd /Volumes/Sites/presseportale.com
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? php bin pint --dirty --format agent
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php artisan test --compact --filter="StaticPages|LegalDocument|BoostPlacement|ContactSpamProtection|PressReleaseAiDeclaration|LegacyApiCompatibility|LegacyServiceParity|PressReleaseSubmitApi|EndBoost|Changelog"
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php artisan test --compact # einmal komplett vor dem Commit
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```
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Vorher aufräumen (von meiner Seite nicht löschbar, SMB-Reste):
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`storage/claude-snapshot/` und `tests/Feature/Web/.smbdeleteAAA*` löschen.
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## 3. Live-Schritte zu Deploy A (nach grünem Test und Deploy)
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1. `.env` live: `SENTRY_BROWSER_DSN=` leer lassen (Browser-SDK aus, D2) — dann `php artisan config:cache`.
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2. `php artisan db:seed --class=LegalDocumentSeeder --force` (DSE 0.4 ab 16.10.).
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3. Umami: Rohdaten-Aufbewahrung 13 Monate einstellen.
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4. GlitchTip: Event-Retention 90 Tage einstellen.
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5. Backup-Rotation 14 Tage bestätigen (BN-03).
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6. Newsletter-Kampagne #3 löschen.
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7. Am 16.10. auf allen drei Hosts prüfen: `/de/datenschutz` zeigt „Version 0.4“, Boost-Lead zeigt „Anzeige · Gebuchte Platzierung“.
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## Nachtrag 15.10.2026 (Dev-Container)
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Pint, Larastan und die volle Suite liefen. Erster Lauf: 15 Fehler, alle auf drei Ursachen zurückzuführen, alle behoben:
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- **`press_release_ai_declarations.confirmed_at` war NOT NULL** — jede Alt-API-Einreichung (und der neue Test) scheiterte mit 500 beim Schreiben des Audit-Eintrags. Neue Migration `2026_10_15_144449_make_confirmed_at_nullable_on_press_release_ai_declarations` macht die Spalte nullable; der Eintrag „keine Angabe, nicht bestätigt“ bleibt damit im Audit-Trail nachweisbar. **Deploy braucht `--migrations` und vorher ein DB-Backup.** Abschnitt 3 oben gilt sonst unverändert.
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- `BoostPlacementTest` und `PreisePageTest` erwarteten noch die alten Boost-Texte (Hinweis, EN-Label, Preisseite) — angepasst, plus Prüfung, dass der bezahlte Aufmacher kein „Neueste Meldung“-Tag trägt.
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- `StaticPagesTest` suchte einen Satz, der im Blade umbrochen ist — Teilsatz auf einer Zeile geprüft.
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Ergebnis: 2.569 bestanden, 1 übersprungen; Larastan ohne Meldung. Committet und getaggt als `v1.14.0`; Deploy-Notiz `dev/archive/betrieb/deploy-v1.14.0.md`. SMB-Reste: `tests/Feature/Web/.smbdeleteAAA*` gab es im Container nicht; `storage/claude-snapshot/` (zwei leere `.tgz`) und `dev/rechtliches/.deploy-a-umsetzung-2026-10-14.md.2974.skrut6.tmp` (leer) bleiben zum Löschen durch Kevin — beide untracked, stören den Deploy nicht.
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## 4. Danach (Deploy A2, nächste Woche)
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AGB 0.7 Gesamtfassung + Richtlinien 0.3 + Upload-Bestätigung v3, `LEGAL_ACCEPTANCE_GATE=true`,
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Info-Mail an die 11 zahlenden Konten. Den AGB-0.7-Volltext liefere ich als nächsten Schritt.
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@ -0,0 +1,774 @@
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# Datenschutzerklärung 0.4 — Veröffentlichungsfassung (Deploy A)
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**Erstellt:** 14.10.2026 · **Grundlage:** Live-Text 0.3 vom 12.10.2026, Ersatztexte aus `03-dse-0.4-ersatztexte.md`, Entscheidungen aus `06-abschluss-und-go-live-plan-2026-10-14.md`
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**Prinzip:** Diese Fassung beschreibt den Ist-Stand nach Deploy A. Wo eine kürzere Frist erst mit Deploy B kommt, steht der heutige Stand und der Satz „führen wir ein“. Nichts wird als umgesetzt beschrieben, was nicht läuft.
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**Vor Veröffentlichung müssen auf Live stimmen:** Browser-Fehlererfassung aus, Turnstile ohne `remoteip`, Umami-Rohdatenfrist 13 Monate gesetzt, GlitchTip-Aufbewahrung 90 Tage gesetzt, Backup-Rotation 14 Tage (BN-03), Boost ohne „Top-Meldung“. Platzhalter: Veröffentlichungsdatum, Link zum Versionsarchiv.
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Unverändert gegenüber 0.3 (nicht wiederholt geprüft): Abschnitte 1, 2, 4, 5a, 7 (Hub), 10 (Portale: Newsroom), 11, 12, 14, 15.
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## A. Hub (pressekonto.com)
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**Stand: [Veröffentlichungsdatum] · Version 0.4.**
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Die Abschnitte 7 bis 9 gibt es nur auf dem Hub: Kundenkonto, Anmeldelink, Stripe.
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### 1. Verantwortlicher
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Verantwortlicher für die Datenverarbeitung auf pressekonto.com ist:
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adametz.media
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Inhaber: Kevin Adametz
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In der Lake 4
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33739 Bielefeld
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E-Mail: info@pressekonto.com
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### 2. Grundsätze und Rechtsgrundlagen
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Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit dies für den Betrieb dieses Angebots, die Erbringung unserer Leistungen, die Bearbeitung von Anfragen oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
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Die jeweilige Rechtsgrundlage nennen wir in den einzelnen Abschnitten dieser Datenschutzerklärung. Je nach Verarbeitung kommen insbesondere folgende Rechtsgrundlagen in Betracht:
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- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist,
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- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, soweit wir rechtlich zur Verarbeitung verpflichtet sind,
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- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist,
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- Art. 85 DSGVO in Verbindung mit den jeweils anwendbaren medien- und presserechtlichen Sonderregelungen, soweit personenbezogene Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken verarbeitet werden.
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Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn sie in dieser Datenschutzerklärung beschrieben ist, wenn sie für die Leistungserbringung erforderlich ist, wenn eine gesetzliche Pflicht besteht oder wenn Sie eingewilligt haben.
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Wir verkaufen keine personenbezogenen Daten und schalten keine personalisierte Werbung.
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Die Übertragung dieser Website erfolgt verschlüsselt über TLS.
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### 3. Hosting und Server-Logs
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Unsere Systeme werden bei der Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland, betrieben. Mit Hetzner besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
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Beim Aufruf unserer Seiten verarbeitet der Webserver technisch notwendige Verbindungsdaten. Dazu gehören insbesondere:
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- IP-Adresse,
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- Zeitpunkt des Aufrufs,
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- aufgerufene Seite,
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- übertragene Datenmenge,
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- Referrer-URL,
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- User-Agent,
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- technische Statuscodes.
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Die Verarbeitung erfolgt zur Bereitstellung, Sicherheit, Stabilität und Fehleranalyse unseres Angebots. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
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Die Server-Logs werden grundsätzlich nach 14 Tagen gelöscht, sofern kein sicherheitsrelevanter Vorfall oder eine rechtliche Pflicht eine längere Aufbewahrung erforderlich macht.
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### 3a. Fehlerprotokoll
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Um technische Fehler zu erkennen und zu beheben, übermitteln unsere Server Fehlerberichte an eine selbst betriebene Fehlerdatenbank (GlitchTip). Diese befindet sich auf einem Server der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, im Rechenzentrum Falkenstein in Deutschland. Hetzner verarbeitet Daten für uns auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags.
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Der Bericht enthält insbesondere Zeitpunkt, Fehlermeldung und betroffene Programmstelle, die bereinigte Seitenadresse und Herkunftsseite, Browser, Betriebssystem und Softwarestand. Bei angemeldeten Nutzern kann die interne Nutzerkennung enthalten sein, soweit sie zur Zuordnung und Behebung des Fehlers benötigt wird. Zugangs- und Bestätigungscodes werden ersetzt; Abfrageparameter werden bis auf eine begrenzte Freigabeliste entfernt. IP-Adressen, Cookies, Formulareingaben und Anfrageinhalte werden nicht als Felder in den Fehlerbericht übernommen. Erkennbare E-Mail-Adressen in Fehlertexten werden ersetzt. Technische Freitexte können trotz Bereinigung im Einzelfall personenbezogene Angaben enthalten; diese werden nur zur Fehlerbehebung verarbeitet und bei fehlendem Bedarf entfernt. Eine Fehlererfassung in Ihrem Browser setzen wir nicht ein.
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Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse besteht im sicheren und funktionsfähigen Betrieb. Fehlerberichte löschen wir spätestens nach 90 Tagen, soweit nicht in einem konkreten Sicherheits- oder Rechtsfall eine gesondert begründete Sicherung erforderlich ist.
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### 4. Cookies und technisch notwendige Speicherungen
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Wir verwenden keine Marketing-Cookies und keine Tracking-Cookies.
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Auf pressekonto.com werden ausschließlich technisch notwendige Cookies und vergleichbare Speichertechnologien eingesetzt. Dazu gehören insbesondere Sitzungs-Cookies für den Login, Sicherheits-Token und technisch erforderliche Speicherungen für das Kundenkonto. Diese sind für den Betrieb des Kundenkontos und die Bereitstellung der von Ihnen angeforderten Funktionen erforderlich. Rechtsgrundlagen sind § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Cookies und Token werden mit Ende der Sitzung oder nach kurzer Frist gelöscht.
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Da wir keine Marketing- oder Tracking-Cookies einsetzen, ist für diese Website kein Cookie-Banner erforderlich.
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### 5. Webanalyse mit Umami
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Wir nutzen die selbst gehostete Analysesoftware Umami auf eigenen Servern.
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Umami setzt keine Cookies in Ihrem Browser. Es findet kein website- oder geräteübergreifendes Tracking statt. Es werden keine Nutzerprofile erstellt.
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IP-Adressen werden nicht gespeichert. Besuche werden über einen täglich wechselnden, aus technischen Merkmalen gebildeten Prüfwert gezählt, der nach Ablauf des Tages keiner Person und keinem Gerät mehr zugeordnet werden kann. Die Rohdaten der Analyse-Instanz werden spätestens nach 13 Monaten gelöscht.
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Verarbeitet werden ausschließlich aggregierte Nutzungsdaten, insbesondere:
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- Seitenaufrufe,
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- Referrer,
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- Gerätetyp,
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- Browser,
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- Betriebssystem,
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- ungefährer Standort auf Länderebene.
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Die Verarbeitung erfolgt zur Reichweitenmessung, technischen Optimierung und Verbesserung unseres Angebots. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Eine Übermittlung der Analysedaten an externe Tracking- oder Werbedienstleister findet nicht statt.
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### 5a. Eigene Nutzungsstatistiken ohne Personenbezug
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Neben Umami führen wir auf unseren eigenen Servern drei einfache Ereignisprotokolle, mit denen wir die Reichweite veröffentlichter Pressemitteilungen belegen und den Weg von einer Benachrichtigung zum Kundenkonto nachvollziehen. Diese Protokolle enthalten keine IP-Adressen, keine Cookies und keine Kennungen, die eine Person oder ein Gerät wiedererkennbar machen.
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- **Aufrufe und Teilen-Klicks je Pressemitteilung.** Gespeichert werden die Meldung, der Zeitpunkt und bei einem Teilen-Klick der gewählte Kanal. Daraus entstehen die Aufrufzahlen und Tagesverläufe, die wir dem einreichenden Unternehmen zeigen.
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- **Abrufe durch Such-, KI- und Feed-Dienste.** Ruft ein bekannter Dienst eine Meldung oder einen RSS-Feed ab, speichern wir den Dienst, die gekürzte Programmkennung (User-Agent), den Zeitpunkt und die betroffene Meldung beziehungsweise den Feed. Nennt ein Feed-Dienst in seiner Kennung eine Abonnentenzahl, übernehmen wir diese Zahl. Wer einen Feed abonniert hat, erfahren wir nicht.
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- **Schritte vom Hinweis zum Konto.** Klickt ein Empfänger einen Link in einer unserer Benachrichtigungen, nutzt einen Anmeldelink, bearbeitet einen Newsroom, legt ein Konto an oder bucht erstmals, halten wir den Schritt, den Anlass (zum Beispiel „Veröffentlichungsmail") und das betroffene Unternehmen fest. Die Person und ihre E-Mail-Adresse werden dabei nicht gespeichert; die Auswertung zählt Unternehmen, nicht Menschen.
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Die Verarbeitung erfolgt zur Reichweitenmessung gegenüber unseren Kunden, zur Bewertung unserer Benachrichtigungen und zur Verbesserung unseres Angebots. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Protokolle werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht mit anderen Daten zu Nutzerprofilen verbunden.
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### 6. Kontaktaufnahme
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Wenn Sie uns per E-Mail oder über ein Formular kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen angegebenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Dazu können insbesondere gehören:
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- Name,
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- E-Mail-Adresse,
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- Inhalt Ihrer Nachricht,
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- betroffene URL,
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- Zeitpunkt der Anfrage,
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- technische Metadaten zur Missbrauchsvermeidung und Sicherheit.
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Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit Ihre Anfrage mit einem Vertrag oder vorvertraglichen Maßnahmen zusammenhängt. In allen anderen Fällen ist Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Soweit wir gesetzlich zur Bearbeitung oder Dokumentation verpflichtet sind, ist Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
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Die Daten werden gelöscht, sobald die Anfrage abgeschlossen ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen an einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
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Bei Anfragen, Meldungen, Widerrufen, Kündigungen und Buchungsbestätigungen über unsere Formulare speichern wir zusätzlich die IP-Adresse, von der die Eingabe gesendet wurde, zum Schutz vor Missbrauch und zum Nachweis des Eingangs. Sie bleibt derzeit beim jeweiligen Vorgang gespeichert; eine gesonderte Löschung nach 90 Tagen führen wir ein und nennen sie in der nächsten Fassung.
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Anfragen, die unser Spamfilter als unerwünschte Werbung oder automatisierte Eingabe erkennt, werden ohne Weiterleitung an unser Team zurückgehalten, damit wir Fehleinstufungen prüfen können, und spätestens nach 30 Tagen automatisch gelöscht.
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### 6a. Schutz vor automatisierten Anfragen (Cloudflare Turnstile)
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Im Kontaktformular und bei der Registrierung verwenden wir Turnstile von Cloudflare, Inc., 101 Townsend Street, San Francisco, CA 94107, USA, um automatisierte missbräuchliche Eingaben zu erkennen. Turnstile wird erst geladen, wenn Sie das Kontaktformular öffnen oder die Registrierungsseite aufrufen. Cloudflare verarbeitet dabei unter anderem IP-Adresse, Browser- und Verbindungsmerkmale sowie Informationen über die aufgerufene Website. Unser Server prüft das von Turnstile ausgegebene Token bei Cloudflare; wir erhalten nur das Ergebnis der Prüfung. Ist der Dienst nicht erreichbar, nehmen wir die Eingabe an und kennzeichnen sie intern zur Missbrauchsprüfung.
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Cloudflare verarbeitet Daten einerseits zur Bereitstellung der Sicherheitsprüfung für uns, andererseits für eigene, in den [Turnstile-Datenschutzhinweisen](https://www.cloudflare.com/turnstile-privacy-policy/) erläuterte Zwecke. Für die Verarbeitung in unserem Auftrag gelten die vereinbarten Datenschutzbedingungen. Unsere Prüfung beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser Interesse ist der Schutz unserer Formulare vor Missbrauch, etwa dem massenhaften Versand von Bestätigungs-E-Mails an fremde Adressen. Unbedingt erforderliche Zugriffe auf Ihr Endgerät für diese Schutzfunktion stützen wir auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.
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Eine Verarbeitung in den USA ist möglich. Cloudflare, Inc. ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert; soweit die Zertifizierung die betreffenden Daten umfasst, erfolgt die Übermittlung auf Grundlage von Art. 45 DSGVO. Die kurze Gültigkeit eines Prüftokens bedeutet nicht, dass sämtliche beim Anbieter verarbeiteten Daten nach derselben Zeit gelöscht werden; Angaben dazu finden Sie in den verlinkten Hinweisen von Cloudflare. Eigene Formulardaten und darin enthaltene IP-Adressen unterliegen den im Abschnitt „Kontaktaufnahme“ genannten Fristen.
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### 7. Kundenkonto und Registrierung auf dem Hub
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Für die Nutzung von pressekonto ist ein Kundenkonto erforderlich. Dabei verarbeiten wir insbesondere:
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- Name,
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- E-Mail-Adresse,
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- Unternehmensangaben,
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- Rechnungsdaten,
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- steuerlich erforderliche Angaben,
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- Angaben zu Firmenprofilen,
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- Buchungsdaten,
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- Tarifinformationen,
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- Zahlungsstatus,
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- eingereichte Pressemitteilungen,
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- Entwürfe,
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- Kontingente,
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- Credits,
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- Nutzungs- und Verwaltungsdaten des Kundenkontos.
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Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
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Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Bei der Buchung bestätigen Sie, dass Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Diese Bestätigung protokollieren wir zu Nachweiszwecken.
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Ihre bei Vertragsschluss akzeptierte AGB-Fassung sowie im Veröffentlichungsvorgang abgegebene Erklärungen und Bestätigungen, zum Beispiel der Hinweis auf die dauerhafte Archivierung, protokollieren wir ebenfalls zu Nachweiszwecken. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. c und lit. f DSGVO.
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### 7a. Anmeldung und Kontosicherheit
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Wir verarbeiten Sicherheitsdaten, um Ihr Konto bereitzustellen und unbefugte Zugriffe zu verhindern. Fehlversuche mit unbekannter E-Mail-Adresse erfassen wir als Tageszähler mit einem gekürzten, durch einen geheimen Schlüssel gebildeten Prüfwert der IP-Adresse; diese Zähler löschen wir nach 90 Tagen. Bei bekannten Konten erfassen wir Fehlversuche und Sperren mit einem solchen Prüfwert im Aktivitätsverlauf (Abschnitt 7b). Erfolgreiche Anmeldungen erfassen wir dort mit Zeitpunkt und Anmeldeweg, ohne IP-Adresse. Diese Einträge löschen wir derzeit nach 395 Tagen; eine Verkürzung auf 90 Tage führen wir ein.
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Zur Begrenzung von Anmeldeversuchen verwenden wir kurzlebige Zähler: je IP-Adresse für 15 Minuten sowie je Kombination aus E-Mail-Adresse und IP-Adresse für eine Minute. Die Zähler verfallen automatisch.
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Am Konto speichern wir Zeitpunkt und IP-Adresse der letzten Anmeldung. Sie sehen diese Angaben auf der Seite „Konto-Sicherheit“, damit Ihnen fremde Anmeldungen auffallen. Die Angabe wird bei jeder erneuten Anmeldung überschrieben. IP-Prüfwerte sind pseudonymisiert, nicht anonym; eine Zuordnung kann unter Verwendung des Schlüssels möglich sein.
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Bei aktivierter Zwei-Faktor-Anmeldung speichern wir das verschlüsselte Geheimnis Ihrer Authenticator-App und Ihre Wiederherstellungscodes. Bei Passkeys speichern wir den öffentlichen Schlüssel, technische Kennungen des Authentifikators, den von Ihnen vergebenen Namen und Nutzungszeitpunkte. Den privaten Schlüssel und etwaige biometrische Entsperrdaten erhalten wir nicht. Über Hinzufügen und Entfernen eines Passkeys informieren wir Sie per E-Mail. Bei der Funktion „Andere Geräte abmelden“ speichern wir einen Zeitstempel. Entfernte Authentifizierungsmethoden werden aus dem Konto gelöscht, spätestens bei dessen Löschung.
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Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung für einen Vertrag mit Ihnen als natürlicher Person erforderlich ist. Im Übrigen, insbesondere bei Konten von Beschäftigten oder Vertretern eines Unternehmens und bei der Missbrauchsabwehr, ist Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse liegt in der sicheren Bereitstellung und Nutzung des Kontos.
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**Anmeldung mit Google.** Wenn Sie „Mit Google anmelden“ wählen, erhalten wir von Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und eine Google-Kennung. Die Kennung speichern wir zur Zuordnung Ihres Kontos. Für die Verarbeitung durch Google gilt dessen [Datenschutzerklärung](https://policies.google.com/privacy). Eine Verarbeitung durch Google LLC in den USA ist möglich; Google LLC ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert (Art. 45 DSGVO). Sie können stattdessen jeden anderen angebotenen Anmeldeweg verwenden.
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### 7b. Aktivitätsverlauf und Programmierschnittstelle
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Für die Bearbeitung von Anfragen, die Nachvollziehbarkeit von Veröffentlichungen und die Missbrauchserkennung führen wir einen internen Aktivitätsverlauf. Zugriff haben nur berechtigte Administratoren. Er umfasst Registrierungen und Anmeldungen, Statusänderungen von Pressemitteilungen, eingehende Anfragen und Administratorhandlungen mit den jeweils benötigten Konto- und Kontaktdaten sowie versandte Benachrichtigungen mit Empfängeradresse, Betreff und Versandzeitpunkt. Das betrifft auch Pressekontakte ohne Kundenkonto, die wir über die Veröffentlichung oder Ablehnung einer Mitteilung informieren. Einträge löschen wir derzeit nach 395 Tagen. Wir führen ein, dass Anmeldeereignisse nach 90 Tagen gelöscht und Betreffzeilen nach 90 Tagen durch die Kennung der verwendeten Vorlage ersetzt werden.
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Bei Anfragen an unsere Programmierschnittstelle (API) protokollieren wir Konto, Kennung des verwendeten Zugangsschlüssels (nicht den Schlüssel selbst), Methode, Pfad, Statuscode, Dauer, IP-Adresse und Programmkennung. Dies dient dem sicheren Betrieb und dem Nachweis der Nutzung. Die Protokolle werden nach 90 Tagen gelöscht.
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Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser Interesse besteht in einem nachvollziehbaren, sicheren Betrieb und in der Bearbeitung von Support- und Rechtsanfragen. Soweit die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen als natürlicher Person erforderlich ist, gilt Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
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### 8. Magic-Link: Anmeldung bei pressekonto
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Die Anmeldung bei pressekonto kann passwortlos über einen zeitlich begrenzten Anmeldelink („Magic-Link") erfolgen, den wir an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse senden.
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Verarbeitet werden:
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- E-Mail-Adresse,
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- ein kryptographisch gehashtes Token,
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- Zeitstempel,
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- technische Metadaten zur Sicherheit und Missbrauchsvermeidung.
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Das Token ist einmalig nutzbar und 15 Minuten gültig. Den zugehörigen Datensatz einschließlich der dabei erfassten IP-Adresse löschen wir im täglichen Löschlauf, sobald Nutzung oder Ablauf mehr als 30 Tage zurückliegen.
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Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
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### 9. Zahlungsabwicklung mit Stripe
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Zahlungen auf pressekonto.com werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt:
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Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland.
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Stripe erhält die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten, insbesondere:
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- Name,
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- E-Mail-Adresse,
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- Rechnungsdaten,
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- Zahlungsmittel,
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- Betrag,
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- Zahlungsstatus,
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- technische Zahlungsinformationen.
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Ihre vollständigen Zahlungsdaten, zum Beispiel vollständige Kreditkartennummern, werden direkt von Stripe über ein gesichertes Eingabefeld erfasst und verarbeitet. Sie berühren unsere Server zu keinem Zeitpunkt und liegen uns nicht vor.
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Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
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Für die Zahlungsabwicklung, Betrugsprävention und eigene gesetzliche Pflichten verarbeitet Stripe personenbezogene Daten in eigener Verantwortung. Soweit Stripe für uns Rechnungen erstellt und Kundendaten dafür speichert, handelt Stripe als Auftragsverarbeiter auf Grundlage des mit Stripe geschlossenen Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Soweit Stripe personenbezogene Daten in Drittländern verarbeitet, erfolgt dies nach Angaben von Stripe auf Grundlage geeigneter Garantien, insbesondere EU-Standardvertragsklauseln und — soweit anwendbar — des EU-U.S. Data Privacy Framework.
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Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Stripe.
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### 10. Automatisierte Inhaltsprüfung und Qualitätsbewertung
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Eingereichte Pressemitteilungen werden vor der Veröffentlichung automatisiert auf die Einhaltung unserer Veröffentlichungsrichtlinien geprüft und inhaltlich bewertet.
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Dabei können auch personenbezogene Daten verarbeitet werden, die in der Pressemitteilung enthalten sind. Soweit möglich, werden personenbezogene Daten vor der automatisierten Analyse minimiert oder entfernt. API-Anbindungen werden, soweit verfügbar, so konfiguriert, dass die übermittelten Inhalte nicht für Trainingszwecke fremder Modelle verwendet werden.
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Hierfür werden die zur Prüfung erforderlichen Inhalte an die Programmierschnittstelle von OpenAI Ireland Ltd., 1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117–126 Sheriff Street Upper, Dublin 1, Irland, übermittelt. Mit OpenAI besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Andere KI-Anbieter setzen wir für die Prüfung nicht ein. Eine KI-Vorabprüfung von Bildern findet derzeit nicht statt. Ist die Schnittstelle nicht erreichbar, prüfen wir regelbasiert ohne externen Anbieter weiter.
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Nach den für unseren API-Einsatz maßgeblichen Anbieterangaben werden Inhalte nicht zum Training von Modellen verwendet. Zur Missbrauchserkennung kann OpenAI Inhalte regelmäßig bis zu 30 Tage speichern; gesetzliche Anforderungen oder notwendige Sicherheitsmaßnahmen können eine längere Aufbewahrung erforderlich machen. Für unseren aktuellen Einsatz besteht keine Zusage zur sofortigen Löschung (Zero Data Retention) und keine EU-Datenresidenz. Verarbeitungen außerhalb des EWR, insbesondere in den USA, unterliegen den vertraglich vorgesehenen Garantien, insbesondere EU-Standardvertragsklauseln. Informationen zu den eingesetzten Garantien können Sie unter info@pressekonto.com anfordern.
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Verarbeitet werden insbesondere:
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- Inhalt der eingereichten Pressemitteilung,
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- minimierte oder anonymisierte Prüffassung, soweit technisch möglich,
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- Bewertungsergebnis,
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- Scores oder Risikomerkmale,
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- Ablehnungskategorien,
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- interne Hinweise zur Qualitätsbewertung,
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- Ergebnis einer gegebenenfalls durchgeführten menschlichen Überprüfung.
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Führt die Prüfung zur Ablehnung einer Mitteilung, teilen wir Ihnen die Ablehnungskategorie und die maßgeblichen Gründe mit. Sie können schon nach der ersten Ablehnung eine Überprüfung durch einen Menschen verlangen und dabei Ihren Standpunkt darlegen; die Entscheidung wird dann erneut geprüft. Gesetzliche Rechte gegen ausschließlich automatisierte Entscheidungen bleiben unberührt. Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir dabei nur, soweit zusätzlich eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO vorliegt.
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Die Prüfergebnisse, Scores, Ablehnungskategorien und Begründungen werden intern der jeweiligen Pressemitteilung zugeordnet und grundsätzlich so lange gespeichert, wie die Pressemitteilung gespeichert oder veröffentlicht bleibt. Dies dient der Nachvollziehbarkeit der Veröffentlichungsentscheidung, der Qualitätssicherung, der Bearbeitung von Rückfragen sowie der Rechtsverteidigung.
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Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Soweit gesetzliche Dokumentationspflichten bestehen oder Meldungen nach dem Digital Services Act betroffen sind, kann zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO einschlägig sein.
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### 10a. Bilder in Pressemitteilungen: Originaldateien und Rechtebestätigung
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Wer ein Bild zu einer Pressemitteilung hochlädt, bestätigt dabei, zur Veröffentlichung berechtigt zu sein, und macht Angaben zum Bildnachweis und zum Einsatz von KI. Zu jedem Bild speichern wir die hochgeladene Originaldatei einschließlich der darin enthaltenen Metadaten (zum Beispiel Kameradaten, Urheberangaben, Herkunftsdaten), die veröffentlichte Fassung mit dem angezeigten Bildnachweis und der angezeigten KI-Kennzeichnung sowie einen Nachweis der Rechtebestätigung mit Zeitpunkt, bestätigtem Wortlaut und zugrunde liegender AGB-Fassung, dem angemeldeten Konto beziehungsweise dem verwendeten API-Zugang, der Firma, für die hochgeladen wurde, der Prüfsumme der Datei, einem pseudonymisierten Prüfwert der IP-Adresse und der auf 250 Zeichen gekürzten Kennung des Browsers.
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Der IP-Prüfwert wird mit einem geheimen Schlüssel gebildet. Er ist pseudonymisiert, nicht anonym: Mit dem Schlüssel könnten wir prüfen, ob eine bestimmte Adresse zu ihm passt; ohne den Schlüssel ist das nicht möglich.
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Vorhandene Metadaten der Datei werten wir aus, um die KI-Kennzeichnung vorzubelegen; die Angabe des Hochladenden und unsere Vorbelegung speichern wir getrennt. Eine Prüfung digitaler Herkunftssignaturen findet derzeit nicht statt.
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Zweck dieser Speicherung ist der Nachweis, welche Datei mit welchen Angaben eingereicht wurde, falls Dritte Rechte an dem Bild geltend machen, sowie die Nachvollziehbarkeit der KI-Kennzeichnung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt in der Nachweisführung und Rechtsverteidigung. Eine dokumentierte Abwägung liegt vor.
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Die Originaldatei ist nicht öffentlich abrufbar. Öffentlich ausgeliefert werden ausschließlich verkleinerte Fassungen, aus denen Standortdaten, Geräteseriennummern und sonstige technische Metadaten des Originals entfernt sind. Bildnachweis und KI-Kennzeichnung werden am Bild angezeigt.
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Bilder, die hochgeladen, aber nie veröffentlicht werden, löschen wir, wenn Sie sie löschen oder ersetzen, sofort. Wird ein veröffentlichtes Bild entfernt oder ersetzt oder endet die Veröffentlichung der Mitteilung, werden die genannten Daten in unser Beweisarchiv überführt (Abschnitt „Beweisarchiv“) und dort nach den dort genannten Fristen gelöscht.
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### 10b. Beweisarchiv nach Entfernung von Inhalten
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Wenn wir eine Pressemitteilung oder Teile davon aus dem öffentlichen Angebot entfernen, etwa auf Antrag, im Meldeverfahren, nach einer Datenschutzanfrage oder auf eigene Entscheidung, bleibt sie in allen öffentlich sichtbaren Bereichen unserer Portale entfernt, einschließlich Suche, Feeds und Sitemap. Wir beantragen zusätzlich die Löschung aus den gängigen Suchmaschinen; auf deren Aktualisierung haben wir keinen Einfluss.
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Einen auf das Notwendige beschränkten Datensatz zu der entfernten Veröffentlichung bewahren wir in einem getrennten, verschlüsselten Archiv auf: den zuletzt veröffentlichten Stand der Inhalte einschließlich der darin genannten Pressekontakte, die Angaben zum Einreicher (Konto, Name, E-Mail-Adresse, Firma), die zu den Bildern gespeicherten Daten (Abschnitt „Bilder in Pressemitteilungen“), die Zeitpunkte von Veröffentlichung und Entfernung, den Grund der Entfernung als Kategorie, bei Änderungen den vorherigen und den neuen Stand sowie die Angaben des zugrunde liegenden Melde- oder Löschverfahrens einschließlich der Kontaktadresse des Antragstellers. Die Einreicherangaben werden derzeit zum Zeitpunkt der Archivierung aus dem Konto übernommen. Wir führen ein, dass künftig nur die Vorgangsnummer des Verfahrens archiviert wird und die Einreicherangaben zum Zeitpunkt der Einreichung festgehalten werden.
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Zweck ist ausschließlich die Wahrung unserer Nachweis- und Verteidigungsinteressen gegenüber Rechteinhabern, Betroffenen und Behörden sowie der Rückgriff gegen den Einreicher. Das Archiv wird nicht ausgewertet, nicht für andere Zwecke verwendet und begründet keinen Anspruch auf weitere öffentliche Verfügbarkeit. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; soweit ein Bild ausnahmsweise besondere Kategorien personenbezogener Daten erkennen lässt, Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO. Bei Daten, deren Löschung beantragt wurde, prüfen wir im Einzelfall, ob die weitere Aufbewahrung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO), und halten das Ergebnis fest. Verlangen Sie die Einschränkung der Verarbeitung, kennzeichnen wir den Eintrag und beschränken seine Verwendung auf die gesetzlich zulässigen Zwecke.
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Originaldateien aktiver Bilder sind für unsere Redaktion zugänglich; archivierte Inhalte nur für Administratoren mit gesonderter Berechtigung. Jeder Abruf archivierter Inhalte und jede Änderung einer Aufbewahrungssperre wird mit Angabe des Zwecks protokolliert. Das Archiv wird nicht an Dritte weitergegeben, außer zur Rechtsverteidigung an unsere rechtlichen Berater oder auf gesetzlicher Grundlage an Behörden und Gerichte.
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Archiveinträge werden spätestens drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Inhalt entfernt wurde, automatisch gelöscht; bei Änderungen ohne Rechtsbezug (etwa Aktualisierung von Kontaktdaten, Korrektur einer Kennzeichnung) nach einem Jahr. Läuft zu einem Inhalt eine rechtliche Auseinandersetzung, setzen wir eine dokumentierte Aufbewahrungssperre mit Prüfdatum; nach deren Aufhebung wird der Eintrag zum regulären Zeitpunkt gelöscht. Sicherungskopien werden innerhalb von 14 Tagen überschrieben.
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### 11. Meldeverfahren
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Wenn Sie über unser Meldeverfahren einen Inhalt melden, eine Änderung beantragen oder eigene personenbezogene Daten entfernen lassen möchten, verarbeiten wir die von Ihnen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Meldung oder Anfrage.
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Dabei können insbesondere verarbeitet werden:
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- Name,
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- E-Mail-Adresse,
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- betroffene URL,
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- Begründung der Meldung,
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- ausgewählte Meldekategorie,
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- Nachweise oder ergänzende Angaben,
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- Zeitpunkt der Meldung,
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- Vorgangsnummer,
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- Bearbeitungsstatus,
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- Entscheidung und Begründung,
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- Kommunikationsverlauf.
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Die Verarbeitung erfolgt zur Bearbeitung Ihrer Meldung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, insbesondere nach dem Digital Services Act und der DSGVO, zur Dokumentation der Entscheidung sowie zur Rechtsverteidigung.
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Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Soweit die Meldung mit einem bestehenden Vertrag oder Kundenkonto zusammenhängt, kann zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO einschlägig sein.
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Meldedaten bewahren wir zur Dokumentation der Bearbeitung und Entscheidung grundsätzlich für drei Jahre nach Abschluss des Vorgangs auf. Eine längere Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Bearbeitung laufender Vorgänge, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Rechtsverteidigung erforderlich ist.
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Meldungen und Änderungsanfragen können über die auf den Portalen vorgesehenen Wege ([Inhalte melden](https://pressekonto.com/de/melden)) oder die Melde-Links bei der jeweiligen Pressemitteilung eingereicht werden.
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Für Rückfragen zu bestehenden Meldungen nutzen Sie bitte die Eingangsbestätigung oder kontaktieren Sie uns über info@pressekonto.com.
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### 12. E-Mail-Versand
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Für den Versand transaktionaler E-Mails nutzen wir:
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ALL-INKL.COM - Neue Medien Münnich
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Inhaber: René Münnich
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Hauptstraße 68
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02742 Friedersdorf
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Deutschland
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Transaktionale E-Mails sind insbesondere:
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- Magic-Links,
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- Änderungslinks,
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- Buchungsbestätigungen,
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- Rechnungen oder Rechnungshinweise,
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- Eingangsbestätigungen zu Meldungen,
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- Benachrichtigungen zu Veröffentlichungen,
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- System- und Sicherheitsmitteilungen.
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Dabei werden insbesondere verarbeitet:
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- E-Mail-Adresse,
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- Empfängername, soweit vorhanden,
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- Inhalt der jeweiligen Nachricht,
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- Versandzeitpunkt,
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- technische Zustelldaten,
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- Statusinformationen zur Zustellung.
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Rechtsgrundlagen sind je nach Zweck der jeweiligen E-Mail Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
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Mit dem Dienstleister besteht, soweit erforderlich, ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
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### 12a. Zustellbarkeit und Abmeldung
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Unzustellbarkeitsmeldungen werden in einem Postfach bei unserem E-Mail-Dienstleister ALL-INKL empfangen und automatisch ausgewertet. Wir speichern die Empfängeradresse, den Zustellfehler und die Referenz der betroffenen Nachricht. Die ausgewerteten Datensätze löschen wir nach 395 Tagen. Die Rohmeldungen verbleiben derzeit im Postfach; eine Löschung nach 90 Tagen führen wir ein.
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Adressen, die dauerhaft nicht erreichbar sind oder für die eine Abmeldung vorliegt, nehmen wir in eine Sperrliste auf. Benachrichtigungen enthalten einen Abmeldelink; die Abmeldung kann auch über die entsprechende Funktion des Mailprogramms erfolgen. Das gilt ebenfalls für Pressekontakte ohne Kundenkonto. An gesperrte Adressen senden wir keine Benachrichtigungen mehr; von Ihnen selbst angeforderte Anmeldelinks bleiben möglich, nicht jedoch bei einer Sperre wegen dauerhafter Unzustellbarkeit. Bei Zustellproblemen oder zur Prüfung einer Entsperrung können Sie sich an info@pressekonto.com wenden.
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Rechtsgrundlage für Zustellprüfung und technische Sperren ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser Interesse liegt in zuverlässiger Zustellung und der Vermeidung unerwünschter oder erfolgloser Nachrichten. Soweit wir einen Widerspruch gegen Direktwerbung dokumentieren und beachten, gilt Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 21 Abs. 3 DSGVO. Die Sperrliste enthält nur die erforderlichen Angaben und bleibt bestehen, solange andernfalls erneute unerwünschte Zustellungen drohen; die Erforderlichkeit wird regelmäßig überprüft.
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### 13. Speicherdauer, Backups und Aufbewahrungspflichten
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Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es für die in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecke erforderlich ist oder eine Aufbewahrungspflicht besteht. Die folgenden Fristen sind regelmäßige Höchstfristen; bei früherem Zweckwegfall löschen wir früher. Für konkret erforderliche Rechts- oder Sicherheitsnachweise können dokumentierte abweichende Fristen gelten. Wo wir eine kürzere Frist einführen, nennen wir den heutigen Stand und die kommende Frist.
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| Datenart | Frist |
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| Server-Logs | 14 Tage |
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| Fehlerberichte | 90 Tage |
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| Anmelde- und Änderungslinks | einmalige Nutzung, 15 Minuten gültig; Datensätze gelöscht, sobald Nutzung oder Ablauf mehr als 30 Tage zurückliegen |
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| Bestätigungslinks aus dem Meldeverfahren | 72 Stunden gültig; Datensätze wie vorstehend |
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| Tageszähler fehlgeschlagener Anmeldungen | 90 Tage; kurzfristige Versuchszähler eine bzw. 15 Minuten |
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| Aktivitätsverlauf (einschließlich Anmeldeereignisse und Versandnachweise) | derzeit 395 Tage; Verkürzung der Anmeldeereignisse und Betreffzeilen auf 90 Tage wird eingeführt |
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| API-Zugriffsprotokoll | 90 Tage |
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| Zustellfehlermeldungen | ausgewertete Datensätze 395 Tage; Rohmeldungen derzeit im Postfach, 90-Tage-Löschung wird eingeführt |
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| Sperrliste | solange zur Vermeidung erneuter unerwünschter oder unzustellbarer Sendungen erforderlich |
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| IP-Adressen in Formular- und Buchungsvorgängen | derzeit mit dem Vorgang; eigene 90-Tage-Frist wird eingeführt |
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| Ereignisprotokolle zu Aufrufen, Abrufen durch Dienste und Konversionsschritten (Abschnitt 5a) | 395 Tage |
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| Rohdaten der Webanalyse (Abschnitt 5) | 13 Monate |
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| Meldedaten | drei Jahre nach Abschluss des Vorgangs |
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| Nie veröffentlichte Entwürfe | bei Löschung oder Ersetzung durch Sie sofort; unbearbeitete Entwürfe: Bilder nach 180 Tagen, Text wird derzeit archiviert, vollständige Löschung nach 180 Tagen wird eingeführt |
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| Korrektur-Arbeitsstände | 30 Tage |
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| Beweisarchiv | spätestens drei Jahre nach Ende des Jahres der Entfernung, bei Änderungen ohne Rechtsbezug ein Jahr; Zugriffsprotokoll derzeit unbefristet, 395 Tage werden eingeführt |
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| Vertrags-, Buchungs- und Rechnungsdaten | gesetzliche Aufbewahrungsfristen (Buchungsbelege acht Jahre, Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre) |
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| Veröffentlichte Pressemitteilungen | während der rechtmäßigen Veröffentlichung im Archiv; Entfernungs-, Berichtigungs- und Einschränkungsansprüche bleiben unberührt |
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| Kontodaten | nach Kontolöschung, soweit keine Aufbewahrungspflichten, offenen Vorgänge oder Nachweisinteressen entgegenstehen |
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Gelöschte Daten können in Sicherungskopien noch bis zu 14 Tage enthalten sein. Die Backups werden ausschließlich zur Wiederherstellung der Systeme im Sicherungsfall verwendet und nicht produktiv ausgewertet.
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### 14. Ihre Rechte
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Sie haben gegenüber uns nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte:
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- Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO,
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- Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO,
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- Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO,
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- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO,
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- Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO,
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- Recht auf Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen nach Art. 21 DSGVO,
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- Recht auf jederzeitigen Widerruf einer erteilten Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
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Die Ausübung Ihrer Rechte ist grundsätzlich kostenlos. In den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen, insbesondere bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen, können wir nach Maßgabe von Art. 12 Abs. 5 DSGVO ein angemessenes Entgelt verlangen oder die Bearbeitung ablehnen.
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Wenn wir begründete Zweifel an Ihrer Identität oder Berechtigung haben, können wir zusätzliche Informationen anfordern, die zur Bestätigung Ihrer Identität oder Berechtigung erforderlich sind.
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Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie uns kontaktieren unter: info@pressekonto.com
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Für Inhalte auf den Portalen nutzen Sie bitte vorrangig das Melde- und Änderungsverfahren unter: [pressekonto.com/de/melden](https://pressekonto.com/de/melden)
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### 15. Beschwerderecht
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Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren.
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Zuständig für uns ist:
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kavalleriestraße 2–4
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40213 Düsseldorf
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Website: [www.ldi.nrw.de](https://www.ldi.nrw.de)
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**Stand: [Veröffentlichungsdatum] · Version 0.4.** Gegenüber Version 0.3 vom 3. Juli 2026 ergänzt oder geändert: Fehlerprotokoll (3a), Webanalyse (5), Kontaktaufnahme (6), Schutz vor automatisierten Anfragen (6a), Anmeldung und Kontosicherheit (7a), Aktivitätsverlauf und Programmierschnittstelle (7b), Magic-Link (8), Zahlungsabwicklung (9), Automatisierte Inhaltsprüfung, Bilder in Pressemitteilungen, Beweisarchiv, Zustellbarkeit und Abmeldung (12a), Speicherdauer (13). Die Abschnitte 5a (21. September 2026) und 6a (9. Oktober 2026) waren bereits ergänzt worden. Frühere Fassungen: [Link zum Versionsarchiv].
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## B. Portale (presseecho.de, businessportal24.com)
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**Stand: [Veröffentlichungsdatum] · Version 0.4.**
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Wiedergegeben ist die Fassung von presseecho.de. businessportal24.com ist wortgleich; nur Domain und Portalname sind andere (Abschnitte 1, 4, 9, 11, 14).
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Nur auf den Portalen gibt es Abschnitt 7 (Änderungslinks), 9 (Archivfunktion) und 10 (Newsroom).
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### 1. Verantwortlicher
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Verantwortlicher für die Datenverarbeitung auf presseecho.de ist:
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adametz.media
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Inhaber: Kevin Adametz
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In der Lake 4
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33739 Bielefeld
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E-Mail: info@pressekonto.com
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### 2. Grundsätze und Rechtsgrundlagen
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Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit dies für den Betrieb dieses Angebots, die Erbringung unserer Leistungen, die Bearbeitung von Anfragen oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
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Die jeweilige Rechtsgrundlage nennen wir in den einzelnen Abschnitten dieser Datenschutzerklärung. Je nach Verarbeitung kommen insbesondere folgende Rechtsgrundlagen in Betracht:
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- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist,
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- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, soweit wir rechtlich zur Verarbeitung verpflichtet sind,
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- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist,
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- Art. 85 DSGVO in Verbindung mit den jeweils anwendbaren medien- und presserechtlichen Sonderregelungen, soweit personenbezogene Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken verarbeitet werden.
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Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn sie in dieser Datenschutzerklärung beschrieben ist, wenn sie für die Leistungserbringung erforderlich ist, wenn eine gesetzliche Pflicht besteht oder wenn Sie eingewilligt haben.
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Wir verkaufen keine personenbezogenen Daten und schalten keine personalisierte Werbung.
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Die Übertragung dieser Website erfolgt verschlüsselt über TLS.
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### 3. Hosting und Server-Logs
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Unsere Systeme werden bei der Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland, betrieben. Mit Hetzner besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
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Beim Aufruf unserer Seiten verarbeitet der Webserver technisch notwendige Verbindungsdaten. Dazu gehören insbesondere:
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- IP-Adresse,
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- Zeitpunkt des Aufrufs,
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- aufgerufene Seite,
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- übertragene Datenmenge,
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- Referrer-URL,
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- User-Agent,
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- technische Statuscodes.
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Die Verarbeitung erfolgt zur Bereitstellung, Sicherheit, Stabilität und Fehleranalyse unseres Angebots. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
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Die Server-Logs werden grundsätzlich nach 14 Tagen gelöscht, sofern kein sicherheitsrelevanter Vorfall oder eine rechtliche Pflicht eine längere Aufbewahrung erforderlich macht.
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### 3a. Fehlerprotokoll
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Um technische Fehler zu erkennen und zu beheben, übermitteln unsere Server Fehlerberichte an eine selbst betriebene Fehlerdatenbank (GlitchTip). Diese befindet sich auf einem Server der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, im Rechenzentrum Falkenstein in Deutschland. Hetzner verarbeitet Daten für uns auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags.
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Der Bericht enthält insbesondere Zeitpunkt, Fehlermeldung und betroffene Programmstelle, die bereinigte Seitenadresse und Herkunftsseite, Browser, Betriebssystem und Softwarestand. Bei angemeldeten Nutzern kann die interne Nutzerkennung enthalten sein, soweit sie zur Zuordnung und Behebung des Fehlers benötigt wird. Zugangs- und Bestätigungscodes werden ersetzt; Abfrageparameter werden bis auf eine begrenzte Freigabeliste entfernt. IP-Adressen, Cookies, Formulareingaben und Anfrageinhalte werden nicht als Felder in den Fehlerbericht übernommen. Erkennbare E-Mail-Adressen in Fehlertexten werden ersetzt. Technische Freitexte können trotz Bereinigung im Einzelfall personenbezogene Angaben enthalten; diese werden nur zur Fehlerbehebung verarbeitet und bei fehlendem Bedarf entfernt. Eine Fehlererfassung in Ihrem Browser setzen wir nicht ein.
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Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse besteht im sicheren und funktionsfähigen Betrieb. Fehlerberichte löschen wir spätestens nach 90 Tagen, soweit nicht in einem konkreten Sicherheits- oder Rechtsfall eine gesondert begründete Sicherung erforderlich ist.
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### 4. Cookies und technisch notwendige Speicherungen
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Wir verwenden keine Marketing-Cookies und keine Tracking-Cookies.
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Auf presseecho.de setzen wir keine Marketing- oder Tracking-Cookies ein. Soweit technisch notwendige Speicherungen erforderlich sind, dienen sie ausschließlich dem sicheren Betrieb der Website oder der Bereitstellung ausdrücklich angeforderter Funktionen.
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Da wir keine Marketing- oder Tracking-Cookies einsetzen, ist für diese Website kein Cookie-Banner erforderlich.
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### 5. Webanalyse mit Umami
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Wir nutzen die selbst gehostete Analysesoftware Umami auf eigenen Servern.
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Umami setzt keine Cookies in Ihrem Browser. Es findet kein website- oder geräteübergreifendes Tracking statt. Es werden keine Nutzerprofile erstellt.
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IP-Adressen werden nicht gespeichert. Besuche werden über einen täglich wechselnden, aus technischen Merkmalen gebildeten Prüfwert gezählt, der nach Ablauf des Tages keiner Person und keinem Gerät mehr zugeordnet werden kann. Die Rohdaten der Analyse-Instanz werden spätestens nach 13 Monaten gelöscht.
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Verarbeitet werden ausschließlich aggregierte Nutzungsdaten, insbesondere:
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- Seitenaufrufe,
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- Referrer,
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- Gerätetyp,
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- Browser,
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- Betriebssystem,
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- ungefährer Standort auf Länderebene.
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Die Verarbeitung erfolgt zur Reichweitenmessung, technischen Optimierung und Verbesserung unseres Angebots. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Eine Übermittlung der Analysedaten an externe Tracking- oder Werbedienstleister findet nicht statt.
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### 5a. Eigene Nutzungsstatistiken ohne Personenbezug
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Neben Umami führen wir auf unseren eigenen Servern drei einfache Ereignisprotokolle, mit denen wir die Reichweite veröffentlichter Pressemitteilungen belegen und den Weg von einer Benachrichtigung zum Kundenkonto nachvollziehen. Diese Protokolle enthalten keine IP-Adressen, keine Cookies und keine Kennungen, die eine Person oder ein Gerät wiedererkennbar machen.
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- **Aufrufe und Teilen-Klicks je Pressemitteilung.** Gespeichert werden die Meldung, der Zeitpunkt und bei einem Teilen-Klick der gewählte Kanal. Daraus entstehen die Aufrufzahlen und Tagesverläufe, die wir dem einreichenden Unternehmen zeigen.
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- **Abrufe durch Such-, KI- und Feed-Dienste.** Ruft ein bekannter Dienst eine Meldung oder einen RSS-Feed ab, speichern wir den Dienst, die gekürzte Programmkennung (User-Agent), den Zeitpunkt und die betroffene Meldung beziehungsweise den Feed. Nennt ein Feed-Dienst in seiner Kennung eine Abonnentenzahl, übernehmen wir diese Zahl. Wer einen Feed abonniert hat, erfahren wir nicht.
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- **Schritte vom Hinweis zum Konto.** Klickt ein Empfänger einen Link in einer unserer Benachrichtigungen, nutzt einen Anmeldelink, bearbeitet einen Newsroom, legt ein Konto an oder bucht erstmals, halten wir den Schritt, den Anlass (zum Beispiel „Veröffentlichungsmail") und das betroffene Unternehmen fest. Die Person und ihre E-Mail-Adresse werden dabei nicht gespeichert; die Auswertung zählt Unternehmen, nicht Menschen.
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Die Verarbeitung erfolgt zur Reichweitenmessung gegenüber unseren Kunden, zur Bewertung unserer Benachrichtigungen und zur Verbesserung unseres Angebots. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Protokolle werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht mit anderen Daten zu Nutzerprofilen verbunden.
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### 6. Kontaktaufnahme
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Wenn Sie uns per E-Mail oder über ein Formular kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen angegebenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Dazu können insbesondere gehören:
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- Name,
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- E-Mail-Adresse,
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- Inhalt Ihrer Nachricht,
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- betroffene URL,
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- Zeitpunkt der Anfrage,
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- technische Metadaten zur Missbrauchsvermeidung und Sicherheit.
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Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit Ihre Anfrage mit einem Vertrag oder vorvertraglichen Maßnahmen zusammenhängt. In allen anderen Fällen ist Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Soweit wir gesetzlich zur Bearbeitung oder Dokumentation verpflichtet sind, ist Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
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Die Daten werden gelöscht, sobald die Anfrage abgeschlossen ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen an einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
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Bei Anfragen, Meldungen, Widerrufen, Kündigungen und Buchungsbestätigungen über unsere Formulare speichern wir zusätzlich die IP-Adresse, von der die Eingabe gesendet wurde, zum Schutz vor Missbrauch und zum Nachweis des Eingangs. Sie bleibt derzeit beim jeweiligen Vorgang gespeichert; eine gesonderte Löschung nach 90 Tagen führen wir ein und nennen sie in der nächsten Fassung.
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Anfragen, die unser Spamfilter als unerwünschte Werbung oder automatisierte Eingabe erkennt, werden ohne Weiterleitung an unser Team zurückgehalten, damit wir Fehleinstufungen prüfen können, und spätestens nach 30 Tagen automatisch gelöscht.
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### 6a. Schutz vor automatisierten Anfragen (Cloudflare Turnstile)
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Im Kontaktformular und bei der Registrierung verwenden wir Turnstile von Cloudflare, Inc., 101 Townsend Street, San Francisco, CA 94107, USA, um automatisierte missbräuchliche Eingaben zu erkennen. Turnstile wird erst geladen, wenn Sie das Kontaktformular öffnen oder die Registrierungsseite aufrufen. Cloudflare verarbeitet dabei unter anderem IP-Adresse, Browser- und Verbindungsmerkmale sowie Informationen über die aufgerufene Website. Unser Server prüft das von Turnstile ausgegebene Token bei Cloudflare; wir erhalten nur das Ergebnis der Prüfung. Ist der Dienst nicht erreichbar, nehmen wir die Eingabe an und kennzeichnen sie intern zur Missbrauchsprüfung.
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Cloudflare verarbeitet Daten einerseits zur Bereitstellung der Sicherheitsprüfung für uns, andererseits für eigene, in den [Turnstile-Datenschutzhinweisen](https://www.cloudflare.com/turnstile-privacy-policy/) erläuterte Zwecke. Für die Verarbeitung in unserem Auftrag gelten die vereinbarten Datenschutzbedingungen. Unsere Prüfung beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser Interesse ist der Schutz unserer Formulare vor Missbrauch, etwa dem massenhaften Versand von Bestätigungs-E-Mails an fremde Adressen. Unbedingt erforderliche Zugriffe auf Ihr Endgerät für diese Schutzfunktion stützen wir auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.
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Eine Verarbeitung in den USA ist möglich. Cloudflare, Inc. ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert; soweit die Zertifizierung die betreffenden Daten umfasst, erfolgt die Übermittlung auf Grundlage von Art. 45 DSGVO. Die kurze Gültigkeit eines Prüftokens bedeutet nicht, dass sämtliche beim Anbieter verarbeiteten Daten nach derselben Zeit gelöscht werden; Angaben dazu finden Sie in den verlinkten Hinweisen von Cloudflare. Eigene Formulardaten und darin enthaltene IP-Adressen unterliegen den im Abschnitt „Kontaktaufnahme“ genannten Fristen.
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### 7. Magic-Link: Änderungslinks für Pressekontakte und berechtigte Personen
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Als in einer Pressemitteilung genannter Pressekontakt, ursprünglicher Auftraggeber, Firmeninhaber oder sonst berechtigte Person können Sie Änderungen über einen zeitlich begrenzten Änderungslink beantragen. Der Link wird an die in der Pressemitteilung oder im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.
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Verarbeitet werden:
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- E-Mail-Adresse,
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- ein kryptographisch gehashtes Token,
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- Zeitstempel,
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- betroffene Pressemitteilung,
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- beantragte Änderung,
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- technische Metadaten zur Sicherheit und Missbrauchsvermeidung.
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Zugangslinks zur Verwaltung einer Pressemitteilung oder eines Newsrooms sind einmalig nutzbar und 15 Minuten gültig. Bestätigungslinks für das Verfahren „Mitteilung melden“ sind 72 Stunden gültig. Die zugehörigen Datensätze einschließlich der dabei erfassten IP-Adresse löschen wir im täglichen Löschlauf, sobald Nutzung oder Ablauf mehr als 30 Tage zurückliegen. Die Aufbewahrung des eigentlichen Meldevorgangs richtet sich nach Abschnitt 11.
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Rechtsgrundlagen sind je nach Vorgang Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Verarbeitung dient insbesondere der sicheren Zuordnung berechtigter Änderungsanfragen, der Vertragsdurchführung, der Bearbeitung gesetzlicher Rechte und der Vermeidung von Missbrauch.
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### 7a. Aktivitätsverlauf und Programmierschnittstelle
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Für die Bearbeitung von Anfragen, die Nachvollziehbarkeit von Veröffentlichungen und die Missbrauchserkennung führen wir einen internen Aktivitätsverlauf. Zugriff haben nur berechtigte Administratoren. Er umfasst Registrierungen und Anmeldungen, Statusänderungen von Pressemitteilungen, eingehende Anfragen und Administratorhandlungen mit den jeweils benötigten Konto- und Kontaktdaten sowie versandte Benachrichtigungen mit Empfängeradresse, Betreff und Versandzeitpunkt. Das betrifft auch Pressekontakte ohne Kundenkonto, die wir über die Veröffentlichung oder Ablehnung einer Mitteilung informieren. Einträge löschen wir derzeit nach 395 Tagen. Wir führen ein, dass Anmeldeereignisse nach 90 Tagen gelöscht und Betreffzeilen nach 90 Tagen durch die Kennung der verwendeten Vorlage ersetzt werden.
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Bei Anfragen an unsere Programmierschnittstelle (API) protokollieren wir Konto, Kennung des verwendeten Zugangsschlüssels (nicht den Schlüssel selbst), Methode, Pfad, Statuscode, Dauer, IP-Adresse und Programmkennung. Dies dient dem sicheren Betrieb und dem Nachweis der Nutzung. Die Protokolle werden nach 90 Tagen gelöscht.
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Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser Interesse besteht in einem nachvollziehbaren, sicheren Betrieb und in der Bearbeitung von Support- und Rechtsanfragen. Soweit die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen als natürlicher Person erforderlich ist, gilt Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
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### 8. Automatisierte Inhaltsprüfung und Qualitätsbewertung
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Eingereichte Pressemitteilungen werden vor der Veröffentlichung automatisiert auf die Einhaltung unserer Veröffentlichungsrichtlinien geprüft und inhaltlich bewertet.
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Dabei können auch personenbezogene Daten verarbeitet werden, die in der Pressemitteilung enthalten sind. Soweit möglich, werden personenbezogene Daten vor der automatisierten Analyse minimiert oder entfernt. API-Anbindungen werden, soweit verfügbar, so konfiguriert, dass die übermittelten Inhalte nicht für Trainingszwecke fremder Modelle verwendet werden.
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Hierfür werden die zur Prüfung erforderlichen Inhalte an die Programmierschnittstelle von OpenAI Ireland Ltd., 1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117–126 Sheriff Street Upper, Dublin 1, Irland, übermittelt. Mit OpenAI besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Andere KI-Anbieter setzen wir für die Prüfung nicht ein. Eine KI-Vorabprüfung von Bildern findet derzeit nicht statt. Ist die Schnittstelle nicht erreichbar, prüfen wir regelbasiert ohne externen Anbieter weiter.
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Nach den für unseren API-Einsatz maßgeblichen Anbieterangaben werden Inhalte nicht zum Training von Modellen verwendet. Zur Missbrauchserkennung kann OpenAI Inhalte regelmäßig bis zu 30 Tage speichern; gesetzliche Anforderungen oder notwendige Sicherheitsmaßnahmen können eine längere Aufbewahrung erforderlich machen. Für unseren aktuellen Einsatz besteht keine Zusage zur sofortigen Löschung (Zero Data Retention) und keine EU-Datenresidenz. Verarbeitungen außerhalb des EWR, insbesondere in den USA, unterliegen den vertraglich vorgesehenen Garantien, insbesondere EU-Standardvertragsklauseln. Informationen zu den eingesetzten Garantien können Sie unter info@pressekonto.com anfordern.
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Verarbeitet werden insbesondere:
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- Inhalt der eingereichten Pressemitteilung,
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- minimierte oder anonymisierte Prüffassung, soweit technisch möglich,
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- Bewertungsergebnis,
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- Scores oder Risikomerkmale,
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- Ablehnungskategorien,
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- interne Hinweise zur Qualitätsbewertung,
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- Ergebnis einer gegebenenfalls durchgeführten menschlichen Überprüfung.
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Führt die Prüfung zur Ablehnung einer Mitteilung, teilen wir Ihnen die Ablehnungskategorie und die maßgeblichen Gründe mit. Sie können schon nach der ersten Ablehnung eine Überprüfung durch einen Menschen verlangen und dabei Ihren Standpunkt darlegen; die Entscheidung wird dann erneut geprüft. Gesetzliche Rechte gegen ausschließlich automatisierte Entscheidungen bleiben unberührt. Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir dabei nur, soweit zusätzlich eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO vorliegt.
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Die Prüfergebnisse, Scores, Ablehnungskategorien und Begründungen werden intern der jeweiligen Pressemitteilung zugeordnet und grundsätzlich so lange gespeichert, wie die Pressemitteilung gespeichert oder veröffentlicht bleibt. Dies dient der Nachvollziehbarkeit der Veröffentlichungsentscheidung, der Qualitätssicherung, der Bearbeitung von Rückfragen sowie der Rechtsverteidigung.
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Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Soweit gesetzliche Dokumentationspflichten bestehen oder Meldungen nach dem Digital Services Act betroffen sind, kann zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO einschlägig sein.
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### 8a. Bilder in Pressemitteilungen: Originaldateien und Rechtebestätigung
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Wer ein Bild zu einer Pressemitteilung hochlädt, bestätigt dabei, zur Veröffentlichung berechtigt zu sein, und macht Angaben zum Bildnachweis und zum Einsatz von KI. Zu jedem Bild speichern wir die hochgeladene Originaldatei einschließlich der darin enthaltenen Metadaten (zum Beispiel Kameradaten, Urheberangaben, Herkunftsdaten), die veröffentlichte Fassung mit dem angezeigten Bildnachweis und der angezeigten KI-Kennzeichnung sowie einen Nachweis der Rechtebestätigung mit Zeitpunkt, bestätigtem Wortlaut und zugrunde liegender AGB-Fassung, dem angemeldeten Konto beziehungsweise dem verwendeten API-Zugang, der Firma, für die hochgeladen wurde, der Prüfsumme der Datei, einem pseudonymisierten Prüfwert der IP-Adresse und der auf 250 Zeichen gekürzten Kennung des Browsers.
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Der IP-Prüfwert wird mit einem geheimen Schlüssel gebildet. Er ist pseudonymisiert, nicht anonym: Mit dem Schlüssel könnten wir prüfen, ob eine bestimmte Adresse zu ihm passt; ohne den Schlüssel ist das nicht möglich.
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Vorhandene Metadaten der Datei werten wir aus, um die KI-Kennzeichnung vorzubelegen; die Angabe des Hochladenden und unsere Vorbelegung speichern wir getrennt. Eine Prüfung digitaler Herkunftssignaturen findet derzeit nicht statt.
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Zweck dieser Speicherung ist der Nachweis, welche Datei mit welchen Angaben eingereicht wurde, falls Dritte Rechte an dem Bild geltend machen, sowie die Nachvollziehbarkeit der KI-Kennzeichnung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt in der Nachweisführung und Rechtsverteidigung. Eine dokumentierte Abwägung liegt vor.
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Die Originaldatei ist nicht öffentlich abrufbar. Öffentlich ausgeliefert werden ausschließlich verkleinerte Fassungen, aus denen Standortdaten, Geräteseriennummern und sonstige technische Metadaten des Originals entfernt sind. Bildnachweis und KI-Kennzeichnung werden am Bild angezeigt.
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Bilder, die hochgeladen, aber nie veröffentlicht werden, löschen wir, wenn Sie sie löschen oder ersetzen, sofort. Wird ein veröffentlichtes Bild entfernt oder ersetzt oder endet die Veröffentlichung der Mitteilung, werden die genannten Daten in unser Beweisarchiv überführt (Abschnitt „Beweisarchiv“) und dort nach den dort genannten Fristen gelöscht.
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### 8b. Beweisarchiv nach Entfernung von Inhalten
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Wenn wir eine Pressemitteilung oder Teile davon aus dem öffentlichen Angebot entfernen, etwa auf Antrag, im Meldeverfahren, nach einer Datenschutzanfrage oder auf eigene Entscheidung, bleibt sie in allen öffentlich sichtbaren Bereichen unserer Portale entfernt, einschließlich Suche, Feeds und Sitemap. Wir beantragen zusätzlich die Löschung aus den gängigen Suchmaschinen; auf deren Aktualisierung haben wir keinen Einfluss.
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Einen auf das Notwendige beschränkten Datensatz zu der entfernten Veröffentlichung bewahren wir in einem getrennten, verschlüsselten Archiv auf: den zuletzt veröffentlichten Stand der Inhalte einschließlich der darin genannten Pressekontakte, die Angaben zum Einreicher (Konto, Name, E-Mail-Adresse, Firma), die zu den Bildern gespeicherten Daten (Abschnitt „Bilder in Pressemitteilungen“), die Zeitpunkte von Veröffentlichung und Entfernung, den Grund der Entfernung als Kategorie, bei Änderungen den vorherigen und den neuen Stand sowie die Angaben des zugrunde liegenden Melde- oder Löschverfahrens einschließlich der Kontaktadresse des Antragstellers. Die Einreicherangaben werden derzeit zum Zeitpunkt der Archivierung aus dem Konto übernommen. Wir führen ein, dass künftig nur die Vorgangsnummer des Verfahrens archiviert wird und die Einreicherangaben zum Zeitpunkt der Einreichung festgehalten werden.
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Zweck ist ausschließlich die Wahrung unserer Nachweis- und Verteidigungsinteressen gegenüber Rechteinhabern, Betroffenen und Behörden sowie der Rückgriff gegen den Einreicher. Das Archiv wird nicht ausgewertet, nicht für andere Zwecke verwendet und begründet keinen Anspruch auf weitere öffentliche Verfügbarkeit. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; soweit ein Bild ausnahmsweise besondere Kategorien personenbezogener Daten erkennen lässt, Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO. Bei Daten, deren Löschung beantragt wurde, prüfen wir im Einzelfall, ob die weitere Aufbewahrung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO), und halten das Ergebnis fest. Verlangen Sie die Einschränkung der Verarbeitung, kennzeichnen wir den Eintrag und beschränken seine Verwendung auf die gesetzlich zulässigen Zwecke.
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Originaldateien aktiver Bilder sind für unsere Redaktion zugänglich; archivierte Inhalte nur für Administratoren mit gesonderter Berechtigung. Jeder Abruf archivierter Inhalte und jede Änderung einer Aufbewahrungssperre wird mit Angabe des Zwecks protokolliert. Das Archiv wird nicht an Dritte weitergegeben, außer zur Rechtsverteidigung an unsere rechtlichen Berater oder auf gesetzlicher Grundlage an Behörden und Gerichte.
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Archiveinträge werden spätestens drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Inhalt entfernt wurde, automatisch gelöscht; bei Änderungen ohne Rechtsbezug (etwa Aktualisierung von Kontaktdaten, Korrektur einer Kennzeichnung) nach einem Jahr. Läuft zu einem Inhalt eine rechtliche Auseinandersetzung, setzen wir eine dokumentierte Aufbewahrungssperre mit Prüfdatum; nach deren Aufhebung wird der Eintrag zum regulären Zeitpunkt gelöscht. Sicherungskopien werden innerhalb von 14 Tagen überschrieben.
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### 9. Veröffentlichte Pressemitteilungen und Archivfunktion
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Unsere Portale veröffentlichen Pressemitteilungen von Unternehmen und anderen Einreichern. Darin können Namen, berufliche Kontaktdaten, Abbildungen, Zitate, Funktionen im Unternehmen und weitere Angaben zu natürlichen Personen enthalten sein. Die Angaben stammen regelmäßig vom genannten Einreicher oder dem übermittelnden Presseverteiler. Öffentlich zugängliche Mitteilungen können von Besuchern, Suchmaschinen und Feed-Abnehmern abgerufen und weiterverarbeitet werden.
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Soweit wir personenbezogene Daten zur Veröffentlichung und zum zeitgeschichtlichen Nachweis rechtmäßig veröffentlichter Mitteilungen verarbeiten, stützen wir das auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und wägen die berechtigten Interessen an Verbreitung und Information gegen die Rechte der betroffenen Personen ab. Das bedeutet keine pauschale Erlaubnis zur unbegrenzten Speicherung. Bei Berichtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsanfragen berücksichtigen wir insbesondere Richtigkeit, Aktualität, Informationsinteresse, Sensibilität und Auswirkungen auf Betroffene. Die gesetzliche Ausnahme zugunsten der Meinungs- und Informationsfreiheit nach Art. 17 Abs. 3 lit. a DSGVO wenden wir nur an, soweit ihre Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind.
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Sie können jederzeit die Entfernung, Aktualisierung oder Pseudonymisierung Ihrer persönlichen Kontaktdaten als natürliche Person beantragen. Auch Meldungen rechtswidriger Inhalte sind jederzeit kostenlos möglich. Die dafür vorgesehenen Wege finden Sie unter: [presseecho.de/de/melden](https://presseecho.de/de/melden). Gesetzliche Ansprüche werden nicht von der Buchung einer kostenpflichtigen Depublikation abhängig gemacht. Eine gesonderte Beweissicherung nach einer Entfernung richtet sich nach dem Abschnitt „Beweisarchiv“.
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Angaben über juristische Personen, zum Beispiel GmbH oder AG, sind grundsätzlich keine personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO. Enthalten Angaben über Unternehmen zugleich Informationen über natürliche Personen, prüfen wir Betroffenenanfragen im Einzelfall. Informationen aus öffentlichen Registern, zum Beispiel dem Handelsregister, berücksichtigen wir bei dieser Prüfung entsprechend ihrer gesetzlichen Publizitätsfunktion.
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### 10. Newsroom und Firmenprofile
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Zu jedem veröffentlichenden Unternehmen kann ein öffentliches Firmenprofil („Newsroom") mit den vom Kunden bereitgestellten Angaben und dessen Pressemitteilungen angezeigt werden.
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Dabei können insbesondere verarbeitet und veröffentlicht werden:
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- Unternehmensname,
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- Logo,
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- Beschreibung,
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- Anschrift oder Standortangaben,
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- Website,
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- Branchenangaben,
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- Ansprechpartner,
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- berufliche Kontaktdaten,
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- veröffentlichte Pressemitteilungen.
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Verantwortlich für die inhaltlichen Angaben ist das jeweilige veröffentlichende Unternehmen. Die Verarbeitung durch uns erfolgt zur Vertragsdurchführung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie, soweit einschlägig, zu journalistisch-redaktionellen Zwecken nach dem vorstehenden Abschnitt.
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Soweit Firmenprofile personenbezogene Daten enthalten, zum Beispiel Ansprechpartner oder Kontaktdaten, gelten die Hinweise aus dem vorstehenden Abschnitt entsprechend.
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### 11. Meldeverfahren
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Wenn Sie über unser Meldeverfahren einen Inhalt melden, eine Änderung beantragen oder eigene personenbezogene Daten entfernen lassen möchten, verarbeiten wir die von Ihnen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Meldung oder Anfrage.
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Dabei können insbesondere verarbeitet werden:
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- Name,
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- E-Mail-Adresse,
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- betroffene URL,
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- Begründung der Meldung,
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- ausgewählte Meldekategorie,
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- Nachweise oder ergänzende Angaben,
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- Zeitpunkt der Meldung,
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- Vorgangsnummer,
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- Bearbeitungsstatus,
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- Entscheidung und Begründung,
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- Kommunikationsverlauf.
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Die Verarbeitung erfolgt zur Bearbeitung Ihrer Meldung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, insbesondere nach dem Digital Services Act und der DSGVO, zur Dokumentation der Entscheidung sowie zur Rechtsverteidigung.
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Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Soweit die Meldung mit einem bestehenden Vertrag oder Kundenkonto zusammenhängt, kann zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO einschlägig sein.
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Meldedaten bewahren wir zur Dokumentation der Bearbeitung und Entscheidung grundsätzlich für drei Jahre nach Abschluss des Vorgangs auf. Eine längere Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Bearbeitung laufender Vorgänge, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Rechtsverteidigung erforderlich ist.
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Meldungen und Änderungsanfragen können über die auf den Portalen vorgesehenen Wege ([Inhalte melden](https://presseecho.de/de/melden)) oder die Melde-Links bei der jeweiligen Pressemitteilung eingereicht werden.
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Für Rückfragen zu bestehenden Meldungen nutzen Sie bitte die Eingangsbestätigung oder kontaktieren Sie uns über info@pressekonto.com.
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### 12. E-Mail-Versand
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Für den Versand transaktionaler E-Mails nutzen wir:
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ALL-INKL.COM - Neue Medien Münnich
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Inhaber: René Münnich
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Hauptstraße 68
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02742 Friedersdorf
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Deutschland
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Transaktionale E-Mails sind insbesondere:
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- Magic-Links,
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- Änderungslinks,
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- Buchungsbestätigungen,
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- Rechnungen oder Rechnungshinweise,
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- Eingangsbestätigungen zu Meldungen,
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- Benachrichtigungen zu Veröffentlichungen,
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- System- und Sicherheitsmitteilungen.
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Dabei werden insbesondere verarbeitet:
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- E-Mail-Adresse,
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- Empfängername, soweit vorhanden,
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- Inhalt der jeweiligen Nachricht,
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- Versandzeitpunkt,
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- technische Zustelldaten,
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- Statusinformationen zur Zustellung.
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Rechtsgrundlagen sind je nach Zweck der jeweiligen E-Mail Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
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Mit dem Dienstleister besteht, soweit erforderlich, ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
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### 12a. Zustellbarkeit und Abmeldung
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Unzustellbarkeitsmeldungen werden in einem Postfach bei unserem E-Mail-Dienstleister ALL-INKL empfangen und automatisch ausgewertet. Wir speichern die Empfängeradresse, den Zustellfehler und die Referenz der betroffenen Nachricht. Die ausgewerteten Datensätze löschen wir nach 395 Tagen. Die Rohmeldungen verbleiben derzeit im Postfach; eine Löschung nach 90 Tagen führen wir ein.
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Adressen, die dauerhaft nicht erreichbar sind oder für die eine Abmeldung vorliegt, nehmen wir in eine Sperrliste auf. Benachrichtigungen enthalten einen Abmeldelink; die Abmeldung kann auch über die entsprechende Funktion des Mailprogramms erfolgen. Das gilt ebenfalls für Pressekontakte ohne Kundenkonto. An gesperrte Adressen senden wir keine Benachrichtigungen mehr; von Ihnen selbst angeforderte Anmeldelinks bleiben möglich, nicht jedoch bei einer Sperre wegen dauerhafter Unzustellbarkeit. Bei Zustellproblemen oder zur Prüfung einer Entsperrung können Sie sich an info@pressekonto.com wenden.
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Rechtsgrundlage für Zustellprüfung und technische Sperren ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser Interesse liegt in zuverlässiger Zustellung und der Vermeidung unerwünschter oder erfolgloser Nachrichten. Soweit wir einen Widerspruch gegen Direktwerbung dokumentieren und beachten, gilt Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 21 Abs. 3 DSGVO. Die Sperrliste enthält nur die erforderlichen Angaben und bleibt bestehen, solange andernfalls erneute unerwünschte Zustellungen drohen; die Erforderlichkeit wird regelmäßig überprüft.
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### 13. Speicherdauer, Backups und Aufbewahrungspflichten
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Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es für die in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecke erforderlich ist oder eine Aufbewahrungspflicht besteht. Die folgenden Fristen sind regelmäßige Höchstfristen; bei früherem Zweckwegfall löschen wir früher. Für konkret erforderliche Rechts- oder Sicherheitsnachweise können dokumentierte abweichende Fristen gelten. Wo wir eine kürzere Frist einführen, nennen wir den heutigen Stand und die kommende Frist.
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| Datenart | Frist |
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| Server-Logs | 14 Tage |
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| Fehlerberichte | 90 Tage |
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| Anmelde- und Änderungslinks | einmalige Nutzung, 15 Minuten gültig; Datensätze gelöscht, sobald Nutzung oder Ablauf mehr als 30 Tage zurückliegen |
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| Bestätigungslinks aus dem Meldeverfahren | 72 Stunden gültig; Datensätze wie vorstehend |
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| Tageszähler fehlgeschlagener Anmeldungen | 90 Tage; kurzfristige Versuchszähler eine bzw. 15 Minuten |
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| Aktivitätsverlauf (einschließlich Anmeldeereignisse und Versandnachweise) | derzeit 395 Tage; Verkürzung der Anmeldeereignisse und Betreffzeilen auf 90 Tage wird eingeführt |
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| API-Zugriffsprotokoll | 90 Tage |
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| Zustellfehlermeldungen | ausgewertete Datensätze 395 Tage; Rohmeldungen derzeit im Postfach, 90-Tage-Löschung wird eingeführt |
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| Sperrliste | solange zur Vermeidung erneuter unerwünschter oder unzustellbarer Sendungen erforderlich |
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| IP-Adressen in Formular- und Buchungsvorgängen | derzeit mit dem Vorgang; eigene 90-Tage-Frist wird eingeführt |
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| Ereignisprotokolle zu Aufrufen, Abrufen durch Dienste und Konversionsschritten (Abschnitt 5a) | 395 Tage |
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| Rohdaten der Webanalyse (Abschnitt 5) | 13 Monate |
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| Meldedaten | drei Jahre nach Abschluss des Vorgangs |
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| Nie veröffentlichte Entwürfe | bei Löschung oder Ersetzung durch Sie sofort; unbearbeitete Entwürfe: Bilder nach 180 Tagen, Text wird derzeit archiviert, vollständige Löschung nach 180 Tagen wird eingeführt |
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| Korrektur-Arbeitsstände | 30 Tage |
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| Beweisarchiv | spätestens drei Jahre nach Ende des Jahres der Entfernung, bei Änderungen ohne Rechtsbezug ein Jahr; Zugriffsprotokoll derzeit unbefristet, 395 Tage werden eingeführt |
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| Vertrags-, Buchungs- und Rechnungsdaten | gesetzliche Aufbewahrungsfristen (Buchungsbelege acht Jahre, Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre) |
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| Veröffentlichte Pressemitteilungen | während der rechtmäßigen Veröffentlichung im Archiv; Entfernungs-, Berichtigungs- und Einschränkungsansprüche bleiben unberührt |
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| Kontodaten | nach Kontolöschung, soweit keine Aufbewahrungspflichten, offenen Vorgänge oder Nachweisinteressen entgegenstehen |
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Gelöschte Daten können in Sicherungskopien noch bis zu 14 Tage enthalten sein. Die Backups werden ausschließlich zur Wiederherstellung der Systeme im Sicherungsfall verwendet und nicht produktiv ausgewertet.
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Für veröffentlichte Presseinhalte gelten die Besonderheiten aus Abschnitt 9.
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### 14. Ihre Rechte
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Sie haben gegenüber uns nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte:
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- Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO,
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- Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO,
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- Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO,
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- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO,
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- Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO,
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- Recht auf Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen nach Art. 21 DSGVO,
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- Recht auf jederzeitigen Widerruf einer erteilten Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
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Für veröffentlichte Presseinhalte gelten die Besonderheiten aus Abschnitt 9.
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Die Ausübung Ihrer Rechte ist grundsätzlich kostenlos. In den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen, insbesondere bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen, können wir nach Maßgabe von Art. 12 Abs. 5 DSGVO ein angemessenes Entgelt verlangen oder die Bearbeitung ablehnen.
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Wenn wir begründete Zweifel an Ihrer Identität oder Berechtigung haben, können wir zusätzliche Informationen anfordern, die zur Bestätigung Ihrer Identität oder Berechtigung erforderlich sind.
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Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie uns kontaktieren unter: info@pressekonto.com
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Für Inhalte auf den Portalen nutzen Sie bitte vorrangig das Melde- und Änderungsverfahren unter: [presseecho.de/de/melden](https://presseecho.de/de/melden)
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### 15. Beschwerderecht
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Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren.
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Zuständig für uns ist:
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kavalleriestraße 2–4
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40213 Düsseldorf
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Website: [www.ldi.nrw.de](https://www.ldi.nrw.de)
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**Stand: [Veröffentlichungsdatum] · Version 0.4.** Gegenüber Version 0.3 vom 3. Juli 2026 ergänzt oder geändert: Fehlerprotokoll (3a), Webanalyse (5), Kontaktaufnahme (6), Schutz vor automatisierten Anfragen (6a), Änderungslinks (7), Aktivitätsverlauf und Programmierschnittstelle (7a), Veröffentlichte Pressemitteilungen und Archivfunktion (9), Automatisierte Inhaltsprüfung, Bilder in Pressemitteilungen, Beweisarchiv, Zustellbarkeit und Abmeldung (12a), Speicherdauer (13). Die Abschnitte 5a (21. September 2026) und 6a (9. Oktober 2026) waren bereits ergänzt worden. Frühere Fassungen: [Link zum Versionsarchiv].
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@ -0,0 +1,197 @@
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# Syndikationsvertrag für Pressemitteilungen
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**Verhandlungsfassung vom 13. Oktober 2026 · Frage 14 · kein bereits geschlossener Vertrag**
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Dieser Entwurf folgt Anlage 5 mit 13 Paragraphen. §§ 2 bis 5 enthalten die für den Partnertermin vorrangigen Regelungen. Eckige Klammern sind vor Abschluss auszufüllen. Die technischen Anlagen beschreiben vertraglich vorgeschlagene Anforderungen, nicht bereits nachgewiesene Funktionen. Der Vertrag darf insbesondere keinen funktionierenden Änderungs- und Löschkanal vortäuschen.
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Zwischen
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**Kevin Adametz, handelnd unter adametz.media**, In der Lake 4, 33739 Bielefeld, E-Mail: info@pressekonto.com, nachfolgend „Portalbetreiber“,
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und
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**[vollständige Firma/Rechtsform oder Name des Partnerunternehmers]**, [Anschrift], [Register und Registernummer, soweit vorhanden], vertreten durch [Name und Vertretungsfunktion], E-Mail: [Vertragskontakt], nachfolgend „Partner“,
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wird Folgendes vereinbart:
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## § 1 Gegenstand und Vertragsunterlagen
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(1) Der Partner übermittelt eigene Pressemitteilungen und Pressemitteilungen seiner Auftraggeber einschließlich freigegebener Bilder zur Veröffentlichung auf presseecho.de und businessportal24.com. pressekonto.com dient der Verwaltung. Weitere Veröffentlichungsportale bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Die Zusammenarbeit ist nicht exklusiv.
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(2) Der Portalbetreiber entscheidet nach den vereinbarten Veröffentlichungsrichtlinien und gesetzlichen Vorgaben über die Veröffentlichung. Ohne gesonderten Einzelauftrag bestehen weder eine Pflicht zur Übermittlung bestimmter Mengen noch eine Abnahme- oder Veröffentlichungspflicht. Für ausdrücklich beauftragte entgeltliche Leistungen gelten die vereinbarte Leistungsbeschreibung und die gesetzlichen Leistungs- und Erstattungsansprüche.
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(3) Vertragsbestandteile sind dieser Vertrag und die bei Abschluss beigefügten Anlagen A bis D in den dort bezeichneten Fassungen. Individualabreden haben Vorrang, danach dieser Vertrag, danach die Anlagen. Allgemeine Kunden-AGB des Portalbetreibers werden nicht zusätzlich dynamisch einbezogen. Ein bloßer Austausch einer Internetfassung ändert diesen Vertrag nicht.
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## § 2 Rollen, Vertragspartner und Erklärungsbefugnis
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(1) Der Partner reicht sämtliche Inhalte **im eigenen Namen als Vertragspartner** ein, auch wenn ein Auftraggeber als veröffentlichendes Unternehmen oder Pressekontakt genannt wird. Er schuldet die Pflichten dieses Vertrags selbst. Die bloße Nennung eines Auftraggebers begründet keinen Vertrag zwischen diesem und dem Portalbetreiber.
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(2) Vor jeder Übermittlung stellt der Partner sicher, dass ihm die erforderlichen Nutzungsrechte und Weitergabebefugnisse für die in § 7 beschriebenen Nutzungen tatsächlich vorliegen. Das umfasst auch die Befugnis, technische Bearbeitungen und die begrenzten Vorschaufunktionen zu gestatten. Eine bloße Zusicherung des Auftraggebers ersetzt fehlende Rechte gegenüber dem Rechteinhaber nicht.
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(3) Der Partner holt die erforderlichen Bild-, Quellen- und KI-Angaben bei seinen Auftraggebern ein und übermittelt sie mit eindeutiger Herkunftszuordnung. Er verpflichtet diese, ihm Änderungen, Rechtebeschränkungen und begründete Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Tatsachen, die er nicht selbst kennt, prüft er mit der nach den Umständen erforderlichen Sorgfalt. Die Verantwortlichkeit für schuldhafte Pflichtverletzungen richtet sich nach § 9; eine verschuldensunabhängige Garantie wird nicht vereinbart.
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(4) Der Partner benennt die Personen, die den Vertrag und Änderungen annehmen dürfen, und verwaltet seine API-Zugänge. Mitarbeiter und Dienstleister dürfen Erklärungen über die Schnittstelle nur im Rahmen einer nachweisbaren Beauftragung abgeben. Die Identität eines API-Zugangs allein beweist weder die Identität eines handelnden Menschen noch dessen Vertretungsmacht. Einen vermuteten Missbrauch meldet der Partner unverzüglich; der Portalbetreiber sperrt betroffene Zugänge nach Prüfung und ermöglicht einen sicheren Ersatz.
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(5) Der Portalbetreiber erklärt oder bestätigt Bildrechte nicht anstelle des Partners. Ein Bild, dessen erforderliche Rechtebestätigung fehlt, wird nicht veröffentlicht. Ein technischer Upload durch den Portalbetreiber ist keine Rechtebestätigung. Für Inhalte ohne Partnerbestätigung ist ein gesonderter, wirksamer Vertrag mit dem tatsächlich berechtigten Einreicher erforderlich; die bloße Inhaberschaft einer Pressekontaktadresse genügt nicht.
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## § 3 Schnittstelle, Pflichtangaben und Umstellung
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(1) Die reguläre Übermittlung erfolgt über API v1 nach Anlage A. Vor Freischaltung werden Partneridentität, Vertretungsbefugnis, Vertragsannahme, Dokumentfassungen und berechtigte Zugänge dokumentiert. Zugangsschlüssel sind vertraulich zu behandeln und bei Verdacht auf Offenlegung zu widerrufen.
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(2) Jede Mitteilung enthält eine innerhalb des Partnersystems dauerhafte, eindeutige Quellkennung, eine Versionskennung, das veröffentlichende Unternehmen, zulässige Kontaktangaben sowie eine aktiv abgegebene KI-Erklärung zum Text. Eine fehlende Erklärung wird als „keine Angabe“ behandelt und darf weder technisch noch öffentlich als „ohne KI“ erscheinen. Welche Werte das Feld `ai_declaration` annimmt, wird in Anlage A abschließend festgelegt. Neue Meldungen mit fehlenden Pflichtangaben werden zur Ergänzung zurückgewiesen.
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(3) Für jedes Bild werden die Datei beziehungsweise eine gesicherte Abrufmöglichkeit, eine eindeutige Bildkennung, Bildnachweis, erforderliche Lizenzhinweise, KI-Angabe und zulässige Bearbeitungsgrenzen übermittelt. `rights_confirmed: true` bezeichnet eine Erklärung des Partners zu genau dieser Bilddatei und den beigefügten Angaben. `confirm_text_version` muss auf den vollständigen, vorher zugänglich gemachten und vereinbarten Bestätigungstext der Anlage C verweisen. Die zugehörige Vertragsfassung ist eindeutig zuzuordnen. Nicht übereinstimmende Fassungen oder eine geänderte Datei ohne neue Bestätigung werden zurückgewiesen. Der vom Portalbetreiber ermittelte Datei-Hash wird dem Einreichungsbeleg zugeordnet.
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(4) Das Übermittlungsprotokoll unterscheidet technischen Eingang, Validierung, Inhaltsentscheidung und tatsächliche Veröffentlichung. Eine technische Empfangsbestätigung ist keine Veröffentlichungszusage. Beide Parteien verhindern doppelte Verarbeitung wiederholter Anfragen und dokumentieren Fehler, Versionskonflikte und Wiederholungen. Bei einer Störung dient der in Anlage D festgelegte Kontakt als Ersatzkanal, insbesondere für dringliche Sperrungen; Zugangsdaten oder unnötige personenbezogene Daten werden darüber nicht ungeschützt versandt.
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(5) Zulässige Formate, Größen, Mengenbegrenzungen, Rückmeldungen und Änderungsverfahren stehen in Anlage A. Wesentliche Änderungen mit Anpassungsbedarf werden mindestens sechs Wochen zuvor in Textform angekündigt und bedürfen einer Vereinbarung, soweit sie vertragliche Leistungen oder Pflichten ändern. Unverzüglich erforderliche Sicherheitsmaßnahmen bleiben zulässig; sie sind auf das Erforderliche zu begrenzen und zeitnah zu begründen. Der Ersatzkanal für Rechts- und Löschmeldungen bleibt erreichbar.
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(6) Die bisherige Schnittstelle unter `/service/…` wird am **[Datum, Uhrzeit, Europe/Berlin]** für neue Inhalte abgeschaltet. Bis dahin gelten dieser Vertrag und die erforderlichen Bestätigungen auch für dort eingereichte Inhalte; technisch nicht abbildbare Erklärungen müssen vor Veröffentlichung nach dem in Anlage A vereinbarten Ersatzverfahren nachweisbar vorliegen. Der Portalbetreiber erzeugt keine Erklärungen aus Standardwerten. Die Abschaltung unterbindet weder Betroffenenanfragen noch die Bearbeitung bestehender Meldungen. Rechtebestätigungen für Altinhalte werden nicht rückdatiert.
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## § 4 Berichtigungen, Entfernung und Schutz vor erneuter Einspielung
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(1) Der Partner leitet rechtlich erhebliche Änderungen, Rechtebeschränkungen, Berichtigungs-, Lösch- und Einschränkungsbegehren, die übermittelte Inhalte betreffen, unverzüglich an den Portalbetreiber weiter. Er verwendet den vereinbarten Änderungs- und Löschkanal mit Quellkennung, Versionsstand, betroffenen Feldern, gewünschter Maßnahme und den zur Prüfung erforderlichen Nachweisen. Eine erneute Erstveröffentlichung ist kein Ersatz für eine Korrektur.
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(2) Jede Partei prüft und erfüllt die für ihren Verantwortungsbereich geltenden Pflichten selbst. Die Mitteilung der anderen Partei ersetzt diese Prüfung nicht. Gesetzliche Ansprüche dürfen weder von einer Zahlung noch von der Mitwirkung des Partners oder einer vorherigen Kontoregistrierung abhängig gemacht werden. Soweit die Parteien rechtmäßige Inhalte freiwillig ändern oder entfernen lassen, entsteht ein Entgelt nur aufgrund eines vorab ausdrücklich vereinbarten Einzelauftrags.
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(3) Der Portalbetreiber darf Inhalte oder betroffene Teile insbesondere zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen und bei hinreichend begründeten Rechtsverletzungshinweisen sperren, berichtigen oder entfernen. Er wählt eine geeignete und verhältnismäßige Maßnahme. Inhaltliche Änderungen zur Wahrung eines gesetzlichen Rechts erfolgen nur im dafür erforderlichen Umfang. Reicht eine Teilmaßnahme, bleibt der zulässige Rest grundsätzlich verfügbar; bei Sinnentstellung oder fortbestehender Identifizierbarkeit kann eine vollständige Entfernung erforderlich sein.
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(4) Nach einer solchen Maßnahme schützt der Portalbetreiber den betroffenen Datensatz vor Überschreibung durch ältere oder unveränderte Partnerdaten. Der Partner übernimmt die mitgeteilte Sperre in seine Übermittlungslogik. Auch geänderte Kennungen oder ein Neuimport dürfen eine bekannte Sperre nicht umgehen. Eine Entsperrung erfolgt ausschließlich nach dokumentierter Prüfung und ausdrücklicher Freigabe des Portalbetreibers. Ein erfolgreicher späterer Import oder die Vertragsbeendigung hebt eine Sperre nicht auf.
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(5) Die Maßnahmen erfassen die jeweils kontrollierten öffentlichen Ausgaben, insbesondere Beitrag, Bildvarianten, Vorschaubilder, Suche, Feeds, Sitemap, strukturierte Daten und eigene Zwischenspeicher. Verbleibende URLs dürfen keine zu entfernenden personenbezogenen Angaben im Pfad, Titel oder Vorschautext offenlegen. Erforderlichenfalls wird auch die bisherige URL aufgegeben. Gesetzlich gebotene Mitteilungen an Empfänger und angemessene Maßnahmen gegenüber weiteren Verantwortlichen richten sich nach § 8. Ein Erfolg bei unabhängigen Suchmaschinen oder Dritten wird nicht zugesichert.
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(6) Jede Partei bestätigt den Eingang einer über den Ersatzkanal eingegangenen Rechtsmeldung spätestens am folgenden Arbeitstag. Sie informiert die andere Partei unverzüglich über dringliche Maßnahmen, im Übrigen spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen über Bearbeitungsstand, Zuständigkeit und vorgesehene weitere Schritte. Arbeitstage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Portalbetreibers. Diese Abstimmungsfristen verschieben keine gesetzliche Frist und erlauben kein Abwarten bei dringendem Handlungsbedarf. Personenbezogene Details werden nur soweit erforderlich geteilt.
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(7) Der Portalbetreiber dokumentiert eine Beschränkung fremder Inhalte, die auf Rechtswidrigkeit oder einen Richtlinienverstoß gestützt wird, mit Maßnahme, Reichweite, gegebenenfalls Dauer, wesentlichen Tatsachen, einschlägiger Rechts- oder Vertragsgrundlage, dem Einsatz automatisierter Mittel und den tatsächlich verfügbaren Überprüfungswegen. Die Begründung wird dem betroffenen Nutzer spätestens bei der Maßnahme übermittelt, soweit gesetzlich erforderlich und zulässig. Melderidentitäten werden nicht routinemäßig offengelegt. Rechte nach Art. 16 und 17 DSA bleiben unberührt.
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## § 5 Inhalte, Prüfverfahren und KI-Transparenz
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(1) Es gelten die als Anlage B beigefügten Veröffentlichungsrichtlinien in der Fassung **[Version/Datum]**. Der Partner übermittelt nur Inhalte, die gesetzliche Vorgaben und Rechte Dritter wahren. Tatsachenbehauptungen müssen zutreffen; erforderliche Urheber-, Bildnis-, Lizenz- und Quellenangaben sind mitzuliefern. Gesetzliche Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis bleiben möglich, müssen aber im jeweiligen Fall tragen.
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(2) Der Portalbetreiber prüft Einreichungen automatisiert auf Spam, unzulässige Inhalte, Einhaltung der Richtlinien, Kategorie und formale Qualität. Hierzu darf er im datenschutzrechtlich zulässigen Umfang die im Datenschutzhinweis bezeichneten Auftragsverarbeiter einsetzen. Eine vollständige Tatsachen-, Urheberrechts- oder Lizenzprüfung wird nicht zugesagt. Konkrete Hinweise auf Rechtsverletzungen werden unabhängig davon bearbeitet. Die Nutzung einer automatisierten Prüfung entbindet keine Partei von ihren gesetzlichen Pflichten.
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(3) Bei Ablehnung erhält der Partner eine nachvollziehbare, auf den Einzelfall bezogene Begründung nach § 4 Abs. 7, soweit Art. 17 DSA einschlägig ist; eine Kategorie allein genügt dann nicht. Er kann kostenfrei eine menschliche Überprüfung verlangen, Informationen nachreichen und seinen Standpunkt erläutern. Eine erneute kostenpflichtige Einreichung ist hierfür nicht erforderlich. Die Überprüfung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen; bei Verzögerung werden Grund und voraussichtlicher Zeitpunkt mitgeteilt. Falls eine Entscheidung gegenüber einer natürlichen Person unter Art. 22 DSGVO fällt, werden dessen zusätzliche Anforderungen vor einer ausschließlich automatisierten Entscheidung erfüllt.
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(4) Die Erklärung zum KI-Einsatz benennt die Herkunft der Angabe. Weder fehlende Metadaten noch eine nicht erfolgte Partnerangabe beweisen eine Erstellung ohne KI. Bei Texten wird zwischen Erstellung/Bearbeitung mit generativer KI und einer tatsächlich erfolgten menschlichen inhaltlichen Prüfung mit Übernahme redaktioneller Verantwortung unterschieden. Die Pflicht zur Angabe nach diesem Vertrag kann über gesetzliche Kennzeichnungspflichten hinausgehen; die Parteien stellen sie nicht pauschal als gesetzliche Pflicht aller Einreicher dar.
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(5) Bei Bildern werden Angaben des Partners und technische Herkunftsbefunde getrennt gespeichert. Derzeit ausgelesene Metadaten sind kein Nachweis einer geprüften Signatur. Eine später eingeführte Prüfung signierter Herkunftsdaten darf erst nach Information des Partners als solche bezeichnet werden. Auch eine technisch gültige Signatur beweist weder Bildrechte noch die inhaltliche Wahrheit des Motivs. Der Portalbetreiber prüft begründete Einwände gegen eigene Kennzeichnungen unverzüglich und berichtigt Fehler; während einer erheblichen ungeklärten Beanstandung kann er das betroffene Bild vorläufig ausblenden. Eine eigene Kennzeichnung des Portalbetreibers wird dem Partner nicht als dessen Erklärung zugerechnet.
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(6) Eigene gesetzliche Pflichten der Parteien, insbesondere aus der KI-Verordnung, bleiben unberührt. Ein bloßes Hosting oder Anzeigen von Herkunftsdaten begründet für sich keine Nutzung des erzeugenden KI-Systems. Betreibt eine Partei selbst ein KI-System oder lässt sie es unter ihrer Verantwortung betreiben, ist ihre Rolle gesondert zu beurteilen. Menschliche Textprüfung ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Offenlegung eines Deepfakes.
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## § 6 Mitteilungen an Einreicher und Pressekontakte
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(1) Vertrags-, Prüf- und Statusnachrichten erhält grundsätzlich der Partner. Der Portalbetreiber darf weitere vom Partner benannte Ansprechpartner unmittelbar informieren, soweit dies zur konkreten Veröffentlichung, einer beantragten Änderung oder zur Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten erforderlich und rechtlich zulässig ist. Ablehnungsdetails gehen nicht automatisch an jeden im Beitrag genannten Pressekontakt.
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(2) Der Partner informiert betroffene Personen bei eigener Datenerhebung über die vorgesehenen Empfänger und Zwecke und unterstützt den Portalbetreiber bei dessen Informationspflichten. Der Portalbetreiber bleibt für seine Pflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO selbst verantwortlich. Er stellt seinen Datenschutzhinweis bereit; der Partner kann ihn nach abgestimmtem Verfahren mit nachweisbarer Fassung übermitteln. Bereits vorhandene Kenntnis oder eine gesetzliche Ausnahme wird nicht pauschal unterstellt.
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(3) Die Zusammenarbeit ermächtigt nicht zur Nutzung übermittelter Kontakte für Werbung, Newsletter oder Kundenakquise. Dafür ist eine eigenständige Rechtsgrundlage einschließlich der Anforderungen des § 7 UWG erforderlich. Notwendige Statusnachrichten enthalten keine Verkaufsangebote. Widersprüche werden nach ihrem tatsächlichen Umfang berücksichtigt; ausdrücklich angeforderte Nachrichten und zwingende rechtliche Informationen sind gesondert zu behandeln.
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## § 7 Nutzungsrechte, Vorschauen und Beweissicherung
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(1) Der Partner räumt dem Portalbetreiber, soweit die Rechte bestehen und er hierzu befugt ist, einfache, räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte ein, die Inhalte auf den in § 1 genannten Portalen öffentlich zugänglich zu machen, hierfür zu vervielfältigen und technisch aufzubereiten. Die öffentliche Archivierung nach Ende der Zusammenarbeit ist eingeschlossen, solange sie rechtmäßig ist. Gesetzliche Ansprüche und wirksam mitgeteilte Rechtebeschränkungen bleiben unberührt.
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(2) Zulässig sind Formatierung, inhaltstreue Teaser, responsive Darstellungen, Skalierung, Formatkonvertierung und ausdrücklich erlaubte Vorschauzuschnitte. Urheberbezeichnungen, Lizenzhinweise und erforderliche Informationen zur Rechtewahrnehmung bleiben erhalten oder werden zulässig und funktional gleichwertig übernommen. Bildaussage, Integrität des Werks und berechtigte Urheberinteressen sind zu achten; §§ 13, 14, 39 und 95c UrhG bleiben unberührt. Ist ein Zuschnitt nicht gedeckt, ist das Bild unbeschnitten mit neutralem Rand oder ohne Bildvorschau auszuliefern. Darüber hinausgehende Änderungen bedürfen einer gesonderten Berechtigung, soweit § 4 oder das Gesetz keine Grundlage bietet.
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(3) Die Rechte umfassen Teaser und Vorschaubilder in Portalfeeds und beim Teilen eines Links in sozialen Netzwerken und Messengern. Der Partner gestattet die hierfür erforderliche, auf die Vorschaufunktion beschränkte Rechtevermittlung an den jeweiligen Dienst, insbesondere Abruf, technische Vervielfältigung, Zwischenspeicherung und Anzeige mit dem Link. Eine eigenständige Verwertung, Volltextübernahme oder Nutzung für fremde Werbung und Modelltraining wird hierdurch nicht gestattet. Fordert ein Dienst weitergehende Rechte oder lässt eine Bildlizenz die Vorschau nicht zu, verwendet der Portalbetreiber eine gedeckte Ersatzvorschau oder unterbindet die Bildvorschau.
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(4) Eine Weitergabe zur eigenständigen Veröffentlichung auf weiteren Partnerportalen ist nur aufgrund einer zusätzlichen Vereinbarung mit Empfängerbezeichnung, Umfang und Rechtefreigabe zulässig. Technische Dienstleister dürfen die für ihren Auftrag erforderlichen Vervielfältigungen vornehmen; eine eigene Inhaltsverwertung wird ihnen dadurch nicht erlaubt.
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(5) Für nachweisbar erforderliche Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung besteht nach öffentlicher Entfernung ein beschränktes Recht zur nichtöffentlichen Vervielfältigung und Speicherung fort. Umfang und Dauer richten sich nach der tatsächlichen Erforderlichkeit und den Datenschutzvorgaben, nicht nach einer pauschalen Pflicht zur Vollarchivierung. Für erforderliche Nachweisdaten gilt grundsätzlich eine Obergrenze von drei Jahren nach Ablauf des Entfernungsjahres; ein konkreter Rechtsstreit kann eine dokumentierte längere Aufbewahrung rechtfertigen. Zweckfortfall oder vorrangige Rechte führen zur früheren Löschung. Sensible Daten, unnötige Metadaten und nicht betroffene Beitragsteile werden gesondert geprüft. Die Einräumung von Nutzungsrechten ersetzt keine datenschutzrechtliche Erlaubnis.
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## § 8 Datenschutz und Zusammenarbeit
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(1) Nach dem vorgesehenen Geschäftsmodell entscheiden die Parteien jeweils selbst über Erhebung, Übermittlung beziehungsweise Veröffentlichung, Moderation und Aufbewahrung in ihren Systemen und handeln insoweit als eigenständige Verantwortliche. Diese Beschreibung gilt nur, soweit sie den tatsächlichen Abläufen entspricht. Legen die Parteien für einen Verarbeitungsschritt Zwecke und wesentliche Mittel gemeinsam fest oder verarbeitet eine Partei ausschließlich auf Weisung, schließen sie vor diesem Schritt die erforderliche Vereinbarung nach Art. 26 beziehungsweise Art. 28 DSGVO. Die Bezeichnung in diesem Vertrag entscheidet die gesetzliche Rolle nicht.
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(2) Jede Partei dokumentiert eine geeignete Rechtsgrundlage. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO trägt nur erforderliche Verarbeitungen für einen Vertrag mit der betroffenen natürlichen Person; der Vertrag mit einer GmbH rechtfertigt nicht automatisch die Datenverarbeitung ihrer Mitarbeiter oder Pressekontakte. Für geschäftliche Ansprechpartner kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f nach Abwägung in Betracht. Besondere Kategorien und Daten nach Art. 10 DSGVO werden nur bei Vorliegen der zusätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen übermittelt und verarbeitet.
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(3) Betroffenenanfragen werden unverzüglich an den zuständigen Kontakt der anderen Partei weitergegeben, soweit dies erforderlich und zulässig ist. Jede Partei erfüllt eigene Ansprüche ohne Verweis auf eine vorrangige Zuständigkeit der anderen. Eingang, Fristen und Ergebnis werden dokumentiert. Die Fünf-Arbeitstage-Frist aus § 4 ist eine Höchstfrist für die Abstimmung, keine Wartefrist.
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(4) Jede Partei unterrichtet nach Art. 19 DSGVO ihre eigenen Empfänger über die dort genannten Berichtigungen, Löschungen und Einschränkungen, sofern nicht eine dokumentierte Ausnahme greift. Soweit Art. 17 Abs. 2 DSGVO anwendbar ist, ergreift sie angemessene Maßnahmen gegenüber weiteren Verantwortlichen. Eine öffentliche Veröffentlichung ersetzt die Prüfung bekannter Empfänger nicht. Betroffene werden auf Verlangen über die Empfänger unterrichtet. Die Parteien melden einander erforderliche Korrekturen auch dann, wenn die andere Partei lediglich Quelle und kein eigener Empfänger war.
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(5) Sicherheitsvorfälle, die übermittelte Daten oder die Zusammenarbeit betreffen, werden der anderen Partei ohne unangemessene Verzögerung gemeldet, als vertragliches Ziel spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden. Unvollständige Informationen werden nachgereicht. Jede Partei bleibt für ihre Prüfung nach Art. 33 und 34 DSGVO verantwortlich. Übermittlung und Aufbewahrung von Meldungen erfolgen datensparsam und geschützt.
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## § 9 Freistellung und Haftung
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(1) Der Partner stellt den Portalbetreiber von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Partner zu vertretenden Verletzung dieses Vertrags beruhen. Erfasst sind angemessene, erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung. Eigenes Verschulden des Portalbetreibers und seine Schadensminderungspflicht werden berücksichtigt. Keine Freistellung besteht für vom Portalbetreiber eigenständig verursachte Rechtsverletzungen oder nicht vom Partner stammende Erklärungen.
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(2) Der Portalbetreiber unterrichtet den Partner unverzüglich über einen Anspruch, stellt erforderliche Unterlagen bereit und ermöglicht eine angemessene Mitwirkung an der Verteidigung. Anerkenntnisse und Vergleiche zulasten des Partners werden nur mit dessen vorheriger Zustimmung geschlossen, die nicht unbillig verweigert werden darf. Unaufschiebbare Schutzmaßnahmen und gesetzliche Pflichten bleiben zulässig.
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(3) Beide Parteien haften unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften und übernommenen Garantien. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften sie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden; im Übrigen ist diese Haftung ausgeschlossen. Die Grenze gilt auch für Freistellungsansprüche im Innenverhältnis, soweit kein Fall unbeschränkter Haftung vorliegt. Ansprüche betroffener Personen und zwingende Rückgriffsregeln nach Art. 82 DSGVO werden nicht beschränkt.
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## § 10 Entgelt und Statistiken
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(1) Die in Anlage D gewählte Vergütungsregel gilt. Ohne dort ausdrücklich vereinbarte Entgelte erfolgt die Syndikation unentgeltlich; jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Kostenpflichtige Boosts oder andere Zusatzleistungen bedürfen eines gesonderten Auftrags mit vorheriger Preisangabe.
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(2) Der Portalbetreiber stellt die vereinbarten aggregierten Aufruf- und Statuszahlen je Mitteilung bereit. Die Kennzahlen sind keine Zusage bestimmter Reichweite, Suchmaschinenpositionen oder Werbewirkung. Personen- oder gerätebezogene Nutzungsprofile werden dem Partner nicht geliefert. Die statistische Erhebung selbst muss unabhängig davon rechtmäßig sein.
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## § 11 Quellenhinweise, Kennzeichnung und Mehrfachveröffentlichungen
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(1) Das veröffentlichende Unternehmen wird als Quelle der Mitteilung genannt. Zusätzlich kann der Hinweis „Übermittelt über [Partner]“ erscheinen. Dieser Quellenhinweis ersetzt weder den Urhebernachweis noch erforderliche Werbe- oder KI-Kennzeichnungen und bezeichnet keine inhaltliche Prüfung durch den Portalbetreiber.
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(2) Entgeltlich hervorgehobene Platzierungen werden unmittelbar erkennbar als „Anzeige – bezahlte Platzierung“, in englischer Darstellung als „Advertisement – paid placement“, gekennzeichnet. Der Partner übermittelt auf Anforderung die für gesetzliche Werbetransparenz erforderlichen Angaben zum Begünstigten und gegebenenfalls abweichenden Auftraggeber/Zahlenden.
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(3) Der Umgang mit Mehrfachveröffentlichungen und etwaigen Canonical-Verweisen wird in Anlage A vereinbart. Ein Canonical-Verweis ist kein Ersatz für Nutzungsrechte und keine Zusage einer bestimmten Indexierung durch Suchmaschinen. Er darf einer erforderlichen Berichtigung oder Entfernung nicht entgegenstehen.
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## § 12 Laufzeit und Beendigung
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(1) Der Vertrag beginnt am [Datum] und läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; soweit gesetzlich erforderlich, geht eine angemessene Abhilfefrist oder Abmahnung voraus.
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(2) Nach Vertragsende werden keine neuen Inhalte angenommen. Bereits rechtmäßig veröffentlichte Inhalte können im öffentlichen Archiv verbleiben; die hierfür eingeräumten Rechte gelten entsprechend § 7 fort. Es besteht keine Pflicht zur rechtswidrigen oder zeitlich unbegrenzten Veröffentlichung. Bestehende Sperren sowie Pflichten zu Berichtigung, Entfernung und Empfängerinformation bleiben wirksam. Die Parteien halten für diese Zwecke einen erreichbaren Kontakt vor.
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(3) Zugangsschlüssel werden gesperrt. Nicht veröffentlichte Inhalte werden nach Abwicklung offener Vorgänge gelöscht, soweit keine andere tragfähige Grundlage besteht. Gesetzliche und konkret erforderliche Nachweispflichten richten sich nach § 7 Abs. 5 und § 8. Die Vertragsbeendigung lässt bereits entstandene Ansprüche unberührt.
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## § 13 Vertraulichkeit und Schlussbestimmungen
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(1) Nicht öffentliche technische Informationen, Zugangsdaten und vertraulich übermittelte Geschäfts- und Verfahrensunterlagen werden nur zur Durchführung dieses Vertrags verwendet. Gesetzlich gebotene Offenlegungen und die erforderliche Weitergabe an verpflichtete Berater bleiben zulässig.
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(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Vereinbarung in Textform, soweit keine strengere gesetzliche Form gilt. Individuelle Vereinbarungen im Sinne des § 305b BGB haben unabhängig davon Vorrang. Richtlinien- und API-Änderungen werden nicht durch Schweigen angenommen.
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(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Bielefeld, **soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zulässig ist**; andernfalls gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Die Unternehmereigenschaft allein wird nicht mit der Kaufmannseigenschaft gleichgesetzt.
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(4) Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine automatische Ersetzung durch die wirtschaftlich nächstkommende, gerade noch zulässige Klausel wird nicht vereinbart.
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**Vertragsannahme:** [Datum, Name und Vertretungsfunktion je Partei; Annahme in Textform mit vollständigen Anlagen aufbewahren]
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## Anlage A – verbindlich zu vervollständigende Schnittstellenbeschreibung
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| Punkt | Vereinbarung vor Freischaltung |
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| Fassung | [API-Dokument, Versionskennung, Datum und unveränderliche Kopie] |
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| Neueinreichung | API v1; Quellkennung, Inhaltsversion, Firma, Text, zulässige Kontaktdaten, `ai_declaration` |
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| KI-Werte | [tatsächliche zulässige Werte und Abbildung von KI-Erzeugung, menschlicher Prüfung, Verantwortlichem und fehlender Angabe]; keine negative Erklärung durch Standardwert |
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| Bilder | `rights_confirmed`, `confirm_text_version`, Bildkennung, Dateizuordnung, Nachweis, Lizenzbeschränkung und KI-Angabe je Bild |
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| Korrektur/Entfernung | [vorhandener Endpunkt oder vereinbarter geschützter Ersatzkanal]; keine Behauptung eines schon gebauten Endpunkts |
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| Rückmeldung | Eingang, Validierung, Veröffentlichung, Ablehnung, Sperre und Versionskonflikt unterscheidbar |
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| Wiederholungen | [Identifikation wiederholter Anfragen, Wiederholungsintervalle, Abbruch/Eskalation] |
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| Schutz vor Reimport | Quell- und Portal-ID, Sperrbereich, Version und Freigabeentscheidung; auch nach Restore wirksam |
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| Grenzen | [Dateiformate, Größen, Abrufrechte, Rate-Limits, Tagesmengen] |
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| Alt-API | Abschaltung [Datum/Uhrzeit]; Ersatznachweise bis dahin [Verfahren] |
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| Mehrfachveröffentlichung | [Canonical-Regel und Behandlung von Dubletten] |
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| Abnahmefälle | Fehlende KI-Angabe; unbestätigtes Bild; ausgetauschte Datei; doppelte Übermittlung; nach Löschung erneut eingespielter Inhalt; Teilkorrektur; Ausfall des Löschkanals; Vertragsende |
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## Anlage B – Veröffentlichungsrichtlinien
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Beizufügen: vollständige, bereinigte Fassung [Version/Datum]. Sie darf keine heute ausgeschaltete KI-Bildprüfung oder noch nicht vorhandene Signaturprüfung als bereits laufend beschreiben. Die Erklärung zur menschlichen Überprüfung muss mit § 5 Abs. 3 übereinstimmen.
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## Anlage C – Erklärung des Partners zu jedem Bild
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„Wir, [Partner], reichen dieses Bild im eigenen Namen auf Grundlage des Syndikationsvertrags in der Fassung [Version/Datum] ein. Wir verfügen über die erforderlichen Rechte und Befugnisse für die dort in § 7 beschriebenen Veröffentlichungen, technischen Bearbeitungen, Vorschauen und die erforderliche nicht öffentliche Beweissicherung. Rechte abgebildeter Personen und sonstige Rechte Dritter stehen diesen Nutzungen nicht entgegen. Die von uns übermittelten Angaben zum Bildnachweis, zu Lizenzbeschränkungen und zum KI-Einsatz sind zutreffend; Herkunft und Erklärender sind angegeben. Für schuldhafte Pflichtverletzungen gilt § 9 des Vertrags.“
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Kennung: [neue, unveränderliche `confirm_text_version`]. Zuordnung: Bildkennung, vom Portalbetreiber berechneter Datei-Hash, Partner, Zugang, Zeitpunkt, Vertragsfassung, erklärter KI-Wert und Herkunft. Diese Erklärung erweitert eine beschränkte Lizenz nicht.
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## Anlage D – Kontakte und Konditionen
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| Feld | Portalbetreiber | Partner |
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| Vertragskontakt | info@pressekonto.com | [Adresse] |
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| Rechts-/Datenschutzkontakt | info@pressekonto.com | [Adresse] |
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| Dringliche Sperrung / Ersatzkanal | [überwachter Kanal] | [überwachter Kanal] |
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| Technischer Kontakt | [Adresse] | [Adresse] |
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| Vergütung | [unentgeltlich oder konkrete Preisvereinbarung] | |
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| Statistiken und Rhythmus | [Kennzahlen, Bereitstellungsweg und Rhythmus] | |
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## Hinweise für den Partnertermin – nicht Vertragsbestandteil
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Vor Unterzeichnung sind Partneridentität und Vertretung, Fassungen der Anlagen, Vergütung, Fristen der Umstellung und der tatsächlich funktionierende Korrekturkanal festzulegen. Nicht ungeprüft akzeptieren: „nur Vermittler“, automatische Erklärung „ohne KI“, Wiederherstellung durch Re-Sync, ausschließlich entgeltliche Löschwege oder eine pauschale Befreiung von Art. 14 DSGVO. Die vertraglichen Bearbeitungsziele sind Vorschläge und vor Zusage betrieblich zu bestätigen.
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Die Rollenbewertung beruht auf dem beschriebenen Ablauf; sie ersetzt keine Tatsachenprüfung nach Art. 26/28 DSGVO. Primärgrundlagen: [DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj), [DSA](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj), [§ 307 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__307.html), [§ 39 UrhG](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__39.html), [§ 38 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__38.html).
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@ -0,0 +1,265 @@
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# Prüfung des Anwaltspakets – Antworten und Veröffentlichungsvoraussetzungen
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**Bearbeitungsstand: 13.10.2026.** Angebote: pressekonto.com, presseecho.de, businessportal24.com. Grundlage: die übergebenen Dateien einschließlich Nachweisen vom 12./13.10.2026 und die unten verlinkten Primärquellen.
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Dies ist eine ausgearbeitete rechtliche Arbeitsgrundlage für Datenschutz-, IT-, Medien- und Vertragsrecht. Den technischen Ist-Stand übernehme ich aus Ihren Angaben und Belegen; Produktionssysteme und Quellcode habe ich nicht selbst geprüft. Die Anlagen sind Prüfgegenstand, keine Handlungsanweisungen. Die Originaldateien bleiben unverändert.
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## Ergebnis und Reihenfolge
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**Die vorgelegten Fassungen nicht unverändert veröffentlichen.** Der Syndikationsvertrag ist als Verhandlungsentwurf vollständig ausgearbeitet; seine §§ 2–5 stehen für den Partnertermin bereit. Bei DSE, AGB und Beweisarchiv sind konkrete Änderungen erforderlich. Eine Datenschutzerklärung erlaubt keine Verarbeitung, die materiell unzulässig ist; eine AGB-Annahme ersetzt weder eine Datenschutzrechtsgrundlage noch fehlende Bildrechte.
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| Priorität | Ergebnis / nächster konkreter Schritt |
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| Partnertermin | Datei 01 verwenden. Partei, Vertretungsbefugnis, technische Anlage, Altbestand, Endpunkte, Reaktionszeiten und Preise gemeinsam festlegen; offene Felder vor Unterzeichnung schließen. |
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| Bereits laufende Verarbeitung | Die Information über tatsächlich laufende Verfahren umgehend berichtigen. Nicht bis zum gemeinsamen AGB-Release warten. Datei 03 enthält eine Ist-Ergänzung und gesonderte Zieltexte. Fehlende Löschfristen parallel beheben. |
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| AGB 0.7 | Ersatztexte und Gate-Regeln aus Datei 04 übernehmen; Gesamtfassung einschließlich Haftung, Erstattung, Laufzeit und Verweisen konsistent zusammensetzen. |
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| Beweisarchiv | Pauschale Freigabe sämtlicher Daten für drei Jahre nach Jahresende verwerfen. Zweck und Umfang je Fallgruppe begrenzen; Art.-9-Fälle gesondert prüfen; Altbestand kontrolliert minimieren. |
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| Technischer Veröffentlichungstermin | Sämtliche als umgesetzt beschriebenen Zielfristen, Art.-18-Sperre, Hold-Ende, Restore und Bestandskundenpfade nachweisen. Dokumentierte manuelle Erfüllung von Betroffenenrechten ist bis dahin erforderlich. |
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| Ausgeschaltete Funktionen | Kundenbereich-Tracking, KI-Bildprüfung und Newsletter bleiben aus. Die nachstehenden Hinweise sind keine Aktivierungsfreigabe. |
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## Antworten 1 bis 14
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### 1. AGB 0.7 und Bildrechte – nur mit Änderungen
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**Den Default einer vollständigen Freigabe verwerfe ich.** Auch gegenüber Unternehmern gelten Transparenzgebot und Inhaltskontrolle nach § 307 BGB; § 310 BGB beseitigt diese Kontrolle nicht. Die Klauseln müssen mit dem tatsächlichen Leistungsmodell zusammenpassen. [§ 307 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__307.html), [§ 310 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__310.html).
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Die in Datei 04 ausformulierten Ersatzklauseln lösen insbesondere:
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- **Rechteumfang:** § 8a sichert genau die nach § 9 benötigten Nutzungen ab. Eine Rechtekette muss auch Agentur-, Stockfoto-, Persönlichkeits- und gegebenenfalls Markenrechte sowie zulässige Weiterlizenzierung erfassen. Ein Auftrag zur Presseverteilung allein genügt nicht für jede Bildlizenz.
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- **Vorschaubilder und Weitergabe:** Ein ausdrückliches, begrenztes Recht für technisch erforderliche Vervielfältigungen, Zwischenspeicherung und Vorschauen beim Teilen kann den Konflikt zwischen § 9 Abs. 1a und Abs. 2 auflösen. Es gibt keine pauschale Berechtigung für beliebige Nutzungen durch soziale Netzwerke, deren Nutzer oder weitere Presseverteiler. Plattformbedingungen können weitergehende Rechte verlangen; dann Bildvorschau deaktivieren oder zusätzliche Rechte einholen.
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- **Bearbeitung:** „Wesentliche Bildaussage“ ist zu unbestimmt als alleinige Grenze. Zulässige technische Änderungen konkretisieren; entstellende, irreführende oder lizenzwidrige Ausschnitte ausschließen. Urheberbenennung und elektronische Rechteinformationen beachten. Eine AGB kann §§ 14, 39 und 95c UrhG nicht pauschal abbedingen. [§ 39 UrhG](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__39.html), [§ 95c UrhG](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95c.html).
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- **Haftung:** Kein verschuldensunabhängiger umfassender Freistellungssatz im Upload zusätzlich zu einer begrenzten AGB-Regel. Eigene Betreiberpflichten und eigenes Verschulden bleiben beim Betreiber. Verteidigung, Information, Mitwirkung und Vergleichsschluss regeln.
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- **KI:** Tatsachenangaben über die Entstehung verlangen, aber nicht jede Kennzeichnung als gesetzlich zwingend bezeichnen. Die geplante validierte C2PA-Auswertung ist nicht produktiv und darf nicht als gegenwärtige Leistung erscheinen.
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- **Boost:** Kennzeichnung bereits im Blickfang eindeutig; empfohlen „Anzeige – bezahlte Platzierung“. Siehe Frage 7.
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- **Erstattung:** Freiwillige Erstattungen von gesetzlichen Rückabwicklungs- und Mängelrechten trennen. Eine Gutschrift darf einen gesetzlichen Geldanspruch nicht zwangsweise ersetzen. „Keine anteilige Erstattung“ braucht einen ausdrücklichen Vorbehalt gesetzlicher Rechte. [§ 326 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__326.html).
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Die vollständigen Ersatztexte in Datei 04 sind Bestandteil dieser Antwort; sie sind keine isolierte Freigabe der unverändert verbleibenden AGB 0.6.
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### 2. Einbeziehung, Bestandskunden, Änderungskündigung – Grundmodell richtig, Umsetzung und Altverträge prüfen
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**Neukäufe:** Aktiver Klick bei zugänglicher, speicherbarer Fassung und dokumentiertem Vertragsbezug ist grundsätzlich geeignet. Unternehmerbestätigung und Vertretung für die konkrete Vertragspartei müssen zutreffen. Die DSE wird zur Kenntnis gegeben, nicht als Voraussetzung zur pauschalen Einwilligung erhoben.
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**Bestand:** Bereits erworbene Credits, laufende Abonnements und bereits bezahlte Einzelveröffentlichungen müssen ohne Annahme von 0.7 erfüllt werden können. „Später entscheiden“ darf weder Annahme protokollieren noch die Nutzung alter Rechte blockieren. Ein neuer Kauf unter 0.7 ändert bestehende Verträge nicht automatisch. Bei gemischten Credits reicht FIFO allein nicht: Kaufcharge, anzuwendende Fassung und konkrete Einreichung müssen nachvollziehbar zugeordnet sein.
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**Verlängerung:** Nach dem vorgelegten § 15 Abs. 3 kein automatischer Versionswechsel. Schweigen oder die Nutzung bereits bezahlter Leistungen sind keine neue Zustimmung. Eine freiwillige, gesondert erklärte Vertragsänderung ist möglich. Bleibt sie aus, kommt eine wirksame ordentliche Kündigung mit gleichzeitigem Neuvertragsangebot in Betracht. „Nur Änderungskündigung“ ist deshalb zu absolut.
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**Frist und Mitteilung:** Die vorgelegte 0.6 lässt in § 11 Abs. 2 Kündigung zum Ende der jeweiligen Laufzeit zu; daraus ergibt sich keine pauschale Kündigungsfrist von vier Wochen. § 15 Abs. 2 verlangt für wesentliche Änderungen vier Wochen Vorabinformation; § 10 Abs. 5 enthält für Preisänderungen eine eigene Sechswochenregel. Für das koordinierte Vorgehen mindestens vier Wochen Vorlauf empfehlen, bei einer zugleich betroffenen Preisänderung die dafür geltende Regel zusätzlich beachten. Kündigung muss rechtzeitig zugehen und Vertragsnummer, Enddatum, Ende der alten Leistung sowie das freiwillige neue Angebot klar trennen. Keine fingierte Zustimmung bei Nichtreaktion.
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**Wichtige Einschränkung:** Für ältere Verträge sind die bei ihrem Abschluss einbezogenen Bedingungen maßgeblich. Die Juli-Mail verspricht einzelnen Bestandskunden Erhalt des Vertrags, solange sie ihn behalten möchten. Reichweite und mögliche Bindung dieser Zusage müssen anhand des Originalvertrags und der Kommunikation geklärt werden, bevor gerade diesen Kunden wegen verweigerter 0.7-Annahme gekündigt wird. Die aktuelle 0.6 beweist die Kündbarkeit älterer Individualabreden nicht.
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**Bildschalter:** Ja als bildbezogene Erklärung einer befugten Person für den Vertragspartner, mit Wortlaut, Fassung, Datei und Zeitpunkt. Nein als versteckte Gesamtumstellung von 0.6 auf 0.7 oder als Nachweis tatsächlicher Rechte. Beim Betreiber-Upload bestätigt der Kunde selbst vor Veröffentlichung; API-Partner bestätigen im eigenen Namen entsprechend dem Vertrag. Siehe Datei 04 für Dialog und Protokoll.
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### 3. Beweisarchiv – wesentliche Einschränkungen erforderlich
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**a) Frist:** Drei Jahre nach Jahresende der Entfernung sind allenfalls eine begründungsbedürftige Regelhöchstfrist, keine gesetzliche Pflicht und keine universelle Freigabe. Die regelmäßige Verjährung knüpft grundsätzlich an Anspruchsentstehung und Kenntnis an, nicht schlicht an die Entfernung. Beispiel: Entfernung am 01.01.2026 führte nach Ihrem Modell bis 31.12.2029 zu fast vier Jahren Speicherung. Ein solcher Zeitraum muss für die konkrete Datenart erforderlich sein. [§ 199 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html).
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**b) Fallgruppen:** Für entfernte, tatsächlich veröffentlichte Bilder kann ein begrenzter Nachweis wegen konkreter Rechte- und Regressrisiken plausibel sein. Bei einer bloßen Telefonnummernkorrektur braucht es dagegen nicht automatisch den kompletten Artikel samt allen Bildern und Kontakten für dieselbe Frist. Nie veröffentlichte, abgelehnte Inhalte erzeugen kein identisches Publikationsrisiko. Minimaler Ablehnungs-/Abrechnungsbeleg genügt oft; 180 Tage Vollinhalt und drei Jahre Minimalbeleg sind vorgeschlagene Obergrenzen, jeweils mit Zweckprüfung und früherer Löschung bei Wegfall. Freiwillig gelöschte Entwürfe nicht routinemäßig ins Beweisarchiv retten.
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**c) Originale und Metadaten:** Die unveränderte Datei kann für Urheberschaft, Herkunft und Integrität erheblich sein. Daraus folgt keine generelle Erlaubnis, Standort, Seriennummern und alle übrigen Metadaten jeder Datei dauerhaft aufzubewahren. Festlegen, für welche Fallgruppe das vollständige Original nötig ist, wer es sehen darf und warum ein bereinigter Nachweis nicht ausreicht. Unnötige Daten künftig schon bei Annahme vermeiden. Bei notwendigem Original: strikt getrennter Zugriff und keine öffentliche Auslieferung. Das Original nicht stillschweigend überschreiben und zugleich weiterhin als unverändert bezeichnen.
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**d) Art. 9:** Ein gewöhnliches Porträt ist nicht allein wegen des Gesichts ein biometrischer Art.-9-Datensatz. Ein Foto oder Text kann aber Gesundheit, Religion, politische Überzeugung usw. offenbaren. Art. 9 Abs. 2 lit. f kann die für tatsächliche oder hinreichend konkret absehbare Rechtsansprüche erforderliche Sicherung tragen. Eine pauschale Berufung auf hypothetische spätere Streitigkeiten für alle sensiblen Inhalte ist zu weit. Veröffentlichung, laufende Moderation, KI-Übermittlung und Beweisaufbewahrung getrennt bewerten. Die öffentliche Auffindbarkeit eines Bildes genügt auch nicht automatisch für Art. 9 Abs. 2 lit. e.
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**e) Art. 17 / 18:** Art. 17 Abs. 3 lit. e ist eine Ausnahme vom Löschungsanspruch, keine alleinige Rechtsgrundlage für beliebige neue Speicherung. Notwendigkeit und Umfang je betroffener Anfrage festhalten. Legal Hold und Einschränkung nach Art. 18 getrennt führen. Letztere muss normale Nutzung tatsächlich verhindern; zulässig bleiben nur die von Art. 18 Abs. 2 erfassten Verwendungen. Über die Aufhebung der Einschränkung zuvor informieren, Art. 18 Abs. 3. Ein Hold erhält ein Prüfdatum spätestens nach 90 Tagen; seine Aufhebung startet keine neue Regelaufbewahrung.
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**f) Versiegelter Altbestand:** Minimierte Nachfolgefassung grundsätzlich bevorzugt. Zuerst Inventar: betroffene Pakete, Rechtsstreit/Fristen, doppelte Antragstelleradresse, sonstige überschießende Daten. Dann dokumentiert ableiten, Ursprungshash, neuen Hash, Zeitpunkt, Bearbeiter, Grund und Verhältnis der Fassungen festhalten. Original nach abgeschlossener Integritätsprüfung und Ablauf der Sicherungsfrist löschen, soweit nicht gerade seine unveränderte Form für einen konkreten Vorgang benötigt wird. Begründete Übergangssicherung eng befristen und zugriffssperren. „Versiegelt“ ist kein eigener Aufbewahrungsgrund. Auch ein Hash bleibt gegebenenfalls personenbezogen.
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**g) Restdaten und Backups:** Objektschlüssel dürfen keine Namen/E-Mails enthalten. Löschbeleg für Restore zunächst nur so lange wie Wiederherstellung möglich plus angemessene Kontrolle. Weitere 395 Tage nur für einen separat belegten Nachweiszweck mit minimalem Inhalt; kein lebenslanges Schattenarchiv. „Späterer von 395 Tagen und letzter Sicherung + 14 Tagen“ setzt eine tatsächlich begrenzte Inventarliste aller rückspielbaren Backups voraus. Vergessene Alt-Deployments dürfen die Frist nicht unendlich verlängern.
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**h) Abwägung:** Anlage 2 ist ein brauchbarer Ausgangspunkt, noch nicht ausreichend für „Ja zu allem“. Die nachstehende Ergänzungsmatrix einarbeiten und durch den Verantwortlichen datiert entscheiden. Zugriff nur durch den belegten einzigen Admin reduziert den Kreis, ersetzt aber weder Bedarf noch Zweckbindung. Die alte Angabe von zwei Administratoren ist zu berichtigen. Rechtsquellen: DSGVO Art. 5, 6, 9, 17–19, 25 und 32, [amtliche konsolidierte Fassung beim HmbBfDI](https://datenschutz-hamburg.de/fileadmin/user_upload/HmbBfDI/Datenschutz/Gesetzte_Datenschutz/DSGVO_konsolidierte_Fassung.pdf).
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### 4. Medienprivileg – bestehenden Absatz ersetzen
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**Default „behalten“ verwerfen.** Der aktuelle MStV regelt den Datenschutz für journalistische Zwecke in **§ 23**, nicht § 57. § 57 betrifft eine andere Materie. Auch ein vorsichtiges „soweit“ heilt eine falsche Norm und eine unklare Reichweite nicht. [MStV, insbesondere §§ 18, 22, 23 und 57](https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Medienstaatsvertrag_MStV.pdf).
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Journalistische Zwecke sind funktional zu prüfen. Der reine Betrieb eines Presseverteilers mit automatisierter Qualitätsprüfung beweist sie nicht für jede Verarbeitung. Eigene journalistische Beiträge können anders zu behandeln sein als Kundenkonto, Abrechnung, Sicherheit und fremde Pressemitteilungen. Ein Unternehmen kann unterschiedliche Rollen für unterschiedliche Tätigkeiten haben.
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Für den beschriebenen PM-Bestand: Art. 6 Abs. 1 lit. f mit konkreter Abwägung des Informationsinteresses; im Löschverfahren Art. 17 Abs. 3 lit. a, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Keine pauschale Vorrangregel zugunsten eines „dauerhaften Archivs“. Das private Beweisarchiv ist zudem nicht allein wegen seines Namens ein Archiv im öffentlichen Interesse nach Art. 89. Ersatzabsatz in Datei 03.
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### 5. Hoster-Status, UrhDaG und Impressum – Formulierungen allein reichen nicht
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**Default nur teilweise bestätigen.** „Qualität und Lesbarkeit“ statt „redaktionelle Qualität“ ist sachgerechter, schafft aber keinen Haftungsausschluss. Entscheidend sind tatsächliche Einflussnahme, Präsentation, Wissen und Umgang mit Meldungen. Bezahlt hervorgehobene Plätze und automatische Prüfung beseitigen die Hostingprivilegierung nicht automatisch; sie garantieren sie ebenso wenig. Eigene Portal-Updates getrennt zuordnen. Art. 6 und 7 DSA schützen unter ihren Voraussetzungen Hosting und freiwillige Untersuchungen, nicht eigene rechtswidrige Inhalte oder Untätigkeit nach hinreichender Kenntnis.
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Notice-and-Action nach Art. 16 und begründete Einschränkungsentscheidungen nach Art. 17 DSA organisatorisch vorhalten. Eine Kategorie „Rot“ reicht als individualisierte Begründung nicht. Die Kleinunternehmensausnahme für bestimmte Onlineplattformpflichten nach Art. 19 erfasst nicht sämtliche Hostingpflichten. Unternehmensgröße samt verbundenen Unternehmen tatsächlich ermitteln. [DSA, Verordnung (EU) 2022/2065](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj?locale=de).
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**UrhDaG:** Nicht abschließend als unanwendbar einstufen. § 2 Abs. 1 verlangt kumulativ insbesondere große Mengen nutzergeladener urheberrechtlicher Inhalte als Haupt-/Mit-Hauptzweck, Organisation und gewinnorientierte Bewerbung sowie Wettbewerb um dieselben Zielgruppen mit Online-Inhaltediensten. Es geht beim letzten Merkmal nicht lediglich um Konkurrenz zu Bildlizenzagenturen. Kostenfreie Pressemitteilungen und fehlender Fotoverkauf erledigen die Prüfung nicht. Mengen, Geschäftsmodell, Publikum und Konkurrenz dokumentieren. „Kleiner Diensteanbieter“ bis eine Million Euro EU-Jahresumsatz mindert nur einzelne Pflichten. Ein Relaunch macht einen langjährigen Dienst nicht zum neuen Start-up. [§ 2 UrhDaG](https://www.gesetze-im-internet.de/urhdag/__2.html).
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**Impressum:** Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 MStV nennen, soweit tatsächlich journalistisch-redaktionelle Angebote vorliegen; bei eigenen Inhalten klar darauf beziehen. Die Benennung allein macht nicht sämtliche fremden Inhalte zu eigenen. Geplante, noch nicht vorhandene Rubriken nicht als bestehend darstellen; ein anderer bereits bestehender journalistischer Bereich kann die Pflicht schon auslösen.
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### 6. Art. 50 KI-VO – Antworten (a) nein, (b) bedingt, (c) ja mit Nacharbeit
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**(a)** Reines Auswerten und Wiedergeben geprüfter Herkunftsmetadaten macht den Portalbetreiber regelmäßig nicht zum Betreiber desjenigen generativen KI-Systems, das das Bild erzeugt oder manipuliert hat. Es gibt keinen pauschalen Status „Mitbetreiber“ allein durch Kennzeichnung. Nutzt das Portal selbst ein entsprechendes System zur Bearbeitung, ist das gesondert zu prüfen. C2PA belegt auch bei gültiger Signatur nicht automatisch Wahrheit, vollständige Herkunft oder Nutzungsrechte. Derzeit nur Metadatenvorbelegung: keine Behauptung einer bereits validierten, verbindlichen Herkunftskontrolle.
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Ein Korrekturweg muss falsche Kennzeichnungen nach Nachweisen zügig berichtigen können. „Nicht abschwächbar“ bedeutet allenfalls: keine beliebige Selbständerung durch Einreicher; es darf nicht eine nachweislich falsche Kennzeichnung dauerhaft festschreiben. Originalangabe, technische Feststellung und redaktionelle Entscheidung getrennt protokollieren.
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**(b)** Für eigene Texte über Angelegenheiten öffentlichen Interesses kann die Ausnahme in Art. 50 Abs. 4 greifen, wenn echte menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle stattfindet und eine Person redaktionelle Verantwortung trägt. Entwurf, Diff und Freigabevermerk sind gute Belege, ersetzen aber die inhaltliche Prüfung nicht. Grammatikglättung und ein Freigabeklick genügen nicht automatisch. Für Deepfake-Bilder/-Audio/-Video besteht keine entsprechende allgemeine Ausnahme wegen menschlicher Textfreigabe. Ein Rubrikhinweis kann zusätzlich transparent sein; wo eine individuelle Pflicht besteht, muss die Information spätestens bei erster Wahrnehmung klar zugänglich sein.
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**(c)** „Keine Angabe“ statt erfundener „ohne KI“-Erklärung ist richtig. Bereits so importierte Angaben inventarisieren und korrigieren oder belegbar nacherheben; keinen historischen Kundenbeleg fingieren. Gesetzliche Kennzeichnungspflichten richten sich nicht nach einer starren Quote „ganz oder überwiegend KI“. Die Texte in Gate und Richtlinien entsprechend ändern. Die öffentlich sichtbare Kennzeichnung darf nicht allein im Detailfenster oder hinter einem Tooltip stehen. [Art. 50 KI-VO, Kommissionsdarstellung des Normtexts](https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-50), [Kommissions-FAQ zur menschlichen Prüfung](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act).
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### 7. Boost – keine unveränderte Darstellungsfreigabe
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Die Screenshots belegen ein sichtbares „Gebuchte Platzierung“, aber daneben auch **„Top-Meldung“**. Letzteres kann wie eine unabhängige Qualitätsauswahl wirken. „Aktuell“ statt „Top-Auswahl“ allein löst das nicht. Tooltip und Preisseite sind Ergänzungen; der entgeltliche Charakter muss ohne zusätzliche Interaktion erkennbar sein.
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„Gebuchte Platzierung“ kann im eindeutigen Kontext verständlich sein. Für das vorgelegte Mischbild empfehle ich verbindlich für die Umsetzung **„Anzeige – bezahlte Platzierung“**, englisch **„Advertisement – paid placement“**, und Entfernung des konkurrierenden Top-Labels bei bezahlten Slots. Das ist eine risikomindernde Gestaltungsempfehlung; daraus folgt nicht, dass jedes andere Wort gesetzlich stets unzulässig wäre. Unbezahlte Aufmacher dürfen nicht irreführend als redaktionell ausgewählt erscheinen, wenn tatsächlich nur ein Algorithmus auswählt.
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Alle tatsächlichen Flächen prüfen: Startseite, Kategorie, Listen, Artikel/Ankunftsseite soweit dort die bezahlte Präsentation fortwirkt, beide Portale, Deutsch/Englisch, Mobil und Assistenztechnik. Die übergebenen Testbilder belegen nicht die englische Ansicht, sämtliche Listen oder Screenreader-Verhalten. [§ 5a Abs. 4 UWG](https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html), [§ 22 MStV](https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Medienstaatsvertrag_MStV.pdf). Maßstab zusätzlich Nr. 11 des UWG-Anhangs, soweit dessen Tatbestand erfüllt ist.
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### 8. Browser-Fehlerprotokoll – Art. 6 lit. f plausibel, Endgeräteausnahme nicht pauschal bestätigt
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Serverseitige minimale Fehlerdiagnose lässt sich regelmäßig mit Betriebssicherheit begründen. Für die Browserkomponente sind zwei Ebenen getrennt zu prüfen: DSGVO für Personenbezug und § 25 TDDDG für Speicherung/Auslesen am Endgerät. Cookie-Freiheit und Laden erst bei Fehler schließen § 25 nicht aus. Erforderlichkeit für den ausdrücklich gewünschten Dienst dokumentieren: Warum benötigt die Fehlerbehebung genau Browserdaten, Referrer und die interne Nutzerkennung? Genügen Serverlogs oder eine anlassbezogene Diagnose ohne Konto-ID?
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Ist die Browserübermittlung lediglich allgemeine Produktoptimierung, reicht § 25 Abs. 2 Nr. 2 regelmäßig nicht. Dann Einwilligung oder Abschalten dieser Komponente; die serverseitige Diagnose kann separat weiterlaufen. 90 Tage als Höchstfrist mit Sicherheits-/Fehlerzyklus begründen; gelöste Fälle früher löschen, sensible Inhalte zuverlässig vor Übermittlung bereinigen. Kein pauschales „keine personenbezogenen Daten“ und keine Zusage absolut vollständiger Freitextbereinigung. [§ 25 TDDDG](https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__25.html), [EDPB-Leitlinien 2/2023 zum technischen Anwendungsbereich](https://www.edpb.europa.eu/documents/guideline/guidelines-22023-on-technical-scope-of-art-53-of-eprivacy-directive_en).
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### 9. Turnstile – Default in dieser Form verwerfen
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Botabwehr kann ein berechtigtes Interesse sein. Eine notwendige Sicherheitsfunktion kann auch § 25 Abs. 2 Nr. 2 erfüllen; dafür braucht es die konkrete Verhältnismäßigkeitsprüfung einschließlich weniger eingreifender Alternativen und der vom Anbieter verfolgten Zwecke. Fail-open beweist weder Unnötigkeit noch Erforderlichkeit.
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**Zwei konkrete Textfehler:** (1) Laut Cloudflare ist `remoteip` bei serverseitiger Tokenprüfung optional. Die Behauptung, die zusätzliche IP-Übermittlung sei für die Zuordnung erforderlich, ist nicht belegt. Weglassen, sofern kein gesonderter Bedarf nachgewiesen ist. (2) Cloudflare handelt nach eigener Turnstile-Erklärung nicht ausschließlich als Auftragsverarbeiter, sondern bei bestimmten eigenen Verbesserungszwecken als Verantwortlicher. AVV und DPF machen diese Zwecke nicht automatisch zulässig. [Cloudflare-Prüfschnittstelle](https://developers.cloudflare.com/turnstile/get-started/server-side-validation/), [Turnstile-Datenschutzhinweise](https://www.cloudflare.com/turnstile-privacy-policy/).
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Die Screenshots zeigen „Active – Re-certification under Review“, nicht einen abgelaufenen Status. Den dokumentierten Status zum 13.10.2026 akzeptiere ich als Nachweis Ihres Abrufs. Eine unabhängige Registerverifikation habe ich nicht vorgenommen. Art. 45 nur bei aktiver Zertifizierung und erfasster Datenkategorie; Status regelmäßig prüfen. SCC-Fallback benötigt tatsächlich einbezogene passende Klauseln und erforderlichenfalls Transferbewertung. Weder DPF noch SCC ersetzen Art. 6 / § 25.
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Vor unveränderter Fortführung klären: Rollen, konkrete Signalverarbeitung und Anbieter-Löschkriterien, notwendige Endgerätezugriffe und Alternativen. Falls nicht tragfähig begründbar, Turnstile entfernen oder einen rechtlich geeigneten anderen Schutz einsetzen; ein bloßer DSE-Hinweis heilt den Mangel nicht. Aktuell nur Kontakt und Registrierung nennen. Keine Fünf-Minuten-Löschfrist aus der Token-Gültigkeit ableiten. „Keine eigene Speicherung“ muss klar auf das Prüfergebnis begrenzt bleiben, da IP-Adressen parallel in Ihren Formulardatensätzen liegen.
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### 10. Mail-Aktivitätsverlauf – 395 Tage nicht pauschal für sämtliche Felder
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Ein begrenzter Benachrichtigungsnachweis ist auch bei Pressekontakten ohne Konto möglich. Gerade ihnen gegenüber ist aber Art. 6 Abs. 1 lit. b regelmäßig keine Grundlage. Berechtigtes Interesse, Datenminimierung und Information nach Art. 14 sind erforderlich.
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Empfohlenes Modell: **Zustell-/Benachrichtigungsbeleg** mit Vorgangsreferenz, Empfänger, Zeitpunkt, Vorlagenfassung, Versand-/Zustellstatus für begründete bis zu 395 Tage; **inhaltlicher Betreff/Freitext** nur kürzer, im Regelfall höchstens 90 Tage, sofern nicht konkret Teil eines erforderlichen Verfahrensnachweises. Ein Link auf die gespeicherte Standardvorlage ist oft beweiskräftiger und sparsamer als jeder vollständige Betreff. Für konkrete Beschwerden gesonderter Fallbestand mit Frist, kein Verlängern sämtlicher Mail-Logs.
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395 Tage sind eine betriebliche Frist, keine gesetzliche Vorgabe. Der Zeitraum muss etwa den tatsächlich erforderlichen Reklamations-/Jahreszyklus abdecken und gegen kürzere Fristen abgewogen werden. Entsprechendes gilt für 395 Tage sonstige Aktivität und Zustellfehlermeldungen: kein pauschaler Sammelzweck „Support“ für jedes Datenfeld.
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### 11. Sperrliste – Zustimmung mit klarer Abgrenzung
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Art. 6 Abs. 1 lit. c i. V. m. Art. 21 Abs. 3 passt für den minimalen Nachweis und die Beachtung eines Widerspruchs gegen **Direktwerbung**. Die Vorschrift gilt nicht automatisch für jede Abmeldung von sachlichen Systemnachrichten. Für sonstige Zustellpräferenzen und Hard Bounces regelmäßig Art. 6 Abs. 1 lit. f; eine konkrete Vertragserfüllung ist gesondert zu beurteilen.
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Eine minimale Sperrliste darf länger als sonstige Kontodaten bestehen, solange erneute Anschreiben aus verbleibenden Beständen sonst drohen. Periodisch Erforderlichkeit prüfen; keine komplette Mailhistorie behalten. Zweck und Sperrgrund getrennt speichern. Vom Betroffenen ausdrücklich angeforderte Anmelde-/Bestätigungsnachricht kann trotz allgemeiner Benachrichtigungsabmeldung zulässig sein, wenn sie werbefrei bleibt; dauerhaft unzustellbare Adressen technisch nicht unbesehen freischalten. Ein alternativer zugänglicher Meldeweg muss bestehen. [Art. 21 DSGVO](https://datenschutz-hamburg.de/fileadmin/user_upload/HmbBfDI/Datenschutz/Gesetzte_Datenschutz/DSGVO_konsolidierte_Fassung.pdf), [§ 7 UWG](https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html).
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### 12. Lösch- und Änderungsanfragen
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#### (a) Kostenfreiheit und freiwillige Depublikation – Default zu weit
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Nicht nur DSGVO-Ansprüche natürlicher Personen müssen kostenfrei umgesetzt werden. Auch vertragliche Ansprüche, Urheber-/Bildrechte, rechtswidrige Behauptungen und sonstige Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche können eine juristische Person zur Entfernung berechtigen. „Kein Personenbezug“ ist daher kein ausreichendes Entgeltkriterium.
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Bezahlte freiwillige Depublikation kommt erst in Betracht, wenn der Inhalt rechtmäßig ist, kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch besteht und ein wirklich freiwilliger Zusatzauftrag mit transparentem Preis vorliegt. Eine DSGVO-Anfrage darf auch dann nicht bepreist werden, wenn Sie sie inhaltlich ablehnen; die engen Ausnahmen des Art. 12 Abs. 5 sind gesondert zu begründen und vom Verantwortlichen nachzuweisen.
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Bei eigenen Kunden hilft die offengelegte Archivfunktion bei der Erwartungs- und Vertragsauslegung; sie nimmt gesetzliche Rechte nicht weg und begründet keinen absoluten Verbleib. § 13 Abs. 1 nur mit den Einschränkungen aus Datei 04 verwenden. Beim übernommenen Altbestand darf weder automatisch ein Vertrag behauptet noch automatisch das Fehlen aller Entfernungspflichten angenommen werden.
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Öffentliche Leer-/Entfernungsseiten können über URL, Überschrift, strukturierte Daten oder Cache weiterhin den beanstandeten Namen verbreiten. Auch diese Bestandteile und öffentliche Bilddateien prüfen. Ein neutraler technischer Status darf den entfernten Personenbezug nicht fortschreiben.
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#### (b) Früherer kostenfreier connektar-Weg – Entfernung richtig, „sonst nichts nötig“ nicht bestätigt
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Wenn ein konkret als verfügbar beworbener kostenloser Weg praktisch nicht nutzbar war, besteht ein Irreführungsrisiko nach § 5 UWG. Zeitraum, genaue Aussage, damalige tatsächliche Abläufe und betroffene Vorgänge sichern. Keine automatische Feststellung eines Verstoßes ohne diese Tatsachen, aber die Entfernung allein beseitigt nicht sicher alle Folgen oder Wiederholungsgefahr.
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Die in § 11 UWG genannten Fristen von sechs Monaten für dort erfasste Ansprüche und einem Jahr für § 9 Abs. 2 sind im Ausgangspunkt richtig. Sie beginnen nicht pauschal am Tag der Textentfernung: Entstehung und Kenntnis/grob fahrlässige Unkenntnis sind zu prüfen; Hemmung, Neubeginn und andere Anspruchsgrundlagen gesondert. Unternehmerkunden sind nicht schon deswegen Verbraucher, weil sie persönlich genannt sind. Umgekehrt können werblich angesprochene Verbraucher außerhalb Ihres Kundenkreises relevant sein. [§ 11 UWG](https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__11.html).
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Gezielt bestehende Beschwerden, verweigerte berechtigte Löschungen und wegen der Aussage gezahlte Entgelte prüfen und nötigenfalls korrigieren/erstatten. Eine pauschale Werbe- oder Entschuldigungs-Mail an den Altbestand ist nicht erforderlich und kann eigene Probleme schaffen. Keine routinemäßige Unterlassungserklärung ohne konkreten Fall abgeben.
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#### (c) Realnamen und Kontaktdaten – Sachgrund statt allein Antragstellerrolle
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Unrichtige personenbezogene Angaben sind nach Art. 16 zu berichtigen; unzulässige oder nicht mehr erforderliche Angaben gegebenenfalls nach Art. 17 zu entfernen. Das ist kostenfrei. Ein bloßer Namenswechsel macht eine historisch richtige Meldung nicht stets unrichtig; hier gegebenenfalls Zusatz, Aktualisierung des aktuellen Kontaktblocks oder Abwägung statt Umschreiben historischer Tatsachen.
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Betroffene Person oder bevollmächtigtes Unternehmen kann den Antrag stellen. Eine formal fehlende Vollmacht rechtfertigt nicht, eine anderweitig erkannte klare Rechtsverletzung fortzuführen. Bei begründeten Zweifeln verhältnismäßig Identität/Vertretung prüfen, bevorzugt vorhandene Kontrollen; weder pauschal Ausweiskopie fordern noch jede weitere Identitätsprüfung grundsätzlich ausschließen. Eine nicht mehr zugängliche frühere Firmenadresse darf nicht die einzige Verifikationsmöglichkeit sein.
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Vertraglich zugesagte Kontaktpflege ebenfalls ohne zusätzliches Entgelt erfüllen. Rein freiwillige neue Werbetexte oder sonstige Änderungen können bezahlt sein, wenn keine andere Verpflichtung besteht. Anträge unverzüglich bearbeiten, grundsätzlich spätestens binnen eines Monats beantworten; bei Verlängerung innerhalb des ersten Monats Gründe mitteilen. Bei Ablehnung bereits mit der ersten abschließenden Antwort Gründe, Beschwerdemöglichkeit und gerichtlichen Rechtsbehelf nennen (Art. 12 Abs. 4), nicht erst nach erneuter Nachfrage.
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#### (d) Empfängerinformation – Grundverteilung richtig, keine bloße Verweisung
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Jeder Verantwortliche informiert nach Art. 19 die Empfänger, denen er die betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt hat, über Berichtigung/Löschung/Einschränkung, soweit nicht unmöglich oder unverhältnismäßig; Ausnahme dokumentieren. Auf Verlangen Betroffene über die Empfänger unterrichten. Bei öffentlichen Daten zusätzlich angemessene Maßnahmen nach Art. 17 Abs. 2 unter Berücksichtigung von Technik und Kosten, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen.
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Portal und Verteiler bearbeiten ihre jeweiligen Pflichtenkreise selbst. Eine gegenseitige vertragliche Meldung hilft, ersetzt aber keine gesetzliche Verantwortung. Der ursprüngliche Zulieferer ist nicht automatisch Ihr „Empfänger“; eine Rückmeldung an ihn kann sich gleichwohl aus Vertrag und erforderlicher Vermeidung erneuter Veröffentlichung ergeben. Bekannte API-/Feed-Abnehmer nicht pauschal als unbekannte Öffentlichkeit behandeln. Erneuten Import auch bei geänderter externer Kennung verhindern. Datei 01 enthält den Ablauf samt Notfallweg und Rückmeldung.
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### 13. Regresskette – mehrere Glieder ergänzen
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**Default „nichts fehlt“ verwerfen.** Die vorgeschlagene Integritätskette ist gut, beweist aber weder Rechteinhaberschaft noch Vertretungsmacht oder sachliche Richtigkeit. Ergänzen:
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1. Identität der tatsächlichen Vertragspartei, handelnde Person/Vertretungsbefugnis und Zurechnung des API-Zugangs; keine nachträgliche Gleichsetzung aktueller Kontodaten mit damaligem Einreicher.
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2. Volltext sämtlicher angenommener Fassungen einschließlich Richtlinien/Anlagen und Zeitpunkt/Zugänglichkeit; Version allein reicht nicht, wenn die Datei später überschrieben wird.
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3. Verknüpfung jeder Erklärung mit konkreter Datei, Ursprung, Übermittlungsweg, Bestellung und tatsächlich anzuwendender AGB-Fassung; nachvollziehbare Lizenzkette und relevante Einschränkungen.
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4. Tatsächliche öffentliche Darstellung inklusive Bildnachweis, Kennzeichnung, Ausschnitt, Veröffentlichungszeiträumen und Änderungen; Bildhash allein belegt diese Darstellung nicht.
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5. Beschwerde, behauptetes Recht, eigene Prüfung, Verschulden/Zurechnung soweit erforderlich, Abhilfe, notwendige Kosten und erfüllte Informations-/Mitwirkungspflichten für den konkreten Regress.
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6. Zugriffsschutz, belastbare Zeitbasis, Schlüsselverwaltung, unveränderliche oder nachweisbar versionierte Ablage, Kontrollprotokoll und geregelte Löschung. Getrennter täglicher Hash-Export schützt nur im Rahmen seiner tatsächlichen Unabhängigkeit; kein qualifizierter Zeitstempel und keine Garantie gerichtlicher Beweiskraft.
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Nur benötigte Beweisdaten aufbewahren. Eine bessere Beweiskette rechtfertigt nicht vorsorglich jede IP-Adresse oder Metadatenkategorie.
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### 14. Syndikationsvertrag – Entwurf geliefert
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Datei **01-syndikationsvertrag-entwurf.md** enthält den vollständigen Verhandlungsentwurf einschließlich der priorisierten §§ 2–5 und Anlagen. Kerngedanke: Partner reicht in eigenem Namen und mit nachgewiesener Rechtekette ein; Schnittstelle übermittelt echte Erklärungen je Datei; keine erfundenen KI-Angaben; klare Versions- und Korrekturereignisse; getrennte Verantwortungsbereiche mit gegenseitiger unverzüglicher Information; manuelle Rückfallebene bei Schnittstellenausfall.
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Die Einordnung als getrennte Verantwortliche gilt nur, wenn die tatsächliche Zusammenarbeit sie trägt. Bei gemeinsamer Zweck-/Mittelbestimmung Art. 26, bei echter Auftragsverarbeitung Art. 28 vereinbaren. Ein Vertrag kann die wirkliche Rollenverteilung nicht wegdefinieren. Nicht zugesicherte Endpunkte, Fristen und Funktionsmerkmale sind im Entwurf als auszufüllende Vertragsparameter markiert. Diese Punkte vor Unterschrift festlegen, nicht als bereits produktiv zusagen. Eine Migration alter Inhalte und Verträge braucht eine eigene Zuordnung; neue Bedingungen gelten nicht rückwirkend allein durch laufenden Feedbetrieb.
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## Zurückgestellte Fragen
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### KI-Bildprüfung D8
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**„AVV plus Schwellwertprüfung; kein Art. 9“ nur zur Hälfte richtig.** Keine pauschale Pflicht zur förmlichen DSFA nur wegen API-Nutzung, aber dokumentierte Prüfung nach Art. 35 anhand Gesamtverfahren, Datenmengen, Betroffenen, sensiblen Inhalten, KI-Auswertung und Entscheidungen. Bei voraussichtlich hohem Risiko DSFA vor Aktivierung; verbleibendes hohes Risiko gegebenenfalls Art. 36. Ein fehlender Eintrag auf einer Muss-Liste ersetzt die Prüfung nicht. [DSK, Arbeitspapier zur DSFA](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/wp/20171004_wp248_rev01.pdf).
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„Person ja/nein“ ohne Identifizierung ist nicht automatisch biometrische Identifikation. Die übertragenen Bilder können dennoch besondere Kategorien offenbaren. Verkleinerung auf 1024 Pixel und Entfernen von Konto-/Dateimetadaten beseitigen ihren Personenbezug nicht. AVV und Drittlandgarantie schaffen keine Art.-9-Ausnahme. Veröffentlichung durch den Auftraggeber ist nicht zwingend offensichtliche Veröffentlichung durch die betroffene Person. Art. 9 Abs. 2 lit. f ist keine allgemeine Grundlage für präventive KI-Moderation.
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Prüfen, ob sensible Bilder von der Übermittlung ausgeschlossen oder rechtmäßig anderweitig verarbeitet werden können; erforderlichenfalls interne manuelle Prüfung. Personenbezogene Rechts-/ähnlich erhebliche ausschließlich automatisierte Entscheidungen nach Art. 22 gesondert prüfen, auch bei Einzelunternehmern. Menschliche Überprüfung zugänglich machen; drei Fehlversuche als einzige Eintrittsschwelle sind ungeeignet.
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**Diese Fragen betreffen ebenso die bereits aktive Textprüfung**, sobald personenbezogene/sensible Texte oder erhebliche Entscheidungen vorliegen. „Später“ bei Bildern verschiebt diese Pflicht nicht.
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### Kundenbereich-Analyse D7
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HMAC ist Pseudonymisierung, keine Anonymisierung. Dauerhaft zuordenbares Konto-Verhalten und mögliche Verknüpfung mit Käufen erfordern eine eigenständige Interessenabwägung; der nachträgliche Widerspruch ersetzt keine erforderliche vorherige Einwilligung nach § 25. Funktionszweck, Ereignisse, Identifikator-Lebensdauer, Alternativen und Trennung vom Konto vor Aktivierung prüfen. **Keine pauschale Freigabe ohne Einwilligung.**
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Unabhängig davon die **bereits öffentliche Umami-Verarbeitung und eigenen Ereignisstatistiken** kontrollieren: Die 0.3-Aussagen „vollständig anonymisiert“/nur Aggregatdaten passen nicht ohne Weiteres zu 13 Monaten Rohdaten und gegebenenfalls Unternehmenskennungen/zeitlichen Ereignissen. Bei Einzelunternehmen oder verknüpfbaren Ereignissen kann Personenbezug bestehen. Tatsächliche Felder und Verbindungsmöglichkeiten prüfen und die bestehende Information berichtigen. Cookielos bedeutet nicht automatisch anonym oder einwilligungsfrei.
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### Newsletter D10 und bereits versandte Juli-Mails
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Ausdrückliches Opt-in mit neutraler Bestätigungsnachricht, verständlichem Werbeumfang, Widerruf und nachweisbarer Textfassung ist richtig. Keine gesetzliche Pflicht, dafür immer IP-Adressen zu speichern; Double-Opt-in mit Empfänger, Anforderungs- und Bestätigungszeit, Textfassung und verlässlicher Zuordnung kann ohne IP ausreichend nachweisbar sein. Nicht nur einen aktuellen Boolean speichern. Auf § 7 Abs. 3 UWG für den beschriebenen Altbestand nicht zurückgreifen.
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Die Juli-Mails gesondert bewerten: Die Nachricht an zehn laufende Verträge enthält zwar Vertragsinformation, daneben aber werbliche Vorteile/Preise. Die Nachricht an 954 aktive Konten enthält Relaunch-/Leistungswerbung. Eine Anmeldung binnen zwölf Monaten, ein Abmeldelink und das bewusste Aussparen inaktiver Konten ersetzen vorherige Werbeeinwilligung nicht. Auch gemischte geschäftliche E-Mails können Werbung sein. Die Nichtversendung an rund 58.600 inaktive Konten ist positiv für den Umfang, keine Rechtfertigung der tatsächlich versandten Werbung. [§ 7 UWG](https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html), [BGH, Urteil vom 10.07.2018 – VI ZR 225/17](https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Art=en&Blank=1.pdf&Datum=2018-7-10&Gericht=bgh&anz=25&nr=87436&pos=9).
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Empfängerbezogene Rechtsgrundlagen/Einwilligungen, Originaltexte, Filter, Zustellung und Beschwerden sichern. Der dokumentierte Export von 500 Logzeilen deckt nicht allein 954 Empfänger vollständig ab; die Zusammenführung mit Kampagnenzählung/weiteren Logs nachvollziehbar dokumentieren. Keine rückwirkende Einwilligung fingieren. Konkrete Einwände bearbeiten; keine erneute allgemeine Relaunch- oder Einwilligungswerbung an den unbereinigten Altbestand versenden.
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## Ergänzung zur Interessenabwägung Beweisarchiv
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Die folgenden Entscheidungen sind in Anlage 2 einzutragen; die Betriebsverantwortung muss sie bestätigen. Damit wird die pauschale Begründung ersetzt, nicht lediglich sprachlich ergänzt.
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| Prüfung | Erforderliche Festlegung |
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| Zweck | Konkreter Nachweis von eingereichter und veröffentlichter Fassung, Rechtsverteidigung und vertraglichem Rückgriff; kein Training, keine Nutzeranalyse, keine Wiederveröffentlichung. |
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| Betroffene | Einreicher, Vertreter, abgebildete Personen, Pressekontakte, Antragsteller, Administrator; Kontolosigkeit und fehlende eigene Einflussmöglichkeit berücksichtigen. |
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| Bedarf je Fall | Rechtebeschwerde: beweiserhebliche Fassungen; Kontaktkorrektur: regelmäßig betroffene Stelle und Verlauf; reine technische Änderung: begrenzter Änderungsbeleg; nie veröffentlicht: kein automatischer vollständiger Publikationsnachweis. |
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| Mildere Mittel | Metadatenminimierung vor Annahme, Ausschnitt/Änderungsbeleg, Referenz auf separate Vorgangsakte, kurze Standardfrist, fallbezogene Sicherung. Warum im Einzelfall unzureichend, ausdrücklich begründen. |
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| Sensible Daten | Erkennen, gesonderte Art.-9-Grundlage dokumentieren, Zugang einschränken; andernfalls unzulässige Vorratsspeicherung unterlassen. |
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| Erwartungen | Öffentliches Presseportal begründet Erwartung öffentlicher Verbreitung nur im zulässigen Umfang, nicht unbegrenzter verdeckter Speicherung sämtlicher Originalmetadaten. Nichtkunden gesondert informieren. |
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| Risiken | Identitäts-/Kontaktmissbrauch, GPS/Seriennummern, sensible Inhalte, Beschwerdeführer-Zuordnung, versehentlicher Restore/Reimport, überalterte falsche Angaben. |
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| Schutz | Getrenntes Archiv, Verschlüsselung, ein berechtigter Admin laut aktuellem Nachweis, verpflichtender zweiter Faktor tatsächlich erzwungen, Zweckprotokoll, Minimaldaten, eingeschränkter Export, jährliche Berechtigungsprüfung. |
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| Frist | Maximalmodell drei Jahre nach Jahresende nur bei dokumentiertem Bedarf; frühere Löschung bei Zweckwegfall; kürzere Fallgruppen; keine Fristverlängerung allein wegen Zugriff/Migration/Hold-Aufhebung. |
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| Art. 18 | Separater Status, beschränkte zulässige Verwendungen, vorherige Information vor Aufhebung. Manuelle Übergangssperre sofort ermöglichen. |
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| Altbestand | Markierung „Einreicher bei Archivierung erfasst“, keine historischen Falschbehauptungen; minimierte Nachfolgepakete; begründete Restfrist für erforderliche Originale. |
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| Kontrolle | Löschläufe mit Altbestand, Fehlermeldung bei Ausfall, Hold-Review spätestens 90 Tage, Restore-Test, nachweisbare Löschung aller öffentlichen Derivate und Backups. |
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| Ergebnis | Freigabe nur je tatsächlich erfüllter Fallgruppe; offene Punkte, Verantwortlicher und Erledigungsdatum dokumentieren. Wiederprüfung bei neuen Daten, Partnern oder Verarbeitungszwecken. |
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## Dienstleister- und Nachweisprüfung
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| Nachweis | Bewertung und verbleibender Punkt |
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| Hetzner-AVV, insbesondere S. 1–4 und Anlagen | Plausible Art.-28-Vertragsgrundlage für beschriebenes Hosting; Rechenzentrum und Unterauftragsverarbeiter/Leistungsumfang in der Betriebsdokumentation abgleichen. Kein Anlass, aus dem Downloaddatum 13.10. einen vertragslosen Juli abzuleiten. |
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| ALL-INKL-AVV, insbesondere S. 1–3 | Vertragsgrundlage für Postfach/Verarbeitung grundsätzlich passend. Die angeführten Klauseln 2021/915 betreffen Art. 28; nicht mit Drittland-SCC 2021/914 verwechseln. Rohmail-Löschung in allen Ordnern einschließlich Papierkorb technisch nachweisen. |
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| OpenAI-DPA, S. 1–5; Endpunktübersicht | Neuausfertigung unterschrieben; Ihre Angabe früher bestehenden Vertrags wird zugrunde gelegt. Für Historie frühere Annahme/Fassung sichern. Tatsächlicher API-Betrieb ohne EU-Residenz und ohne ZDR muss transparent sein; Anbieterwechsel nicht bloß als allgemeine Vorratsliste darstellen. |
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| openai-zdr.pdf, insbesondere S. 1–3 | Allgemeine Anbieterankündigung, kein kontospezifischer ZDR-Nachweis. Maßgeblich ist der von Ihnen bestätigte aktuelle Kontostand. Reguläre Aufbewahrung nicht als ausnahmslos feste 30-Tage-Garantie darstellen. [OpenAI-Datenkontrollen](https://developers.openai.com/api/docs/guides/your-data). |
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| Cloudflare-DPA, insbesondere Rollenregelung 2.5; DPF-Screenshots | DPA ersetzt keine Prüfung eigener Anbieterzwecke. Tatsächliche Einbeziehung, Version, Transfermechanismus und aktuelle Zertifizierung dokumentieren; Rollen aus Turnstile-Hinweis berücksichtigen. |
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| Stripe-DPA, insbesondere S. 1–2 | Vertragswerk kennt Auftragsverarbeitung und eigene Verantwortlichkeit für unterschiedliche Zwecke. Den 0.3-Text „eigenständig Verantwortlicher“ nicht als vollständige Einordnung aller Leistungen übernehmen. Tatsächlich verwendete Zahlungs-/Rechnungsprodukte und Datenflüsse zuordnen. |
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| BN-02 und Konto-Screenshot | Aktueller dokumentierter Stand: ein Admin, keine Editoren, Inhaberzugang zum Hosting. Screenshot allein beweist nicht die serverseitige Erzwingung des zweiten Faktors; diese als technischen Kontrollpunkt belegen. |
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| UI-01 bis UI-07 | Live-Kaufannahme betrifft 0.6. Dev-Gate ist kein Live-Nachweis und enthält zu korrigierende Freistellungs-/KI-Texte. UI-03 zeigt Hub-Vorschau, nicht allein öffentliche Bildnachweiszeile. UI-04 belegt eine öffentliche Darstellung mit Detailfenster, keine Rechtekette. |
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Die Prüfung der PDFs ist eine inhaltliche Plausibilitätsprüfung der übergebenen Verträge und relevanten Regelungen, keine Prüfung der Sicherheitsmaßnahmen bei den Dienstleistern oder sämtlicher Subprozessoren. Keine Verträge neu abschließen allein wegen des Ausfertigungsdatums; tatsächliche Abdeckung und Annahmehistorie ergänzen.
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## Konkrete Voraussetzungen vor Veröffentlichung der Zieltexte
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| Nr. | Nachweis / Entscheidung | Betroffene Texte |
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| V1 | Neue Rechts-/Archivklauseln konsistent in vollständige AGB, Bestätigungen und Richtlinien übernehmen; alle Links und Fassungen archivieren. | AGB, Gate, Upload |
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| V2 | Alter/neuer Vertrag je Kauf und Verbrauch, laufende Einzel-PM, gemischte Credits, Verlängerung und „Später“ tatsächlich funktionsfähig. | AGB/Gate |
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| V3 | Alle Ziellöschungen auf aktuellem Bestand und Altbestand getestet; Fehlersignale und Verantwortlicher benannt. Keine erfolgte Löschung aus bloß vorhandenem Code ableiten. | DSE-Fristen |
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| V4 | Hold ohne Fristneustart, Art.-18-Status, minimale Löschbelege, Migrationsentscheidung, Restore-Test einschließlich alter Sicherungen. | Beweisarchiv |
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| V5 | GlitchTip-Browser- und Turnstile-Erforderlichkeit entschieden; Datenumfang/Anbieterrollen korrekt; gegebenenfalls Komponenten deaktiviert oder angepasst. | DSE 3a/6a |
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| V6 | Tatsächliche Fristen für Sitzungen, Reset-/API-Tokens und Warteschlangen ergänzt; keine öffentlichen Platzhalter. Stripe-Rollen und öffentliche Statistikbehauptungen abgeglichen. | Gesamte DSE |
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| V7 | Aktive Textprüfung auf Art. 9/22/35 geprüft; verständliche individuelle Gründe und erreichbare menschliche Prüfung. | Inhaltsprüfung/Richtlinien |
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| V8 | Boost und KI-Hinweise in sämtlichen Varianten geprüft; freiwillige Kennzeichnung von gesetzlichen Pflichten abgegrenzt. | Portale |
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| V9 | Informationsweg für nicht selbst einreichende Pressekontakte/Abgebildete nach Art. 14 festgelegt; Ausnahmen nur begründet, nicht pauschal. | DSE/Syndikation |
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| V10 | Verantwortlicher bestätigt datierte Abwägungen und tatsächliche Umsetzung; Datum/Versionsarchiv erst danach setzen. | Veröffentlichungsentscheidung |
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Die DSE und AGB müssen nicht aus Rechtsgründen am selben Tag erscheinen. Bereits überfällige zutreffende Information und notwendige Abhilfe haben Vorrang vor dem Komfort eines gemeinsamen Deployments. Fehlende Rechtsgrundlagen nicht durch einen Übergangstext überdecken.
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dev/rechtliches/dokumenten 14-10-2026/03-dse-0.4-ersatztexte.md
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246
dev/rechtliches/dokumenten 14-10-2026/03-dse-0.4-ersatztexte.md
Normal file
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@ -0,0 +1,246 @@
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# Datenschutzerklärung 0.4 – geprüfte Ersatztexte und Einbauhinweise
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**Arbeitsfassung vom 13.10.2026 für adametz.media.** Gegenstand ist Abschnitt 4 der Versandfassung mit notwendigen angrenzenden Korrekturen. Dies ist keine unverändert veröffentlichbare Gesamt-DSE: Die allgemeinen Angaben der 0.3 bleiben nur bestehen, soweit sie zutreffen; insbesondere Statistik, Stripe, Medienprivileg, Betroffenenrechte und Fristen sind wie unten bezeichnet abzugleichen.
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**Für die Bearbeitung:** Teil A ist eine kurzfristige Ergänzung zum beschriebenen Ist-Stand. Teil B enthält ausformulierte Ersatzabschnitte für den angepassten Betrieb. Die internen Einbauhinweise gehören nicht auf die Website. Keinen Zielabsatz veröffentlichen, bevor seine tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auf beiden Portalen und im Hub stabile Titel/Anker verwenden; abweichende Abschnittsnummern sind unschädlich.
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## A. Kurzfristige Information zum heutigen Ist-Stand
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**Einbauhinweis, intern:** Die folgende Ergänzung kann die bereits laufenden, bisher unvollständig beschriebenen Verarbeitungen transparenter machen. Sie ist kein Ersatz für Abhilfe oder die vollständige Information nach Art. 13/14. Vor Veröffentlichung noch einmal gegen den dann aktuellen Stand prüfen. Bestehende widersprechende Aussagen gleichzeitig entfernen. Insbesondere nicht „bis zu 30 Tage“ als ausnahmslose Garantie, „vollständig anonym“, eine geprüfte C2PA-Herkunft oder bereits aktive Ziellöschungen stehenlassen.
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### Ergänzende Datenschutzhinweise zum Stand 13.10.2026
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Seit dem Relaunch verarbeiten wir zusätzliche Daten für Kontosicherheit, Fehlerbehebung, Zustellbarkeit sowie zum Nachweis von Bildrechten und zur Bearbeitung von Beschwerden. Verantwortlich ist Kevin Adametz, adametz.media, In der Lake 4, 33739 Bielefeld, info@pressekonto.com. Diese Hinweise ergänzen und berichtigen die bisherige Datenschutzerklärung.
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Wir verarbeiten bei Bild-Uploads die Originaldatei mit Metadaten, Bildnachweis und KI-Angabe sowie einen Nachweis der Rechtebestätigung mit Konto beziehungsweise API-Zugang, Firma, Zeitpunkt, bestätigter Text- und AGB-Fassung, Datei-Prüfsumme, pseudonymisiertem IP-Prüfwert und gekürzter Browserkennung. Öffentlich liefern wir verkleinerte Bildfassungen aus; Standortdaten und Geräteseriennummern werden daraus entfernt. Gegenwärtig werten wir vorhandene Metadaten zur Vorbelegung aus; eine validierte Prüfung digitaler Herkunftssignaturen ist damit nicht verbunden.
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Nach Entfernung oder Änderung veröffentlichter Inhalte sichern wir derzeit Fassungen und zugehörige Nachweise in einem getrennten Beweisarchiv. Es enthält gegebenenfalls die veröffentlichten Pressekontakte und die Kontaktadresse eines Antragstellers; Einreicherangaben werden derzeit aus dem Konto zum Zeitpunkt der Archivierung übernommen. Sie belegen damit nicht zwingend den Stand bei ursprünglicher Einreichung. Zugriff haben Administratoren mit besonderer Berechtigung. Abrufe werden mit Zweck protokolliert. Die Sicherung dient unserer Rechtsverteidigung und der Klärung möglicher Ansprüche; sie begründet keinen Anspruch auf weitere öffentliche Verfügbarkeit.
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Ferner führen wir einen administrativen Aktivitätsverlauf mit Konten- und Vorgangsdaten, Anmeldeereignissen sowie Empfänger und Betreff versandter E-Mails, auch für Pressekontakte ohne Konto. Die bisherige Frist beträgt 395 Tage. API-Zugriffsprotokolle mit Konto, Zugangsschlüsselkennung, Methode, Pfad, Status, Dauer, IP-Adresse und Programmkennung werden 90 Tage gespeichert. Technische Fehlerberichte gehen an unsere selbst betriebene GlitchTip-Instanz bei Hetzner in Deutschland; bei Browserfehlern übermittelt der Browser technische Diagnosedaten und gegebenenfalls die interne Nutzerkennung. Zugangs- und Bestätigungscodes sowie erkennbare E-Mail-Adressen werden bereinigt. Verbindungsdaten des Fehlerservers unterliegen der 14-tägigen Serverlog-Frist.
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Unzustellbarkeitsmeldungen werden in unserem Postfach bei ALL-INKL empfangen und ausgewertet; ausgewertete Datensätze speichern wir bisher 395 Tage. Sperrlisten verhindern unerwünschte oder erfolglose Zustellversuche. Selbst angeforderte Anmeldelinks können trotz Benachrichtigungsabmeldung versandt werden, nicht jedoch bei einer Sperre wegen dauerhafter Unzustellbarkeit. Andere Bestätigungslinks sind derzeit von dieser Ausnahme noch nicht erfasst. Ein alternativer Kontakt ist über info@pressekonto.com möglich.
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Im Kontaktformular und bei der Registrierung verwenden wir Cloudflare Turnstile zur Abwehr automatisierter missbräuchlicher Anfragen. Cloudflare erhält dabei technische Browser- und Verbindungsdaten; zusätzlich wird derzeit die IP-Adresse durch unseren Server bei der Prüfung übermittelt. Cloudflare verarbeitet Daten für unsere Sicherheitsprüfung und bestimmte eigene Zwecke nach seinen [Turnstile-Datenschutzhinweisen](https://www.cloudflare.com/turnstile-privacy-policy/). Eine Verarbeitung in den USA ist möglich. Die von uns am 13.10.2026 dokumentierte Zertifizierung von Cloudflare, Inc. unter dem EU-US Data Privacy Framework ist aktiv. Der Transfermechanismus ersetzt nicht die Prüfung der Zulässigkeit der Verarbeitung selbst.
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Für die automatisierte Textprüfung verwenden wir ausschließlich die API von OpenAI Ireland Ltd. mit Auftragsverarbeitungsvertrag, derzeit ohne EU-Datenresidenz und ohne Zero Data Retention. Inhalte werden nach Anbieterangaben ohne gesonderte Freigabe nicht zum Modelltraining genutzt. Zur Missbrauchserkennung können Inhalte regelmäßig bis zu 30 Tage gespeichert werden, in gesetzlichen oder notwendigen Sicherheitsfällen auch länger. Übermittlungen außerhalb des EWR unterliegen den im Vertrag vorgesehenen geeigneten Garantien, insbesondere Standardvertragsklauseln, soweit kein anwendbarer Angemessenheitsbeschluss greift.
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Für die erforderlichen Betriebs-, Sicherheits-, Zustell- und Rechtsnachweise stützen wir uns auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Vertragsbezogene Verarbeitung stützen wir auf Art. 6 Abs. 1 lit. b, soweit die betroffene natürliche Person selbst Vertragspartei ist und die Verarbeitung erforderlich ist. Die Beachtung eines Direktwerbewiderspruchs beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 21 Abs. 3. Besondere Kategorien personenbezogener Daten bedürfen zusätzlich einer Grundlage nach Art. 9; ihre erforderliche Sicherung für Rechtsansprüche wird gesondert geprüft.
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Unsere automatisierten Löschverfahren sind noch nicht für alle neu hinzugekommenen Daten vollständig umgesetzt. Das betrifft insbesondere IP-Adressen in Formularvorgängen, die letzte Anmelde-IP, Rohmails in Postfachordnern und Archivzugriffsprotokolle. Für diese Bestände besteht gegenwärtig noch keine durchgängig automatisch durchgesetzte Höchstfrist. Die letzte Anmelde-IP wird bislang bei erneuter Anmeldung überschrieben. Archivdaten werden grundsätzlich nach drei Jahren ab Ende des Entfernungsjahres gelöscht; bei Aufbewahrungssperren wird die Frist derzeit nach deren Aufhebung technisch neu berechnet. Diese Verfahren werden auf Erforderlichkeit und kürzere Fristen überprüft. Maßgeblich bleibt die Pflicht, nicht mehr erforderliche Daten zu löschen; die technische Übergangssituation schränkt Ihre Rechte nicht ein.
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Sie können Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung im gesetzlichen Umfang verlangen und einer Verarbeitung aufgrund berechtigter Interessen aus Gründen Ihrer besonderen Situation widersprechen. Gegen Direktwerbung besteht ein jederzeitiges Widerspruchsrecht. Anträge an info@pressekonto.com werden auch während der technischen Umstellung bearbeitet. Weitere Einzelheiten zu Ihren Rechten und zur Aufsichtsbehörde finden Sie im Abschnitt „Ihre Rechte“.
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**Zusätzliche interne Maßnahme:** Die unzureichende Löschautomatik ist durch tatsächliche manuelle Prüfung/Löschung zu überbrücken. Den letzten Absatz nicht als Erlaubnis für unbefristete Aufbewahrung verstehen. Nach jeder umgesetzten Verbesserung den Ist-Hinweis aktualisieren. Bei nicht tragfähiger Grundlage Browsertelemetrie/Turnstile oder sensible KI-Übermittlung einschränken bzw. aussetzen; bloße Information genügt nicht.
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## B. Ersatzabschnitte für den angepassten Betrieb
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### 3a. Fehlerprotokoll – beide Ausprägungen
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**Einbauhinweis, intern:** Browserteil nur nach positiver dokumentierter Prüfung nach Frage 8; andernfalls ausschließlich Serverfassung verwenden und Browserkomponente abschalten. 90-Tage-Einstellung und Bereinigung einschließlich Freigabeliste vor Veröffentlichung belegen.
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#### Fehlerprotokoll
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Um technische Fehler zu erkennen und zu beheben, übermitteln unsere Server Fehlerberichte an eine selbst betriebene Fehlerdatenbank (GlitchTip). Diese befindet sich auf einem Server der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, im Rechenzentrum Falkenstein in Deutschland. Hetzner verarbeitet Daten für uns auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags.
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Der Bericht enthält insbesondere Zeitpunkt, Fehlermeldung und betroffene Programmstelle, die bereinigte Seitenadresse und Herkunftsseite, Browser, Betriebssystem und Softwarestand. Bei angemeldeten Nutzern kann die interne Nutzerkennung enthalten sein, soweit sie zur Zuordnung und Behebung des Fehlers benötigt wird. Zugangs- und Bestätigungscodes werden ersetzt; Abfrageparameter werden bis auf eine begrenzte Freigabeliste entfernt. IP-Adressen, Cookies, Formulareingaben und Anfrageinhalte werden nicht als Felder in den Fehlerbericht übernommen. Erkennbare E-Mail-Adressen in Fehlertexten werden ersetzt. Technische Freitexte können trotz Bereinigung im Einzelfall personenbezogene Angaben enthalten; diese werden nur zur Fehlerbehebung verarbeitet und bei fehlendem Bedarf entfernt.
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Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse besteht im sicheren und funktionsfähigen Betrieb. Fehlerberichte löschen wir spätestens nach 90 Tagen, soweit nicht in einem konkreten Sicherheits- oder Rechtsfall eine gesondert begründete Sicherung erforderlich ist.
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**Browserzusatz, nur bei erfüllter Voraussetzung:** Tritt im Browser ein technischer Fehler auf, wird eine Fehlerkomponente geladen, die einen entsprechend bereinigten Diagnosebericht unmittelbar an unseren Fehlerserver sendet. Sie setzt keine Cookies und verfolgt keine Sitzungsverläufe. Soweit hierfür Informationen vom Endgerät ausgelesen werden, erfolgt dies ausschließlich im für die Bereitstellung des angeforderten Dienstes unbedingt erforderlichen Umfang nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG. Der Fehlerserver erhält dabei die üblichen Verbindungsdaten einschließlich IP-Adresse; seine Serverlogs werden nach 14 Tagen gelöscht.
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### Anmeldung und Kontosicherheit – Hub
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**Einbauhinweis, intern:** 90-Tage-Läufe einschließlich Altbestand und letzter IP müssen aktiv sein. Google-Zertifizierung und tatsächliche Löschung der Zugangsdaten verifizieren. Keine Behauptung, private Passkey-Schlüssel könnten niemals das einzelne Endgerät verlassen: synchronisierte Passkeys sind möglich.
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#### Anmeldung und Kontosicherheit
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Wir verarbeiten Sicherheitsdaten, um Ihr Konto bereitzustellen und unbefugte Zugriffe zu verhindern. Fehlversuche mit unbekannter E-Mail-Adresse erfassen wir als Tageszähler mit einem gekürzten, durch einen geheimen Schlüssel gebildeten Prüfwert der IP-Adresse. Bei bekannten Konten erfassen wir Fehlversuche und Sperren mit einem solchen Prüfwert im Aktivitätsverlauf. Erfolgreiche Anmeldungen erfassen wir mit Zeitpunkt und Anmeldeweg, dort ohne IP-Adresse. Diese Ereignisse löschen wir spätestens nach 90 Tagen.
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Zur Begrenzung von Anmeldeversuchen verwenden wir kurzlebige Zähler: je IP-Adresse für 15 Minuten sowie je Kombination aus E-Mail-Adresse und IP-Adresse für eine Minute. Die Zähler verfallen automatisch.
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Am Konto speichern wir Zeitpunkt und IP-Adresse der letzten Anmeldung. Sie können diese Angaben auf der Sicherheitsseite sehen. Die IP-Adresse wird bei einer erneuten Anmeldung überschrieben und spätestens 90 Tage nach der letzten Anmeldung entfernt. IP-Prüfwerte sind pseudonymisiert, nicht anonym; eine Zuordnung kann unter Verwendung zusätzlicher Informationen möglich sein.
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Bei aktivierter Zwei-Faktor-Anmeldung speichern wir die dafür erforderlichen Authentifizierungsdaten, insbesondere das verschlüsselte Geheimnis und Wiederherstellungscodes. Bei Passkeys speichern wir den öffentlichen Schlüssel, technische Kennungen, den von Ihnen vergebenen Namen und Nutzungszeitpunkte. Den privaten Schlüssel und etwaige biometrische Entsperrdaten erhalten wir nicht. Bei der Funktion „Andere Geräte abmelden“ speichern wir einen Zeitstempel. Entfernte Authentifizierungsmethoden werden aus dem Konto gelöscht, spätestens bei dessen Löschung; getrennte erforderliche Sicherheitsnachweise folgen ihren eigenen Fristen.
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Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung für einen Vertrag mit Ihnen als natürlicher Person erforderlich ist. Im Übrigen, insbesondere bei Konten von Beschäftigten oder Vertretern eines Unternehmens und bei Missbrauchsabwehr, ist Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse liegt in der sicheren Bereitstellung und Nutzung des Kontos.
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**Anmeldung mit Google:** Wenn Sie diese Funktion wählen, erhalten wir von Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und eine Google-Kennung. Die Kennung speichern wir zur Zuordnung Ihres Kontos. Für die Verarbeitung durch Google gilt dessen [Datenschutzerklärung](https://policies.google.com/privacy). Eine Verarbeitung durch Google LLC in den USA ist möglich. Soweit deren aktive Zertifizierung unter dem EU-US Data Privacy Framework die Übermittlung umfasst, erfolgt diese nach Art. 45 DSGVO. Für unsere Kontozuordnung gelten die vorstehend erläuterten Rechtsgrundlagen. Sie können stattdessen einen anderen angebotenen Anmeldeweg verwenden.
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### Aktivitätsverlauf und API – beide, API-Teil besonders Hub
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**Einbauhinweis, intern:** Nicht nur im Hub verstecken: Mailprotokolle betreffen auch kontolose Pressekontakte der Portale. Das folgende minimierte Mailmodell ist eine vorgeschlagene Änderung, kein bereits belegter Ist-Stand. Sonstige 395-Tage-Ereignisse im Verzeichnis einzeln begründen.
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#### Aktivitätsverlauf und Programmierschnittstelle
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Für die Bearbeitung von Anfragen, die Nachvollziehbarkeit von Veröffentlichungen und die Missbrauchserkennung führen wir einen internen Aktivitätsverlauf. Zugriff haben berechtigte Administratoren. Er umfasst Registrierungen, Statusänderungen von Pressemitteilungen, eingehende Anfragen und Administratorhandlungen mit den jeweils benötigten Konto- und Kontaktdaten. Anmeldeereignisse löschen wir nach 90 Tagen; sonstige für die genannten Zwecke erforderliche Ereignisse spätestens nach 395 Tagen.
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Für versandte Benachrichtigungen speichern wir Empfängeradresse, Versandzeitpunkt, Vorgangsreferenz, verwendete Textfassung und Zustellstatus als Nachweis bis zu 395 Tage. Vollständige Betreffzeilen und sonstige technische Freitexte löschen wir spätestens nach 90 Tagen, soweit sie nicht für einen konkreten Beschwerde- oder Rechtsvorgang erforderlich sind. Dies betrifft auch Pressekontakte ohne Kundenkonto. Einzelfallakten werden getrennt nach dem jeweiligen Zweck aufbewahrt.
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Bei API-Anfragen protokollieren wir Konto, Kennung des verwendeten Zugangsschlüssels – nicht den Schlüssel selbst –, Methode, Pfad, Statuscode, Dauer, IP-Adresse und Programmkennung. Dies dient dem sicheren Betrieb und dem Nachweis der Nutzung. Die Protokolle werden spätestens nach 90 Tagen gelöscht.
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Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser Interesse besteht in einem nachvollziehbaren, sicheren Betrieb und in der Bearbeitung von Support- und Rechtsanfragen. Soweit die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen als natürlicher Person erforderlich ist, gilt Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
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### Zustellbarkeit und Abmeldung – beide
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**Einbauhinweis, intern:** Rohmail-Löschung in sämtlichen Ordnern, minimierte Auswertung und Ausnahme für angeforderte Meldebestätigungen zuerst umsetzen. Hard-Bounce-Ausnahme im Text präzisieren. Die vorgeschlagenen Fristen bleiben Höchstfristen mit dokumentiertem Bedarf.
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#### Zustellbarkeit und Abmeldung
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Unzustellbarkeitsmeldungen werden in einem Postfach bei unserem E-Mail-Dienstleister ALL-INKL empfangen und automatisch ausgewertet. Wir speichern die Empfängeradresse, den Zustellfehler und die Referenz der betroffenen Nachricht. Die Rohmeldungen löschen wir spätestens nach 90 Tagen aus den Postfachordnern, die für Zustellnachweis und Fehlerbearbeitung erforderlichen ausgewerteten Daten spätestens nach 395 Tagen. Nicht benötigte Nachrichteninhalte werden nicht in den dauerhaften Zustellnachweis übernommen.
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Adressen, die dauerhaft nicht erreichbar sind oder für die eine Abmeldung vorliegt, nehmen wir in eine Sperrliste auf. Benachrichtigungen enthalten einen Abmeldelink; die Abmeldung kann auch über die entsprechende Funktion des Mailprogramms erfolgen. Das gilt ebenfalls für Pressekontakte ohne Kundenkonto.
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Von Ihnen ausdrücklich angeforderte Anmelde- oder Meldebestätigungslinks können trotz einer allgemeinen Abmeldung von Benachrichtigungen zugestellt werden. Eine Sperre wegen dauerhafter Unzustellbarkeit bleibt bestehen. Bei Zustellproblemen oder zur Prüfung einer Entsperrung können Sie sich an info@pressekonto.com wenden. Eine Freigabe für Werbung ist damit nicht verbunden.
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Rechtsgrundlage für Zustellprüfung und technische Sperren ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse liegt in zuverlässiger Zustellung und der Vermeidung unerwünschter oder erfolgloser Nachrichten. Soweit wir einen Widerspruch gegen Direktwerbung dokumentieren und beachten, gilt Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 21 Abs. 3 DSGVO. Die Sperrliste enthält nur die erforderlichen Angaben und bleibt bestehen, solange andernfalls erneute unerwünschte Zustellungen drohen; die Erforderlichkeit wird überprüft.
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### Kontaktaufnahme und Vorgangs-IP – beide
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**Einbauhinweis, intern:** Löschlauf einschließlich Altbestand muss greifen; IP nicht als zwingenden Nachweis des Anfrageinhalts darstellen. Die 90-Tage-Speicherung je Formular auf wirklichen Missbrauchsbedarf prüfen.
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#### Kontaktaufnahme und technische Vorgangsdaten
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Wenn Sie uns kontaktieren oder über Formulare eine Meldung, Kündigung, einen Widerruf oder eine Buchungsbestätigung übermitteln, verarbeiten wir Ihre Angaben zur Bearbeitung des jeweiligen Vorgangs. Soweit zur Missbrauchsabwehr erforderlich, speichern wir zusätzlich die IP-Adresse der Übermittlung. Diese wird spätestens nach 90 Tagen entfernt. Bei einem konkreten Sicherheits- oder Rechtsvorfall kann eine gesondert dokumentierte, auf den erforderlichen Zeitraum begrenzte Sicherung erfolgen.
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Rechtsgrundlage für die Missbrauchsabwehr ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für die Bearbeitung gilt je nach Anliegen Art. 6 Abs. 1 lit. b bei einem Vertrag mit Ihnen als natürlicher Person, lit. c bei einer gesetzlichen Pflicht oder lit. f bei berechtigten Kommunikations- und Nachweisinteressen. Kontaktanfragen löschen wir regelmäßig 180 Tage nach Abschluss; erforderliche Vertrags- und Rechtsnachweise folgen den Fristen ihres konkreten Vorgangs.
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### Schutz vor automatisierten Anfragen – beide
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**Einbauhinweis, intern:** Keine bedingungslose Freigabe für Fortführung. Vor Einsatz unter diesem Text die Prüfung aus Frage 9 abschließen. Empfohlene Fassung setzt Weglassen des optionalen `remoteip` voraus. Bei Beibehaltung Satz ergänzen: „Zusätzlich übermittelt unser Server die IP-Adresse zur Missbrauchsprüfung“; den tatsächlichen Bedarf gesondert begründen. Anbieter-Speicherkriterien dokumentieren; keine erfundene Frist einsetzen.
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#### Schutz vor automatisierten Anfragen
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Im Kontaktformular und bei der Registrierung verwenden wir Turnstile von Cloudflare, Inc., 101 Townsend Street, San Francisco, CA 94107, USA, um automatisierte missbräuchliche Eingaben zu erkennen. Cloudflare verarbeitet dabei unter anderem IP-Adresse, Browser- und Verbindungsmerkmale sowie Informationen über die aufgerufene Website. Unser Server prüft das von Turnstile ausgegebene Token bei Cloudflare. Ist der Dienst nicht erreichbar, nehmen wir die Eingabe an und kennzeichnen sie intern zur Missbrauchsprüfung.
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Cloudflare verarbeitet Daten einerseits zur Bereitstellung der Sicherheitsprüfung für uns, andererseits für eigene, in den [Turnstile-Datenschutzhinweisen](https://www.cloudflare.com/turnstile-privacy-policy/) erläuterte Zwecke. Für die Verarbeitung in unserem Auftrag gelten die vereinbarten Datenschutzbedingungen. Unsere Prüfung und ihre begrenzten technischen Verarbeitungsschritte beruhen auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser Interesse ist der Schutz unserer Formulare vor Missbrauch. Unbedingt erforderliche Endgerätezugriffe für diese Schutzfunktion stützen wir auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.
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Eine Verarbeitung in den USA ist möglich. Soweit die aktive Zertifizierung von Cloudflare, Inc. unter dem EU-US Data Privacy Framework die betreffenden Daten umfasst, erfolgt die Übermittlung auf Grundlage von Art. 45 DSGVO. Weitere Informationen zu Cloudflares eigener Verarbeitung und Aufbewahrung finden Sie in den verlinkten Anbieterhinweisen. Die kurze Gültigkeit eines Prüftokens bedeutet nicht, dass sämtliche beim Anbieter verarbeiteten Daten nach derselben Zeit gelöscht werden. Eigene Formulardaten und darin enthaltene IP-Adressen unterliegen unseren im Abschnitt „Kontaktaufnahme und technische Vorgangsdaten“ genannten Fristen.
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### Automatisierte Inhaltsprüfung – beide
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**Einbauhinweis, intern:** Ersetzt die unzutreffende Anbieterliste. Tatsächlich übermittelte Textfelder und Entscheidungsfolgen müssen in den Hauptabschnitt eingearbeitet werden; besondere Kategorien und Art. 22 gesondert prüfen. Folgenden Verfahrenssatz erst mit erreichbarer menschlicher Prüfung verwenden. Der Text gibt keine KI-Bildprüfung frei.
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#### Automatisierte Inhaltsprüfung
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Wir prüfen eingereichte Pressemitteilungen automatisiert auf die Einhaltung unserer Veröffentlichungsrichtlinien. Hierfür werden die zur Prüfung erforderlichen Inhalte an die Programmierschnittstelle von OpenAI Ireland Ltd., 1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117–126 Sheriff Street Upper, Dublin 1, Irland, übermittelt. Diese Inhalte können personenbezogene Angaben enthalten. Mit OpenAI besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Google Gemini und Anthropic Claude werden hierfür nicht eingesetzt. Eine KI-Vorabprüfung von Bildern findet derzeit nicht statt.
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Nach den für unseren API-Einsatz maßgeblichen Anbieterangaben werden Inhalte ohne gesonderte Freigabe nicht zum Training verwendet. Zur Missbrauchserkennung können Inhalte regelmäßig bis zu 30 Tage gespeichert werden; gesetzliche Anforderungen oder notwendige Sicherheitsmaßnahmen können eine längere Aufbewahrung erforderlich machen. Für unseren aktuellen Einsatz besteht keine Zero-Data-Retention-Zusage und keine EU-Datenresidenz. Verarbeitungen außerhalb des EWR, insbesondere in den USA, unterliegen den vertraglich vorgesehenen Transfergarantien, insbesondere EU-Standardvertragsklauseln, soweit kein anwendbarer Angemessenheitsbeschluss greift. Informationen zu den eingesetzten Garantien können Sie unter info@pressekonto.com anfordern.
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Die Prüfung dient der Bearbeitung des Veröffentlichungsauftrags sowie der Abwehr rechtswidriger oder missbräuchlicher Inhalte. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit dies für einen Vertrag mit Ihnen als natürlicher Person erforderlich ist; im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse liegt im rechtmäßigen Betrieb des Portals und der Durchsetzung transparenter Inhaltsregeln. Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nur verarbeitet, wenn zusätzlich eine einschlägige Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO vorliegt.
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Führt die Prüfung zu einer Einschränkung oder Ablehnung, teilen wir die maßgeblichen Gründe mit. Sie können sich an info@pressekonto.com wenden, Ihren Standpunkt darlegen und eine Überprüfung durch einen Menschen verlangen. Gesetzliche Rechte gegen ausschließlich automatisierte Entscheidungen bleiben unberührt.
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### Änderungs- und Bestätigungslinks – Portale; Hub entsprechend
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#### Änderungs- und Bestätigungslinks
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Für den Zugang zur Verwaltung einer Pressemitteilung oder eines Newsrooms verwenden wir zeitlich begrenzte Zugangslinks. Diese sind einmalig nutzbar und 15 Minuten gültig. Bestätigungslinks für das Verfahren „Mitteilung melden“ sind 72 Stunden gültig. Die zugehörigen Datensätze einschließlich der dabei erfassten IP-Adresse werden im täglichen Löschlauf entfernt, sobald Nutzung oder Ablauf mehr als 30 Tage zurückliegen. Eine längere Aufbewahrung des eigentlichen Meldevorgangs richtet sich nach dessen Zweck und ist davon getrennt.
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### Bilder in Pressemitteilungen – beide
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**Einbauhinweis, intern:** Keine Überschrift „Herkunftsprüfung“ mit behaupteter Signaturvalidierung. Den vollständigen Originalbestand nur nach positiver Erforderlichkeitsbewertung speichern. Die Rollen-/Snapshot-Zusagen des nächsten Absatzes setzen deren Umsetzung voraus.
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#### Bilder, Rechtebestätigung und Herkunftsangaben
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Wer ein Bild einreicht, bestätigt für den vertraglich verantwortlichen Einreicher die erforderlichen Rechte und macht Angaben zum Bildnachweis und zum Einsatz von KI. Bei API-Einreichungen kann dies der mit uns vertraglich verbundene Partner sein. Lädt der Betreiber für einen Kunden hoch, erfolgt die Veröffentlichung erst nach der gesonderten Bestätigung durch eine berechtigte Person für diesen Kunden.
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Zur Bereitstellung und zum erforderlichen Nachweis speichern wir die eingereichte Datei und ihre Prüfsumme, den Bildnachweis, die KI-Angabe, die öffentliche Bildfassung sowie die Erklärung mit bestätigtem Wortlaut, Text- und AGB-Fassung, Zeitpunkt, zugeordnetem Konto oder API-Zugang, Vertragspartei, Übermittlungsweg und Rolle des Erklärenden. Einreicherangaben werden bei neuen Einreichungen zum damaligen Zeitpunkt festgehalten; ältere Nachweise, die erst bei Archivierung erfasst wurden, sind entsprechend gekennzeichnet.
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Zusätzlich erfassen wir einen durch einen geheimen Schlüssel gebildeten Prüfwert der IP-Adresse und eine auf 250 Zeichen gekürzte Browserkennung, soweit für die Zuordnung der Erklärung erforderlich. Der IP-Prüfwert ist pseudonymisiert, nicht anonym. Vorhandene Dateimetadaten können eine Vorbelegung der KI-Angabe liefern. Diese Metadatenauswertung beweist weder Bildrechte noch eine vollständig geprüfte Entstehungsgeschichte. Angaben des Einreichers und technische Feststellungen werden getrennt gehalten.
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Soweit das unveränderte Original einschließlich Metadaten zur Sicherung der Einreichung und möglicher Rechtsansprüche erforderlich ist, wird es geschützt aufbewahrt. Die Notwendigkeit insbesondere von Standort- und Geräteinformationen wird gesondert beurteilt. Originale sind nicht öffentlich abrufbar. Öffentlich werden verkleinerte Fassungen ohne Standortdaten und Geräteseriennummern ausgeliefert; notwendige Urheber- und Rechteinformationen sowie der angezeigte Bildnachweis bleiben gewahrt. Ein ausgewiesener KI-Hinweis richtet sich nach den verfügbaren Angaben und den einschlägigen Kennzeichnungsregeln.
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Rechtsgrundlage für erforderliche Rechte- und Sicherheitsnachweise ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse besteht darin, Einreichung, zulässige Nutzung und die Behandlung möglicher Beschwerden nachweisen zu können. Vertragsbezogene Verarbeitung kann auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruhen, soweit Sie selbst als natürliche Person Vertragspartei sind. Für besondere Kategorien personenbezogener Daten ist zusätzlich eine einschlägige Grundlage nach Art. 9 Abs. 2 erforderlich; die notwendige Sicherung für Rechtsansprüche wird gesondert geprüft.
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Nie veröffentlichte Entwürfe und ihre Bilder löschen wir bei Ihrer Löschung oder Ersetzung, spätestens ansonsten nach 180 Tagen ohne Bearbeitung. Für abgelehnte Einreichungen und entfernte veröffentlichte Inhalte gelten die nachstehenden gesonderten Fristen. Eine Entfernung aus der Öffentlichkeit kann deshalb von einer notwendigen, begrenzten Beweissicherung getrennt sein.
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### Beweisarchiv – beide
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**Einbauhinweis, intern:** Setzt minimierte Datensätze, Nachfolgefassungen/Altkennzeichnung, Art.-18-Verfahren, Hold-Korrektur, Protokolllöschung, Löschbeleg und erfolgreichen Restore-Test voraus. Derzeit nicht vollständig produktiv. Ein genereller Suchmaschinen-Löschantrag bei jeder beliebigen Änderung ist nicht zugesagt; gesetzlich erforderliche Schritte werden nicht ausgeschlossen.
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#### Beweisarchiv nach Entfernung oder Änderung von Inhalten
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Entfernte Inhalte werden aus unseren öffentlichen Seiten, der Suche, Feeds, Sitemaps und den von uns kontrollierten öffentlichen Bildfassungen entfernt. Soweit gesetzlich erforderlich, informieren wir Empfänger und treffen angemessene Maßnahmen gegenüber weiteren Verantwortlichen, etwa Suchmaschinen. Deren Aktualisierung können wir nicht garantieren.
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Für die Klärung von Ansprüchen und unsere Rechtsverteidigung können wir einen erforderlichen Nachweis in einem getrennten, verschlüsselten Archiv aufbewahren. Der Umfang richtet sich nach dem Vorgang: insbesondere die beweiserhebliche veröffentlichte Fassung, erforderliche Einreicher- und Rechtebestätigungsdaten, Bildnachweise, Zeitpunkte, Änderung oder Entfernung und die Referenz des zugehörigen Verfahrens. Bei bloßen Kontakt- oder Teilkorrekturen beschränken wir den Nachweis auf den benötigten Inhalt. Antragstellerdaten verbleiben grundsätzlich im getrennten Meldevorgang. Ältere Archivpakete werden nach dokumentierter Prüfung minimiert; soweit unveränderte Originale für einen konkreten Rechtsfall noch erforderlich sind, bleiben sie gesondert gesichert.
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Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse besteht in Rechtsverteidigung, erforderlicher Nachweisführung und gegebenenfalls Rückgriff gegen den Einreicher. Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nur bei zusätzlicher einschlägiger Grundlage nach Art. 9 Abs. 2 verarbeitet, insbesondere soweit für konkrete Rechtsansprüche nach lit. f erforderlich. Bei einem Löschungsverlangen prüfen wir gesondert, ob und in welchem Umfang die Ausnahme nach Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO eingreift.
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Zugriff auf archivierte Inhalte haben nur besonders berechtigte Administratoren. Jeder Abruf und jede Änderung einer Aufbewahrungssperre wird mit Zweck, Person, Zeitpunkt und Handlung protokolliert. Diese Protokolle löschen wir spätestens nach 395 Tagen, sofern kein konkreter Vorfall ihre begrenzte weitere Sicherung erfordert. Archivdaten werden weder erneut veröffentlicht noch für Analyse oder KI-Training verwendet. Erforderliche Offenlegungen zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung, etwa gegenüber beteiligten Anspruchstellern oder deren Vertretern, unseren Rechtsberatern, Gerichten und zuständigen Behörden, bleiben auf den jeweiligen Zweck begrenzt.
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Archivnachweise löschen wir, sobald ihr Zweck entfällt, regelmäßig spätestens drei Jahre nach Ende des Jahres der Entfernung. Für Fallgruppen mit geringerem Nachweisbedarf gelten kürzere Fristen. Bei einem konkreten Rechtsstreit kann eine dokumentierte Aufbewahrungssperre erforderlich sein; deren Bedarf wird spätestens alle 90 Tage geprüft. Ihre Aufhebung startet keine neue allgemeine Aufbewahrungsfrist. Ist die reguläre Frist abgelaufen und besteht kein begründeter weiterer Bedarf, wird gelöscht.
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Eine berechtigte Einschränkung nach Art. 18 DSGVO wird gesondert umgesetzt. Die Daten dürfen dann nur noch in dem dort zugelassenen Umfang verwendet werden. Vor einer Aufhebung der Einschränkung werden Sie informiert.
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Nach Löschung bleibt vorübergehend ein auf erforderliche technische Kennungen, Ereignisart, Zeitpunkte und gegebenenfalls Prüfsumme begrenzter Löschbeleg. Er dient insbesondere dazu, eine Wiederherstellung gelöschter Daten aus Sicherungen zu verhindern. Seine Frist richtet sich nach dem verbleibenden Wiederherstellungsrisiko; soweit darüber hinaus ein begründeter Nachweisbedarf besteht, beträgt sie regelmäßig höchstens 395 Tage. Er enthält keine vollständigen Inhalte, Kontaktdaten oder freien Begründungstexte.
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Sicherungskopien werden nach spätestens 14 Tagen überschrieben. Sie werden nur zur Wiederherstellung im Sicherungsfall verwendet. Bereits gelöschte oder eingeschränkte Einträge werden vor erneuter produktiver Bereitstellung anhand des getrennt gesicherten Lösch- und Einschränkungsstands wieder gelöscht oder gesperrt.
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### Öffentliche Pressemitteilungen und Archivfunktion – Portale, ersetzt „Medienprivileg“
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#### Öffentliche Pressemitteilungen und Archivfunktion
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Unsere Portale veröffentlichen Pressemitteilungen von Unternehmen und anderen Einreichern. Darin können Namen, berufliche Kontaktdaten, Abbildungen und weitere Angaben zu natürlichen Personen enthalten sein. Die Angaben stammen regelmäßig vom genannten Einreicher oder dem übermittelnden Presseverteiler. Öffentlich zugängliche Mitteilungen können von Besuchern, Suchmaschinen und Feed-Abnehmern abgerufen und weiterverarbeitet werden.
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Soweit wir personenbezogene Daten zur Veröffentlichung und zum zeitgeschichtlichen Nachweis rechtmäßig veröffentlichter Mitteilungen verarbeiten, prüfen wir die berechtigten Interessen an Verbreitung und Information nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gegenüber den Rechten der betroffenen Personen. Das bedeutet keine pauschale Erlaubnis zur unbegrenzten Speicherung. Bei Berichtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsanfragen berücksichtigen wir insbesondere Richtigkeit, Aktualität, Informationsinteresse, Sensibilität und Auswirkungen auf Betroffene. Die gesetzliche Ausnahme zugunsten der Meinungs- und Informationsfreiheit nach Art. 17 Abs. 3 lit. a DSGVO wird nur angewendet, soweit ihre Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind.
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Sie können sich unter info@pressekonto.com an uns wenden. Gesetzliche Ansprüche werden nicht von der Buchung einer kostenpflichtigen Depublikation abhängig gemacht. Eine etwaige gesonderte Beweissicherung richtet sich nach dem Abschnitt „Beweisarchiv“.
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**Einbauhinweis, intern:** Für später tatsächlich journalistische eigene Angebote gesonderte Regelung nach Art. 85 DSGVO und einschlägigem Landesrecht/§ 23 MStV prüfen. Diese engere Prüfung nicht durch Rückeinfügen des fehlerhaften §-57-Verweises umgehen. Information nach Art. 14 aktiv organisieren; bloße Veröffentlichung dieser Seite genügt nicht in jedem Fall.
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### Speicherdauer – beide
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**Einbauhinweis, intern:** Die Liste ist das vorgeschlagene Zielkonzept. Sie enthält zusätzlich die erforderliche Kürzung des Mailbetreffbestands; bestehende 395-Tage-Fristen sind kein zwingendes gesetzliches Minimum. Nicht nachgewiesene Fristen nicht veröffentlichen. Sitzungen, Reset-/API-Tokens und Warteschlangen fehlen im Paket: zunächst technisch erheben und mit tatsächlicher Frist/Kriterium ergänzen. Statistiken erst nach Prüfung als personenbezogen/pseudonym oder anonym einordnen.
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#### Speicherdauer
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Wir speichern personenbezogene Daten nur, solange sie für den jeweiligen Zweck erforderlich sind oder eine Aufbewahrungspflicht besteht. Die folgenden Fristen sind regelmäßige Höchstfristen; bei früherem Zweckwegfall werden Daten früher gelöscht. Für konkret erforderliche Rechts- oder Sicherheitsnachweise können abweichende dokumentierte Fristen gelten.
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| Datenart | Regelmäßige Frist / Kriterium |
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| Serverlogs | 14 Tage |
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| Anmelde-/Änderungslinks | Einmalige Nutzung, 15 Minuten gültig; Datensätze im täglichen Lauf nach mehr als 30 Tagen seit Nutzung oder Ablauf gelöscht |
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| Meldebestätigungslinks | 72 Stunden gültig; Datensätze im täglichen Lauf nach mehr als 30 Tagen seit Nutzung oder Ablauf gelöscht |
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| Fehlerberichte | Bis zu 90 Tage |
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| Anmelde-/Fehlversuchsereignisse und Tageszähler | 90 Tage; kurzfristige Versuchszähler eine bzw. 15 Minuten |
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| Letzte Anmelde-IP | Überschrieben bei neuer Anmeldung; entfernt spätestens 90 Tage nach letzter Anmeldung |
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| Sonstige erforderliche Aktivitätsnachweise | Bis zu 395 Tage; inhaltliche Mailbetreffzeilen/Freitexte grundsätzlich höchstens 90 Tage |
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| API-Zugriffsprotokolle | 90 Tage |
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| Zustellfehler | Rohmails 90 Tage in allen Ordnern; minimierter Zustellnachweis bis zu 395 Tage |
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| Sperrlisten | Solange zur Vermeidung erneuter unerwünschter/unzustellbarer Sendungen erforderlich; regelmäßige Prüfung |
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| IP-Adressen in Formular-/Buchungsvorgängen | Spätestens nach 90 Tagen entfernt, unabhängig von der Frist des übrigen Vorgangs |
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| Kontaktanfragen | Regelmäßig 180 Tage nach Abschluss; notwendige Vertrags-/Rechtsnachweise gesondert |
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| Zusätzliche Formulardaten zu Kündigung, Widerruf, Buchungsbestätigung | Grundsätzlich 180 Tage nach Bearbeitung; erforderlicher Vertrags-/Abrechnungsbeleg nach eigener Frist |
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| Nie veröffentlichte Entwürfe | Bei Löschung/Ersetzung; ansonsten nach 180 Tagen ohne Bearbeitung vollständig einschließlich Bilder |
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| Abgelehnte Einreichungen | Inhalte spätestens nach 180 Tagen, früher bei Zweckwegfall; erforderlicher Minimalnachweis regelmäßig höchstens drei Jahre nach Ende des Ablehnungsjahres |
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| Korrektur-Arbeitsstände | 30 Tage; erforderlicher begrenzter Rechtsnachweis davon getrennt |
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| Melde-/Löschvorgänge | Soweit für Nachweis und Rechtsverteidigung erforderlich bis zu drei Jahre nach Abschluss; frühere Löschung unnötiger Einzelangaben |
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| Beweisarchiv | Nach Zweckwegfall, regelmäßig spätestens drei Jahre nach Ende des Entfernungsjahres; begründete kürzere Fallgruppen/gesonderte Rechtsfälle wie im Archivabschnitt |
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| Archivzugriffsprotokoll | 395 Tage |
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| Technischer Löschbeleg | Nach Ende des Wiederherstellungsrisikos; darüber hinaus nur bei begründetem Nachweisbedarf, regelmäßig höchstens 395 Tage |
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| Rechnungs-/Buchungsbelege | Soweit gesetzlich erforderlich acht Jahre; Handels-/Geschäftsbriefe sechs Jahre; andere gesetzlich aufzubewahrende Unterlagen nach ihrer jeweiligen Frist |
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| Veröffentlichte Pressemitteilungen | Während rechtmäßiger Veröffentlichung; regelmäßige und anlassbezogene Prüfung, keine feste Zusage unbegrenzten Personenbezugs |
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| Kontodaten | Bis zur Kontolöschung bzw. Zweckbeendigung; notwendige Vertrags-, Abrechnungs- und Rechtsnachweise gesondert |
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| Sicherungskopien | Spätestens 14 Tage; gelöschte/gesperrte Daten vor produktiver Wiederherstellung erneut bereinigt |
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Gesetzliche Aufbewahrungsfristen beginnen nach den jeweils einschlägigen Vorschriften, regelmäßig mit Ablauf des maßgeblichen Kalenderjahres. Bei laufenden Verfahren oder gesetzlich angeordneter längerer Aufbewahrung können sie sich verlängern. Wir beschränken die weitere Nutzung auf den jeweiligen Aufbewahrungszweck.
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### Versionshinweis – beide
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**Einbauhinweis, intern:** Reales Veröffentlichungsdatum und erreichbaren Archivlink erst bei Veröffentlichung einsetzen. Keine rückwirkende Datierung. Diesen Hinweis nicht zusammen mit unveröffentlichten Zielversprechen verwenden.
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**Stand: [tatsächliches Veröffentlichungsdatum] · Version 0.4.** Überarbeitet wurden insbesondere die Hinweise zu Fehlerdiagnose, Kontosicherheit, Aktivitäts- und API-Protokollen, E-Mail-Zustellung, Formularvorgängen, automatisierter Inhaltsprüfung, Bildern und Rechtebestätigungen, Beweisarchiv und Speicherdauer. Frühere Fassungen: [erreichbarer Link zum Versionsarchiv].
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## C. Angrenzende Abschnitte vor Gesamtveröffentlichung abgleichen
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1. **Verantwortlicher/Betroffenenrechte:** Kontakt stimmt laut Paket. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit unter ihren Voraussetzungen, Widerruf erteilter Einwilligungen, Widerspruch sowie Beschwerde bei zuständiger Aufsicht vollständig und korrekt erläutern. Art. 21 Abs. 4 gesondert deutlich hervorheben. Kein Vollmachts- oder Zahlungszwang für alle Anfragen.
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2. **Art. 13/14:** Bei Konto-/Formularerhebung die Information unmittelbar erreichbar machen. Für fremdbenannte Personen Kategorien, tatsächliche Quellen, Empfänger, Interessen und Fristen nennen und Informationsweg samt Zeitpunkt nach Art. 14 organisieren. Einzelne Ausnahmen nur begründet dokumentieren; Pressemitteilung ist kein automatischer Verzicht.
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3. **Statistik:** Die vorhandenen 395 Tage Ereignisprotokolle und 13 Monate Umami-Rohdaten erst nach Datenfeld-/Verknüpfungsprüfung in den vollständigen Fristenabschnitt übernehmen. „Vollständig anonym“ nur bei tatsächlich irreversibler Anonymisierung, nicht bei HMAC/Unternehmens-ID oder bloß fehlendem Klarnamen.
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4. **Stripe:** Tatsächlich eingesetzte Produkte und Zwecke den im Vertragswerk vorgesehenen Rollen zuordnen; nicht sämtliche Tätigkeiten pauschal als eigene Verantwortlichkeit oder pauschal als Auftragsverarbeitung darstellen. Datenkategorien, Empfänger und Drittlandmechanismus entsprechend ergänzen.
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5. **Automatisierte Entscheidungen:** Tatsächliche Wirkung des KI-Scores einschließlich Einzelunternehmern und menschlichem Entscheidungsprozess ermitteln. Falls Art. 22 einschlägig, zusätzliche Voraussetzungen und Information zu Logik, Tragweite und Folgen erfüllen; der allgemeine KI-Absatz allein reicht dann nicht.
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6. **Sensible Daten:** Nicht nur Bilder: auch Text, Meldungen und Fehlerberichte können sensible Inhalte enthalten. Art.-9-Grundlage, Minimierung und Übermittlung vor Verarbeitung klären.
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7. **Informationsstand vs. Zustimmung:** Veröffentlichung einer DSE ist keine AGB-Änderung und verlangt nicht pauschal „Zustimmung zur DSE“. Einwilligungen nur für tatsächlich darauf gestützte, abgrenzbare Zwecke erheben.
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## Rechtliche und tatsächliche Quellen
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Begründungen und Belegbewertung stehen in Datei 02. Maßgebliche Normen: [DSGVO, konsolidierte Fassung](https://datenschutz-hamburg.de/fileadmin/user_upload/HmbBfDI/Datenschutz/Gesetzte_Datenschutz/DSGVO_konsolidierte_Fassung.pdf), [§ 25 TDDDG](https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__25.html), [§ 147 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html), [MStV](https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Medienstaatsvertrag_MStV.pdf). Anbieterangaben: [OpenAI-Datenkontrollen](https://developers.openai.com/api/docs/guides/your-data), [Cloudflare Turnstile](https://www.cloudflare.com/turnstile-privacy-policy/), [Cloudflare-Prüfschnittstelle](https://developers.cloudflare.com/turnstile/get-started/server-side-validation/). Interne Tatsachengrundlage: Versandfassung, Klärungsdokument, Live-Rechtstexte, Beweisarchiv-Abwägung und Nachweise des übergebenen Pakets.
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dev/rechtliches/dokumenten 14-10-2026/04-agb-bildrechte-gate.md
Normal file
185
dev/rechtliches/dokumenten 14-10-2026/04-agb-bildrechte-gate.md
Normal file
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@ -0,0 +1,185 @@
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# AGB 0.7, Bildrechte und Zustimmung: überarbeitete Bausteine
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**Prüf- und Arbeitsfassung · 13.10.2026 · Fragen 1, 2, 6, 7 und 13**
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Die folgenden Absätze ersetzen die jeweils bezeichneten Entwürfe. Sie sind keine vollständige Neufassung aller AGB. Erst nach Einbau, Abgleich aller Verweise, Zuordnung zu den jeweiligen Verträgen und Umsetzung der beschriebenen Abläufe veröffentlichen. Abschnitt 9 enthält notwendige Anschlusskorrekturen für Inhaltsprüfung, Archivierung, Verfügbarkeit und Verbraucherabgrenzung. Die Herkunftsprüfung bleibt bis zu ihrer Einführung außerhalb des veröffentlichten Textes.
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## 1. § 8: Verantwortung und Freistellung
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**§ 8 Abs. 1, Einleitung ersetzen:**
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Der Kunde ist für die von ihm eingereichten Inhalte und Angaben verantwortlich. Die eigenen gesetzlichen Pflichten des Anbieters bleiben unberührt. Der Kunde sichert zu, dass …
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**Neuer Spiegelstrich:**
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… seine Angaben zum Einsatz generativer KI sowie zu einer menschlichen inhaltlichen Überprüfung und zur redaktionellen Verantwortung zutreffen. Eigene Pflichten des Kunden aus der Verordnung (EU) 2024/1689 bleiben unberührt.
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**§ 8 Abs. 2 ersetzen:**
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Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung seiner Pflichten nach Absatz 1 oder § 8a beruhen. Erfasst sind die angemessenen und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung. Eigenes Verschulden des Anbieters und die Pflicht zur Schadensminderung werden berücksichtigt. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung an der Verteidigung und gibt ohne seine Zustimmung keine Anerkenntnisse oder Vergleiche zu seinen Lasten ab; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Unaufschiebbare Maßnahmen und gesetzliche Pflichten bleiben unberührt. § 14 Abs. 2 bis 4 gilt für die Haftung des Kunden entsprechend; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
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**Begründung:** Die Freistellung ist weiterhin verschuldensabhängig. Verfahren, eigenes Mitverschulden und Kostenkontrolle werden ausdrücklich geregelt. Eine Abwälzung der Verantwortung für eigene Portalentscheidungen ist ausgeschlossen. § 307 BGB gilt auch im B2B; die unmittelbare Nichtanwendung der §§ 308/309 nach § 310 Abs. 1 macht Klauseln nicht automatisch wirksam. [§ 307 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__307.html), [§ 310 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__310.html).
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## 2. § 8a Bilder und Medieninhalte – Fassung ohne geplante Signaturprüfung
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**(1) Rechte und Einreichung für Dritte.** Der Kunde reicht nur Bilder ein, für deren vertraglich vorgesehene Nutzung er über die erforderlichen Rechte und Befugnisse verfügt. Diese müssen die Nutzungen und technischen Bearbeitungen nach § 9 einschließlich der dort geregelten Vorschaufunktionen und der erforderlichen nicht öffentlichen Beweissicherung abdecken. Reicht der Kunde Bilder für Auftraggeber oder andere Dritte ein, bleibt der als Kunde bezeichnete Vertragspartner dem Anbieter gegenüber verpflichtet. Handelt eine natürliche Person als Vertreter dieses Vertragspartners, erklärt sie im Rahmen ihrer Vertretungsbefugnis; allein durch die Bedienung eines Kundenkontos wird sie nicht persönlich Vertragspartner.
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**(2) Rechte Dritter.** Der Kunde stellt sicher, dass Rechte abgebildeter Personen und sonstige Rechte Dritter der vorgesehenen Nutzung nicht entgegenstehen. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, muss sie die konkrete Nutzung abdecken; gesetzliche Erlaubnisse bleiben unberührt. Er berücksichtigt insbesondere Urheber-, Persönlichkeits-, Marken- und im Einzelfall einschlägige Eigentums- und Hausrechte.
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**(3) Bildnachweis und Beschränkungen.** Der Kunde gibt zu jedem Bild den erforderlichen Bildnachweis sowie relevante Lizenzhinweise und Nutzungsbeschränkungen an. Der Anbieter ordnet die mitgeteilten Hinweise dem Bild zu und beachtet mitgeteilte Beschränkungen. Eine routinemäßige vollständige Prüfung der Lizenzkette findet nicht statt; konkrete Hinweise auf Rechtsverletzungen werden geprüft. Bilder, deren Rechte die angebotene Nutzung nicht erlauben, können nicht verwendet werden. Die bloße Rechtebestätigung erweitert die zugrunde liegende Lizenz nicht.
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**(4) KI-Angaben.** Der Kunde macht die im Upload abgefragten Angaben zum Einsatz generativer KI zutreffend. Metadaten können zur Vorbelegung dienen; sie gelten erst nach Bestätigung als Angabe des Kunden und beweisen weder Rechteinhaberschaft noch die Abwesenheit von KI. Der Anbieter zeigt die bestätigte Angabe mit ihrer Herkunft an. Er prüft begründete Einwände gegen eine von ihm gesetzte oder fehlerhaft wiedergegebene Kennzeichnung unverzüglich und korrigiert Fehler. Eine vom Anbieter eigenständig abweichend gesetzte Kennzeichnung ist keine Erklärung des Kunden. Eigene gesetzliche Pflichten des Kunden und des Anbieters bleiben unberührt.
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**(5) Freistellung.** Bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Pflichten nach den Absätzen 1 bis 4 gilt § 8 Abs. 2.
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**(6) Vorläufige Entfernung.** Bei einem hinreichend begründeten Hinweis auf eine Rechtsverletzung kann der Anbieter das betroffene Bild vorläufig sperren oder entfernen. Die übrige Pressemitteilung bleibt veröffentlicht, soweit sie eigenständig rechtmäßig und ohne sinnentstellende Wirkung verfügbar bleiben kann. Der Kunde erhält eine nachvollziehbare Begründung und Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 8 Abs. 3 und § 7 Abs. 4. Gesetzliche Informations- und Begründungspflichten bleiben unberührt.
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**(7) Beweissicherung.** Der Anbieter darf im erforderlichen Umfang dokumentieren, welche Datei mit welchen Angaben und Bestätigungen eingereicht und in welcher Fassung veröffentlicht wurde. Nach Ende der Veröffentlichung kann er erforderliche Nachweisdaten getrennt und nicht öffentlich zur Rechtsdurchsetzung oder Rechtsverteidigung aufbewahren. Grundsätzlich endet die Aufbewahrung spätestens drei Jahre nach Ablauf des Entfernungsjahres; bei früherem Zweckfortfall oder vorrangigen gesetzlichen Ansprüchen erfolgt die Löschung früher. Eine längere Aufbewahrung setzt einen dokumentierten, konkret fortbestehenden Bedarf mit regelmäßiger Überprüfung voraus. Originaldateien, sensible Daten und Metadaten werden nur in dem dafür erforderlichen und datenschutzrechtlich zulässigen Umfang aufbewahrt. Die Datenschutzerklärung erläutert Datenumfang, Rechtsgrundlagen, Zugriffsbegrenzungen und Fristen. Die Vertragsannahme ist keine datenschutzrechtliche Einwilligung in das Archiv.
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### Späterer Zusatz zu Abs. 4 – noch nicht veröffentlichen
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Erst nach produktiver Einführung und transparentem Änderungsverfahren:
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„Enthält eine Datei signierte Herkunftsdaten, prüft der Anbieter deren technische Gültigkeit, Zuordnung zur Datei und die für den Herkunftsnachweis erforderliche Vertrauenskette. Ergibt sich daraus ein belastbarer Hinweis auf KI-Erzeugung oder KI-Bearbeitung, kann der Anbieter eine entsprechend bezeichnete Kennzeichnung setzen, die der Kunde nicht selbst herabstufen kann. Der Anbieter dokumentiert technische Quelle und eigene Bewertung getrennt von der Kundenerklärung. Auch ein gültiger Herkunftsnachweis ist keine Bestätigung der Bildrechte oder der inhaltlichen Wahrheit. Bei begründeten Einwänden prüft der Anbieter den Einzelfall unverzüglich, korrigiert fehlerhafte Angaben und blendet ein erheblich strittiges Bild erforderlichenfalls vorläufig aus.“
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## 3. § 9 Rechteeinräumung – zusammenhängender Ersatztext
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**(1)** Der Kunde räumt dem Anbieter an den eingereichten Inhalten die erforderlichen einfachen, räumlich unbeschränkten Rechte ein, sie für die Dauer ihrer rechtmäßigen Veröffentlichung auf den für den Auftrag vereinbarten angeschlossenen Portalen öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen und technisch aufzubereiten. Die Aufbereitung umfasst Formatierung, inhaltstreue Teaser, responsive Darstellungen, bei Bildern Skalierung, Formatkonvertierung und die Zuordnung von Bildnachweis und gegebenenfalls KI-Kennzeichnung. Zuschnitte auf Vorschauformate erfolgen nur im Umfang der eingeräumten Bearbeitungsbefugnis. Das Werk darf nicht sinnentstellt werden; auch andere Beeinträchtigungen berechtigter geistiger oder persönlicher Interessen des Urhebers sind unzulässig. Urheberbezeichnungen, Lizenzhinweise und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen werden beachtet. Ist ein Zuschnitt nicht erlaubt, wird das Bild unbeschnitten mit neutralem Rand dargestellt oder auf eine Bildvorschau verzichtet. §§ 13, 14, 39 und 95c UrhG bleiben unberührt.
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**(1a)** Die Rechte umfassen Teaser und Vorschaubilder in Portalfeeds zur Anzeige in Feedreadern und als Vorschau beim Teilen eines Links in sozialen Netzwerken und Messengern. Der Kunde gestattet die hierfür erforderliche, auf die Vorschaufunktion beschränkte Rechtevermittlung an den jeweiligen Dienst, insbesondere Abruf, Vervielfältigung, Zwischenspeicherung und Anzeige im Zusammenhang mit dem Link. Eine darüber hinausgehende eigenständige Verwertung, Volltextübernahme oder Nutzung für fremde Werbung oder Modelltraining wird damit nicht gestattet. Setzt ein Dienst weitergehende Rechte voraus oder deckt die Bildlizenz die Vorschau nicht, verwendet der Anbieter eine zulässige Ersatzvorschau oder unterbindet die Bildvorschau. Die Weitergabe zur eigenständigen Veröffentlichung auf Partnerportalen richtet sich nach Absatz 2.
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**(2)** Wählt der Kunde eine zusätzliche Verbreitung über Partnerportale aus oder ist sie ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Tarifs, räumt er dem Anbieter die dafür erforderlichen Rechte zur Weitergabe und Rechtevermittlung an die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Partner oder hinreichend bestimmten Partnerkategorien ein. Die Beschreibung legt Umfang und Zwecke der dortigen Veröffentlichung vor Buchung offen. Ohne diese Auswahl oder Tarifzugehörigkeit erfolgt keine Weitergabe zur eigenständigen Veröffentlichung auf Partnerportalen. Absatz 1a und die für den Betrieb erforderliche Verarbeitung durch beauftragte technische Dienstleister bleiben unberührt.
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**(3)** Inhaltliche Veränderungen, Kürzungen und Bearbeitungen über die Absätze 1 und 1a hinaus erfolgen nur aufgrund einer gesonderten Beauftragung beziehungsweise Zustimmung oder soweit sie zur Wahrung gesetzlicher Rechte und Pflichten erforderlich und zulässig sind. Gesetzlich gebotene Berichtigungen, Sperrungen und Entfernungen richten sich nach § 13. Eine Sinnentstellung darf auch dadurch nicht entstehen.
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**(4)** Die Rechte für die öffentliche Archivierung bleiben nach Ende des Kundenkontos oder Abonnements bestehen, solange die Veröffentlichung rechtmäßig fortgeführt wird (§ 11 Abs. 5 und § 13). Nach öffentlicher Entfernung besteht lediglich das für die erforderliche nicht öffentliche Beweissicherung benötigte Vervielfältigungs- und Speicherrecht nach § 8a Abs. 7 fort. Gesetzliche Ansprüche und Rechte Dritter bleiben unberührt.
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**Bewertung:** Der Konflikt „keine Weitergabe an Dritte“/Vorschaufunktion ist mit der Trennung lösbar. Die Klausel wirkt aber nur bei vorhandener Lizenzkette. Aus BGH-Rechtsprechung zu Suchmaschinen-Vorschaubildern darf keine allgemeine Social-Media-Lizenz abgeleitet werden. „Wesentliche Bildaussage“ allein deckt nicht sämtliche Urheberpersönlichkeitsrechte. Auch ein sichtbarer Bildnachweis macht das Entfernen geschützter Rechteinformationen nicht automatisch zulässig. Öffentliche Varianten daher nur von unnötigen technischen Metadaten bereinigen; Rechte-/Lizenzinformationen differenziert behandeln. [§ 39 UrhG](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__39.html), [§ 95c UrhG](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95c.html).
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## 4. § 6 Abs. 2 Boost – Ersatztext
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**(2) Boost.** Zeitlich befristete hervorgehobene Platzierung einer veröffentlichten Pressemitteilung in den Laufzeitstufen 7, 14 oder 30 Tage. Der Startseiten-Boost umfasst Startseite und Kategorieseite des jeweiligen Portals, der Kategorie-Boost nur die Kategorieseite der gewählten Rubrik. Die Zahl gleichzeitiger Boosts je Seite ist begrenzt; verfügbare Plätze werden vor Buchung angezeigt. Bezahlte Platzierungen werden unmittelbar erkennbar als „Anzeige – bezahlte Platzierung“ gekennzeichnet. Ein Boost ist nur für Mitteilungen buchbar, die die Inhaltsprüfung ohne Beanstandung durchlaufen haben. Geschuldet ist die vereinbarte Platzierung während der gebuchten Laufzeit, nicht eine bestimmte Reichweite, Zugriffszahl oder Werbewirkung. Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Ausfall verlängert sich die Laufzeit um die Ausfallzeit, sofern eine Nachholung für den Kunden noch sinnvoll ist; andernfalls erfolgt eine anteilige Rückabwicklung nach § 10 Abs. 6. Gesetzliche Ansprüche wegen ausbleibender oder mangelhafter Leistung bleiben unabhängig vom Verschulden und von einer Mindestdauer der Unterbrechung unberührt.
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**Begleittext Preisseite:** „Bezahlte hervorgehobene Platzierungen sind als ‚Anzeige – bezahlte Platzierung‘ gekennzeichnet.“
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**Sichtbares Label:** „Anzeige – bezahlte Platzierung“. Englisch: „Advertisement – paid placement“.
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**Erklärung:** „Diese hervorgehobene Platzierung wurde bezahlt. Die Pressemitteilung stammt von [Unternehmen]. [Falls abweichend: Bezahlt von …].“
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„Top-Meldung“ bei bezahlten Plätzen entfernen. Die Screenshots zeigen zwar ein gut zugeordnetes Label und eine mobile Erklärung, aber auch das fortbestehende Qualitätssignal „Top-Meldung“. Listen ohne Bild, weitere Boosts, englische Ansicht und Screenreader-Verhalten sind durch die Screenshots nicht belegt. Die vorhandene Formulierung ist nicht zwingend in jedem Kontext rechtswidrig; eine belastbare Freigabe würde ich dafür nicht erteilen. Die empfohlenen Wörter sind eine risikoärmere Gestaltung, kein gesetzlich einzig erlaubter Wortlaut. [§ 5a Abs. 4 UWG](https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html), [Medienanstalten zur Werbekennzeichnung](https://www.die-medienanstalten.de/service/merkblaetter-und-leitfaeden/leitfaden-werbekennzeichnung-bei-online-medien/).
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## 5. § 10 Abs. 6 Erstattungen – Ersatztext
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**(6) Erstattungen.** Wird eine einzeln bezahlte Pressemitteilung abgelehnt, kann der Kunde einmal kostenfrei überarbeiten und erneut einreichen. Verzichtet er darauf oder bleibt es bei der Ablehnung, wird der Preis der Einzelveröffentlichung vollständig erstattet. Bei Abonnements und Credit-Leistungen wird für eine nicht erfolgte Veröffentlichung kein Slot beziehungsweise Credit verbraucht; eine bereits erfolgte Belastung wird zurückgebucht. Gesetzliche Ansprüche wegen einer Vertragsverletzung des Anbieters bleiben unberührt.
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Wird eine Zusatzleistung ganz oder teilweise nicht erbracht, erfolgt die Rückabwicklung im gesetzlich geschuldeten Umfang. Bei Einsatz von Credits werden zunächst die entsprechenden Credits gutgeschrieben; besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Rückzahlung des dafür entrichteten Geldbetrags, bleibt dieser bestehen und wird nicht durch eine ausschließliche Credit-Gutschrift ersetzt. Eine doppelte Erstattung erfolgt nicht. Bei einer nur zeitanteilig ausgefallenen Leistung wird der nicht erbrachte Anteil zugrunde gelegt.
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Zusätzlich erstattet der Anbieter auf einen innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb eingegangenen Antrag den Kaufpreis noch ungenutzter gekaufter Credits anteilig. Maßgeblich ist der tatsächlich gezahlte Preis des jeweiligen Pakets; ein Paket mit N Credits und Preis P wird für U ungenutzte Credits mit P × U/N erstattet. Kostenlose Bonus-Credits haben keinen Auszahlungswert. Nach Ablauf dieser Antragsfrist gilt § 5 Abs. 3. Die Erstattung erfolgt unverzüglich, grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Erstattungsbetrags, auf dem ursprünglichen Zahlungsweg, sofern nicht aus sachlichem Grund ein anderer Weg vereinbart wird. Gesetzliche Erstattungsfristen und weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
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Eine ordentliche Kündigung des Abonnements beendet dieses zum vereinbarten Laufzeitende; sie begründet allein keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der bis dahin vertragsgemäß bereitgestellten Leistung. Erstattungen aufgrund wirksamer Sonderkündigung, Rücktritts, nicht erbrachter Leistungen oder sonstiger gesetzlicher Ansprüche bleiben unberührt.
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**Zusatz zu § 5 Abs. 3:** „Die freiwillige Erstattung nach § 10 Abs. 6 bleibt unberührt.“
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**Bewertung:** Die ursprüngliche Beschränkung auf vom Anbieter zu vertretende Nichtleistung ist zu eng; insbesondere der Entfall der Gegenleistung bei Unmöglichkeit setzt nicht generell Verschulden voraus. Der bloße Schlusssatz „gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt“ beseitigt widersprüchliche Erwartungen im Haupttext nicht zuverlässig. Rückabwicklung von Credit-Transaktionen und Geldzahlung sind technisch zu unterscheiden. [§ 326 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__326.html).
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## 6. § 13 Abs. 1 – Grenzen entgeltlicher Depublikation
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Veröffentlichte Pressemitteilungen bleiben grundsätzlich als datierte Beiträge im öffentlichen Archiv verfügbar. Hierauf wird vor Veröffentlichung ausdrücklich hingewiesen. Besteht weder ein gesetzlicher noch ein vertraglicher Anspruch auf Entfernung und ist die weitere Veröffentlichung rechtmäßig, kann der Kunde eine freiwillige Depublikation zum vor Beauftragung angezeigten Preis bestellen. Gesetzliche und vertragliche Ansprüche auf Entfernung, Berichtigung, Einschränkung oder sonstige Abhilfe sowie deren kostenfreie Geltendmachung werden dadurch nicht beschränkt.
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Nach einer Depublikation kann eine neutrale Seite an der bisherigen Adresse verbleiben, soweit auch Adresse und Hinweis keine zu entfernenden Angaben offenlegen und keine sonstigen Rechte entgegenstehen. Andernfalls wird auch die bisherige Adresse bereinigt oder aufgegeben. Der Anbieter entfernt die betroffenen Inhalte aus seinen kontrollierten öffentlichen Ausgaben und ergreift gesetzlich gebotene Maßnahmen gegenüber Empfängern und weiteren Verantwortlichen. Ein bestimmter Löschungszeitpunkt bei unabhängigen Suchmaschinen, Archiven oder sonstigen Dritten wird nicht zugesichert.
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**Wichtig:** Diese Klausel schafft keine rückwirkende Archivierungsbefugnis für importierte Altmeldungen. Deren Lizenz- und Anspruchslage ist gesondert festzustellen. Das Nachweisarchiv darf nicht pauschal in die öffentliche URL-Löschentscheidung einfließen.
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## 7. Einbeziehung, Bestandsschutz und Kündigungsweg
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**Ergebnis:** Aktive Annahme mit zugänglichem, speicherbarem Volltext und beweisbarer Fassung ist grundsätzlich geeignet. Die geplante Behandlung alter Leistungen ist richtig, die vorgesehene Kontologik aber noch nicht vollständig.
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| Fall | Erforderliche Behandlung |
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| Neuer Einzelkauf/neues Abo/neues Credit-Paket | Vor Kauf 0.7 und konkrete Richtlinienfassung zugänglich machen, aktiv annehmen lassen, dem Auftrag zuordnen und mit Buchungsbestätigung bereitstellen |
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| Bezahltes laufendes Abo unter 0.6 | Nutzung unter 0.6 möglich; Ablehnung/„Später“ darf die bezahlte Leistung nicht blockieren |
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| Automatische Verlängerung desselben Abos | Keine automatische Umstellung auf 0.7; alter Vertrag bleibt maßgeblich |
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| Vor 0.7 erworbene Credits oder bezahlte Einzelveröffentlichungen | Bestandsschutz unabhängig von einem späteren Zukauf; FIFO mit tatsächlicher Zuordnung zum Erwerb/Vertrag |
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| Mischbestand: alte Credits plus neuer Kauf | Annahme für neuen Kauf darf nicht verdeckt das alte Abo oder alte Credits umstellen. Getrennte Vertragszuordnung oder ausdrücklich gesonderte freiwillige Änderungsvereinbarung |
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| Ein Auftrag benötigt alte und neue Credits | Vor Verbrauch klar vereinbarte Behandlung; ohne Zustimmung keine stille Ausdehnung der neuen Pflichten auf den alten Anteil. Praktisch getrennte Buchung oder freiwillige, ausdrücklich erklärte Umstellung |
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| Rechtebestätigung beim Bild-Upload | Gilt für bezeichnete Datei und den zugrunde liegenden Vertrag; kein verstecktes globales Update auf 0.7 |
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| API-Partner | Vertragsannahme durch befugte Person plus bildbezogene technische Erklärung; aktives Portal-Gate allein bindet die Alt-API nicht |
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| DSE | Information, keine AGB-Annahme und keine pauschale Einwilligung |
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**Vier Wochen:** § 15 Abs. 2 der bestehenden 0.6 verlangt für AGB-Änderungen eine Mitteilung mindestens vier Wochen zuvor in Textform mit Hervorhebung. Ein sofortiger freiwilliger Einzelabschluss ist davon zu unterscheiden. Rechteerweiterungen nicht als bloße Klarstellung behandeln. Die Geltung neuer Richtlinien für frühere Einreichungen wird nicht durch heutige Annahme rückwirkend hergestellt.
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**Ordentliche Kündigung mit Neuangebot:** § 11 Abs. 2 enthält keine zusätzliche feste Kündigungsfrist, sondern verlangt Zugang vor Ende der aktuellen Monats- bzw. Jahreslaufzeit; § 15 Abs. 3 wahrt ausdrücklich das ordentliche Kündigungsrecht beider Parteien. Den konkreten Vertrag samt Altvereinbarungen prüfen. Frühzeitig, möglichst mit mindestens vier Wochen Entscheidungszeit, in Textform das genaue Vertragsende und getrennt das neue Angebot mitteilen. Vier Wochen sind hier eine empfehlenswerte Vorlaufzeit und bei Anwendung des AGB-Änderungsverfahrens vertraglich relevant, keine frei erfundene gesetzliche Kündigungsfrist. Die sechswöchige Frist für Preisänderungen nach § 10 Abs. 5 ist gegebenenfalls zusätzlich zu beachten. Keine Zustimmung durch Schweigen; Annahme und Zugang beweisen.
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**Besonderer Vorbehalt:** Die Juli-Mail an Bestandsvertragskunden verspricht Fortgeltung „solange Sie ihn behalten möchten“. Für diese Altverträge liegen die ursprünglichen Bedingungen nicht vor. Ob das eine verbindliche Individualzusage oder nur eine Beschreibung ist, muss anhand des damaligen Angebots und Vertragsverlaufs geklärt werden. Diese Gruppe nicht pauschal allein anhand der 0.6 kündigen.
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### Texte für das neue Gate
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**Neuer Kauf:**
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„Für diesen neuen Kauf gelten die AGB, Version 0.7 vom [Datum], und die Veröffentlichungsrichtlinien, Version [Version] vom [Datum]. Beide Fassungen können Sie hier lesen und speichern. Ihre bereits erworbenen Leistungen werden dadurch nicht geändert.“
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Schalter, standardmäßig aus: „Ich nehme die genannten Bedingungen für diesen Kauf an.“
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**Bestandsleistung:**
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„Sie können Ihre bereits erworbenen Leistungen weiterhin zu den bisher vereinbarten Bedingungen nutzen. Eine Umstellung ist freiwillig.“
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Schaltfläche: „Mit bisherigen Bedingungen fortfahren“. Kein Annahmedatensatz für die neue Fassung. Eine angebotene freiwillige Umstellung braucht einen eigenen klaren Text mit bezeichnetem Vertragsumfang.
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### Upload-Bestätigung
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Kurztext, standardmäßig aus:
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„Ich bin befugt, diese Erklärung für [Vertragspartner] abzugeben. Für dieses Bild bestehen die Rechte für die nach [Vertragsfassung] vorgesehenen Nutzungen. Bildnachweis, Lizenzhinweise und KI-Angabe sind zutreffend.“
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Volltext:
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„Für diese Bilddatei bestätige ich im Namen von [Vertragspartner], dass die erforderlichen Rechte und Befugnisse für die vereinbarte Veröffentlichung auf [gebuchte Portale], die nach § 9 erlaubten technischen Bearbeitungen und Vorschauen sowie die erforderliche nicht öffentliche Beweissicherung vorliegen. Rechte abgebildeter Personen und sonstige Rechte Dritter stehen der vorgesehenen Nutzung nicht entgegen. Der Bildnachweis, mitgeteilte Lizenzbeschränkungen und meine Angabe zum Einsatz generativer KI sind zutreffend. Maßgeblich sind die bereits für diesen Auftrag vereinbarten AGB [Version, Datum, unveränderlicher Link]. Bei einer schuldhaften Pflichtverletzung gelten deren Freistellungsregelungen [passender Verweis]. Diese Erklärung ändert andere bestehende Verträge nicht.“
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Für 0.6 nur deren tatsächlich eingeräumte Nutzungen bestätigen lassen; eine fehlende Vorschau-/Bearbeitungsbefugnis nicht durch Verweis auf den neuen Text einschleusen. Wo 0.6 einen zusätzlichen Nutzungsumfang nicht trägt, zusätzliche Rechte freiwillig gesondert vereinbaren oder diese Nutzung unterlassen. Pro neuer Textfassung eine neue Kennung; Wortlaut, Datei-Hash und Vertragszuordnung unveränderlich speichern.
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### Zusätzliche Korrekturen am vorgelegten Dialog
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1. Den Satz zur Freistellung ersetzen durch: „Für von Ihnen zu vertretende Pflichtverletzungen gilt die Freistellungsregelung der für diesen Auftrag vereinbarten AGB.“
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2. „Diese Angabe ist gesetzlich verpflichtend (Art. 50 KI-VO)“ ersetzen durch: „Wir benötigen diese Angabe nach unseren Veröffentlichungsbedingungen. Gesetzliche Kennzeichnungspflichten hängen vom Inhalt und der Art des KI-Einsatzes ab.“
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3. „Ohne KI“ von „mit KI, menschlich inhaltlich geprüft und redaktionell verantwortet“ trennen. Art. 50 kennt keine allgemeine Schwelle „überwiegend“.
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4. Menschliche Überprüfung auf Antrag schon bei der ersten Ablehnung ermöglichen; der sichtbare Hinweis „nach drei Prüfungen mit Rot“ darf diesen Anspruch nicht einschränken.
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5. Nachweis-/Kennzeichnungsquellen unterscheiden. „Foto“ bei rein generierten Illustrationen durch einen passenden Begriff wie „Bild“ ersetzen; Urheberschaft an KI-Ausgaben nicht ohne Grundlage behaupten.
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6. Bei Bestandskunden bereits bezahlte Einzel-PM neben Abos und Credits berücksichtigen. Unternehmereigenschaft des Vertragspartners prüfen: Arbeitnehmer eines Unternehmens ist nicht allein durch einen Haken persönlich Unternehmer.
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## 8. Beweiskette: noch erforderliche Ergänzungen
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Die vorhandene Kette ist eine gute Grundlage, kein sicherer Beweis für sämtliche Voraussetzungen eines Regressanspruchs. Zu ergänzen sind:
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- tatsächlicher Vertragspartner und Vertretungsbefugnis, getrennt von Login, Firmenprofil und Pressekontakt;
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- vollständiger vereinbarter Wortlaut von AGB, Richtlinien und Upload-Erklärung, nicht nur Kennung oder veränderliche URL;
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- Zuordnung zu konkretem Auftrag/Credit-Erwerb/Abonnement und zur genau bestätigten Datei einschließlich erneut geänderter Dateien;
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- gegebenenfalls Kundenfreigabe, Lizenzumfang und Belege des Partners über seine Rechtekette;
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- tatsächlich veröffentlichter Text, Bildfassung, Nachweis und Kennzeichnung samt Zeitpunkt sowie spätere Änderungen;
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- Originalhash, Archiveintrag, manifestierte Verbindung zwischen beiden und Nachweis des separat gesicherten Hash-Exports;
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- ursprüngliche Beanstandung, Anspruchsgrund, Pflichtverletzung, Verschulden, Schaden, Verteidigungskosten und Information des Kunden;
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- Lösch- und Migrationsprotokolle ohne rückwirkende Fiktion historischer Tatsachen.
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Ein täglicher Hash-Export erschwert unbemerkte nachträgliche Änderungen nur, wenn der externe Speicher unabhängig geschützt und der Eingang nachvollziehbar ist. Er beweist allein weder Entstehungszeit noch Wahrheit oder Vertretungsmacht; bis zum Export verbleibt eine Beweislücke. Ein qualifizierter Zeitstempel ist nicht generell vorgeschrieben. „Revisionssicher“ oder „gerichtsfest“ daher nicht pauschal zusagen.
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## 9. Anschlusskorrekturen an der Gesamtfassung
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Diese Änderungen verhindern, dass die neuen Klauseln durch unveränderte Nachbarregelungen wieder widersprüchlich werden. Die Verfügbarkeitsregel ist eine vorgeschlagene Vertragsgestaltung, deren zugesagtes Niveau betrieblich bestätigt werden muss.
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**§ 4 Abs. 4 / § 7 Abs. 1:** „redaktionelle Qualität“ durch „Qualität und Lesbarkeit“ ersetzen. Das verändert die tatsächliche Rolle des Anbieters nicht automatisch.
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**§ 7 Abs. 2, letzter Satz bei Rot, und Abs. 3, letzter Satz:** Die Beschränkung auf eine bloße Ablehnungskategorie ersetzen durch: „Der Anbieter teilt die maßgeblichen Gründe nachvollziehbar mit. Soweit Art. 17 DSA anwendbar ist, enthält die Mitteilung insbesondere Maßnahme und Reichweite, wesentliche Tatsachen, einschlägige Rechts- oder Vertragsgrundlage, den Einsatz automatisierter Mittel und die verfügbaren Überprüfungswege. Eine Kategorie allein ersetzt diese Begründung nicht.“ Die beiden Absätze beim Einbau ohne doppelte identische Sätze zusammenführen; Grün/Gelb und Nichtverbrauch bei Rot unverändert lassen.
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**§ 7 Abs. 5 ersetzen:** „Eine routinemäßige redaktionelle Überarbeitung eingereichter Pressemitteilungen wird nicht geschuldet. Technische Aufbereitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der nach § 9 eingeräumten Rechte. Gesetzlich erforderliche und zulässige Berichtigungen, Sperrungen und Entfernungen bleiben vorbehalten.“
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**§ 11 Abs. 5, erster Satz ersetzen:** „Nach Vertragsende können veröffentlichte Pressemitteilungen als datierte Beiträge im öffentlichen Archiv verfügbar bleiben, solange die weitere Veröffentlichung rechtmäßig ist; gesetzliche und vertragliche Berichtigungs-, Entfernungs- und Einschränkungsansprüche bleiben unberührt (§ 13).“ Konto- und Credit-Sätze nur soweit tatsächlich angeboten unverändert anschließen.
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**§ 12 Abs. 2 ersetzen:** „Der Kunde macht zu seiner Unternehmereigenschaft und gegebenenfalls zur Vertretung des Vertragspartners zutreffende Angaben. Ob Verbraucherschutzvorschriften anwendbar sind, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; zwingende Rechte werden durch eine unzutreffende Erklärung nicht pauschal ausgeschlossen.“
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**§ 14 Abs. 1 – vorgeschlagener Ersatz:** „Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 98 Prozent im Kalendermonat. Verfügbarkeit bedeutet die technische Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vereinbarten Kernfunktionen des Kundenkontos und der gebuchten Portalveröffentlichungen. Zeiten der Nichterreichbarkeit werden auch dann erfasst, wenn eine einzelne Unterbrechung weniger als 60 Minuten dauert. Wird das vereinbarte Niveau unterschritten, erhält der Kunde auf Antrag eine zeitanteilige Gutschrift der für den betroffenen Monat und die betroffene Leistung gezahlten Vergütung, berechnet nach dem Verhältnis der gesamten Ausfallzeit zur Monatsdauer, höchstens in Höhe dieser Vergütung. Diese Gutschrift ist ein zusätzlicher vertraglicher Ausgleich. Gesetzliche Leistungs-, Minderungs-, Rückzahlungs-, Kündigungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; insbesondere sind sie nicht von einer vierwöchigen Antragsfrist oder einem Verschulden abhängig, soweit das Gesetz dies nicht voraussetzt. Ein bereits gewährter Ausgleich wird auf Ansprüche wegen desselben Ausfalls angerechnet, um doppelte Entschädigung zu vermeiden. Unvermeidbare Wartungen werden möglichst außerhalb üblicher Nutzungszeiten durchgeführt und soweit möglich vorher angekündigt.“
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**Bewertung zur Verfügbarkeit:** Das ist eine gegenüber 0.6 klarere, teilweise kundenfreundlichere Neuregelung. Soll eine begrenzte Wartungsausnahme vereinbart werden, müssen Zeitfenster, Höchstdauer und Berechnung konkret festgelegt werden; die pauschale Herausnahme beliebiger angekündigter Wartungen oder sämtlicher externer Störungen sollte nicht übernommen werden. Das ist keine Behauptung, das vorgeschlagene Niveau werde bereits gemessen oder eingehalten.
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**§ 14 Abs. 4 ergänzen:** „Auch sonstige zwingende Haftungsvorschriften und eine Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleiben unberührt.“
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**B2B-Grenze:** Den Buchungsprozess auf den tatsächlich vertretenen Unternehmer ausrichten. Eine Checkbox ist ein Beleg, aber keine rechtliche Umwandlung eines Verbrauchers in einen Unternehmer. Diese Korrektur ist für die Wirksamkeit der Verbraucherabgrenzung wichtiger als ein pauschaler Treu-und-Glauben-Ausschluss.
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@ -0,0 +1,335 @@
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# Beantwortete Versandfassung – Arbeitsprüfung vom 13.10.2026
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**Lesen Sie zuerst die ausgefüllte Antwortspalte in Abschnitt 5.** Alle 14 Fragen sowie die drei zurückgestellten Fragen sind beantwortet. Die übrigen Teile der ursprünglichen Versandfassung sind als Prüfgegenstand unverändert wiedergegeben; darin genannte Defaults, Entscheidungen und Textentwürfe sind dadurch ausdrücklich **nicht freigegeben**. Maßgeblich sind die Antworten und die ergänzenden Dateien:
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- **01-syndikationsvertrag-entwurf.md:** vollständiger Verhandlungsentwurf mit §§ 2–5 für den Partnertermin.
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- **02-pruefvermerk-antworten.md:** ausführliche Begründungen, vier Teilfragen zu Frage 12, Nachweise und Veröffentlichungsvoraussetzungen.
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- **03-dse-0.4-ersatztexte.md:** Ersatz für die Entwürfe in Abschnitt 4; Ist-Ergänzung und Zieltexte getrennt.
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- **04-agb-bildrechte-gate.md:** Ersatzklauseln, Bestätigungstexte und Einbeziehungsregeln.
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Technischer Stand aus den übergebenen Belegen; keine eigene Produktionsprüfung. Ursprungsdatei nicht geändert. Interne Anlagenverweise im nachfolgenden Original beziehen sich weiterhin auf das übergebene Anwaltspaket.
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# Anwaltspaket Datenschutz und Rechtstexte — Versandfassung
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**Stand:** 13.10.2026 · ersetzt den Entwurf vom 09.10.2026; berücksichtigt die Codeabgleiche vom 12. und 13.10.2026 (Ist und Ziel getrennt)
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**Verantwortlicher / Anbieter:** adametz.media, Inhaber Kevin Adametz, In der Lake 4, 33739 Bielefeld, info@pressekonto.com
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**Angebot:** pressekonto.com (Kundenbereich, „Hub“), presseecho.de und businessportal24.com (Portale)
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**Bezug:** Datenschutzerklärung (DSE) 0.3 vom 03.07.2026 mit Ergänzungen 5a (21.09.) und 6a (09.10.); AGB 0.6; Veröffentlichungsrichtlinien 0.2; Release v1.8.0
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Einordnungen in diesem Dokument sind technische Beschreibungen und Vorschläge des Betreibers, keine Rechtsberatung. Jede Frage nennt unseren Standpunkt („Default“), damit Sie bestätigen oder widersprechen können. Hinter jeder Frage steht ein Antwortfeld.
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## 1. Anliegen
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Seit dem Relaunch im Juli 2026 sind Verarbeitungen hinzugekommen, die die DSE noch nicht oder nur pauschal beschreibt. Einige laufen produktiv. Wir bitten um:
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1. Prüfung und Freigabe der Textentwürfe für die DSE 0.4 (Abschnitt 4),
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2. Antwort auf die Fragen in Abschnitt 5,
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3. Prüfung des Pakets Bildrechte (AGB 0.7 mit § 8a und § 9, Bestätigungstext, Zustimmungsgate, Beweisarchiv mit Interessenabwägung) in derselben Sitzung,
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4. Antwort auf vier Fragen zur Bearbeitung von Lösch- und Änderungsanfragen (Abschnitt 5, Nr. 12),
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5. Entwurf oder Prüfung eines Syndikationsvertrags nach der Gliederung in Anlage 5.
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Drei Verarbeitungen, die im Entwurf vom 09.10. enthalten waren, haben wir aus diesem Paket herausgenommen und als spätere Aktivierungen markiert: Webanalyse im Kundenbereich mit Nutzerkennung, KI-Vorabprüfung von Bildern, Newsletter. Sie sind ausgeschaltet und bleiben es, bis sie eigenständig geprüft sind. Die dazugehörigen Fragen stehen am Ende von Abschnitt 5 als „später“.
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**Aufbau der DSE:** Eine Datei mit zwei Ausprägungen. Auf dem Hub erscheinen zusätzlich Kundenkonto, Anmeldelink und Stripe (Abschnitte 7 bis 9), auf den Portalen stattdessen Änderungslinks, Medienprivileg und Newsroom. Die Nummerierung unterscheidet sich ab Abschnitt 7; die Entwürfe in Abschnitt 4 nennen deshalb die Ausprägung und verweisen auf Abschnittstitel, nicht auf Nummern. Die Live-Texte beider Ausprägungen liegen als Anlage 3 bei.
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## 2. Übersicht der Verarbeitungen
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„Aktiv“ heißt: läuft produktiv. „Ziel“ heißt: beschlossen, im Code vorhanden oder beauftragt, produktiver Nachweis steht aus; die DSE 0.4 wird erst veröffentlicht, wenn die Zielfristen tatsächlich laufen.
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| Nr. | Verarbeitung | Status | Rechtsgrundlage (Default) | Frist (beschlossen) |
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| D1 | Bild-Originale, Rechtebestätigung, Beweisarchiv | aktiv seit 28.09.2026 | Art. 6 Abs. 1 lit. f; Art. 9 Abs. 2 lit. f für sensible Bildinhalte; Art. 17 Abs. 3 lit. e im Einzelfall | Archiv drei Jahre nach Jahresende der Entfernung; Zugriffsprotokoll 395 Tage (Ziel; heute ohne Löschfrist) |
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| D2 | Fehlerprotokoll (GlitchTip, selbst gehostet) | aktiv seit 05.10.2026 | lit. f; browserseitig § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG | 90 Tage |
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| D3 | Anmeldesicherheit | aktiv, zuletzt erweitert 08.10.2026 | lit. b und f | Anmeldeereignisse 90 Tage; letzte Anmelde-IP 90 Tage nach letzter Anmeldung (Ziel) |
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| D4 | E-Mail-Zustellung: Rückläufer, Sperrliste, Abmeldung | aktiv seit 15.09.2026 | lit. f; bei Abmeldungen zusätzlich lit. c i. V. m. Art. 21 Abs. 3 | Rohmails 90 Tage (Ziel), Datensätze 395 Tage, Sperrliste zweckgebunden |
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| D5 | Aktivitätsverlauf und API-Zugriffsprotokoll | aktiv seit Juli 2026 | lit. f, API zusätzlich lit. b | 90 / 395 Tage je Ereignisart (Ziel), API 90 Tage |
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| D6 | Cloudflare Turnstile | aktiv seit 09.10.2026 | lit. f; § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG; Art. 45 (DPF) | keine eigene Speicherung |
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| D9 | IP-Adressen in Vorgangsdaten | aktiv seit Juli 2026, Frist Ziel | lit. f | IP nach 90 Tagen entfernt; Vorgang nach eigener Frist |
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| D7 | Webanalyse im Kundenbereich mit Nutzerkennung | **ausgeschaltet, zurückgestellt** | — | — |
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| D8 | KI-Vorabprüfung von Bildern | **ausgeschaltet, zurückgestellt** | — | — |
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| D10 | Newsletter an Kontoinhaber | **Versand gesperrt, zurückgestellt** | — | — |
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## 3. Sachverhalt je Verarbeitung
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### D1 — Bild-Originale, Rechtebestätigung, Beweisarchiv
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Ausführlich in Anlage 1 (Decision-Update Bildrechte, Abschnitte 3 und 4) und Anlage 2 (Interessenabwägung). Gegenüber dem Decision-Update gilt der folgende, mit Code und Abwägung abgeglichene Stand:
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**Rechtebestätigung je Bild-Upload:** Zeitpunkt, bestätigter Wortlaut mit Fassung, AGB-Fassung, Konto bzw. API-Zugang, Firma, Rolle des Erklärenden (Kontoinhaber oder Partner-API; Ziel, heute nur Kanal: Formular, API, Magic-Link), Übermittlungsweg, SHA-256 der Datei, Angaben zu Bildnachweis und KI, mit geheimem Schlüssel gebildeter Prüfwert der IP-Adresse (HMAC), Browserkennung auf 250 Zeichen gekürzt.
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**Archivdatensatz bei Entfernung, Ersetzung oder Änderung eines veröffentlichten Inhalts:** zuletzt veröffentlichter Stand einschließlich der genannten Pressekontakte (Name, E-Mail, Telefon); Einreicher (Konto, Name, E-Mail, Firma); zu Bildern: Originaldatei mit Metadaten, veröffentlichte Fassung mit Nachweis und Kennzeichnung, Herkunftsauswertung, Rechtebestätigung; Zeitpunkte von Veröffentlichung und Entfernung; Grund als Kategorie; bei Änderungen vorheriger und neuer Stand; Bezug zum zugrunde liegenden Melde- oder Löschverfahren.
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**Ist und Ziel beim Archivdatensatz:** Heute schreibt das Archiv aus dem Meldevorgang auch die E-Mail-Adresse des Antragstellers mit, und Firma und Einreicher werden zum Zeitpunkt der Archivierung aus dem Konto gelesen, nicht zum Zeitpunkt der Einreichung. Beschlossenes Ziel: Das Archiv erhält nur die Vorgangsnummer, die Antragstellerdaten bleiben im Meldevorgang (drei Jahre); für neue Einreichungen wird ein unveränderlicher Nachweis der Einreicherdaten zum Einreichungszeitpunkt erzeugt; Altbestand wird als „bei Archivierung erfasst“ gekennzeichnet. Bereits versiegelte Archivpakete mit Antragsteller-E-Mails werden nicht stillschweigend verändert; dafür wird ein Inventar erstellt und eine Migrationsentscheidung getroffen (Frage 3).
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**Wer die Rechte bestätigt:** Es bestätigt, wer vertraglich gebunden ist; der Betreiber bestätigt nie. Hub-Formular und API mit eigenem Konto: der Kontoinhaber. API über Verteiler oder Agentur: der Partner (§ 8a Abs. 1 Satz 2, Syndikationsvertrag). Lädt der Betreiber ein Bild für einen Kunden hoch, wird es erst nach Bestätigung des Kontoinhabers per Magic-Link veröffentlicht. Für syndizierte Meldungen ohne Konto gibt es keinen Betreiber-Upload; ein Bild-Upload im Self-Service setzt ein Kundenkonto voraus, mit dem der Hochladende AGB und Unternehmerbestätigung annimmt und gebunden ist. Kontaktdaten können Pressekontakte weiterhin ohne Konto ändern. Das Bestätigungsprotokoll speichert heute Konto, Tokenkennung und Kanal (Formular, API, Magic-Link); die Rolle des Erklärenden als eigenes Feld ist Ziel.
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**Zugriff:** Originaldateien aktiver Bilder: berechtigte Redaktion. Archivierte Inhalte: Administratoren mit Compliance-Berechtigung. Jeder Abruf archivierter Inhalte und jede Änderung einer Aufbewahrungssperre wird mit Zweck protokolliert (Administrator mit Name und E-Mail-Adresse, Zeitpunkt, Art des Zugriffs, Zweck). Heute ist das Protokoll unveränderlich und wird nicht gelöscht; Ziel: Löschung nach 395 Tagen.
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**Fristen:** Drei Jahre nach Ende des Jahres der Entfernung, für alle Ereignistypen (Begründung je Typ in Anlage 2). Aufbewahrungssperre (Legal Hold) nur mit Pflichtvermerk und Prüfdatum (spätestens 90 Tage); nach Aufhebung kein Neustart der Frist, sondern Löschung zum regulären Zeitpunkt oder ein neues, begründetes Enddatum (Ziel; heute setzt der Code die Frist nach Aufhebung neu). Eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 wird getrennt von der Sperre gespeichert und sperrt den normalen Abruf (Ziel). Nach Löschung bleiben nur Kennung, Objektschlüssel, Ereignisart, Zeitpunkte und Prüfsumme als Löschbeleg (Ziel; heute bleiben auch Akteur, Vermerke und Vorgangsverweise). Sicherungen 14 Tage; nach einer Wiederherstellung werden gelöschte Einträge anhand eines getrennt gesicherten Löschstands erneut entfernt (Verfahren vorhanden, Übung vor Veröffentlichung der 0.4).
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**Nie veröffentlichte Inhalte:** Vom Kunden gelöschte oder ersetzte Bilder und Entwürfe sofort gelöscht. Unbearbeitete Entwürfe 180 Tage nach letzter Änderung vollständig gelöscht (Ziel; heute werden nur die Bilder gelöscht und der Datensatz archiviert). Abgelehnte, nie veröffentlichte Einreichungen: Text und Bilder nach 180 Tagen gelöscht, ein minimaler Ablehnungsnachweis (Status, Zeitpunkt, Kategorie, Konto) drei Jahre nach Jahresende (Ziel). Bearbeitungsstände von Korrekturen 30 Tage.
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### D2 — Fehlerprotokoll (GlitchTip)
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Tritt im Server oder im Browser ein technischer Fehler auf, geht ein Fehlerbericht an eine selbst gehostete GlitchTip-Instanz (errors.adametz.media) auf einem Server der Hetzner Online GmbH im Rechenzentrum Falkenstein.
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- **Inhalt:** Fehlermeldung und Programmstelle, aufgerufene Adresse und Herkunftsseite (Abfrageparameter bis auf eine Freigabeliste entfernt, Token und Signaturen ersetzt), Browser und Betriebssystem, Softwarestand, bei angemeldeten Nutzern nur die interne Nutzer-ID.
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- **Nicht in den Bericht aufgenommen:** IP-Adresse, Cookies, Formulareingaben, Inhalte von Anfragen; E-Mail-Adressen in Fehlertexten werden ersetzt. Eine vollständige Freiheit von personenbezogenen Angaben in technischen Freitexten kann nicht garantiert werden; die Bereinigung wird vor 0.4 nachgeschärft (freigegebene Abfrageparameter, keine Objektinhalte als Fehlertext).
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- **Browser:** Die Fehlerbibliothek lädt erst beim ersten Fehler, ohne Cookies, ohne Sitzungsverfolgung; der Bericht geht direkt an den Fehlerserver. Dessen Webserver sieht dabei die Verbindungsdaten des Browsers (IP); diese Logs werden wie alle Server-Logs nach 14 Tagen gelöscht.
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- **Frist:** 90 Tage (Einstellung der Instanz, wird belegt).
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### D3 — Anmeldesicherheit
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- **Fehlgeschlagene Anmeldungen mit unbekannter Adresse:** Tageszähler je Einstieg und Quelle; Quelle als gekürzter HMAC der IP-Adresse; 90 Tage.
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- **Fehlgeschlagene Anmeldungen und Sperren bekannter Konten:** Eintrag im Aktivitätsverlauf mit gekürztem IP-HMAC; 90 Tage (Ziel; heute 395).
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- **Erfolgreiche Anmeldungen:** Eintrag mit Anmeldeweg, ohne IP; 90 Tage (Ziel).
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- **Begrenzung von Anmeldeversuchen:** Zähler je IP-Adresse (15 Minuten, Sperre ab 20 Versuchen) und je Kombination aus E-Mail-Adresse und IP-Adresse (1 Minute, höchstens 5) in einem kurzlebigen Zwischenspeicher (Redis); Einträge verfallen automatisch.
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- **Letzte Anmeldung:** Zeitpunkt und IP-Adresse der letzten Anmeldung am Konto, für den Kontoinhaber auf der Sicherheitsseite sichtbar; bei jeder Anmeldung überschrieben; Löschung 90 Tage nach der letzten Anmeldung (Ziel).
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- **Zwei-Faktor-Authentifizierung:** verschlüsseltes Geheimnis und Wiederherstellungscodes am Konto.
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- **Passkeys:** öffentlicher Schlüssel, technische Kennungen des Authentifikators, vom Nutzer vergebener Name, Zeitpunkt der letzten Nutzung.
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- **Anmeldung mit Google:** Google übermittelt Name, E-Mail-Adresse und Google-Kennung; gespeichert wird die Kennung. Google Ireland Ltd.; Übermittlung an Google LLC (USA) möglich, DPF.
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- **Abmeldung anderer Geräte:** nur ein Zeitstempel am Konto.
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- **Administratoren:** Bestand laut Datenbank (Stand 07.10.2026): ein aktives Betriebskonto mit Admin-Rolle und Passkey, ein aktives Altkonto mit Admin-Rolle (letzte Anmeldung 2012), ein aktives Altkonto mit Super-Admin-Merker und importierten, nie benutzten API-Schlüsseln, drei gesperrte Altkonten mit Admin-Rolle, keine Editoren. Die Altkonten haben alle Rechte, Schlüssel und Sitzungen verloren und sind gesperrt oder gelöscht. Zweiter Faktor für Admins ist Pflicht. Stand 13.10.2026 nach der Bereinigung: ein Konto mit Zugang zum Admin-Bereich, mit Passkey und Authenticator-App; keine Editoren; Zugänge zu Server und Hosting nur beim Inhaber (Anlage 7, BN-02).
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### D4 — E-Mail-Zustellung
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- **Rückläufer:** Unzustellbarkeitsmeldungen werden aus einem Postfach bei ALL-INKL abgeholt und ausgewertet: Empfängeradresse, Art und Text der Meldung, interne Referenz der auslösenden Mail. Datensätze 395 Tage. Die abgeholten Rohmails bleiben heute in Postfachordnern; Ziel: Löschung nach 90 Tagen in allen Ordnern.
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- **Sperrliste:** Adressen, die dauerhaft unzustellbar sind oder sich abgemeldet haben, erhalten keine Benachrichtigungen mehr. Selbst angeforderte Anmeldelinks sind von der Abmeldesperre ausgenommen; Hard-Bounce-Sperren bleiben immer wirksam. Bestätigungslinks aus dem Meldeverfahren sind heute nicht ausgenommen (Ziel: ausdrücklich angeforderte Bestätigungen als eigene, getestete Versandregel zulassen). Entsperrung auf Anfrage. Die Liste ist unbefristet, solange sie ihren Zweck erfüllt.
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- **Link-Datensätze:** Anmelde- und Änderungslinks sind 15 Minuten gültig, Meldebestätigungslinks 72 Stunden; die Datensätze (einschließlich IP) werden im täglichen Lauf gelöscht, sobald Verbrauch oder Ablauf mehr als 30 Tage zurückliegen.
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- **Abmeldung:** Jede Benachrichtigung enthält einen Abmeldelink (auch Ein-Klick-Abmeldung im Mailprogramm). Empfänger ohne Konto (Pressekontakte) werden als Eintrag in der Sperrliste geführt.
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### D5 — Aktivitätsverlauf und API-Zugriffsprotokoll
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- **Aktivitätsverlauf** (nur Administratoren): Registrierungen, Anmeldungen mit Anmeldeweg, Statuswechsel von Mitteilungen, eingehende Anfragen, Mailversand mit Empfängeradresse und Betreff (auch an Pressekontakte ohne Konto; rund zwei Drittel der Mail-Einträge), Administratorhandlungen. Namen und E-Mail-Adressen im Klartext. Zweck: Nachvollziehbarkeit, Missbrauchserkennung, Support. Fristen je Ereignisart: Anmeldeereignisse 90 Tage, übrige 395 Tage (Ziel; heute 395 einheitlich, Löschlauf seit v1.8 vorhanden).
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- **API-Zugriffsprotokoll:** je Anfrage Konto, Kennung des Token-Datensatzes (nicht der Schlüssel), Methode, Pfad, Statuscode, Dauer, IP-Adresse, Programmkennung. Zweck: Betrieb, Missbrauchserkennung, Nutzungsnachweis. 90 Tage (Löschlauf vorhanden).
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### D6 — Cloudflare Turnstile
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Im Kontaktformular und bei der Registrierung; Ausweitung auf Melde-, Widerrufs- und Kündigungsformular geplant. Ergänzend zum Live-Text 6a: Unser Server übermittelt bei der Prüfung die IP-Adresse des Nutzers an Cloudflare (`remoteip`). Ist Cloudflare nicht erreichbar, wird die Eingabe angenommen und intern markiert. Cloudflare-DPA über die Standardbedingungen (mit SCCs); DPF-Zertifizierung von Cloudflare, Inc. am 13.10.2026 geprüft: „Active – Re-certification under Review“, nächste Rezertifizierung fällig 15.09.2027 (Anlage 7).
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### D9 — IP-Adressen in Vorgangsdaten
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Bei Kontaktanfragen, Meldungen, Widerrufen, Kündigungen und Buchungsbestätigungen wird die IP-Adresse des Absenders im Klartext gespeichert, bisher ohne Frist. Zweck: Missbrauchsabwehr und Nachweis des Eingangs. Ziel: IP-Adresse nach 90 Tagen entfernen (eigener Löschlauf inklusive Altbestand, mit dokumentierter Einzelfallverlängerung bei einem konkreten Vorfall); der Vorgang selbst folgt seiner fachlichen Frist. Der DSE-Absatz wird erst veröffentlicht, wenn der Lauf produktiv ist.
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### Zurückgestellt: D7, D8, D10
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- **D7 Webanalyse im Kundenbereich:** Umami läuft cookielos auf den öffentlichen Seiten. Eine Ausweitung auf den Kundenbereich mit pseudonymer Nutzerkennung ist ausgeschaltet. Aktivierungsbedingungen: Kennung als HMAC, Widerspruchsschalter im Konto, eigener DSE-Absatz.
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- **D8 KI-Vorabprüfung von Bildern:** Code vorhanden, Funktion ausgeschaltet. Vorgesehen: Bild verkleinert (1024 px), ohne Metadaten und ohne Kontobezug an OpenAI, Sichtung auf offensichtliche Probleme (Wasserzeichen von Bildagenturen, unzulässige Inhalte, Person erkennbar ja/nein ohne Identifizierung). OpenAI Ireland Ltd. mit DPA; ohne Zero Data Retention (siehe Abschnitt „Automatisierte Inhaltsprüfung“).
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- **D10 Newsletter:** Kampagnenmodul vorhanden, Versand technisch gesperrt. Das Modul wurde im Juli 2026 einmalig für die beiden Relaunch-Mails an Bestandskonten genutzt (Abschnitt 6); seitdem ist der Versand gesperrt. Vorgesehen: nur mit ausdrücklicher Einwilligung (Schalter im Konto, Standard aus, Bestätigung per E-Mail, Protokoll mit Textfassung und Zeitpunkt). Kein Rückgriff auf § 7 Abs. 3 UWG für die 66.368 übernommenen Altkonten (über 99 Prozent Gratiskonten, Nachweis einer Belehrung bei Erhebung nicht führbar).
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### Automatisierte Inhaltsprüfung (bestehender Abschnitt 10/8, Korrektur)
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Die DSE nennt OpenAI, Google Gemini und Anthropic Claude. Angebunden ist nur OpenAI; Gemini und Anthropic werden nicht genutzt. Fassung 0.4 nennt nur OpenAI. Das Data Processing Addendum mit OpenAI Ireland Ltd. besteht seit vor dem Go-Live; Anlage 7 enthält eine Neuausfertigung vom 13.10.2026. Zero Data Retention ist für das Konto derzeit nicht beantragbar; OpenAI kündigt sie für neuere Modelle an (Anlage 7). Es gilt daher die Standardbehandlung der API: kein Training mit den Inhalten, Speicherung bis zu 30 Tage zur Missbrauchserkennung. Die Anwendung nutzt `api.openai.com` ohne EU-Datenresidenz (`chat/completions`, `gpt-5.4-mini`); Übermittlungen außerhalb des EWR stützt das DPA auf Standardvertragsklauseln oder einen Angemessenheitsbeschluss (Ziff. 4). Der Textentwurf in Abschnitt 4 ist entsprechend gefasst.
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## 4. Textentwürfe für die DSE 0.4
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Stil und Aufbau wie die bestehende DSE. Einordnung: „Hub“ nur auf pressekonto.com, „Portale“ nur auf presseecho.de und businessportal24.com, sonst beide. Platzhalter in eckigen Klammern. Textstellen, die eine noch nicht produktive Frist versprechen, sind mit *(Ziel)* markiert und werden erst mit dem Löschlauf veröffentlicht.
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### 3a. Fehlerprotokoll (beide, neu nach „Hosting und Server-Logs“)
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> Um technische Fehler schnell zu erkennen und zu beheben, übermitteln unsere Server und, nur wenn in Ihrem Browser ein Fehler auftritt, Ihr Browser einen Fehlerbericht an eine von uns selbst betriebene Fehlerdatenbank (GlitchTip) auf einem Server der Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, im Rechenzentrum Falkenstein (Deutschland).
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> Dabei werden insbesondere verarbeitet:
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> - Fehlermeldung, betroffene Programmstelle und Zeitpunkt,
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> - die aufgerufene Seite und die Herkunftsseite, bereinigt um Zugangs- und Bestätigungscodes,
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> - Browser, Betriebssystem und Softwarestand,
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> - wenn Sie angemeldet sind, Ihre interne Kundennummer.
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> IP-Adressen, Cookies, Formulareingaben und Inhalte von Anfragen werden nicht in den Fehlerbericht aufgenommen; E-Mail-Adressen in Fehlertexten werden vor der Übermittlung ersetzt. Technische Freitexte eines Fehlers können im Einzelfall weitere Angaben enthalten; wir werten Fehlerberichte ausschließlich zur Fehlerbehebung aus. Im Browser wird die Fehlerkomponente erst beim Auftreten eines Fehlers geladen und setzt keine Cookies. Übermittelt Ihr Browser einen Bericht, sieht der Fehlerserver wie jeder Webserver die Verbindungsdaten Ihres Browsers; dafür gelten die Fristen aus dem Abschnitt „Hosting und Server-Logs“.
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> Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt im sicheren und fehlerfreien Betrieb unseres Angebots. Soweit dabei Informationen aus Ihrem Endgerät ausgelesen werden, ist Rechtsgrundlage § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG. Fehlerberichte werden nach 90 Tagen gelöscht.
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### 7a. Anmeldung und Kontosicherheit (Hub, neu nach „Kundenkonto und Registrierung“)
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> Zum Schutz Ihres Kontos verarbeiten wir bei der Anmeldung folgende Daten:
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> - Zeitpunkt und IP-Adresse Ihrer letzten Anmeldung; beides sehen Sie auf der Seite „Konto-Sicherheit“, damit Ihnen fremde Anmeldungen auffallen. Die Angabe wird bei jeder Anmeldung überschrieben und 90 Tage nach Ihrer letzten Anmeldung gelöscht *(Ziel)*.
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> - Ihre Anmeldungen mit Zeitpunkt und Anmeldeweg (Passwort, Magic-Link, Google, Passkey) sowie fehlgeschlagene Anmeldeversuche und Sperren Ihres Kontos in unserem internen Aktivitätsverlauf. Bei fehlgeschlagenen Versuchen wird die IP-Adresse nur als gekürzter, mit einem geheimen Schlüssel gebildeter Prüfwert gespeichert. Diese Einträge löschen wir nach 90 Tagen *(Ziel)*.
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> - Anmeldeversuche mit Adressen, zu denen kein Konto besteht, zählen wir nur als Tagessumme je Quelle (als gekürzter Prüfwert der IP-Adresse), gelöscht nach 90 Tagen.
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> - Zur Begrenzung von Anmeldeversuchen zählen wir Fehlversuche je IP-Adresse (15 Minuten) und je Kombination aus E-Mail-Adresse und IP-Adresse (1 Minute) in einem kurzlebigen Zwischenspeicher; die Einträge verfallen danach automatisch.
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> Wenn Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung einrichten, speichern wir das Geheimnis Ihrer Authenticator-App und Ihre Wiederherstellungscodes verschlüsselt. Wenn Sie einen Passkey anlegen, speichern wir dessen öffentlichen Schlüssel, technische Kennungen des Authentifikators, den von Ihnen vergebenen Namen und den Zeitpunkt der letzten Nutzung; Ihr privater Schlüssel und biometrische Merkmale verlassen Ihr Gerät nicht. Über Hinzufügen und Entfernen eines Passkeys informieren wir Sie per E-Mail.
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> Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Bereitstellung eines sicheren Kundenkontos) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Schutz vor unbefugten Zugriffen). Zwei-Faktor-Daten und Passkeys löschen wir, wenn Sie sie entfernen, spätestens mit Ihrem Konto.
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> **Anmeldung mit Google.** Wenn Sie „Mit Google anmelden“ wählen, übermittelt uns Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und eine Google-Kennung; die Kennung speichern wir an Ihrem Konto, um Sie bei der nächsten Anmeldung zuzuordnen. Für die Anmeldung bei Google gilt dessen Datenschutzerklärung. Eine Übermittlung an Google LLC in den USA ist möglich; Google LLC ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert (Art. 45 DSGVO). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
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### 7b. Aktivitätsverlauf und Programmierschnittstelle (Hub, neu)
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> Für die Nachvollziehbarkeit von Vorgängen, die Missbrauchserkennung und den Support führen wir einen internen Aktivitätsverlauf, auf den nur Administratoren Zugriff haben. Er enthält insbesondere Registrierungen, Statuswechsel von Pressemitteilungen, eingegangene Anfragen, versandte Benachrichtigungen mit Empfängeradresse und Betreff sowie Handlungen von Administratoren. Diese Einträge löschen wir nach 395 Tagen; Anmeldeereignisse nach 90 Tagen (Abschnitt „Anmeldung und Kontosicherheit“).
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> Wenn Sie unsere Programmierschnittstelle (API) nutzen, protokollieren wir je Anfrage Ihr Konto und die Kennung des verwendeten Zugangsschlüssels (nicht den Schlüssel selbst), die aufgerufene Funktion, das Ergebnis, die Dauer sowie IP-Adresse und Programmkennung. Das Protokoll dient dem Betrieb, der Missbrauchserkennung und dem Nachweis der Nutzung und wird nach 90 Tagen gelöscht.
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> Rechtsgrundlage ist jeweils Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; bei der API-Nutzung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
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### 12a. Zustellbarkeit und Abmeldung (beide, Ergänzung zu „E-Mail-Versand“)
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> Erhalten wir eine Meldung, dass eine E-Mail nicht zugestellt werden konnte, werten wir sie automatisch aus und speichern die Empfängeradresse, die Art und den Text der Meldung sowie eine interne Referenz der betroffenen E-Mail. Adressen, die dauerhaft nicht erreichbar sind, nehmen wir in eine Sperrliste auf.
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> Jede Benachrichtigung enthält einen Link zur Abmeldung; Ihr Mailprogramm kann die Abmeldung auch direkt auslösen. Haben Sie kein Kundenkonto, zum Beispiel als in einer Pressemitteilung genannter Pressekontakt, speichern wir Ihre Abmeldung in derselben Sperrliste. An gesperrte Adressen senden wir keine Benachrichtigungen mehr; von Ihnen selbst angeforderte Anmeldelinks bleiben möglich. Eine Entsperrung erfolgt auf Ihre Anfrage an info@pressekonto.com. *(Ziel: „Anmeldelinks und von Ihnen angeforderte Bestätigungslinks“, sobald die Versandregel umgesetzt ist.)*
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> Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt in der zuverlässigen Zustellung und darin, keine unerwünschten oder unzustellbaren E-Mails zu versenden. Bei Abmeldungen ist die Speicherung zudem erforderlich, um Ihren Widerspruch dauerhaft zu beachten (Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 21 Abs. 3 DSGVO). Die abgerufenen Zustellmeldungen löschen wir aus dem Postfach nach 90 Tagen *(Ziel)*, die ausgewerteten Datensätze nach 395 Tagen; Einträge der Sperrliste bleiben bestehen, solange sie für diesen Zweck erforderlich sind.
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### 6. Kontaktaufnahme (beide, Ergänzung) *(Ziel)*
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> Zum Schutz vor Missbrauch und zum Nachweis des Eingangs speichern wir bei Kontaktanfragen, Meldungen, Widerrufen, Kündigungen und Buchungsbestätigungen über unsere Formulare die IP-Adresse, von der die Anfrage gesendet wurde, und entfernen sie nach 90 Tagen. Kontaktanfragen löschen wir 180 Tage nach Abschluss; Anfragen mit Vertrags- oder Rechtsbezug speichern wir, solange es zur Bearbeitung und Dokumentation des Vorgangs erforderlich ist (Abschnitt „Speicherdauer“).
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### 6a. Turnstile (beide, drei Ergänzungen)
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> … setzen wir im Kontaktformular, bei der Registrierung und in weiteren Formularen, die Missbrauch auslösen können (zum Beispiel Melde-, Widerrufs- und Kündigungsformular), den Dienst Turnstile ein. …
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> Bei der Prüfung übermittelt auch unser Server die IP-Adresse, von der das Formular gesendet wurde, an Cloudflare, damit das Ergebnis der Prüfung dieser Anfrage zugeordnet werden kann. Ist der Dienst nicht erreichbar, nehmen wir die Eingabe an und prüfen sie intern auf Missbrauch.
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### 10 (Hub) / 8 (Portale). Automatisierte Inhaltsprüfung (Änderung der Anbieterliste)
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> Für die automatisierte Analyse nutzen wir die Programmierschnittstelle von OpenAI Ireland Ltd., 1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117–126 Sheriff Street Upper, Dublin 1, Irland. Mit OpenAI besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Nach Angaben von OpenAI werden über die Programmierschnittstelle übermittelte Inhalte nicht zum Training von Modellen verwendet und zur Erkennung von Missbrauch bis zu 30 Tage gespeichert. Eine Verarbeitung in den USA ist möglich; sie erfolgt auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln. Setzen wir künftig weitere Anbieter ein, nennen wir sie hier.
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### 7 (Portale). Änderungslinks (Änderung)
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> … Die konkrete Gültigkeitsdauer wird systemseitig festgelegt und beträgt derzeit 15 Minuten für Zugangslinks zur Verwaltung einer Mitteilung oder eines Newsrooms und 72 Stunden für den Bestätigungslink, den Sie nach einer Meldung über „Mitteilung melden“ erhalten.
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### Bilder in Pressemitteilungen (beide, neu nach „Automatisierte Inhaltsprüfung“)
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> **Bilder in Pressemitteilungen: Originaldateien, Herkunftsprüfung und Rechtebestätigung**
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> Wer ein Bild zu einer Pressemitteilung hochlädt, bestätigt dabei, zur Veröffentlichung berechtigt zu sein, und macht Angaben zum Bildnachweis und zum Einsatz von KI. Zu jedem veröffentlichten Bild speichern wir:
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> - die hochgeladene Originaldatei einschließlich der darin enthaltenen Metadaten (zum Beispiel Kameradaten, Urheberangaben, Herkunftsdaten wie Content Credentials),
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> - die veröffentlichte Fassung des Bildes mit dem angezeigten Bildnachweis und der angezeigten KI-Kennzeichnung,
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> - das Ergebnis unserer automatischen Auswertung der Herkunftsdaten und die daraus von uns gesetzte Kennzeichnung, getrennt von der Angabe des Hochladenden,
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> - die Bestätigung des Hochladenden mit Zeitpunkt, der Fassung des bestätigten Textes und der zugrunde liegenden AGB, dem angemeldeten Konto beziehungsweise dem verwendeten API-Zugang, der Firma, für die hochgeladen wurde, einer pseudonymisierten Ableitung der IP-Adresse und der auf 250 Zeichen gekürzten Kennung des verwendeten Browsers.
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> Die IP-Ableitung wird mit einem geheimen Schlüssel gebildet. Sie ist pseudonymisiert, nicht anonym: Mit dem Schlüssel könnten wir prüfen, ob eine bestimmte Adresse zu ihr passt; ohne den Schlüssel ist das nicht möglich.
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> Zweck dieser Speicherung ist der Nachweis, welche Datei mit welchen Angaben eingereicht wurde, falls Dritte Rechte an dem Bild geltend machen, sowie die Nachvollziehbarkeit unserer KI-Kennzeichnung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt in der Nachweisführung und Rechtsverteidigung. Eine dokumentierte Abwägung liegt vor.
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> Die Originaldatei ist nicht öffentlich abrufbar. Öffentlich ausgeliefert werden ausschließlich verkleinerte Fassungen, aus denen Standortdaten, Geräteseriennummern und sonstige technische Metadaten des Originals entfernt sind. Bildnachweis und KI-Kennzeichnung werden am Bild angezeigt.
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> Bilder, die hochgeladen, aber nie veröffentlicht werden, löschen wir, wenn Sie sie löschen oder ersetzen, sofort; bleibt ein Entwurf 180 Tage unbearbeitet, löschen wir ihn mit seinen Bildern *(Ziel)*. Wird ein veröffentlichtes Bild entfernt oder ersetzt oder endet die Veröffentlichung der Mitteilung, werden die genannten Daten in unser Beweisarchiv (Abschnitt „Beweisarchiv“) überführt und dort nach den dort genannten Fristen gelöscht.
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### Beweisarchiv nach Entfernung von Inhalten (beide, neu)
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> **Beweisarchiv nach Entfernung von Inhalten**
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> Wenn wir eine Pressemitteilung oder Teile davon aus dem öffentlichen Angebot entfernen, etwa auf Antrag, im Meldeverfahren, nach einer Datenschutzanfrage oder auf eigene Entscheidung, bleibt sie in allen öffentlich sichtbaren Bereichen unserer Portale entfernt, einschließlich Suche, Feeds und Sitemap. Wir beantragen zusätzlich die Löschung aus den gängigen Suchmaschinen; auf deren Aktualisierung haben wir keinen Einfluss.
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> Einen auf das Notwendige beschränkten Datensatz zu der entfernten Veröffentlichung bewahren wir in einem getrennten, verschlüsselten Archiv auf: den zuletzt veröffentlichten Stand der Inhalte einschließlich der darin genannten Pressekontakte, die Angaben zum Einreicher (Konto, Name, E-Mail-Adresse, Firma zum Zeitpunkt der Einreichung *(Ziel)*), die zu den Bildern gespeicherten Daten (Abschnitt „Bilder in Pressemitteilungen“), die Zeitpunkte von Veröffentlichung und Entfernung, den Grund der Entfernung als Kategorie, bei Änderungen den vorherigen und den neuen Stand sowie die Vorgangsnummer eines zugrunde liegenden Melde- oder Löschverfahrens *(Ziel; bis zur Umsetzung: „sowie die Angaben des zugrunde liegenden Melde- oder Löschverfahrens einschließlich der Kontaktadresse des Antragstellers“)*. Zweck ist ausschließlich die Wahrung unserer Nachweis- und Verteidigungsinteressen gegenüber Rechteinhabern, Betroffenen und Behörden sowie der Rückgriff gegen den Einreicher. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; soweit ein Bild ausnahmsweise besondere Kategorien personenbezogener Daten erkennen lässt, Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO. Bei Daten, deren Löschung beantragt wurde, prüfen wir im Einzelfall, ob die weitere Aufbewahrung nach Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO erforderlich ist, und halten das Ergebnis fest.
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> Originaldateien aktiver Bilder sind für unsere Redaktion zugänglich; archivierte Inhalte nur für Administratoren mit gesonderter Berechtigung. Jeder Abruf archivierter Inhalte und jede Änderung einer Aufbewahrungssperre wird mit Angabe des Zwecks protokolliert; das Protokoll löschen wir nach 395 Tagen *(Ziel)*. Das Archiv wird für keinen anderen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer zur Rechtsverteidigung an unsere rechtlichen Berater oder auf gesetzlicher Grundlage an Behörden und Gerichte.
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> Archiveinträge werden drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Inhalt entfernt wurde, automatisch gelöscht. Läuft zu einem Inhalt eine rechtliche Auseinandersetzung, setzen wir eine dokumentierte Aufbewahrungssperre; nach deren Aufhebung wird der Eintrag zum regulären Zeitpunkt gelöscht oder, wenn ein dokumentierter Grund fortbesteht, zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt *(Ziel)*. Verlangen Sie die Einschränkung der Verarbeitung, kennzeichnen wir den Eintrag gesondert und beschränken seine Verwendung auf die gesetzlich zulässigen Zwecke *(Ziel)*. Von einem gelöschten Eintrag bleibt nur ein technischer Löschvermerk (Kennung, Objektschlüssel, Ereignisart, Zeitpunkte, Prüfsumme); er verhindert, dass gelöschte Inhalte durch eine Wiederherstellung erneut verfügbar werden, und wird nach der im Abschnitt „Speicherdauer“ genannten Frist gelöscht *(Ziel)*. Sicherungskopien werden innerhalb von 14 Tagen überschrieben; nach einer Wiederherstellung aus einer Sicherung werden bereits gelöschte Einträge anhand eines getrennt gesicherten Löschstands erneut entfernt *(Ziel: getrennter Löschstand und Übung)*.
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### 13. Speicherdauer (beide, Liste der wesentlichen Fristen; Sitzungen, Reset- und API-Tokens sowie Warteschlangen werden vor Veröffentlichung ergänzt)
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> - Server-Logs: 14 Tage.
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> - Anmelde- und Änderungslinks: einmalige Nutzung oder 15 Minuten gültig; Bestätigungslinks aus dem Meldeverfahren: 72 Stunden. Die zugehörigen Datensätze werden gelöscht, sobald Verbrauch oder Ablauf mehr als 30 Tage zurückliegen.
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> - Ereignisprotokolle (Abschnitt „Eigene Nutzungsstatistiken“): 395 Tage.
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> - Fehlerberichte: 90 Tage.
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> - Aktivitätsverlauf: Anmelde- und Fehlversuchsereignisse 90 Tage, übrige Einträge 395 Tage; Tagessummen fehlgeschlagener Anmeldungen 90 Tage; API-Zugriffsprotokoll 90 Tage; IP-Adresse der letzten Anmeldung 90 Tage nach der letzten Anmeldung.
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> - Zustellmeldungen: 90 Tage im Postfach, 395 Tage als ausgewerteter Datensatz; Sperrliste, solange erforderlich.
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> - IP-Adressen aus Formularanfragen und Buchungsbestätigungen: 90 Tage.
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> - Kontaktanfragen: 180 Tage nach Abschluss; Anfragen mit Vertrags- oder Rechtsbezug nach der Frist des jeweiligen Vorgangs.
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> - Formulardaten zu Widerruf, Kündigung und Buchungsbestätigung: 180 Tage nach Bearbeitung; der Vertragsnachweis selbst nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
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> - Entwürfe, die nie veröffentlicht wurden: sofort bei Löschung durch Sie, sonst 180 Tage nach der letzten Änderung samt Bildern.
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> - Abgelehnte, nie veröffentlichte Einreichungen: Text und Bilder 180 Tage nach der Ablehnung; ein Ablehnungsnachweis (Status, Zeitpunkt, Kategorie, Konto) drei Jahre nach Ende des Jahres der Ablehnung.
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> - Bearbeitungsstände von Korrekturen: 30 Tage.
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> - Meldedaten: drei Jahre nach Abschluss des Vorgangs.
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> - Beweisarchiv: drei Jahre nach Ende des Jahres der Entfernung; Zugriffsprotokoll 395 Tage; technischer Löschvermerk bis zum späteren von 395 Tagen nach Löschung und 14 Tagen nach Ablauf der letzten rückspielbaren Sicherung.
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> - Vertrags-, Buchungs- und Rechnungsdaten: gesetzliche Aufbewahrungsfristen (Buchungsbelege acht Jahre, Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre).
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> - Veröffentlichte Pressemitteilungen: dauerhaft im Archiv, soweit keine Ansprüche auf Entfernung bestehen.
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> - Kontodaten: nach Kontolöschung, soweit keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
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> Gelöschte Daten können in Sicherungskopien noch bis zu 14 Tage enthalten sein. Die Backups werden ausschließlich zur Wiederherstellung der Systeme im Sicherungsfall verwendet und nicht produktiv ausgewertet.
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### Versionshinweis (beide, am Ende)
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> **Stand: [Datum] · Version 0.4.** Änderungen gegenüber 0.3: Abschnitt „Eigene Nutzungsstatistiken“ (21.09.2026), Abschnitt „Schutz vor automatisierten Anfragen“ (09.10.2026), neu: Fehlerprotokoll, Anmeldung und Kontosicherheit, Aktivitätsverlauf und API, Zustellbarkeit und Abmeldung, Bilder in Pressemitteilungen, Beweisarchiv; überarbeitet: Kontaktaufnahme, Automatisierte Inhaltsprüfung, Änderungslinks, Speicherdauer. Frühere Fassungen: [Link].
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## 5. Fragen an Sie
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Je Frage unser Default. Bitte bestätigen, ändern oder begründet verwerfen.
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| Nr. | Frage | Unser Default | Antwort |
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| 1 | **AGB 0.7:** Freigabe von § 8a (neu), § 9 Abs. 1, 1a, 2, 4 (geändert), § 6 Abs. 2 (Kategorie-Boost, Kennzeichnung), § 8 Abs. 1 (KI-Angabe als Zusicherung), § 10 Abs. 6 (Erstattungen). Hält das Zusammenspiel im B2B nach § 307? Ist der Konflikt § 9 Abs. 1a / Abs. 2 gelöst? Deckt Abs. 1a die Vervielfältigung durch soziale Netzwerke beim Teilen? Genügt „Wahrung der wesentlichen Bildaussage“ gegen § 14 / § 39 UrhG? | Texte in Anlage 1 Abschnitt 3 und Anlage 4 | **Ändern.** Keine unveränderte Freigabe. § 8a/§ 9 auf konkrete Rechtekette, erlaubte technische Änderungen und begrenzte Social-/Feed-Vorschauen abstimmen; keine beliebige Drittverwertung. §§ 14, 39, 95c UrhG bleiben relevant. Freistellung verschuldensabhängig; gesetzliche Geld-/Erstattungsansprüche nicht durch Credits ausschließen. Boost eindeutiger kennzeichnen. Vollständige Ersatzklauseln und Upload-/Gate-Texte in Datei 04; Begründung in Datei 02, Frage 1. |
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| 2 | **Einbeziehung 0.7:** Zustimmungsgate mit aktivem Klick je Fassung vor jedem neuen Kauf (Einzelveröffentlichung, Credits, neues Abonnement). Bereits bezahlte Leistungen bleiben ohne neue Zustimmung nutzbar: Abonnenten mit laufender Laufzeit und Kunden mit vor 0.7 erworbenen Credits (FIFO) erhalten „Später entscheiden“ und reichen unter 0.6 ein; „Später“ erzeugt keinen Annahmedatensatz. Stimmt ein Abonnent nicht zu, läuft der Vertrag nach § 15 Abs. 3 unter 0.6 weiter, auch bei automatischer Verlängerung; eine Umstellung erfolgt dann nur durch Änderungskündigung (ordentliche Kündigung zum Laufzeitende nach § 11 Abs. 2 mit Angebot eines neuen Vertrags unter 0.7). Der Dialog im Code kennt heute nur Annahme oder Abbruch; „Später entscheiden“ und der Bestandsschutz werden mit Deploy 3 gebaut (Screenshot des heutigen Stands in Anlage 7). Trägt das die bestehende Vertragslage? Ist die Änderungskündigung der richtige Weg, und welche Mitteilung und Frist sind nötig? Gilt die Anerkennung über den Bild-Schalter mit Fassung und Link zusätzlich als wirksame Erklärung? | Ja / Ja / Ja | **Grundsätzlich ja, mit Einschränkungen.** Neue Käufe aktiv und fassungsbezogen annehmen; alte Abos, Credits und bereits bezahlte Einzel-PM nutzbar halten. Neue Annahme ändert Altverträge nicht automatisch; FIFO um Vertragszuordnung ergänzen. Verlängerung unter alten Bedingungen. Freiwillige Änderungsvereinbarung möglich, sonst wirksame ordentliche Kündigung plus getrenntes Neuangebot. § 15: vier Wochen Änderungsinformation; § 11 enthält keine zusätzliche pauschale Vierwochen-Kündigungsfrist; Preisänderungsregel gesondert. Alte Individualverträge und Juli-Bestandsschutzzusage vor Kündigung prüfen. Upload-Klick trägt nur konkrete bildbezogene Erklärung einer befugten Person, keinen versteckten Gesamtwechsel. Dateien 02/04. |
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| 3 | **Beweisarchiv:** Pauschale Drei-Jahres-Frist nach Jahresende für alle Ereignistypen (Begründung je Typ in Anlage 2)? Originaldatei mit allen Metadaten speichern? Art. 9 Abs. 2 lit. f als Grundlage für Bilder mit besonderen Kategorien? Aufbewahrungssperre und Einschränkung nach Art. 18 getrennt wie in D1? Umgang mit bereits versiegelten Archivpaketen, die Antragsteller-E-Mails enthalten: minimierte Nachfolgefassung mit Integritätsnachweis oder befristete Übergangsaufbewahrung? Abwägung in Anlage 2 ausreichend? | Ja zu allem; Altbestand: Nachfolgefassung | **Pauschales Ja verwerfen.** Drei Jahre nach Jahresende nur begründete Regelhöchstfrist, nicht gesetzliche Universalfrist. Erforderlichen Datenumfang und kürzere Fallgruppen festlegen; alle Metadaten nicht automatisch nötig. Art. 9 Abs. 2 lit. f nur für erforderliche Rechtsanspruchssicherung, nicht sämtliche sensible Bilder. Hold und Art. 18 getrennt; kein Neustart. Minimierte Nachfolgefassung mit Integritäts-/Migrationsbeleg bevorzugt; Original nur bei konkretem Bedarf befristet erhalten. Abwägung, Restdaten und Restore ergänzen. Datei 02 Frage 3 und Ergänzungsmatrix; Datei 03 Archivtext. |
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| 4 | **Medienprivileg in der Portal-DSE (Abschnitt 9):** Der Absatz beruft sich mit „soweit“ auf Art. 85 DSGVO und § 57 MStV, während das Portal sonst als Hoster ohne redaktionelle Bearbeitung auftritt. Ist der Absatz in dieser Form unschädlich, oder sollte er auf Archivfunktion und Informationsfreiheit (Art. 17 Abs. 3 lit. a) umgestellt werden? | Behalten, im Einzelfall nie allein darauf stützen | **Ersetzen.** § 57 MStV ist falsch; einschlägige Medienprivileg-Regelung ist § 23. Journalistische Tätigkeit verarbeitungsbezogen nachweisen, kein pauschales Privileg für Kunden-PM/Verwaltung. Für beschriebenes Archiv Art. 6 Abs. 1 lit. f und im Löschfall Art. 17 Abs. 3 lit. a konkret abwägen. Ersatztext in Datei 03, Begründung Datei 02 Frage 4. |
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| 5 | **Hoster-Status:** Reichen Richtlinien-Formulierung („automatisierte Prüfung“), Verantwortlich-Zeile am Bild und Preisseiten-Wording, auch mit bezahlten Platzierungen und automatisiertem KI-Scoring? Ist der UrhDaG-Vermerk (Anlage 1, 3.9) tragfähig? Der Status als kleiner Diensteanbieter (§ 2 Abs. 3 UrhDaG) wird dabei nur als Reduzierung einzelner Pflichten verstanden, nicht als Freistellung. Ersetzt in 0.7 „redaktionelle Qualität“ (§ 4 Abs. 4, § 7 Abs. 1) durch „Qualität und Lesbarkeit“. Das Impressum der Portale nennt einen „Verantwortlichen für journalistisch-redaktionelle Inhalte (§ 18 Abs. 2 MStV)“: Schadet die Angabe dem Hoster-Status, oder ist sie wegen geplanter eigener Inhalte (Portal-Updates) nötig? | Ja / Ja / Angabe behalten, auf eigene Inhalte beziehen | **Nur teilweise.** Hoster-Einordnung folgt tatsächlicher Rolle, nicht Wortwahl. Bezahlte Platzierung/KI-Prüfung schließen Hosting nicht automatisch aus. Art. 16/17 DSA erfüllen; Art. 19 ist keine Gesamtausnahme. UrhDaG-Vermerk nicht abschließend tragfähig: Hauptzweck, große Mengen, Organisation/Gewinn und Wettbewerb um gleiche Zielgruppen prüfen; kleiner Anbieter nur begrenzt privilegiert. Impressumsverantwortlichen für tatsächlich journalistisch-redaktionelle Inhalte korrekt zuordnen. Datei 02 Frage 5. |
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| 6 | **Art. 50 KI-VO:** (a) Geplant (C2PA-Prüfung, noch nicht in Betrieb; heute dienen Metadaten der Datei nur als Vorbelegung, die der Einreicher ändern kann): Wird das Portal durch eine aus geprüften Herkunftsdaten gesetzte, nicht abschwächbare Kennzeichnung zum Mitbetreiber nach Abs. 4? Korrekturweg (§ 8a Abs. 4) ausreichend? (b) Geplant (noch nicht gebaut): Eigene „Portal-Updates“ sollen per KI vorformuliert, vom Betreiber überarbeitet und freigegeben werden; gespeichert würden Entwurf, Endfassung, Diff, Freigebender, Zeitpunkt; die Rubrik nennt die KI-Unterstützung. Entfällt damit die Kennzeichnungspflicht? (c) Alt-API setzte bisher „ohne KI“ im Namen des Kunden; wird auf „keine Angabe“ umgestellt. | Nein / Ja / Ja | **(a) Regelmäßig nein:** bloße Metadatenprüfung macht nicht zum Betreiber des erzeugenden Systems; technische Validierung, Rechte und Wahrheit trennen, wirksamen Korrekturweg vorsehen. **(b) Nur bedingt ja:** echte menschliche inhaltliche Prüfung plus redaktionelle Verantwortung kann die Text-Ausnahme erfüllen; keine allgemeine Deepfake-Ausnahme und kein Beweis durch bloßen Klick/Diff. **(c) Ja:** fehlende Angabe nicht als ohne KI ausgeben; Altbestand korrigieren/nacherheben, nichts rückdatieren. Keine allgemeine Überwiegend-Schwelle. Dateien 02/04. |
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| 7 | **Boost-Kennzeichnung:** Bezahlte hervorgehobene Platzierung von Kundenmeldungen auf Startseite und Branchenseite. Label „Gebuchte Platzierung“ (en „Booked placement“) am Bild und in Listen, Tooltip „Das Unternehmen hat diesen Platz gebucht. Der Inhalt ist eine Pressemitteilung des Unternehmens.“, Satz auf der Preisseite, Klausel in § 6 Abs. 2. Die Erklärung erscheint am Desktop beim Überfahren, auf Mobil per Tipp auf das Label, und wird von Screenreadern mitgelesen. Die Kopfzeile über dem Aufmacher lautet „Aktuell“ statt bisher „Top-Auswahl“. Screenshots eines Test-Boosts (Startseite, Branchenseite, Mobil, Erklärung) liegen als Anlage 7 bei. Genügt das in der tatsächlichen Darstellung § 5a Abs. 4 UWG, Anhang Nr. 11 UWG und § 22 MStV? | Ja | **Keine unveränderte Darstellungsfreigabe.** Screenshots zeigen neben Gebuchte Platzierung weiterhin Top-Meldung. Empfohlen: Anzeige – bezahlte Platzierung / Advertisement – paid placement, ohne konkurrierendes Top-Label bei bezahlten Slots. Kommerzieller Charakter ohne Tooltip erkennbar. Beide Portale, Listen, Sprachen, Mobil und Screenreader prüfen; bisher nicht sämtlich belegt. Dateien 02/04. |
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| 8 | **Fehlerprotokoll im Browser:** lit. f plus § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG mit dem in 3a beschriebenen minimalen Datensatz, ohne Einwilligung? | Ja | **Bedingt.** Art. 6 Abs. 1 lit. f für minimale notwendige Diagnose plausibel. Cookie-Freiheit ersetzt nicht die Prüfung unbedingt erforderlicher Endgerätezugriffe nach § 25 Abs. 2 Nr. 2. Browserdaten und Konto-ID gegen mildere Diagnose abwägen; bei bloßer Optimierung Einwilligung oder Browserkomponente aus. Bereinigung/90-Tage-Löschung belegen. Dateien 02/03. |
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| 9 | **Turnstile:** lit. f plus § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG; serverseitige IP-Übermittlung; DPF für Cloudflare, Inc. Text 6a mit Ergänzungen freigeben? | Ja | **In dieser Form nein.** remoteip ist laut Cloudflare optional, nicht zwingend zur Tokenzuordnung nötig. Cloudflare verfolgt teilweise eigene Zwecke; DPA deckt nicht jede Rolle ab. Art. 6/§ 25 separat prüfen, Anbieter-Speicherkriterien klären. Dokumentierter DPF-Status aktiv, erneute Prüfung erforderlich. Nur tatsächlich aktive Formulare nennen. Keine eigene Speicherung darf nicht die parallele Vorgangs-IP verdecken. Dateien 02/03. |
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| 10 | **Aktivitätsverlauf:** 395 Tage für Mail-Einträge (Empfängeradresse, Betreff) auch zu Pressekontakten ohne Konto verhältnismäßig? Begründung: Nachweis der Benachrichtigung bei späteren Beschwerden. | Ja | **Nicht pauschal.** Bis zu 395 Tage für minimierten Zustellbeleg kann begründbar sein; vollständiger Betreff/Freitext regelmäßig kürzer, vorgeschlagen höchstens 90 Tage, konkrete Rechtsfälle getrennt. Vorlage/Version, Referenz, Empfänger und Status bevorzugen. Nichtkunden nach Art. 14 berücksichtigen; keine pauschale Vertragsgrundlage. Dateien 02/03. |
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| 11 | **Sperrliste:** Für Abmeldungen lit. c in Verbindung mit Art. 21 Abs. 3 DSGVO neben lit. f nennen; für Hard Bounces nur lit. f. | Ja | **Ja, begrenzt auf Direktwerbewidersprüche.** Dafür Art. 6 Abs. 1 lit. c i. V. m. Art. 21 Abs. 3; sonstige Abmeldungen und Hard Bounces regelmäßig lit. f. Minimale Sperrdaten zweckgebunden prüfen. Selbst angeforderte werbefreie Links getrennt von Werbe-/Benachrichtigungssperre; technische Hard-Bounce-Sperre beachten. Dateien 02/03. |
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| 12 | **Lösch- und Änderungsanfragen** (Kontext in Anlage 6): (a) Grenze zwischen unentgeltlicher Erfüllung nach Art. 17 und entgeltlicher Depublikation: Der Preis trägt, wenn kein Betroffenenrecht einer natürlichen Person betroffen ist und ein kostenfreier Weg dafür besteht; bei eigenen Kunden zusätzlich, weil die Archivierung bei Vertragsschluss offengelegt war (§ 13 Abs. 1); bei übernommenem Altbestand ohne eigenen Vertrag ist die Depublikation rechtmäßiger Inhalte juristischer Personen eine freiwillige Leistung ohne Entfernungsanspruch. Hält § 13 Abs. 1 nach § 307? (b) Früher beworbener „kostenfreier Weg über connektar“, der praktisch nicht funktionierte: Irreführung nach § 5 UWG; Aussage entfernt und dokumentiert (Zeitraum, Entfernung). Verjährung: sechs Monate für Mitbewerber- und Verbandsansprüche, ein Jahr für Verbraucheransprüche nach § 9 Abs. 2, wobei Verbraucher hier nicht Kunden sind; vertragliche Ansprüche von Geschäftskunden gesondert. Keine weitere Maßnahme nötig? (c) Realnamen-Änderung: kostenfrei, wenn die genannte natürliche Person oder ein von ihr bevollmächtigtes Unternehmen es verlangt; Kontaktaktualisierung durch das Unternehmen nach Leistungsbeschreibung; sonstige Edits kostenpflichtig. (d) Art. 19 in der Syndikation: Portal benachrichtigt eigene Empfänger (Art. 17 Abs. 2 für die Öffentlichkeit), Verteiler die seinen; gegenseitige Meldung vertraglich. | Ja zu (a) bis (d) | **(a) Ändern:** Zahlung nur ohne gesetzlichen oder vertraglichen Entfernungs-/Änderungsanspruch, auch Rechte juristischer Personen beachten; § 13 begrenzen. **(b) Teilweise:** Entfernung/Belegsicherung richtig; Fristbeginn nicht pauschal Entfernungstag, Folgeansprüche und betroffene Vorgänge prüfen; kein allgemeines Nichts-weiter-nötig. **(c) Teilweise:** kostenfreie Erfüllung bei Rechts-/Vertragsanspruch; historisch richtiger Name nicht immer Art.-16-Fall, verhältnismäßige Identifikation, keine formale Vollmachtshürde bei erkannter Verletzung. **(d) Im Grundsatz ja:** eigene Empfänger nach Art. 19, zusätzlich Art. 17 Abs. 2; gegenseitiger Vertragshinweis ersetzt keine eigene Pflicht, bekannte Feed-Abnehmer berücksichtigen. Vier ausführliche Antworten in Datei 02 Frage 12; Ersatzklausel Datei 04 und Partnerverfahren Datei 01. |
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| 13 | **Regresskette:** Gate-Annahme → Upload-Bestätigung (Rolle, Fassung, Konto, Zeitpunkt, IP-HMAC) → Original mit Hash → veröffentlichte Fassung → Archiv mit Hash, täglicher Hash-Export auf getrennten Speicher (Integritätsnachweis, kein qualifizierter Zeitstempel); Partnerbedingungen mit Annahmebeleg. Fehlt ein Glied? | Nein | **Ja, es fehlen Ergänzungen.** Vertragspartei/Vertretungsmacht, vollständige angenommene Texte, Zuordnung zum einzelnen Auftrag und zur jeweiligen Datei, Lizenzbeschränkungen, tatsächliche öffentliche Darstellung, Anspruch/Pflichtverletzung/Verschulden/Kosten sowie kontrollierte Zeit- und Zugriffsnachweise ergänzen. Hash-Export beweist Integrität nur begrenzt, nicht Wahrheit, Rechte oder qualifizierten Zeitpunkt. Dateien 02/04. |
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| 14 | **Syndikationsvertrag:** Entwurf nach der Gliederung in Anlage 5, vorrangig § 2 bis § 5 (Rollen, Schnittstelle, Änderungen, Inhalte) vor dem Partnertermin im Oktober. | Entwurf durch Sie | **Entwurf geliefert:** Datei 01 enthält §§ 1–13 und Anlagen A–D, vorrangige §§ 2–5 vollständig. Eigenname des Partners, echte Rechte-/KI-Erklärungen, API-/Altbestandsmigration, Änderungs-/Löschkanal mit Rückfallebene und Reimport-Schutz. Rollen nach Tatsachen, kein kategorischer Ausschluss von Art. 26/28; individuelle DSA-Begründungen und menschliche Überprüfung. Offene Partei-/Technik-/Preisfelder vor Abschluss ausfüllen. |
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| später | **KI-Vorabprüfung von Bildern (D8):** Genügen AVV, die Standardspeicherung der API (bis zu 30 Tage, kein Training), Minimierung (1024 px, keine Metadaten, kein Kontobezug) und eine dokumentierte Schwellwertprüfung zur DSFA, oder ist eine förmliche DSFA nötig? Art. 9 bei „Person erkennbar ja/nein“ ohne Identifizierung? | AVV plus Schwellwertprüfung; kein Art. 9 | **Keine Aktivierungsfreigabe.** AVV, Minimierung und dokumentierte Art.-35-Schwellenprüfung erforderlich; bei hohem Risiko DSFA. Personenerkennung ist nicht automatisch biometrische Identifikation, Bilder können aber sonstige Art.-9-Daten offenbaren. Kein pauschales kein Art. 9. Dasselbe bei aktiver Textprüfung prüfen. Datei 02, Zurückgestellte Fragen. |
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| später | **Webanalyse im Kundenbereich (D7)** mit HMAC-Kennung und Widerspruch: lit. f ohne Einwilligung? | Ja | **Keine pauschale Zustimmung.** HMAC ist pseudonym; Interessenabwägung und §-25-Prüfung separat. Widerspruch ersetzt keine notwendige Einwilligung. Bereits öffentliche Statistik auf unzutreffende Anonymitätsaussagen prüfen. Datei 02. |
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| später | **Newsletter (D10):** Opt-in mit Bestätigung und Protokoll ohne IP ausreichend; kein § 7 Abs. 3 UWG für Altkonten. | Ja | **Grundmodell bestätigen.** Echte informierte Einwilligung plus nachvollziehbarer Double-Opt-in kann ohne IP ausreichen; keine Nutzung des § 7 Abs. 3 für den beschriebenen Altbestand. Juli-Mails wegen werblicher Inhalte separat prüfen; Kontonutzung/Abmeldelink ersetzen keine Einwilligung. Datei 02. |
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## 6. Entscheidungen des Betreibers (Information, keine Fragen)
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| Bereich | Entscheidung |
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| Nummerierung der DSE | Zwei Ausprägungen mit unterschiedlichen Nummern ab Abschnitt 7; Querverweise über Titel und stabile Anker |
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| Fristen | Wie Abschnitt 2 und 4 (Liste 13); Vorfälle werden einzeln mit Vermerk länger gehalten |
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| Letzte Anmelde-IP | Im Klartext sichtbar, überschrieben, 90 Tage nach letzter Anmeldung gelöscht |
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| Webanalyse Kundenbereich, KI-Bildprüfung, Newsletter | Bleiben aus; eigene Aktivierungspakete |
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| Juli-Mails an Altkonten | Versand über das interne Kampagnenmodul, beide mit Abmeldelink: am 21.07.2026 an 10 Konten mit laufendem Bestandsvertrag und Anmeldung in den letzten 12 Monaten (Bestandsschutz und Relaunch), am 22.07.2026 an 954 Konten mit Anmeldung in den letzten 12 Monaten (Info zum Relaunch). Konten ohne Anmeldung seit über 12 Monaten (rund 58.600) wurden bewusst nicht angeschrieben; die Empfängerfilter wurden dafür gebaut. Texte, Empfängerregel und Zahlen: Anlage 7. |
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| Umami | Rohdatenfrist der Instanz 13 Monate |
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| Beweisarchiv | Wie D1; Legal Hold ohne Fristneustart; Restdaten minimal; Zugriffsprotokoll 395 Tage; Original unverändert |
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| Bildrechte-Bestätigung | Rolle je Einreichungsweg wie in D1; Betreiber bestätigt nie; Betreiber-Upload nur für Meldungen mit Konto; Self-Service-Upload von Bildern nur mit Konto, Kontaktdatenänderung auch ohne |
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| Zustimmungsgate | Gate vor jedem neuen Kauf; „Später“ für laufende Abonnements und vor 0.7 gekaufte Credits; keine automatische Umstellung bei Verlängerung; Umstellung nur per Änderungskündigung (Frage 2) |
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| Boost | „Gebuchte Platzierung“ mit Tooltip; Aufmacher ohne Buchung bleibt „Top-Meldung“ und wird automatisch bestimmt, keine manuelle Auswahl |
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| Erstattungen | Modell: abgelehnte Einzel-PM nach einer kostenfreien Überarbeitung voll erstattet; nicht erbrachte Zusatzleistung als Credits gutgeschrieben; unverbrauchte Credits auf Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Kauf erstattet, danach § 5 Abs. 3; Abonnements zum Laufzeitende, keine anteilige Erstattung außer bei Sonderkündigung nach § 10 Abs. 5; Erstattung auf demselben Zahlungsweg |
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| Portal-Updates (geplant) | KI-Entwurf, Überarbeitung und Freigabe durch den Inhaber, dokumentiert; Rubrik nennt die KI-Unterstützung und den Verantwortlichen. Noch nicht gebaut. |
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## 7. Änderungen an den AGB (0.7), Zusammenfassung
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| Stelle | Änderung | Quelle |
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| § 4 Abs. 4, § 7 Abs. 1 | „redaktionelle Qualität“ → „Qualität und Lesbarkeit“ | Hoster-Status |
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| § 6 Abs. 2 | Kategorie-Boost, Slot-Begrenzung, Kennzeichnung als gebuchte Platzierung | Anlage 4, Abschnitt D |
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| § 8 Abs. 1 | neuer Spiegelstrich: „seine Angaben zur Erstellung mit KI zutreffend sind; eigene Pflichten des Kunden aus der Verordnung (EU) 2024/1689 bleiben unberührt“ | Frage 6 |
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| § 8a | neu, Text in Anlage 1 Abschnitt 3.1; in Abs. 1 Satz 1 ergänzt: „… die Nutzungen und Bearbeitungen nach § 9 einzuräumen“ | Frage 1 |
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| § 9 | Abs. 1, 1a, 2, 3, 4 wie Anlage 1 Abschnitt 3.2 | Frage 1 |
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| § 10 Abs. 6 | neu: Erstattungen (Wortlaut in Anlage 4, Abschnitt 7) | Abschnitt 6 |
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| § 6 Abs. 2 neu, Wortlaut | „Zeitlich befristete hervorgehobene Platzierung einer veröffentlichten PM in den Laufzeitstufen 7, 14 oder 30 Tage. Der Startseiten-Boost umfasst die Startseite und die Kategorieseite des jeweiligen Portals, der Kategorie-Boost nur die Kategorieseite der gewählten Rubrik. Die Zahl gleichzeitiger Boosts je Seite ist begrenzt; die freien Plätze werden vor der Buchung angezeigt. Geboostete PMs werden als gebuchte Platzierung gekennzeichnet. Ein Boost ist nur für PMs buchbar, die die Inhaltsprüfung ohne Beanstandung durchlaufen haben (Status „Grün“). Geschuldet ist ausschließlich die Platzierung während der gebuchten Laufzeit; eine bestimmte Reichweite, Zugriffszahl oder sonstige Werbewirkung wird nicht geschuldet. [Satz zur Nichterreichbarkeit unverändert.]“ | |
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Bestätigungstext im Upload-Formular, Verantwortlich-Zeile und Richtlinien-Texte: Anlage 1, Abschnitte 3.3 bis 3.5.
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## 8. Reihenfolge nach Ihrer Antwort
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1. Antworten in die Entscheidungsdokumentation übernehmen; abweichende Defaults anpassen.
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2. Löschläufe und Zielfristen produktiv setzen und belegen; Restore-Übung.
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3. DSE 0.4, AGB 0.7, Richtlinien, Bestätigungstext mit § 8a-Verweis und Zustimmungsgate gemeinsam veröffentlichen (Deploy 3).
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4. Interessenabwägung datieren und abzeichnen.
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## Anlagen
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1. Decision-Update Bildrechte und Beweisarchiv vom 22.09.2026 (Abschnitte 3, 4, 7, 8, 12)
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2. Interessenabwägung Beweisarchiv, Fassung vom 13.10.2026
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3. Rechtstexte im Live-Stand vom 12.10.2026: DSE 0.3 Hub und Portale, AGB 0.6, Boost (Preisseite, Label)
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4. Klärungsdokument vom 12.10.2026 (Begründungen zu allen Defaults, Erstattungsklausel, Bestätigungsrollen)
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5. Gliederung Syndikationsvertrag (Anlage 4, Abschnitt 8)
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6. Kontext Lösch- und Änderungsanfragen ([`handover_loesch-anfragen.md`](handover_loesch-anfragen.md), Stand 25.08.2026)
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7. Screenshots und Belege; Dateiliste im Anschreiben (Bild-Upload und Bildnachweis, KI-Hinweis, Kontosicherheit, Zustimmung zu AGB und Richtlinien, Test-Boost, Berechtigungen, Dienstleisterverträge, Relaunch-Mails vom Juli 2026)
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@ -55,6 +55,7 @@ oder Release versehen.
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| v1.12.0 | 14.10. | Veröffentlichungs- und Ablehnungsmail: Anmeldelink an die Adresse der Mail (`/zugang`), ohne Konto und Passwort |
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| v1.13.0 | 14.10.2026 | Changelog: Entwürfe beim Deploy, Freigabe im Admin, `pressekonto.com/changelog` mit RSS, „Was ist neu“ im Kundenmenü |
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| v1.13.1 | 14.10.2026 | Prüfmail „ein Mensch prüft“ mit Anmeldelink für Empfänger ohne Konto; Changelog im Hub-Header und -Footer verlinkt |
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| v1.14.0 | (Deploy offen) | Rechtspaket Deploy A: DSE 0.4 (ab 16.10.), Boost als „Anzeige · Gebuchte Platzierung“, Alt-API speichert „keine Angabe“ statt „ohne KI“, Turnstile ohne IP, Art.-14-Hinweis in Pressekontakt-Mails |
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@ -111,10 +112,21 @@ Nachweise vor dem Versand vollständig (BN-01, BN-02, BN-06, BN-07, BN-08,
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Screenshots). Live: v1.9.1 mit „Gebuchte Platzierung“. Offen bis Deploy 3:
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BN-03 Backups, BN-05 Instanzfristen, danach BN-04/BN-09 mit RP-04.
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**Entschieden am 14.10.2026, ohne weitere Prüfrunde** (D1–D7, Restrisiken
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R1–R8, Fristenmatrix je Fallgruppe): [Abschluss und Go-Live-Plan](rechtliches/Claude%20outputs/abschluss-und-go-live-plan-2026-10-15.md),
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ausgearbeitete Texte in [`rechtliches/dokumenten 14-10-2026/`](rechtliches/dokumenten%2014-10-2026/).
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Drei Deploys: **A** Ist-Berichtigung (gebaut als v1.14.0, 15.10.: DSE 0.4,
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Anzeige-Label, Alt-API `not_declared`, Turnstile ohne IP; Details
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[Deploy-Notiz](archive/betrieb/deploy-v1.14.0.md)), **A2** AGB 0.7 +
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Richtlinien 0.3 + Upload-Bestätigung v3 + Gate an (nächste Woche; Texte
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liefert Claude als Nächstes), **B** Löschläufe, Archivfristen, DSE 0.5
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(zwei bis drei Wochen nach A2). Der menschliche Anwalt für AGB 0.7 ist auf
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Wiedervorlage gesetzt (D5).
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| # | Punkt | Quelle | Aufwand |
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|---|---|---|---|
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| 3.1 | **DSE-Lücken, Verarbeitung läuft bereits:** Bild-Originale, Bestätigungsprotokoll und IP-HMAC (seit Deploy 1b, 28.09.; laut Decision-Update sollte der Minimalabsatz mitgehen), GlitchTip (Server und Browser), fehlgeschlagene Anmeldungen (90 Tage), Rückläufer-Protokoll `email_bounces` (395 Tage, E27), `activity_events`/`api_usage_logs`. | [Decision-Update Bildrechte](bildrechte/Decision-Update_Bildrechte_Beweisarchiv_2026-09-22.md), [Monitoring-Plan](betrieb/monitoring-plan.md), [Entwicklungsplan Audit, Block 9 E](archive/2026-09-audit/ENTWICKLUNGSPLAN.md) | S + Freigabe |
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| 3.2 | DSE 6a (Turnstile) ist als Vorschlag live — juristisch freigeben. | [Spamschutz](sicherheit/ENTWICKLUNGSPLAN-SPAMSCHUTZ-2026-10-09.md) | S |
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| ~~3.1~~ | ~~**DSE-Lücken, Verarbeitung läuft bereits:** Bild-Originale, Bestätigungsprotokoll und IP-HMAC, GlitchTip, fehlgeschlagene Anmeldungen, `email_bounces`, `activity_events`/`api_usage_logs`.~~ **DSE 0.4 in v1.14.0** nennt alles (3a, 7a, 7b/7a, 8a/10a, 8b/10b, 12a, 13); Browser-SDK bleibt aus (D2). | [Deploy-Notiz v1.14.0](archive/betrieb/deploy-v1.14.0.md) | erledigt 15.10.2026 |
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| ~~3.2~~ | ~~DSE 6a (Turnstile) ist als Vorschlag live — juristisch freigeben.~~ Entscheidung 14.10.: ohne `remoteip`, Text in DSE 0.4 angepasst (v1.14.0). | [Spamschutz](sicherheit/ENTWICKLUNGSPLAN-SPAMSCHUTZ-2026-10-09.md) | erledigt 15.10.2026 |
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| 3.3 | **Deploy 3 Bildrechte:** AGB v0.7 (§ 8a, § 9), DSE v0.4 (9a, 9b, 13, Template-Variablen), `img-confirm-v3`, `LEGAL_ACCEPTANCE_GATE=true`. Vorher: Interessenabwägung (DU 4.4) als Dokument ablegen, Restore-Übung (5.1) als Beleg für 9b. | [Bildrechte-Plan](bildrechte/bildkennzeichnung-entwicklungsplan-2026-09-21.md) | S (2 Tage nach Antwort) |
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| 3.4 | Anwaltsagenda A1–A7 (Screenshots Formular und Nachweiszeile), Art. 50 KI-VO, Syndikationsvertrag als Standarddokument (3.5), Boost-Slot-Note. | [Decision-Update Bildrechte](bildrechte/Decision-Update_Bildrechte_Beweisarchiv_2026-09-22.md), [Changelog O8](changelog/Decision-Update_Changelog_Automatisierung_2026-10-04.md) | [EXTERN] |
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| 3.5 | AVV mit OpenAI → danach KI-Vorab-Check für Bilder einschalten (`IMAGE_PRECHECK`, Stufe 1, nach einer Woche Stufe 2), Schwellen nachjustieren. | [Bildrechte-Plan K.6](bildrechte/bildkennzeichnung-entwicklungsplan-2026-09-21.md) | S |
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