Die 356-BGB-Erlöschensbestätigung entfiel mit der B2B-Umstellung; an ihre
Stelle tritt der von AGB par. 13 Abs. 1 geforderte Hinweis auf die
dauerhafte Archivierung (Depublikation nur als kostenpflichtiger Service,
gesetzliche Ansprueche unberuehrt). Bestätigungszeitpunkt wird weiter
protokolliert (Spalte withdrawal_waiver_consented_at, historischer Name).
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