Die 356-BGB-Erlöschensbestätigung entfiel mit der B2B-Umstellung; an ihre Stelle tritt der von AGB par. 13 Abs. 1 geforderte Hinweis auf die dauerhafte Archivierung (Depublikation nur als kostenpflichtiger Service, gesetzliche Ansprueche unberuehrt). Bestätigungszeitpunkt wird weiter protokolliert (Spalte withdrawal_waiver_consented_at, historischer Name). Co-Authored-By: Claude Fable 5 <noreply@anthropic.com> |
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