- Eine spaeter stornierte Rechnung fehlte im Export ihres Rechnungsmonats, weil cancellation = true auch an der Originalrechnung steht. Sie bleibt jetzt als Erloes im Rechnungsmonat; die Stornierung wird im Monat des Stornobelegs gegengebucht (nur Belege ohne cancellation_id). - Pruefliste je Buchungsstapel als CSV (Button im Steuerberater-Bereich): Belege, die sich ohne Zusatzinformation nicht abstimmen lassen (doppelte Rechnungsnummern, Stornos ausserhalb des Systems). - Korrespondenz und offene Differenzen mit dem Steuerberater unter dev/2026-07-17-steuern/. Co-Authored-By: Claude Opus 5.5 (1M context) <noreply@anthropic.com>
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# Mail an den Steuerberater — 02.09.2026
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**Betreff:** Offene Differenzen 08+09/2025, Prüfliste und Vorschlag für einen Vergleichszeitraum
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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vielen Dank für die Übersicht der offenen Differenzen und Ihre Rückfragen. Ich habe die
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Punkte ausgewertet und schlage vor, den Abgleich in zwei Teile zu trennen: die Altfälle
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aus 08+09/2025 abschließend zu dokumentieren und parallel einen aktuellen Monat
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vollständig abzustimmen.
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## 1. Vergleichszeitraum: August 2026
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Als Vergleichszeitraum eignet sich **August 2026**. Den Buchungsstapel dazu stelle ich
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Ihnen zusammen mit diesem Schreiben zur Verfügung.
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August 2026 ist der erste Monat, der **vollständig nach der Systemumstellung vom
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24.07.2026** entstanden ist. Alle Belege dieses Zeitraums wurden durchgehend über die
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korrigierten Abläufe erzeugt. Juli 2026 ist demgegenüber ein gemischter Zeitraum: Belege
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aus der ersten Julihälfte entstanden noch nach altem Stand, Belege danach nach neuem.
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September 2026 ist noch nicht abgeschlossen.
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| Prüfpunkt | Stand 08/2026 |
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| Doppelt vergebene Rechnungsnummern | keine |
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| Beträge über 1.000 € | korrekt |
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| Rückzahlungen ohne Stornobeleg im System | keine |
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| Stornierungen | 3, alle systemseitig als Stornobeleg erfasst |
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| Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen ohne USt-IdNr. | keine (28 Lieferungen, alle mit geprüfter USt-IdNr.) |
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| Technische Prüfung des Buchungsstapels | 0 Fehler |
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## 2. Chronologie: ab wann welche Ursache nicht mehr auftritt
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Damit nachvollziehbar ist, welche Zeiträume von welchen Ursachen noch betroffen sind,
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habe ich jede Fehlerursache im Datenbestand zurückverfolgt. Zu unterscheiden sind zwei
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Arten:
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**a) Ursachen im Datenbestand.** Diese wirken bis zu einem Stichtag und lassen sich für
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zurückliegende Zeiträume nicht mehr korrigieren.
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| Ursache | Letzter Fall im Datenbestand | Betroffene Zeiträume |
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| Doppelt vergebene Rechnungsnummer | 12.01.2026 | bis einschließlich 01/2026 |
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| Beträge über 1.000 € fehlerhaft gespeichert | 05.07.2026 | bis einschließlich 07/2026 |
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| Rückzahlung ohne Stornobeleg im System | 27.01.2026 | bis einschließlich 01/2026 |
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| USt-IdNr. ohne laufende Prüfung übernommen | 24.07.2026 | bis einschließlich 07/2026 |
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Ab **08/2026** tritt keine dieser Ursachen mehr auf.
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**b) Ursachen in der Aufbereitung des Buchungsstapels.** Diese lagen nicht im
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Datenbestand, sondern in der Erzeugung der Datei. Sie sind behoben und wirken bei jeder
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Neuerzeugung **rückwirkend für alle Zeiträume** — auch für 2025.
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| Ursache | Status |
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| Beträge über 1.000 € falsch ausgelesen | behoben, wirkt rückwirkend |
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| Kontenzuordnung 8125 ↔ 8400/8300 | behoben, folgt jetzt dem ausgestellten Beleg |
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| Steuerschlüssel der Gutschriften | behoben, entspricht dem Beleg |
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| Verarbeitung von Stornobelegen | behoben, Erlös im Rechnungsmonat, Gegenbuchung im Stornomonat |
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Die Ihnen am 24.07.2026 übermittelten Buchungsstapel für **08/2025 und 09/2025 sind
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unverändert auf dem aktuellen Stand**; eine erneute Lieferung ist nicht erforderlich.
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**c) Systemseitige Stornierungen.** Stornorechnungen werden seit dem **19.02.2026** als
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eigener Beleg erzeugt und erscheinen seither automatisch im Buchungsstapel. Rückzahlungen
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davor wurden außerhalb des Systems abgewickelt und sind dort nicht als Storno erfasst.
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Der Verlauf lässt sich an den steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen ohne
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hinterlegte USt-IdNr. ablesen: 08/2025 waren es 10 von 42, 01/2026 noch 4 von 46, 08/2026
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keine mehr von 28.
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## 3. Neu: Prüfliste zu jedem Buchungsstapel
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Damit Sie die nicht automatisch abstimmbaren Positionen nicht einzeln recherchieren
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müssen, liefere ich ab sofort zu jedem Buchungsstapel eine **Prüfliste** als zweite
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Datei. Sie enthält je Beleg: Kategorie, Belegnummer, Belegdatum, Konto, Steuerschlüssel,
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Betrag, Name und einen konkreten Hinweis.
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Erfasst werden:
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- **Doppelt vergebene Rechnungsnummern** — mit Nennung aller Einzelrechnungen hinter der
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Nummer, jeweils mit Kundenname und Betrag
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- **Rückzahlungen ohne Stornobeleg** — mit Datum der Rückzahlung
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- **Stornierungen über Monatsgrenzen** — in beide Richtungen, damit die Gegenbuchung im
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richtigen Zeitraum zugeordnet werden kann
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- **Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen ohne hinterlegte USt-IdNr.**
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- **Provisionsgutschriften mit Reverse Charge ohne hinterlegte USt-IdNr.**
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Ein Beispiel aus 08/2025:
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> 202537208 | Hoppe Torben | 24,80 € | Nummer im Zeitraum 2× vergeben, Summe unter dieser
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> Nummer 169,70 €. Weitere Rechnung(en): Kuhn Laura (144,90 €)
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Für **08/2025 umfasst die Prüfliste 47 Positionen, für 09/2025 44 Positionen**. Beide
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Listen lege ich bei, damit die verbleibende manuelle Abstimmung dieser beiden Monate auf
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einer vollständigen Aufstellung aufsetzen kann.
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Ein Hinweis zur Vollständigkeit: Rückzahlungen erkennt die Liste anhand der Daten des
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Zahlungsdienstleisters. Bei **202539501** ist im System keinerlei Rückzahlung vermerkt —
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dieser Fall wurde vollständig außerhalb abgewickelt und lässt sich nicht automatisiert
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ausweisen.
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## 4. Ihre Frage: Erfassung ungültiger USt-IdNr.
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Die USt-IdNr. wird seit dem 24.07.2026 **bei jeder Bestellung erneut live über die
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EU-Datenbank (VIES) geprüft**, nicht mehr nur einmalig bei der Eingabe. Ist sie ungültig,
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abgelaufen oder deutsch, wird der Reverse-Charge-Status entzogen, die Bestellung **mit
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Umsatzsteuer** berechnet und der Kunde darauf hingewiesen. Deutsche USt-IdNr. werden
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systemweit nicht mehr als Grundlage für steuerfreie Lieferungen akzeptiert.
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Für die Kontenzuordnung ist maßgeblich, **wie die Rechnung tatsächlich ausgestellt
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wurde**: ohne Umsatzsteuer verkaufte EU-Lieferungen auf 8125 (BU 1), mit Umsatzsteuer
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berechnete Lieferungen auf 8400/8300. Rechnung und Buchung können dadurch nicht mehr
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auseinanderlaufen.
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Für Rechnungen, die vor der Umstellung bereits steuerfrei ausgestellt wurden, gilt dies
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naturgemäß nicht rückwirkend — siehe 202537251 unter Punkt 7.
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## 5. Ihre Frage: Belege aus dem separaten Rechnungskreislauf
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Diese Belege werden von MIVITA außerhalb des Shopsystems erstellt. Ich habe darauf weder
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Zugriff noch Einblick; sie können im Buchungsstapel des Shops daher systembedingt nicht
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enthalten sein. Wie diese Belege in die Buchhaltung überführt werden, stimmen Sie bitte
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direkt mit MIVITA ab. Im Abgleich mit dem Shop-Export bitte ich, sie weiterhin als
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„extern" zu kennzeichnen.
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## 6. Provisionsgutschriften an Berater im Ausland
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Zur Einordnung, wie das System aktuell verfährt: Provisionsgutschriften an Berater mit
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Sitz außerhalb Deutschlands werden ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Im Buchungsstapel
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werden sie bei Ansässigkeit in der EU mit dem Steuerschlüssel für Reverse Charge (BU 94)
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übergeben.
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Bei einem Teil dieser Berater ist im System keine USt-IdNr. hinterlegt. Im August 2026
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betrifft das 32 von 44 EU-Gutschriften über zusammen 2.378,18 €; die übrigen 12
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(17.838,06 €) verfügen über eine hinterlegte und geprüfte USt-IdNr. Alle betroffenen
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Belege sind in der Prüfliste einzeln ausgewiesen.
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Sollte für Gutschriften ohne hinterlegte USt-IdNr. ein anderer Steuerschlüssel maßgeblich
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sein, setze ich das im Export um und fordere die fehlenden USt-IdNr. bei den betroffenen
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Beratern an. Ich bitte hierzu um Ihre Einschätzung.
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## 7. Verbleibende Einzelfälle aus 08+09/2025
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- **202537251** (spanische USt-IdNr.): Die Rechnung wurde 2025 steuerfrei ausgestellt.
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Der Export bildet den Beleg ab und weist sie deshalb auf 8125 aus. Eine Zuordnung auf
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8400 setzt eine Rechnungskorrektur gegenüber dem Kunden voraus. Bitte teilen Sie mir
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mit, ob Sie eine solche Korrektur für erforderlich halten.
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- **202535876** (Teilrückzahlung 16.09.2025 zur Juli-Rechnung): Die Rückzahlung ist im
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System ohne Beleg erfolgt; Teilstornierungen kann das System bis heute nicht als eigenen
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Beleg abbilden. Ich bitte um manuelle Berücksichtigung. Sollten solche Fälle häufiger
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auftreten, richte ich eine Teilstornierung mit eigenem Beleg ein.
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- **202539011**: Das Rechnungs-PDF ist beigefügt.
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- **Doppelnummern, Stornos 2025 und externe Belege**: abschließend in den beiliegenden
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Prüflisten dokumentiert.
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## 8. Vorschlag zum weiteren Vorgehen
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1. Abgleich von **08/2026** anhand des beiliegenden Buchungsstapels und der Prüfliste —
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dieser sollte ohne Differenzen aufgehen.
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2. Abschluss der Altfälle **08+09/2025** anhand der Prüflisten; die dort genannten
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Positionen sind nicht mehr systemseitig korrigierbar.
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3. Ihre Einschätzung zu Punkt 6 und zu 202537251.
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Für Rückfragen zu einzelnen Belegen liefere ich gern Detailauswertungen nach.
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Mit freundlichen Grüßen
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