- dev/roadmap.md neu: alle offenen Punkte aus Plänen, Audits und Protokollen, gegen Code und Git abgeglichen (Stand v1.7.0) - Abgeschlossenes ins Archiv: 2026-09-01 → archive/2026-09-nutzergewinnung, 2026-09-11-audit → archive/2026-09-audit, lagacy-rechnungen → archive/legacy-rechnungen, Deploy-Protokoll v1.1.0, Umami-Snippets, Go-Live-Roadmap vom 20.07. - Aktiv bleiben eigene Ordner bildrechte/ (Plan Fassung 2, Decision-Update) und changelog/ (Decision-Update Changelog) - dev/README.md als Ordnerkarte neu, Verweise und zwei Code-Kommentare auf die neuen Pfade Co-Authored-By: Claude Opus 5.5 <noreply@anthropic.com>
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Decision-Update: Bildrechte, KI-Kennzeichnung, Beweisarchiv
Stand: 22.09.2026 · Gilt für presseecho.de, businessportal24.com, pressekonto.com · Status: Defaults festgelegt, Umsetzung freigegeben, anwaltliche Prüfung ausstehend
Dieses Dokument fasst die Ergebnisse aus dem Anwaltspaket „Bildkennzeichnung", zwei Prüfrunden und den daraus getroffenen Entscheidungen zusammen. Es ersetzt die Anlagen 1 bis 4 des Pakets vom 15.09.2026 und ergänzt Umsetzung_Bildnachweis_KI-Kennzeichnung.md sowie handover_loesch-anfragen.md. Rechtliche Aussagen sind Einordnungen, keine Rechtsberatung; offene Rechtsfragen stehen in Abschnitt 8.
1. Was sich ändert
| Bereich | Vorher | Jetzt |
|---|---|---|
| Freistellung | Eigener, verschuldensunabhängiger Absatz in § 8a | Ein Satz, Verweis auf § 8 Abs. 2 (verschuldensabhängig) |
| Rechteeinräumung | Vermischt in § 8a | Nur in § 9; neuer Abs. 1a für Feeds und Open Graph |
| Partnerweitergabe | Pauschal in § 8a | Ausschließlich nach § 9 Abs. 2; letzter Satz dort präzisiert |
| Erstattung bei Bildentfernung | Ausgeschlossen | Kein Ausschluss |
| KI-Kennzeichnung | Sperre ohne Korrekturweg | Sperre nur bei geprüfter Signatur, Korrekturweg, Trennung Kundenangabe/Portalkennzeichnung |
| Bestätigungstext | Verweis auf nicht existierenden § 8a | Verweis auf gültige Fassung, Anerkennung der AGB mit Version |
| Aufbewahrung | Platzhalter | Beweisarchiv: 3 Jahre zum Jahresende; Entwürfe sofort löschen |
| Prüfversprechen | „geprüfte Inhalte", „priorisierte redaktionelle Prüfung" | „automatisierte Prüfung", Pro-Versprechen gestrichen |
| Altbestand | Unklar | Kein Verantwortlich-Hinweis ohne Protokoll; Legacy-Default „Originalfoto" entfällt |
2. Bestätigte Entscheidungen (Geschäftsentscheidungen, selbst getroffen)
| Nr. | Entscheidung | Default | Verworfene Alternative |
|---|---|---|---|
| E1 | Vertragspartner bei Agenturen | Immer der Kontoinhaber; Firmenprofil des Auftraggebers ist nur Zuordnung | Auftraggeber als Vertragspartner (Vollmachtsnachweis, Betreuungsaufwand) |
| E2 | Originaldatei | Immer speichern, zusätzlich veröffentlichte Fassung | Reduziert bei Bildern ohne C2PA (zwei Regeln) |
| E3 | Aufbewahrung veröffentlicht | 3 Jahre nach dem 31.12. des Entfernungsjahres, legal_hold bei Streit und Regress |
Zehn Jahre (§ 852 BGB) |
| E4 | Entwürfe, nie veröffentlicht | Sofort löschen, kein Archiv | 30 Tage |
| E5 | „Veröffentlicht" | Hatte irgendwann eine öffentlich abrufbare URL (auch kurze Auto-Freigabe bei Gelb) | |
| E6 | RSS | Weiterhin ohne Bilder; Rechteeinräumung deckt nur Anzeige im Feedreader | Bild-Feed mit Übernahmerecht |
| E7 | Open Graph / Teaser | OG-Variante mit eingebranntem Nachweisbalken; Teaser mit Nachweis in alt/title und Listen-Bildunterschrift |
Ersatzbild ohne Kundenbild |
| E8 | Erstattung bei Bildentfernung | Kein Ausschluss (Anti-Zombie) | Eingeschränkter Ausschluss |
| E9 | KI-Sperre | Nur bei geprüfter Signatur, Dateibindung und vertrauenswürdigem Aussteller; sonst nur Vorbelegung | Sperre bei jedem Metadatenfund |
| E10 | Admin-Upload | Veröffentlichung erst nach Kundenbestätigung per Magic-Link („Bild bestätigen"), gleiches Protokoll | Kundenmail ohne Widerspruch |
| E11 | Prüfversprechen | Öffentlich „automatisierte Prüfung"; Pro-Tarif ohne Prüfvorteil | „Qualitätsprüfung" als Leistungsbegriff |
| E12 | AGB-Einbeziehung | Bild-Schalter erkennt AGB-Fassung an; zusätzlich Zustimmungsgate je Dokumentversion vor jeder Einreichung | Weiternutzung gilt als Zustimmung (Anti-Zombie-Verstoß) |
| E13 | UrhDaG | Nicht anwendbar (§ 2 Abs. 1 Nr. 4), interner Vermerk, keine Klausel | |
| E14 | Deploy-Gating | Deploy 1b (Formular, Archiv, Protokoll) geht vor der Anwaltsantwort live; § 8a und DSE v0.4 danach | Alles auf den Anwalt warten |
| E15 | KI-Vorab-Check für Bilder | Ja, eng zugeschnitten: Sichtung auf offensichtliche Probleme mit definiertem Ausgang je Befund; setzt nie die KI-Kennzeichnung; öffentlich weiterhin nur „automatisierte Prüfung" (Abschnitt 12) | Kein Check; oder Check als „Bildprüfung" beworben |
3. Finale Texte
Durchgehend „Anbieter" (wie in den bestehenden AGB), nicht „Betreiber".
3.1 AGB § 8a Bilder und Medieninhalte (neu, zwischen § 8 und § 9)
§ 8a Bilder und Medieninhalte
(1) Rechte. Der Kunde reicht nur Bilder ein, für die er über die zur Veröffentlichung erforderlichen Rechte verfügt, einschließlich des Rechts, dem Anbieter die Nutzungen nach § 9 einzuräumen. Reicht der Kunde Bilder für Dritte ein, etwa als Agentur für einen Auftraggeber, bleibt er Vertragspartner des Anbieters und übernimmt die Pflichten nach dieser Ziffer auch für dieses Material.
(2) Rechte Dritter. Der Kunde stellt sicher, dass abgebildete Personen in die Veröffentlichung eingewilligt haben oder eine gesetzliche Ausnahme greift und dass keine Marken-, Eigentums-, Hausrechts- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
(3) Bildnachweis. Der Kunde gibt zu jedem Bild einen Bildnachweis an. Der Anbieter übernimmt den angegebenen Nachweis und ordnet ihn dem Bild zu. Eine routinemäßige rechtliche Prüfung des Nachweises und der zugrunde liegenden Lizenz erfolgt nicht; die Bearbeitung konkreter Hinweise auf Rechtsverletzungen bleibt unberührt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Nachweis den Anforderungen des Urhebers und der Lizenz entspricht.
(4) KI-Kennzeichnung. Der Kunde kennzeichnet Bilder, die mit KI erzeugt oder bearbeitet wurden, beim Einreichen zutreffend. Enthält die Datei signierte Herkunftsdaten (etwa Content Credentials), deren Signatur, Zuordnung zur Datei und Vertrauenswürdigkeit der Herkunft der Anbieter geprüft hat, kennzeichnet der Anbieter das Bild entsprechend; der Kunde kann diese Kennzeichnung nicht abschwächen. Der Anbieter prüft begründete Einwände unverzüglich unter Einbeziehung der verfügbaren Nachweise und korrigiert unzutreffende Kennzeichnungen. Der Kunde ist für seine eigenen Angaben verantwortlich; eine hiervon abweichende, vom Anbieter gesetzte Kennzeichnung gilt nicht als Erklärung des Kunden. Eigene Pflichten des Kunden aus der Verordnung (EU) 2024/1689 bleiben unberührt.
(5) Freistellung. Verletzt der Kunde schuldhaft eine Pflicht nach den Absätzen 1 bis 4, gilt § 8 Abs. 2 entsprechend.
(6) Entfernung. Bei einem begründeten Hinweis auf eine Rechtsverletzung kann der Anbieter das betroffene Bild vorläufig entfernen; die Pressemitteilung bleibt im Übrigen veröffentlicht, soweit dies ohne das Bild möglich ist. § 8 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.
(7) Beweissicherung. Der Anbieter speichert zu jedem veröffentlichten Bild die Originaldatei, die veröffentlichte Bildfassung mit Nachweis und Kennzeichnung sowie die Angaben und die Bestätigung des Kunden. Die Speicherung endet drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die Veröffentlichung des Bildes endete. Bei einer laufenden Auseinandersetzung über das Bild dauert die Speicherung bis zu deren Abschluss einschließlich eines Rückgriffs an. Bilder, die nie veröffentlicht wurden, werden bei Löschung oder Ersetzung sofort gelöscht. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
3.2 AGB § 9 Rechteeinräumung (Änderungen)
(1) Der Kunde räumt dem Anbieter an den eingereichten Inhalten das einfache, räumlich unbeschränkte Recht ein, die Inhalte für die Dauer der Veröffentlichung auf den angeschlossenen Portalen öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen und technisch aufzubereiten. Zur technischen Aufbereitung gehören insbesondere Formatierung, Teaser, responsive Darstellungen sowie bei Bildern Skalierung, Zuschnitt auf Vorschauformate, Formatkonvertierung, das Anbringen des Bildnachweises und einer etwaigen KI-Kennzeichnung am Bild und das Eintragen dieser Angaben in die Metadaten der ausgelieferten Bildfassungen. Bildzuschnitte und Kennzeichnungen erfolgen unter Wahrung der wesentlichen Bildaussage; sinnentstellende Bearbeitungen sind nicht gestattet.
(1a) Das Recht nach Absatz 1 umfasst die Bereitstellung von Teasern und Vorschaubildern in den Feeds der Portale zur Anzeige in Feedreadern sowie als Vorschau beim Teilen von Links auf die Portale in sozialen Netzwerken und Messengern. Der Kunde gestattet dem Anbieter, den jeweiligen Diensten das Abrufen, die für die Vorschaufunktion erforderliche Speicherung und die Anzeige dieser Teaser und Vorschaubilder im Zusammenhang mit dem geteilten Link zu ermöglichen. Eine darüber hinausgehende Verwertung durch diese Dienste ist nicht Gegenstand dieser Einräumung. Eine Weitergabe an Partnerportale richtet sich ausschließlich nach Absatz 2.
(2) [Satz 1 und 2 unverändert.] Ohne eine solche Auswahl oder Tarifzugehörigkeit erfolgt keine Weitergabe an Partnerportale zur dortigen eigenständigen Veröffentlichung. Die Bereitstellung von Teasern und Vorschaubildern nach Absatz 1a bleibt unberührt.
(3) Eine inhaltliche Veränderung, Kürzung oder Bearbeitung über die Absätze 1 und 1a hinaus erfolgt nicht.
(4) Die Rechteeinräumung nach Absatz 1 bleibt für die Dauer der Archivierung bestehen, auch wenn das Kundenkonto endet (§ 11 Abs. 5). Das Recht zur nichtöffentlichen Vervielfältigung und Speicherung zum Zweck der Beweissicherung besteht im erforderlichen Umfang für die Aufbewahrungsdauer nach § 8a Abs. 7 fort.
3.3 Bestätigungstext im Upload-Formular
Die Textversion ist an die AGB-Version gebunden. Solange AGB v0.6 gilt, lautet der Verweis „§ 8 und § 9" und „§ 8 Abs. 2"; mit v0.7 „§ 8, § 8a und § 9" und „§ 8 Abs. 2 und § 8a Abs. 5". Vor Vergabe einer neuen Kennung prüfen, welche Kennung der heute produktive Wortlaut trägt; Kennungen werden nie wiederverwendet. AGB-Fassung und Link werden beim Rendern aufgelöst und mit der Bestätigung gespeichert.
Langtext (aufklappbar hinter „Details"):
Ich bestätige, dass ich zur Veröffentlichung dieses Bildes auf presseecho.de und businessportal24.com sowie im Rahmen der von mir gebuchten Verbreitung berechtigt bin. Das umfasst die Rechte des Urhebers, die Rechte abgebildeter Personen sowie Marken- und sonstige Rechte Dritter. Mein Bildnachweis und meine Angabe zur KI-Kennzeichnung sind zutreffend. Für diese Einreichung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung vom [Datum, Version] ([Link]), die ich hiermit anerkenne. Die Regeln zu Bildern stehen dort in [§ 8 und § 9 / § 8, § 8a und § 9]; bei schuldhafter Verletzung meiner vertraglichen Pflichten gelten die Freistellungsregelungen in [§ 8 Abs. 2 / § 8 Abs. 2 und § 8a Abs. 5].
Kurzform am Schalter:
Ich bestätige, dass ich zur Veröffentlichung dieses Bildes berechtigt bin, meine Angaben zutreffen und die AGB (Fassung vom [Datum]) gelten.
API: Partner geben denselben Langtext per rights_confirmed: true mit confirm_text_version ab. Die Bindung an die AGB-Fassung entsteht über die API-Nutzungsbedingungen, die dieselbe Fassung referenzieren.
3.4 Verantwortlich-Zeile am Bild
Nur wo ein Bestätigungsprotokoll existiert:
Bild und Angaben: [Firma], eingereicht am [Datum]
Altbestand ohne Protokoll: nur „Foto: [Nachweis]" bzw. „Quelle: [Firma]". Das Detailfenster zeigt zusätzlich die Quelle der KI-Kennzeichnung (Angabe des Kunden / aus geprüften Herkunftsdaten / aus Metadaten vorbelegt).
3.5 Veröffentlichungsrichtlinien
Ersatz für den Absatz zu Prüfung und Qualitätssiegel (derzeit richtlinien.blade.php, Zeile 36):
Jede Mitteilung durchläuft vor der Veröffentlichung eine automatisierte Prüfung. Sie sortiert Spam, reine Werbung und Beiträge aus, die keine Pressemitteilung sind, ordnet die Kategorie zu und bewertet die formale Qualität des Textes. Eine Prüfung, ob Inhalte richtig sind oder ob Sie die Rechte an Texten und Bildern besitzen, findet nicht statt. Dafür sind Sie verantwortlich.
Neuer Abschnitt „Bilder" (nach „Was eine Pressemitteilung bei uns ausmacht", vor den Ablehnungskategorien):
Bilder
Zu jedem Bild gehört ein Bildnachweis; er erscheint öffentlich unter dem Bild. Laden Sie nur Bilder hoch, für die Sie die Rechte haben, und achten Sie darauf, dass abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Bilder, die mit KI erzeugt oder bearbeitet wurden, kennzeichnen Sie beim Hochladen; enthält die Datei signierte Herkunftsdaten dazu, prüfen wir sie und zeigen die Kennzeichnung am Bild. Halten Sie eine von uns gesetzte Kennzeichnung für falsch, schreiben Sie uns; wir prüfen das und korrigieren Fehler. Bilder ohne geklärte Rechte entfernen wir; das Meldeverfahren gilt auch für Bilder.
Version richtlinien in legal_documents hochzählen.
3.6 Preisseite und Mails
| Stelle | Text |
|---|---|
| „Inklusive in jedem Tarif" | Automatisierte Prüfung jeder Mitteilung vor der Veröffentlichung (Spam, Werbung, Kategorie, formale Qualität) |
| Pro-Tarif | „Priorisierte redaktionelle Prüfung" ersatzlos streichen; kein Ersatzversprechen |
| Ablehnungs- und Feedbackmails | „Unsere automatisierte Prüfung hat …" statt „Wir haben geprüft …" |
| Sonstige Stellen mit „geprüft", „Siegel", „redaktionell" | Suchen und auf dieselbe Formel bringen |
3.7 Datenschutzerklärung
Neuer Abschnitt 9a (nach „9. Veröffentlichte Pressemitteilungen und Medienprivileg"):
9a. Bilder in Pressemitteilungen: Originaldateien, Herkunftsprüfung und Rechtebestätigung
Wer ein Bild zu einer Pressemitteilung hochlädt, bestätigt dabei, zur Veröffentlichung berechtigt zu sein, und macht Angaben zum Bildnachweis und zum Einsatz von KI. Zu jedem veröffentlichten Bild speichern wir:
- die hochgeladene Originaldatei einschließlich der darin enthaltenen Metadaten (zum Beispiel Kameradaten, Urheberangaben, Herkunftsdaten wie Content Credentials),
- die veröffentlichte Fassung des Bildes mit dem angezeigten Bildnachweis und der angezeigten KI-Kennzeichnung,
- das Ergebnis unserer automatischen Auswertung der Herkunftsdaten und die daraus von uns gesetzte Kennzeichnung, getrennt von der Angabe des Hochladenden,
- die Bestätigung des Hochladenden mit Zeitpunkt, der Fassung des bestätigten Textes und der zugrunde liegenden AGB, dem angemeldeten Konto beziehungsweise dem verwendeten API-Zugang, der Firma, für die hochgeladen wurde, einer pseudonymisierten Ableitung der IP-Adresse und einer gekürzten Kennung des verwendeten Browsers.
Die IP-Ableitung wird mit einem geheimen Schlüssel gebildet. Sie ist pseudonymisiert, nicht anonym: Mit dem Schlüssel könnten wir prüfen, ob eine bestimmte Adresse zu ihr passt; ohne den Schlüssel ist das nicht möglich.
Zweck dieser Speicherung ist der Nachweis, welche Datei mit welchen Angaben eingereicht wurde, falls Dritte Rechte an dem Bild geltend machen, sowie die Nachvollziehbarkeit unserer KI-Kennzeichnung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt in der Nachweisführung und Rechtsverteidigung. Eine dokumentierte Abwägung liegt vor.
Die Originaldatei ist nicht öffentlich abrufbar. Öffentlich ausgeliefert werden ausschließlich verkleinerte Fassungen, aus denen Standortdaten, Geräteseriennummern und sonstige technische Metadaten des Originals entfernt sind. Bildnachweis und KI-Kennzeichnung werden am Bild angezeigt.
Bilder, die hochgeladen, aber nie veröffentlicht werden, löschen wir mit ihrer Löschung oder Ersetzung sofort und vollständig. Wird ein veröffentlichtes Bild entfernt oder ersetzt oder endet die Veröffentlichung der Mitteilung, werden die genannten Daten in unser Beweisarchiv (Abschnitt 9b) überführt und dort nach den dort genannten Fristen gelöscht.
Neuer Abschnitt 9b:
9b. Beweisarchiv nach Entfernung von Inhalten
Wenn wir eine Pressemitteilung oder Teile davon aus dem öffentlichen Angebot entfernen, etwa auf Antrag, im Meldeverfahren, nach einer Datenschutzanfrage oder auf eigene Entscheidung, bleibt sie in allen öffentlich sichtbaren Bereichen unserer Portale entfernt, einschließlich Suche, Feeds und Sitemap. Wir beantragen zusätzlich die Löschung aus den gängigen Suchmaschinen; auf deren Aktualisierung haben wir keinen Einfluss.
Einen auf das Notwendige beschränkten Datensatz zu der entfernten Veröffentlichung bewahren wir in einem getrennten, verschlüsselten Archiv auf: den zuletzt veröffentlichten Stand der Inhalte, die Angaben zum Einreicher (Konto und Firma), die Zeitpunkte von Veröffentlichung und Entfernung, den Grund der Entfernung als Kategorie sowie bei Änderungen den vorherigen und den neuen Stand. Zweck ist ausschließlich die Wahrung unserer Nachweis- und Verteidigungsinteressen gegenüber Rechteinhabern, Betroffenen und Behörden. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; bei Daten, deren Löschung beantragt wurde, stützen wir die weitere Aufbewahrung auf Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO.
Zugriff auf das Archiv haben nur Administratoren des Anbieters; jeder Zugriff wird protokolliert. Das Archiv wird für keinen anderen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer zur Rechtsverteidigung an unsere rechtlichen Berater oder auf gesetzlicher Grundlage an Behörden und Gerichte.
Archiveinträge werden drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Inhalt entfernt wurde, automatisch gelöscht. Läuft zu einem Inhalt eine rechtliche Auseinandersetzung, bleibt der Eintrag bis zu deren Abschluss einschließlich eines Rückgriffs bestehen. Die Löschung wird ohne Inhalt protokolliert. Sicherungskopien werden innerhalb von vier Wochen überschrieben; nach einer Wiederherstellung aus einer Sicherung werden bereits gelöschte Einträge erneut entfernt.
Zeile für Abschnitt 13 (Speicherdauer):
Beweisarchiv zu entfernten Inhalten und Bildern (Abschnitte 9a, 9b): drei Jahre nach Jahresende der Entfernung, bei laufender Auseinandersetzung bis zu deren Abschluss. Nie veröffentlichte Entwürfe: sofort bei Löschung.
Drei Zusagen darin setzen laufende Mechanik voraus und dürfen erst mit ihr veröffentlicht werden: Zugriffsprotokoll, Tombstone-Abgleich nach Restore, dokumentierte Interessenabwägung (Abschnitt 4.4).
3.8 Ergänzungen für handover_loesch-anfragen.md
Abschnitt 5, technische Checkliste, neue Punkte:
- Vor der Änderung: Archiveintrag anlegen (letzter veröffentlichter Stand, Diff, Antrag, Aktenvermerk). Der Altwert steht nur dort, nie im Audit-Log.
- Bei Auskunftsersuchen nach Art. 15: Archivinhalte zu der Person gehören in die Auskunft.
Abschnitt 7, Kommunikationsregeln, neuer Punkt:
- „Gelöscht" steht in keinem Schreiben mehr ohne den Archivhinweis. Standardabsatz:
Die genannten Angaben haben wir aus allen öffentlich sichtbaren Bereichen unserer Portale entfernt, einschließlich Suche, Feeds und Sitemap, und die Löschung aus dem Google-Index beantragt; die Aktualisierung dort dauert erfahrungsgemäß einige Tage. Einen auf das Notwendige beschränkten Datensatz zu dieser Veröffentlichung bewahren wir zur Wahrung unserer Nachweis- und Verteidigungsinteressen (Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO) getrennt vom laufenden Betrieb, verschlüsselt und zugriffsbeschränkt auf. Er ist nicht öffentlich, wird für keinen anderen Zweck verwendet und drei Jahre nach Jahresende automatisch gelöscht.
3.9 Interner Vermerk UrhDaG (ins Decision Log)
Einordnung UrhDaG, Stand 22.09.2026. Die Portale erbringen im Auftrag gewerblicher Einreicher kostenpflichtige Veröffentlichungs- und Verbreitungsleistungen für Pressemitteilungen. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UrhDaG können erfüllt sein. Nr. 4 ist nicht erfüllt: Pressemitteilungen werden von ihren Urhebern zur unentgeltlichen Verbreitung freigegeben; ein Lizenzmarkt, mit dem die Portale um Publikum konkurrieren könnten, existiert nicht. Die öffentliche Leserseite (Nachrichtenbereich, Firmen-Newsrooms, Suchmaschinenindexierung) verbreitet dieselben Meldungen, die gleichzeitig über Verteiler und andere Portale frei verfügbar sind. Konkurrierende Angebote sind andere Presseportale und Verteiler, nicht Online-Inhaltedienste im Sinne der Richtlinie 2019/790. Eine Ausnahme nach § 3 wird nicht in Anspruch genommen. Die Hoster-Einordnung nach DSA und UrhG bleibt davon unberührt. Wiedervorlage: bei redaktionell kuratierten Inhalten über Partner, bei Aufnahme in Google News, bei einem Umsatz über 1 Mio. Euro.
4. Beweisarchiv: Spezifikation
4.1 Auslöser und Inhalt
| Ereignis | Archivierter Datensatz | Frist |
|---|---|---|
| Veröffentlichtes Bild entfernt oder ersetzt | Originaldatei, veröffentlichte Fassung mit Nachweis und Kennzeichnung, Bestätigungsprotokoll | 3 Jahre zum Jahresende |
| PM depubliziert (kostenpflichtig, Meldeverfahren, eigene Entscheidung, Ende der Laufzeit) | Letzter veröffentlichter Stand (Text, Bilder, Kontaktfelder), Einreicher (Konto, Firma), Zeitpunkte, Grund als Kategorie | 3 Jahre zum Jahresende |
| DSGVO-Änderung (Schwärzung, Pseudonymisierung) | Diff alt/neu, Referenz auf Antrag und Antwortschreiben, Aktenvermerk | 3 Jahre zum Jahresende |
| Bildkennzeichnung korrigiert | Alter und neuer Wert, Quelle, Begründung, Bearbeiter | 3 Jahre zum Jahresende |
| Entwurf gelöscht oder Bild ersetzt, nie veröffentlicht | Kein Archiveintrag; Datei und Bestätigung sofort löschen | sofort |
| Einreichung im Freigabelauf abgelehnt, nie veröffentlicht | Mediendateien sofort löschen; Ablehnungsdatensatz (Status, Zeitpunkt, Prüfergebnis, Einreicher) bleibt als Vertragsdokumentation in der normalen Datenbank | sofort (Medien) |
Nicht im Archiv: Zugriffsstatistiken, Zahlungsdaten, sonstige Kontodaten.
4.2 Datenmodell
archive_entries:
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
id |
|
subject_type, subject_id |
PM, Bild, Änderung |
event |
image_removed, image_replaced, pm_depublished, gdpr_change, label_corrected |
actor_type, actor_id |
Admin, Kunde (Magic-Link), System |
reason_category |
Enum: Antrag Kunde, Meldeverfahren, DSGVO, Laufzeitende, eigene Entscheidung |
payload_path |
Pfad im verschlüsselten Archiv-Storage |
payload_hash |
SHA-256 des Payloads |
retain_until |
31.12. des Ereignisjahres + 3 Jahre |
legal_hold |
bool, mit legal_hold_note, legal_hold_set_by, legal_hold_set_at |
deleted_at |
Tombstone; Payload ist dann weg, Zeile bleibt ohne Inhalt |
created_at |
archive_access_log: entry_id, admin_id, accessed_at, purpose (Freitext, Pflicht).
4.3 Verhalten
- Storage getrennt vom Web-Root, Inhalte verschlüsselt, Schlüssel im Ploi-Environment, nicht in der Datenbank.
- Einträge sind append-only. Es gibt keine Bearbeitung, nur Anlegen, Tombstone, Zugriff.
- Täglicher Job: alle Einträge mit
retain_until < heuteundlegal_hold = falselöschen, Tombstone setzen. legal_holdsetzt nur ein Admin mit Pflichtvermerk. Wird bei Streit und laufendem Regress gesetzt und beim Abschluss wieder entfernt (Frist läuft dann ab Aufhebungsdatum neu: 31.12. + 3 Jahre).- Jeder lesende Zugriff geht durch einen Service, der
archive_access_logschreibt. Direkter Storage-Zugriff ist keine vorgesehene Nutzung. - Post-Restore-Job: Nach Einspielen eines Backups werden alle Einträge, die im Tombstone-Stand als gelöscht markiert sind, erneut aus dem Storage entfernt. Der Tombstone-Stand selbst wird täglich exportiert, damit er den Restore überlebt.
- Das Audit-Log der Anwendung referenziert nur
archive_entries.id, nie Altwerte im Klartext. - Export eines Eintrags für den Anwalt: signiertes ZIP mit Payload, Metadaten und Hash.
4.4 Interessenabwägung (Kurzfassung für die Dokumentation)
Berechtigtes Interesse: Nachweis und Verteidigung gegenüber Ansprüchen von Urhebern, abgebildeten Personen, Betroffenen (einschließlich Art. 82 DSGVO) und Behörden; Rückgriff gegen Kunden nach § 8 Abs. 2 AGB. Erforderlichkeit: Ohne den Datensatz kann weder belegt werden, was wann öffentlich war, noch was der Kunde bestätigt hat; das gilt gerade nach einer Löschung auf Antrag. Verhältnismäßigkeit: Nur der letzte veröffentlichte Stand und die Bestätigung, keine Nutzungsdaten; verschlüsselt, zugriffsprotokolliert, nicht öffentlich, kein anderer Zweck; Frist entspricht der Regelverjährung; Entwürfe ohne Veröffentlichung werden nicht aufbewahrt. Betroffeneninteressen: Die Daten waren zuvor öffentlich; die Aufbewahrung ist nicht öffentlich und erweitert die Kenntnis niemandes. Ergebnis: Interessen des Anbieters überwiegen; Art. 17 Abs. 3 lit. e greift für Löschanträge.
5. Systemänderungen (Backlog)
5.1 Vor Deploy 1b (Formular, Archiv, Protokoll)
| Nr. | Änderung | Grund | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| S1 | Originalarchiv (privater Storage) und Snapshot der veröffentlichten Bildfassung mit Nachweis und Kennzeichnung | Original wird heute nach Verarbeitung gelöscht | ImageService.php:156 |
| S2 | Bestätigungsprotokoll: Bild-ID, SHA-256 der Datei, Kontoinhaber, Firmenprofil, confirm_text_version, agb_version, Sprache, Zeitpunkt, IP-HMAC, gekürzter UA, Uploadweg (Formular/API/Admin) |
Zuordnung Vertragspartner, Datei, Wortlaut | |
| S3 | Tabelle unveränderlicher Bestätigungstexte; Kennung des heutigen Wortlauts ermitteln, neue Kennung nur einmal vergeben | Jede Bestätigung verweist auf genau eine Fassung | |
| S4 | API v1: rights_confirmed und confirm_text_version Pflicht, sonst 422; API-Nutzungsbedingungen mit AGB-Fassung |
Gleicher Beweisstand auf allen Wegen | StorePressReleaseImageRequest.php:35 |
| S5 | Legacy-Default „Originalfoto" entfernen, not_declared; Altbestand mit legacy-Flag, keine Verantwortlich-Zeile |
Keine erfundene Erklärung | LegacyPressReleaseImageController.php:69 |
| S6 | Zwei Felder: customer_ai_declaration und portal_ai_label mit label_source (c2pa_verified / iptc_prefill / customer); Quelle im Detailfenster |
Trennung Kundenangabe/Portalkennzeichnung (§ 8a Abs. 4) | |
| S7 | Admin-Upload: Status „wartet auf Kundenbestätigung", Magic-Link „Bild bestätigen", Bestätigung ins selbe Protokoll | E10 | |
| S8 | published_ever-Flag an PM und Bild; steuert Archiv oder Sofortlöschung |
E4, E5 | |
| S9 | Sofortlöschung bei Entwurf gelöscht, Bild ersetzt, Ablehnung (nur Medien) | E4 | |
| S10 | Richtlinien-Text, Bilder-Abschnitt, Preisseite, Mail-Templates auf „automatisierte Prüfung" | E11, Hoster-Status | richtlinien.blade.php:36, Preisseite |
| S11 | Bestätigungstext mit aufgelöster AGB-Fassung und Link rendern | E12 |
5.2 Vor AGB v0.7 / DSE v0.4
| Nr. | Änderung | Grund |
|---|---|---|
| S12 | legal_document_acceptances (Nutzer, Dokumenttyp, Version, Zeitpunkt, Kontext); Gate vor jeder Einreichung, aktiver Klick |
Einbeziehung für alle Kunden, auch ohne Bild-Upload |
| S13 | archive_entries, archive_access_log, Löschjob, legal_hold, Post-Restore-Job, Tombstone-Export |
Abschnitt 4 |
| S14 | Archivierung bei Depublikation, DSGVO-Änderung und Kennzeichnungskorrektur anbinden; Audit-Log ohne Altwerte | Abschnitt 4.1 |
| S15 | OG-Bildvariante mit Nachweisbalken; Teaser mit Nachweis in alt/title und Listen-Bildunterschrift |
E7 |
| S16 | Beschnitt-Steuerung: Fokuspunkt je Bild oder Flag „nicht beschneiden" (Letterbox) | § 9 Abs. 1 letzter Satz |
| S17 | Korrekturweg: Admin-Override der Kennzeichnung mit Begründung; Zwischenzustand „Bild vorläufig zurückgehalten"; Archiveintrag label_corrected |
§ 8a Abs. 4 |
| S18 | Zugriffsprotokoll auf Originalarchiv, sonst DSE-Satz streichen | DSE 9a/9b |
| S19 | Löschanfragen-Handover und Antwortvorlagen um Archivabsatz und Art.-15-Schritt ergänzen | Abschnitt 3.8 |
5.3 Phase 2/3
| Nr. | Änderung | Grund |
|---|---|---|
| S20 | C2PA-Verifikation mit Signaturprüfung und Trust-List (c2patool); ohne gültige Prüfung nur Vorbelegung, keine Sperre | E9 |
| S21 | IPTC/XMP Urheber, Copyright, Kennzeichnung in ausgelieferte Varianten schreiben (exiftool) | § 95c-Restrisiko, geringer Aufwand |
| S22 | Re-Sync-Sperre auch für Bilder, sobald API-Partner welche liefern | Write-once-Problem |
| S23 | Bildklausel in den Syndikationsvertrag, bevor connektar Bilder liefert | Frage 8 des Pakets |
| S24 | KI-Vorab-Check für Bilder nach Abschnitt 12; erste Ausbaustufe nur Stock-Wasserzeichen, dann die übrigen Kategorien | E15; direkt nach Deploy 1b, Aufwand ein bis zwei Tage auf Basis der Text-Prüfstrecke |
6. Reihenfolge
| Schritt | Inhalt | Bedingung |
|---|---|---|
| 1 | S1 bis S11 | keine |
| 2 | Deploy 1b: neues Formular, Bestätigungstext (v0.6-Verweis), Richtlinien-Version hochzählen, DSE-Minimalabsatz ohne die drei mechanikabhängigen Zusagen | Schritt 1 |
| 3 | Gekürztes Anwaltspaket mit diesem Dokument als Anlage versenden | parallel |
| 4 | S12 bis S19 | parallel zur Anwaltsfrist |
| 5 | AGB v0.7 (§ 8a, § 9), DSE v0.4 (9a, 9b, 13), Bestätigungstext-Fassung mit § 8a-Verweis, Zustimmungsgate aktivieren | Anwaltsantwort und S12 bis S19 |
| 6 | S20 bis S23 | nach Bedarf |
7. Anwaltsagenda (gekürzt, mit Prüfannahmen)
Eine Sitzung, zusammen mit den vier offenen Fragen aus handover_loesch-anfragen.md, Abschnitt 9. Jede Frage mit unserem Default, damit der Anwalt bestätigt oder widerspricht. Anlagen: dieses Dokument (Abschnitte 3 und 4), bestehende AGB v0.6, Screenshots Formular und Nachweiszeile.
| Nr. | Frage | Unser Default |
|---|---|---|
| A1 | AGB-Konsistenz: § 8a ohne eigene Freistellung, § 9 Abs. 1, 1a, 2, 4 wie in 3.2. Hält das im B2B nach § 307? Ist der Konflikt mit § 9 Abs. 2 gelöst? Deckt Abs. 1a die Vervielfältigung durch soziale Netzwerke? Reicht „Wahrung der wesentlichen Bildaussage" gegen § 14/§ 39 UrhG? | Texte wie in 3.1/3.2 |
| A2 | Hoster-Status: Reichen Richtlinien-Formulierung, Verantwortlich-Zeile und Preisseiten-Wording? UrhDaG-Vermerk (3.9) tragfähig? | E11, E13 |
| A3 | Vertretung: Kontoinhaber als Vertragspartner (§ 8a Abs. 1 Satz 2), API-Bedingungen mit Bestätigung je Upload, Admin-Upload mit Magic-Link. Reicht das für den Regress? | E1, E10 |
| A4 | Beweisarchiv: Pauschale Drei-Jahres-Frist für alle Ereignistypen vertretbar (Art. 17 Abs. 3 lit. e, Erforderlichkeit)? Interessenabwägung 4.4 ausreichend? Originaldatei immer speichern verhältnismäßig? | E2, E3, E4 |
| A5 | AGB-Einbeziehung: Anerkennung über den Bild-Schalter mit Fassung und Link wirksam? Bei Abos und Kontingenten: ist eine neue Einreichung ein neuer Vertrag (§ 311)? Reicht das Zustimmungsgate für Bestandskunden? | E12 |
| A6 | Art. 50 KI-VO: Macht die vom Portal gesetzte, nicht abschwächbare Kennzeichnung das Portal zum Mitbetreiber nach Abs. 4? Korrekturweg ausreichend? | E9, § 8a Abs. 4 |
| A7 | Schlussfrage: Trägt das Gesamtpaket (Original, veröffentlichte Fassung, Protokoll, AGB, Archiv) im Regressfall? Was fehlt? |
Als Prüfannahme, nicht als Frage: Nachweisposition unter dem Bild genügt § 13 UrhG bei sichtbarer Zuordnung; Metadatenentfernung in Varianten verstößt bei sichtbarem Nachweis nicht gegen § 95c; Rückschreiben erfolgt in Phase 3.
8. Was der Anwalt kippen könnte
| Default | Risiko | Reaktion ohne Umbau |
|---|---|---|
| Pauschale Drei-Jahres-Frist | Erforderlichkeit je Fall | retain_until je event anpassen |
| AGB-Einbeziehung über Bild-Schalter bei Abos | § 311: kein neuer Vertrag | Zustimmungsgate S12; Bestandskunden einmalig durchschleusen |
| Originaldatei immer speichern | Datenminimierung bei Bildern ohne C2PA | Job: Originale ohne Herkunftsdaten auf Hash plus Metadatenauszug reduzieren |
| UrhDaG-Vermerk | Nr. 4 anders bewertet | Kleiner-Diensteanbieter-Status (Umsatz unter 1 Mio. Euro) prüfen lassen, Lizenzbemühungen dokumentieren |
| Kontoinhaber als Vertragspartner | Agentur nicht zur Bindung des Auftraggebers befugt | Ist bereits eingepreist: Regress richtet sich gegen den Kontoinhaber |
| Erstattung bei Bildentfernung | Wirtschaftlich zu weit | Gezielte Klausel bei vom Kunden zu vertretender Verletzung nachziehen |
9. Wiedervorlagebedingungen
- Redaktionelle Prüfung über einen Partner wird eingeführt: Hoster-Status und UrhDaG neu bewerten, Richtlinien und Preisseite anpassen.
- Aufnahme in Google News oder ein Leserangebot wird eigenes Produkt: UrhDaG-Vermerk aktualisieren.
- connektar oder ein anderer API-Partner liefert Bilder: S22, S23, Bildklausel im Syndikationsvertrag vor Aktivierung.
- Bild-Feed mit Übernahmerecht gewünscht: § 9 Abs. 1a erweitern, neue Rechtefrage.
- Jahresumsatz über 1 Mio. Euro: UrhDaG-Sicherheitsnetz entfällt.
- Anwaltsantwort liegt vor: Abschnitt 8 abarbeiten, AGB v0.7 und DSE v0.4 freigeben.
10. Anti-Zombie-Check
| Regel | Prüfung |
|---|---|
| Keine versteckten Kosten | Bildentfernung ohne Erstattungsausschluss; kein Credit-Abzug im DSGVO-Pfad; Korrekturweg kostenfrei |
| Keine automatische Zustimmung | Zustimmungsgate mit aktivem Klick; keine „Weiternutzung gilt als Zustimmung" |
| Transparenz | Prüfung als „automatisiert" beschrieben; Pro-Versprechen ohne Substanz gestrichen; Archiv in DSE offen benannt; „gelöscht" nie ohne Archivhinweis |
| Kein Betreuungsaufwand ohne Nutzen | Entwürfe sofort weg statt Frist; Archiv löscht automatisch; Korrekturweg ist Mailbox plus Vermerk |
| Direkter menschlicher Kontakt | Korrekturweg und Löschanfragen laufen über eine Person, nicht über ein Formularlabyrinth |
11. Offene Punkte nach Dringlichkeit
- Kennung des heute produktiven Bestätigungstextes ermitteln (S3), bevor irgendetwas versioniert wird.
- Alle Stellen mit „geprüft", „Siegel", „redaktionell" auf Preisseite, in Richtlinien und Mails finden (S10).
- Anwaltspaket nach Abschnitt 7 versenden, mit den vier Löschanfragen-Fragen.
- Interessenabwägung 4.4 als eigenes Dokument im Rechtsordner ablegen.
- Entscheidung, ob der Pro-Tarif nach Streichung des Prüfversprechens einen anderen echten Vorteil bekommt oder so bleibt.
- DSE-Templatevariablen aus dem Bestand (Log-Fristen, Magic-Link-Tokendauer, Stripe-Entität, KI-Anbieter) mit v0.4 gemeinsam füllen.
12. Update 22.09.2026: KI-Vorab-Check für Bilder (E15, S24)
12.1 Einordnung
Ein Vision-Modell sichtet jedes hochgeladene Bild auf offensichtliche Probleme. Es ist keine Rechteprüfung und wird öffentlich nicht als solche beschrieben. Der Nutzen liegt in wenigen Kategorien, allen voran Stock-Wasserzeichen, dem häufigsten Abmahnfall. Der Check senkt die Wahrscheinlichkeit eines Falls; Archiv, Protokoll, Bestätigung und AGB bleiben unverändert nötig.
| Kann zuverlässig | Kann nicht |
|---|---|
| Stock-Wasserzeichen (Getty, Shutterstock, Adobe Stock, iStock) | Beurteilen, ob der Kunde die Rechte hat |
| Nacktheit, Gewalt, offensichtlich rechtswidrige Inhalte | Wissen, ob abgebildete Personen eingewilligt haben |
| Screenshots, Dokumentenscans, Ausweise, Briefe | Verlässlich erkennen, ob ein Bild KI-generiert ist |
| Personen erkennbar ja/nein, Kfz-Kennzeichen lesbar | Urheber identifizieren |
| Fremde Logos prominent, Werbetafeln im Bild | Lizenzbedingungen kennen |
| Technische Mängel: zu klein, verzerrt, Platzhalter, Kollage |
12.2 Drei Regeln (Hoster-Status)
- Wissen verpflichtet. Jeder Befund hat einen definierten Ausgang: automatische Ablehnung, Admin-Queue mit Entscheidung und Vermerk, oder Freigabe. Kein Befund liegt nur im Log. Ein gesehener und ignorierter Treffer ist schlechter als kein Check (Art. 6 DSA).
- Öffentlich bleibt es „automatisierte Prüfung". Keine Formulierung, die eine Bild- oder Rechteprüfung verspricht. Intern: Sichtung auf offensichtliche Probleme. Art. 7 DSA deckt freiwillige Prüfungen ab, solange sie nicht zur Übernahme fremder Inhalte als eigene werden.
- Die KI setzt nie die Kennzeichnung. Eine Einschätzung „wirkt KI-generiert" löst höchstens einen Hinweis an den Kunden aus. Die Sperre bleibt an geprüfte C2PA-Signaturen gebunden (E9).
12.3 Ablauf
Bild beim Upload auf 1024 px lange Kante verkleinern, Metadaten strippen, an das Modell senden, strukturierte Antwort mit festen Kategorien und Konfidenz verlangen. Der Prompt fragt keine Identifizierung von Personen ab, nur „Person(en) erkennbar".
| Befund | Ausgang | Kunde sieht |
|---|---|---|
| Stock-Wasserzeichen, Nacktheit, Gewalt, Ausweis oder Dokument | Automatische Ablehnung des Bildes | Grund in einem Satz, Bild neu hochladen |
| Screenshot, Kollage, fremdes Logo prominent, Kennzeichen lesbar | Admin-Queue | „Wird kurz gesichtet"; Meldung bleibt im Freigabelauf |
| Personen erkennbar | Kein Eingriff, Hinweis im Formular | „Auf dem Bild sind Personen zu sehen. Mit Ihrer Bestätigung erklären Sie, dass sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind." |
| Wirkt KI-generiert, Kunde hat „nein" angegeben | Hinweis, keine Änderung | „Bitte prüfen Sie Ihre Angabe zur KI-Kennzeichnung." |
| Unklar oder Modellfehler | Durchlassen, Vermerk im Protokoll | nichts |
Automatisch abgelehnt wird nur bei den vier eindeutigen Kategorien; alles andere geht in die Queue oder wird zum Hinweis, damit Fehlurteile keine Kunden kosten.
12.4 Antwortschema (Modell)
{
"stock_watermark": {"hit": false, "confidence": 0.0},
"nudity_or_violence": {"hit": false, "confidence": 0.0},
"document_or_id": {"hit": false, "confidence": 0.0},
"screenshot_or_collage": {"hit": false, "confidence": 0.0},
"third_party_logo_prominent": {"hit": false, "confidence": 0.0},
"license_plate_readable": {"hit": false, "confidence": 0.0},
"persons_visible": {"hit": false, "confidence": 0.0},
"looks_ai_generated": {"hit": false, "confidence": 0.0},
"technical_defect": {"hit": false, "note": ""}
}
Schwellen je Kategorie konfigurierbar; Start: automatische Ablehnung ab 0,85, Queue ab 0,6.
12.5 Protokoll und Archiv
Das Ergebnis wird als eigenes Feld im Bestätigungsprotokoll gespeichert: Kategorien mit Konfidenz, Modell und Version, Zeitpunkt, getroffener Ausgang, bei Queue die Admin-Entscheidung mit Vermerk. Es ist der Beleg eigener Sorgfalt und wandert mit dem Bild ins Beweisarchiv.
12.6 Datenschutz
- Bilder mit Gesichtern an einen KI-Anbieter zu senden ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten: AVV mit dem Anbieter, keine Speicherung und kein Training beim Anbieter, Verkleinern und Metadaten strippen als Minimierung.
- DSE: Abschnitt zur KI-gestützten Prüfung um Bilder ergänzen. Vorschlag: „Hochgeladene Bilder werden in verkleinerter Form und ohne Metadaten an [KI-Anbieter] übermittelt und dort automatisiert auf offensichtliche Probleme gesichtet (zum Beispiel Wasserzeichen von Bildagenturen, unzulässige Inhalte). Eine Speicherung beim Anbieter erfolgt nicht. Das Ergebnis speichern wir mit der Rechtebestätigung (Abschnitt 9a)."
- Art. 22 DSGVO: Automatische Ablehnung betrifft im B2B-Kontext kaum eine natürliche Person; der Weg zum Menschen (Queue, Kontakt) ist offen und muss es bleiben.
12.7 Ausbaustufen
| Stufe | Umfang | Aufwand |
|---|---|---|
| 1 | Nur Stock-Wasserzeichen, automatische Ablehnung | etwa eine Stunde auf der Text-Prüfstrecke |
| 2 | Alle Kategorien nach 12.3 mit Queue und Hinweisen | ein bis zwei Tage |
| 3 | Schwellen aus echten Fällen nachjustieren; Auswertung der Queue-Entscheidungen | laufend, gering |
12.8 Wiedervorlage
- Häufen sich Fehlurteile in einer Kategorie: Kategorie von Ablehnung auf Queue herabstufen, nicht abschalten.
- Wird der Check nach außen beworben oder vom Partner als Prüfleistung eingebracht: Hoster-Status neu bewerten (Abschnitt 9).