presseportale/dev/bildrechte/Decision-Update_Bildrechte_Beweisarchiv_2026-09-22.md
Kevin Adametz 8e3554bf91 dev: Doku aufgeräumt, neue Roadmap als einzige Liste offener Punkte
- dev/roadmap.md neu: alle offenen Punkte aus Plänen, Audits und Protokollen,
  gegen Code und Git abgeglichen (Stand v1.7.0)
- Abgeschlossenes ins Archiv: 2026-09-01 → archive/2026-09-nutzergewinnung,
  2026-09-11-audit → archive/2026-09-audit, lagacy-rechnungen →
  archive/legacy-rechnungen, Deploy-Protokoll v1.1.0, Umami-Snippets,
  Go-Live-Roadmap vom 20.07.
- Aktiv bleiben eigene Ordner bildrechte/ (Plan Fassung 2, Decision-Update)
  und changelog/ (Decision-Update Changelog)
- dev/README.md als Ordnerkarte neu, Verweise und zwei Code-Kommentare auf
  die neuen Pfade

Co-Authored-By: Claude Opus 5.5 <noreply@anthropic.com>
2026-10-09 11:25:09 +00:00

39 KiB

Decision-Update: Bildrechte, KI-Kennzeichnung, Beweisarchiv

Stand: 22.09.2026 · Gilt für presseecho.de, businessportal24.com, pressekonto.com · Status: Defaults festgelegt, Umsetzung freigegeben, anwaltliche Prüfung ausstehend

Dieses Dokument fasst die Ergebnisse aus dem Anwaltspaket „Bildkennzeichnung", zwei Prüfrunden und den daraus getroffenen Entscheidungen zusammen. Es ersetzt die Anlagen 1 bis 4 des Pakets vom 15.09.2026 und ergänzt Umsetzung_Bildnachweis_KI-Kennzeichnung.md sowie handover_loesch-anfragen.md. Rechtliche Aussagen sind Einordnungen, keine Rechtsberatung; offene Rechtsfragen stehen in Abschnitt 8.


1. Was sich ändert

Bereich Vorher Jetzt
Freistellung Eigener, verschuldensunabhängiger Absatz in § 8a Ein Satz, Verweis auf § 8 Abs. 2 (verschuldensabhängig)
Rechteeinräumung Vermischt in § 8a Nur in § 9; neuer Abs. 1a für Feeds und Open Graph
Partnerweitergabe Pauschal in § 8a Ausschließlich nach § 9 Abs. 2; letzter Satz dort präzisiert
Erstattung bei Bildentfernung Ausgeschlossen Kein Ausschluss
KI-Kennzeichnung Sperre ohne Korrekturweg Sperre nur bei geprüfter Signatur, Korrekturweg, Trennung Kundenangabe/Portalkennzeichnung
Bestätigungstext Verweis auf nicht existierenden § 8a Verweis auf gültige Fassung, Anerkennung der AGB mit Version
Aufbewahrung Platzhalter Beweisarchiv: 3 Jahre zum Jahresende; Entwürfe sofort löschen
Prüfversprechen „geprüfte Inhalte", „priorisierte redaktionelle Prüfung" „automatisierte Prüfung", Pro-Versprechen gestrichen
Altbestand Unklar Kein Verantwortlich-Hinweis ohne Protokoll; Legacy-Default „Originalfoto" entfällt

2. Bestätigte Entscheidungen (Geschäftsentscheidungen, selbst getroffen)

Nr. Entscheidung Default Verworfene Alternative
E1 Vertragspartner bei Agenturen Immer der Kontoinhaber; Firmenprofil des Auftraggebers ist nur Zuordnung Auftraggeber als Vertragspartner (Vollmachtsnachweis, Betreuungsaufwand)
E2 Originaldatei Immer speichern, zusätzlich veröffentlichte Fassung Reduziert bei Bildern ohne C2PA (zwei Regeln)
E3 Aufbewahrung veröffentlicht 3 Jahre nach dem 31.12. des Entfernungsjahres, legal_hold bei Streit und Regress Zehn Jahre (§ 852 BGB)
E4 Entwürfe, nie veröffentlicht Sofort löschen, kein Archiv 30 Tage
E5 „Veröffentlicht" Hatte irgendwann eine öffentlich abrufbare URL (auch kurze Auto-Freigabe bei Gelb)
E6 RSS Weiterhin ohne Bilder; Rechteeinräumung deckt nur Anzeige im Feedreader Bild-Feed mit Übernahmerecht
E7 Open Graph / Teaser OG-Variante mit eingebranntem Nachweisbalken; Teaser mit Nachweis in alt/title und Listen-Bildunterschrift Ersatzbild ohne Kundenbild
E8 Erstattung bei Bildentfernung Kein Ausschluss (Anti-Zombie) Eingeschränkter Ausschluss
E9 KI-Sperre Nur bei geprüfter Signatur, Dateibindung und vertrauenswürdigem Aussteller; sonst nur Vorbelegung Sperre bei jedem Metadatenfund
E10 Admin-Upload Veröffentlichung erst nach Kundenbestätigung per Magic-Link („Bild bestätigen"), gleiches Protokoll Kundenmail ohne Widerspruch
E11 Prüfversprechen Öffentlich „automatisierte Prüfung"; Pro-Tarif ohne Prüfvorteil „Qualitätsprüfung" als Leistungsbegriff
E12 AGB-Einbeziehung Bild-Schalter erkennt AGB-Fassung an; zusätzlich Zustimmungsgate je Dokumentversion vor jeder Einreichung Weiternutzung gilt als Zustimmung (Anti-Zombie-Verstoß)
E13 UrhDaG Nicht anwendbar (§ 2 Abs. 1 Nr. 4), interner Vermerk, keine Klausel
E14 Deploy-Gating Deploy 1b (Formular, Archiv, Protokoll) geht vor der Anwaltsantwort live; § 8a und DSE v0.4 danach Alles auf den Anwalt warten
E15 KI-Vorab-Check für Bilder Ja, eng zugeschnitten: Sichtung auf offensichtliche Probleme mit definiertem Ausgang je Befund; setzt nie die KI-Kennzeichnung; öffentlich weiterhin nur „automatisierte Prüfung" (Abschnitt 12) Kein Check; oder Check als „Bildprüfung" beworben

3. Finale Texte

Durchgehend „Anbieter" (wie in den bestehenden AGB), nicht „Betreiber".

3.1 AGB § 8a Bilder und Medieninhalte (neu, zwischen § 8 und § 9)

§ 8a Bilder und Medieninhalte

(1) Rechte. Der Kunde reicht nur Bilder ein, für die er über die zur Veröffentlichung erforderlichen Rechte verfügt, einschließlich des Rechts, dem Anbieter die Nutzungen nach § 9 einzuräumen. Reicht der Kunde Bilder für Dritte ein, etwa als Agentur für einen Auftraggeber, bleibt er Vertragspartner des Anbieters und übernimmt die Pflichten nach dieser Ziffer auch für dieses Material.

(2) Rechte Dritter. Der Kunde stellt sicher, dass abgebildete Personen in die Veröffentlichung eingewilligt haben oder eine gesetzliche Ausnahme greift und dass keine Marken-, Eigentums-, Hausrechts- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

(3) Bildnachweis. Der Kunde gibt zu jedem Bild einen Bildnachweis an. Der Anbieter übernimmt den angegebenen Nachweis und ordnet ihn dem Bild zu. Eine routinemäßige rechtliche Prüfung des Nachweises und der zugrunde liegenden Lizenz erfolgt nicht; die Bearbeitung konkreter Hinweise auf Rechtsverletzungen bleibt unberührt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Nachweis den Anforderungen des Urhebers und der Lizenz entspricht.

(4) KI-Kennzeichnung. Der Kunde kennzeichnet Bilder, die mit KI erzeugt oder bearbeitet wurden, beim Einreichen zutreffend. Enthält die Datei signierte Herkunftsdaten (etwa Content Credentials), deren Signatur, Zuordnung zur Datei und Vertrauenswürdigkeit der Herkunft der Anbieter geprüft hat, kennzeichnet der Anbieter das Bild entsprechend; der Kunde kann diese Kennzeichnung nicht abschwächen. Der Anbieter prüft begründete Einwände unverzüglich unter Einbeziehung der verfügbaren Nachweise und korrigiert unzutreffende Kennzeichnungen. Der Kunde ist für seine eigenen Angaben verantwortlich; eine hiervon abweichende, vom Anbieter gesetzte Kennzeichnung gilt nicht als Erklärung des Kunden. Eigene Pflichten des Kunden aus der Verordnung (EU) 2024/1689 bleiben unberührt.

(5) Freistellung. Verletzt der Kunde schuldhaft eine Pflicht nach den Absätzen 1 bis 4, gilt § 8 Abs. 2 entsprechend.

(6) Entfernung. Bei einem begründeten Hinweis auf eine Rechtsverletzung kann der Anbieter das betroffene Bild vorläufig entfernen; die Pressemitteilung bleibt im Übrigen veröffentlicht, soweit dies ohne das Bild möglich ist. § 8 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.

(7) Beweissicherung. Der Anbieter speichert zu jedem veröffentlichten Bild die Originaldatei, die veröffentlichte Bildfassung mit Nachweis und Kennzeichnung sowie die Angaben und die Bestätigung des Kunden. Die Speicherung endet drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die Veröffentlichung des Bildes endete. Bei einer laufenden Auseinandersetzung über das Bild dauert die Speicherung bis zu deren Abschluss einschließlich eines Rückgriffs an. Bilder, die nie veröffentlicht wurden, werden bei Löschung oder Ersetzung sofort gelöscht. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

3.2 AGB § 9 Rechteeinräumung (Änderungen)

(1) Der Kunde räumt dem Anbieter an den eingereichten Inhalten das einfache, räumlich unbeschränkte Recht ein, die Inhalte für die Dauer der Veröffentlichung auf den angeschlossenen Portalen öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen und technisch aufzubereiten. Zur technischen Aufbereitung gehören insbesondere Formatierung, Teaser, responsive Darstellungen sowie bei Bildern Skalierung, Zuschnitt auf Vorschauformate, Formatkonvertierung, das Anbringen des Bildnachweises und einer etwaigen KI-Kennzeichnung am Bild und das Eintragen dieser Angaben in die Metadaten der ausgelieferten Bildfassungen. Bildzuschnitte und Kennzeichnungen erfolgen unter Wahrung der wesentlichen Bildaussage; sinnentstellende Bearbeitungen sind nicht gestattet.

(1a) Das Recht nach Absatz 1 umfasst die Bereitstellung von Teasern und Vorschaubildern in den Feeds der Portale zur Anzeige in Feedreadern sowie als Vorschau beim Teilen von Links auf die Portale in sozialen Netzwerken und Messengern. Der Kunde gestattet dem Anbieter, den jeweiligen Diensten das Abrufen, die für die Vorschaufunktion erforderliche Speicherung und die Anzeige dieser Teaser und Vorschaubilder im Zusammenhang mit dem geteilten Link zu ermöglichen. Eine darüber hinausgehende Verwertung durch diese Dienste ist nicht Gegenstand dieser Einräumung. Eine Weitergabe an Partnerportale richtet sich ausschließlich nach Absatz 2.

(2) [Satz 1 und 2 unverändert.] Ohne eine solche Auswahl oder Tarifzugehörigkeit erfolgt keine Weitergabe an Partnerportale zur dortigen eigenständigen Veröffentlichung. Die Bereitstellung von Teasern und Vorschaubildern nach Absatz 1a bleibt unberührt.

(3) Eine inhaltliche Veränderung, Kürzung oder Bearbeitung über die Absätze 1 und 1a hinaus erfolgt nicht.

(4) Die Rechteeinräumung nach Absatz 1 bleibt für die Dauer der Archivierung bestehen, auch wenn das Kundenkonto endet (§ 11 Abs. 5). Das Recht zur nichtöffentlichen Vervielfältigung und Speicherung zum Zweck der Beweissicherung besteht im erforderlichen Umfang für die Aufbewahrungsdauer nach § 8a Abs. 7 fort.

3.3 Bestätigungstext im Upload-Formular

Die Textversion ist an die AGB-Version gebunden. Solange AGB v0.6 gilt, lautet der Verweis „§ 8 und § 9" und „§ 8 Abs. 2"; mit v0.7 „§ 8, § 8a und § 9" und „§ 8 Abs. 2 und § 8a Abs. 5". Vor Vergabe einer neuen Kennung prüfen, welche Kennung der heute produktive Wortlaut trägt; Kennungen werden nie wiederverwendet. AGB-Fassung und Link werden beim Rendern aufgelöst und mit der Bestätigung gespeichert.

Langtext (aufklappbar hinter „Details"):

Ich bestätige, dass ich zur Veröffentlichung dieses Bildes auf presseecho.de und businessportal24.com sowie im Rahmen der von mir gebuchten Verbreitung berechtigt bin. Das umfasst die Rechte des Urhebers, die Rechte abgebildeter Personen sowie Marken- und sonstige Rechte Dritter. Mein Bildnachweis und meine Angabe zur KI-Kennzeichnung sind zutreffend. Für diese Einreichung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung vom [Datum, Version] ([Link]), die ich hiermit anerkenne. Die Regeln zu Bildern stehen dort in [§ 8 und § 9 / § 8, § 8a und § 9]; bei schuldhafter Verletzung meiner vertraglichen Pflichten gelten die Freistellungsregelungen in [§ 8 Abs. 2 / § 8 Abs. 2 und § 8a Abs. 5].

Kurzform am Schalter:

Ich bestätige, dass ich zur Veröffentlichung dieses Bildes berechtigt bin, meine Angaben zutreffen und die AGB (Fassung vom [Datum]) gelten.

API: Partner geben denselben Langtext per rights_confirmed: true mit confirm_text_version ab. Die Bindung an die AGB-Fassung entsteht über die API-Nutzungsbedingungen, die dieselbe Fassung referenzieren.

3.4 Verantwortlich-Zeile am Bild

Nur wo ein Bestätigungsprotokoll existiert:

Bild und Angaben: [Firma], eingereicht am [Datum]

Altbestand ohne Protokoll: nur „Foto: [Nachweis]" bzw. „Quelle: [Firma]". Das Detailfenster zeigt zusätzlich die Quelle der KI-Kennzeichnung (Angabe des Kunden / aus geprüften Herkunftsdaten / aus Metadaten vorbelegt).

3.5 Veröffentlichungsrichtlinien

Ersatz für den Absatz zu Prüfung und Qualitätssiegel (derzeit richtlinien.blade.php, Zeile 36):

Jede Mitteilung durchläuft vor der Veröffentlichung eine automatisierte Prüfung. Sie sortiert Spam, reine Werbung und Beiträge aus, die keine Pressemitteilung sind, ordnet die Kategorie zu und bewertet die formale Qualität des Textes. Eine Prüfung, ob Inhalte richtig sind oder ob Sie die Rechte an Texten und Bildern besitzen, findet nicht statt. Dafür sind Sie verantwortlich.

Neuer Abschnitt „Bilder" (nach „Was eine Pressemitteilung bei uns ausmacht", vor den Ablehnungskategorien):

Bilder

Zu jedem Bild gehört ein Bildnachweis; er erscheint öffentlich unter dem Bild. Laden Sie nur Bilder hoch, für die Sie die Rechte haben, und achten Sie darauf, dass abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Bilder, die mit KI erzeugt oder bearbeitet wurden, kennzeichnen Sie beim Hochladen; enthält die Datei signierte Herkunftsdaten dazu, prüfen wir sie und zeigen die Kennzeichnung am Bild. Halten Sie eine von uns gesetzte Kennzeichnung für falsch, schreiben Sie uns; wir prüfen das und korrigieren Fehler. Bilder ohne geklärte Rechte entfernen wir; das Meldeverfahren gilt auch für Bilder.

Version richtlinien in legal_documents hochzählen.

3.6 Preisseite und Mails

Stelle Text
„Inklusive in jedem Tarif" Automatisierte Prüfung jeder Mitteilung vor der Veröffentlichung (Spam, Werbung, Kategorie, formale Qualität)
Pro-Tarif „Priorisierte redaktionelle Prüfung" ersatzlos streichen; kein Ersatzversprechen
Ablehnungs- und Feedbackmails „Unsere automatisierte Prüfung hat …" statt „Wir haben geprüft …"
Sonstige Stellen mit „geprüft", „Siegel", „redaktionell" Suchen und auf dieselbe Formel bringen

3.7 Datenschutzerklärung

Neuer Abschnitt 9a (nach „9. Veröffentlichte Pressemitteilungen und Medienprivileg"):

9a. Bilder in Pressemitteilungen: Originaldateien, Herkunftsprüfung und Rechtebestätigung

Wer ein Bild zu einer Pressemitteilung hochlädt, bestätigt dabei, zur Veröffentlichung berechtigt zu sein, und macht Angaben zum Bildnachweis und zum Einsatz von KI. Zu jedem veröffentlichten Bild speichern wir:

  • die hochgeladene Originaldatei einschließlich der darin enthaltenen Metadaten (zum Beispiel Kameradaten, Urheberangaben, Herkunftsdaten wie Content Credentials),
  • die veröffentlichte Fassung des Bildes mit dem angezeigten Bildnachweis und der angezeigten KI-Kennzeichnung,
  • das Ergebnis unserer automatischen Auswertung der Herkunftsdaten und die daraus von uns gesetzte Kennzeichnung, getrennt von der Angabe des Hochladenden,
  • die Bestätigung des Hochladenden mit Zeitpunkt, der Fassung des bestätigten Textes und der zugrunde liegenden AGB, dem angemeldeten Konto beziehungsweise dem verwendeten API-Zugang, der Firma, für die hochgeladen wurde, einer pseudonymisierten Ableitung der IP-Adresse und einer gekürzten Kennung des verwendeten Browsers.

Die IP-Ableitung wird mit einem geheimen Schlüssel gebildet. Sie ist pseudonymisiert, nicht anonym: Mit dem Schlüssel könnten wir prüfen, ob eine bestimmte Adresse zu ihr passt; ohne den Schlüssel ist das nicht möglich.

Zweck dieser Speicherung ist der Nachweis, welche Datei mit welchen Angaben eingereicht wurde, falls Dritte Rechte an dem Bild geltend machen, sowie die Nachvollziehbarkeit unserer KI-Kennzeichnung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt in der Nachweisführung und Rechtsverteidigung. Eine dokumentierte Abwägung liegt vor.

Die Originaldatei ist nicht öffentlich abrufbar. Öffentlich ausgeliefert werden ausschließlich verkleinerte Fassungen, aus denen Standortdaten, Geräteseriennummern und sonstige technische Metadaten des Originals entfernt sind. Bildnachweis und KI-Kennzeichnung werden am Bild angezeigt.

Bilder, die hochgeladen, aber nie veröffentlicht werden, löschen wir mit ihrer Löschung oder Ersetzung sofort und vollständig. Wird ein veröffentlichtes Bild entfernt oder ersetzt oder endet die Veröffentlichung der Mitteilung, werden die genannten Daten in unser Beweisarchiv (Abschnitt 9b) überführt und dort nach den dort genannten Fristen gelöscht.

Neuer Abschnitt 9b:

9b. Beweisarchiv nach Entfernung von Inhalten

Wenn wir eine Pressemitteilung oder Teile davon aus dem öffentlichen Angebot entfernen, etwa auf Antrag, im Meldeverfahren, nach einer Datenschutzanfrage oder auf eigene Entscheidung, bleibt sie in allen öffentlich sichtbaren Bereichen unserer Portale entfernt, einschließlich Suche, Feeds und Sitemap. Wir beantragen zusätzlich die Löschung aus den gängigen Suchmaschinen; auf deren Aktualisierung haben wir keinen Einfluss.

Einen auf das Notwendige beschränkten Datensatz zu der entfernten Veröffentlichung bewahren wir in einem getrennten, verschlüsselten Archiv auf: den zuletzt veröffentlichten Stand der Inhalte, die Angaben zum Einreicher (Konto und Firma), die Zeitpunkte von Veröffentlichung und Entfernung, den Grund der Entfernung als Kategorie sowie bei Änderungen den vorherigen und den neuen Stand. Zweck ist ausschließlich die Wahrung unserer Nachweis- und Verteidigungsinteressen gegenüber Rechteinhabern, Betroffenen und Behörden. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; bei Daten, deren Löschung beantragt wurde, stützen wir die weitere Aufbewahrung auf Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO.

Zugriff auf das Archiv haben nur Administratoren des Anbieters; jeder Zugriff wird protokolliert. Das Archiv wird für keinen anderen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer zur Rechtsverteidigung an unsere rechtlichen Berater oder auf gesetzlicher Grundlage an Behörden und Gerichte.

Archiveinträge werden drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Inhalt entfernt wurde, automatisch gelöscht. Läuft zu einem Inhalt eine rechtliche Auseinandersetzung, bleibt der Eintrag bis zu deren Abschluss einschließlich eines Rückgriffs bestehen. Die Löschung wird ohne Inhalt protokolliert. Sicherungskopien werden innerhalb von vier Wochen überschrieben; nach einer Wiederherstellung aus einer Sicherung werden bereits gelöschte Einträge erneut entfernt.

Zeile für Abschnitt 13 (Speicherdauer):

Beweisarchiv zu entfernten Inhalten und Bildern (Abschnitte 9a, 9b): drei Jahre nach Jahresende der Entfernung, bei laufender Auseinandersetzung bis zu deren Abschluss. Nie veröffentlichte Entwürfe: sofort bei Löschung.

Drei Zusagen darin setzen laufende Mechanik voraus und dürfen erst mit ihr veröffentlicht werden: Zugriffsprotokoll, Tombstone-Abgleich nach Restore, dokumentierte Interessenabwägung (Abschnitt 4.4).

3.8 Ergänzungen für handover_loesch-anfragen.md

Abschnitt 5, technische Checkliste, neue Punkte:

  • Vor der Änderung: Archiveintrag anlegen (letzter veröffentlichter Stand, Diff, Antrag, Aktenvermerk). Der Altwert steht nur dort, nie im Audit-Log.
  • Bei Auskunftsersuchen nach Art. 15: Archivinhalte zu der Person gehören in die Auskunft.

Abschnitt 7, Kommunikationsregeln, neuer Punkt:

  • „Gelöscht" steht in keinem Schreiben mehr ohne den Archivhinweis. Standardabsatz:

Die genannten Angaben haben wir aus allen öffentlich sichtbaren Bereichen unserer Portale entfernt, einschließlich Suche, Feeds und Sitemap, und die Löschung aus dem Google-Index beantragt; die Aktualisierung dort dauert erfahrungsgemäß einige Tage. Einen auf das Notwendige beschränkten Datensatz zu dieser Veröffentlichung bewahren wir zur Wahrung unserer Nachweis- und Verteidigungsinteressen (Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO) getrennt vom laufenden Betrieb, verschlüsselt und zugriffsbeschränkt auf. Er ist nicht öffentlich, wird für keinen anderen Zweck verwendet und drei Jahre nach Jahresende automatisch gelöscht.

3.9 Interner Vermerk UrhDaG (ins Decision Log)

Einordnung UrhDaG, Stand 22.09.2026. Die Portale erbringen im Auftrag gewerblicher Einreicher kostenpflichtige Veröffentlichungs- und Verbreitungsleistungen für Pressemitteilungen. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UrhDaG können erfüllt sein. Nr. 4 ist nicht erfüllt: Pressemitteilungen werden von ihren Urhebern zur unentgeltlichen Verbreitung freigegeben; ein Lizenzmarkt, mit dem die Portale um Publikum konkurrieren könnten, existiert nicht. Die öffentliche Leserseite (Nachrichtenbereich, Firmen-Newsrooms, Suchmaschinenindexierung) verbreitet dieselben Meldungen, die gleichzeitig über Verteiler und andere Portale frei verfügbar sind. Konkurrierende Angebote sind andere Presseportale und Verteiler, nicht Online-Inhaltedienste im Sinne der Richtlinie 2019/790. Eine Ausnahme nach § 3 wird nicht in Anspruch genommen. Die Hoster-Einordnung nach DSA und UrhG bleibt davon unberührt. Wiedervorlage: bei redaktionell kuratierten Inhalten über Partner, bei Aufnahme in Google News, bei einem Umsatz über 1 Mio. Euro.


4. Beweisarchiv: Spezifikation

4.1 Auslöser und Inhalt

Ereignis Archivierter Datensatz Frist
Veröffentlichtes Bild entfernt oder ersetzt Originaldatei, veröffentlichte Fassung mit Nachweis und Kennzeichnung, Bestätigungsprotokoll 3 Jahre zum Jahresende
PM depubliziert (kostenpflichtig, Meldeverfahren, eigene Entscheidung, Ende der Laufzeit) Letzter veröffentlichter Stand (Text, Bilder, Kontaktfelder), Einreicher (Konto, Firma), Zeitpunkte, Grund als Kategorie 3 Jahre zum Jahresende
DSGVO-Änderung (Schwärzung, Pseudonymisierung) Diff alt/neu, Referenz auf Antrag und Antwortschreiben, Aktenvermerk 3 Jahre zum Jahresende
Bildkennzeichnung korrigiert Alter und neuer Wert, Quelle, Begründung, Bearbeiter 3 Jahre zum Jahresende
Entwurf gelöscht oder Bild ersetzt, nie veröffentlicht Kein Archiveintrag; Datei und Bestätigung sofort löschen sofort
Einreichung im Freigabelauf abgelehnt, nie veröffentlicht Mediendateien sofort löschen; Ablehnungsdatensatz (Status, Zeitpunkt, Prüfergebnis, Einreicher) bleibt als Vertragsdokumentation in der normalen Datenbank sofort (Medien)

Nicht im Archiv: Zugriffsstatistiken, Zahlungsdaten, sonstige Kontodaten.

4.2 Datenmodell

archive_entries:

Feld Bedeutung
id
subject_type, subject_id PM, Bild, Änderung
event image_removed, image_replaced, pm_depublished, gdpr_change, label_corrected
actor_type, actor_id Admin, Kunde (Magic-Link), System
reason_category Enum: Antrag Kunde, Meldeverfahren, DSGVO, Laufzeitende, eigene Entscheidung
payload_path Pfad im verschlüsselten Archiv-Storage
payload_hash SHA-256 des Payloads
retain_until 31.12. des Ereignisjahres + 3 Jahre
legal_hold bool, mit legal_hold_note, legal_hold_set_by, legal_hold_set_at
deleted_at Tombstone; Payload ist dann weg, Zeile bleibt ohne Inhalt
created_at

archive_access_log: entry_id, admin_id, accessed_at, purpose (Freitext, Pflicht).

4.3 Verhalten

  • Storage getrennt vom Web-Root, Inhalte verschlüsselt, Schlüssel im Ploi-Environment, nicht in der Datenbank.
  • Einträge sind append-only. Es gibt keine Bearbeitung, nur Anlegen, Tombstone, Zugriff.
  • Täglicher Job: alle Einträge mit retain_until < heute und legal_hold = false löschen, Tombstone setzen.
  • legal_hold setzt nur ein Admin mit Pflichtvermerk. Wird bei Streit und laufendem Regress gesetzt und beim Abschluss wieder entfernt (Frist läuft dann ab Aufhebungsdatum neu: 31.12. + 3 Jahre).
  • Jeder lesende Zugriff geht durch einen Service, der archive_access_log schreibt. Direkter Storage-Zugriff ist keine vorgesehene Nutzung.
  • Post-Restore-Job: Nach Einspielen eines Backups werden alle Einträge, die im Tombstone-Stand als gelöscht markiert sind, erneut aus dem Storage entfernt. Der Tombstone-Stand selbst wird täglich exportiert, damit er den Restore überlebt.
  • Das Audit-Log der Anwendung referenziert nur archive_entries.id, nie Altwerte im Klartext.
  • Export eines Eintrags für den Anwalt: signiertes ZIP mit Payload, Metadaten und Hash.

4.4 Interessenabwägung (Kurzfassung für die Dokumentation)

Berechtigtes Interesse: Nachweis und Verteidigung gegenüber Ansprüchen von Urhebern, abgebildeten Personen, Betroffenen (einschließlich Art. 82 DSGVO) und Behörden; Rückgriff gegen Kunden nach § 8 Abs. 2 AGB. Erforderlichkeit: Ohne den Datensatz kann weder belegt werden, was wann öffentlich war, noch was der Kunde bestätigt hat; das gilt gerade nach einer Löschung auf Antrag. Verhältnismäßigkeit: Nur der letzte veröffentlichte Stand und die Bestätigung, keine Nutzungsdaten; verschlüsselt, zugriffsprotokolliert, nicht öffentlich, kein anderer Zweck; Frist entspricht der Regelverjährung; Entwürfe ohne Veröffentlichung werden nicht aufbewahrt. Betroffeneninteressen: Die Daten waren zuvor öffentlich; die Aufbewahrung ist nicht öffentlich und erweitert die Kenntnis niemandes. Ergebnis: Interessen des Anbieters überwiegen; Art. 17 Abs. 3 lit. e greift für Löschanträge.


5. Systemänderungen (Backlog)

5.1 Vor Deploy 1b (Formular, Archiv, Protokoll)

Nr. Änderung Grund Fundstelle
S1 Originalarchiv (privater Storage) und Snapshot der veröffentlichten Bildfassung mit Nachweis und Kennzeichnung Original wird heute nach Verarbeitung gelöscht ImageService.php:156
S2 Bestätigungsprotokoll: Bild-ID, SHA-256 der Datei, Kontoinhaber, Firmenprofil, confirm_text_version, agb_version, Sprache, Zeitpunkt, IP-HMAC, gekürzter UA, Uploadweg (Formular/API/Admin) Zuordnung Vertragspartner, Datei, Wortlaut
S3 Tabelle unveränderlicher Bestätigungstexte; Kennung des heutigen Wortlauts ermitteln, neue Kennung nur einmal vergeben Jede Bestätigung verweist auf genau eine Fassung
S4 API v1: rights_confirmed und confirm_text_version Pflicht, sonst 422; API-Nutzungsbedingungen mit AGB-Fassung Gleicher Beweisstand auf allen Wegen StorePressReleaseImageRequest.php:35
S5 Legacy-Default „Originalfoto" entfernen, not_declared; Altbestand mit legacy-Flag, keine Verantwortlich-Zeile Keine erfundene Erklärung LegacyPressReleaseImageController.php:69
S6 Zwei Felder: customer_ai_declaration und portal_ai_label mit label_source (c2pa_verified / iptc_prefill / customer); Quelle im Detailfenster Trennung Kundenangabe/Portalkennzeichnung (§ 8a Abs. 4)
S7 Admin-Upload: Status „wartet auf Kundenbestätigung", Magic-Link „Bild bestätigen", Bestätigung ins selbe Protokoll E10
S8 published_ever-Flag an PM und Bild; steuert Archiv oder Sofortlöschung E4, E5
S9 Sofortlöschung bei Entwurf gelöscht, Bild ersetzt, Ablehnung (nur Medien) E4
S10 Richtlinien-Text, Bilder-Abschnitt, Preisseite, Mail-Templates auf „automatisierte Prüfung" E11, Hoster-Status richtlinien.blade.php:36, Preisseite
S11 Bestätigungstext mit aufgelöster AGB-Fassung und Link rendern E12

5.2 Vor AGB v0.7 / DSE v0.4

Nr. Änderung Grund
S12 legal_document_acceptances (Nutzer, Dokumenttyp, Version, Zeitpunkt, Kontext); Gate vor jeder Einreichung, aktiver Klick Einbeziehung für alle Kunden, auch ohne Bild-Upload
S13 archive_entries, archive_access_log, Löschjob, legal_hold, Post-Restore-Job, Tombstone-Export Abschnitt 4
S14 Archivierung bei Depublikation, DSGVO-Änderung und Kennzeichnungskorrektur anbinden; Audit-Log ohne Altwerte Abschnitt 4.1
S15 OG-Bildvariante mit Nachweisbalken; Teaser mit Nachweis in alt/title und Listen-Bildunterschrift E7
S16 Beschnitt-Steuerung: Fokuspunkt je Bild oder Flag „nicht beschneiden" (Letterbox) § 9 Abs. 1 letzter Satz
S17 Korrekturweg: Admin-Override der Kennzeichnung mit Begründung; Zwischenzustand „Bild vorläufig zurückgehalten"; Archiveintrag label_corrected § 8a Abs. 4
S18 Zugriffsprotokoll auf Originalarchiv, sonst DSE-Satz streichen DSE 9a/9b
S19 Löschanfragen-Handover und Antwortvorlagen um Archivabsatz und Art.-15-Schritt ergänzen Abschnitt 3.8

5.3 Phase 2/3

Nr. Änderung Grund
S20 C2PA-Verifikation mit Signaturprüfung und Trust-List (c2patool); ohne gültige Prüfung nur Vorbelegung, keine Sperre E9
S21 IPTC/XMP Urheber, Copyright, Kennzeichnung in ausgelieferte Varianten schreiben (exiftool) § 95c-Restrisiko, geringer Aufwand
S22 Re-Sync-Sperre auch für Bilder, sobald API-Partner welche liefern Write-once-Problem
S23 Bildklausel in den Syndikationsvertrag, bevor connektar Bilder liefert Frage 8 des Pakets
S24 KI-Vorab-Check für Bilder nach Abschnitt 12; erste Ausbaustufe nur Stock-Wasserzeichen, dann die übrigen Kategorien E15; direkt nach Deploy 1b, Aufwand ein bis zwei Tage auf Basis der Text-Prüfstrecke

6. Reihenfolge

Schritt Inhalt Bedingung
1 S1 bis S11 keine
2 Deploy 1b: neues Formular, Bestätigungstext (v0.6-Verweis), Richtlinien-Version hochzählen, DSE-Minimalabsatz ohne die drei mechanikabhängigen Zusagen Schritt 1
3 Gekürztes Anwaltspaket mit diesem Dokument als Anlage versenden parallel
4 S12 bis S19 parallel zur Anwaltsfrist
5 AGB v0.7 (§ 8a, § 9), DSE v0.4 (9a, 9b, 13), Bestätigungstext-Fassung mit § 8a-Verweis, Zustimmungsgate aktivieren Anwaltsantwort und S12 bis S19
6 S20 bis S23 nach Bedarf

7. Anwaltsagenda (gekürzt, mit Prüfannahmen)

Eine Sitzung, zusammen mit den vier offenen Fragen aus handover_loesch-anfragen.md, Abschnitt 9. Jede Frage mit unserem Default, damit der Anwalt bestätigt oder widerspricht. Anlagen: dieses Dokument (Abschnitte 3 und 4), bestehende AGB v0.6, Screenshots Formular und Nachweiszeile.

Nr. Frage Unser Default
A1 AGB-Konsistenz: § 8a ohne eigene Freistellung, § 9 Abs. 1, 1a, 2, 4 wie in 3.2. Hält das im B2B nach § 307? Ist der Konflikt mit § 9 Abs. 2 gelöst? Deckt Abs. 1a die Vervielfältigung durch soziale Netzwerke? Reicht „Wahrung der wesentlichen Bildaussage" gegen § 14/§ 39 UrhG? Texte wie in 3.1/3.2
A2 Hoster-Status: Reichen Richtlinien-Formulierung, Verantwortlich-Zeile und Preisseiten-Wording? UrhDaG-Vermerk (3.9) tragfähig? E11, E13
A3 Vertretung: Kontoinhaber als Vertragspartner (§ 8a Abs. 1 Satz 2), API-Bedingungen mit Bestätigung je Upload, Admin-Upload mit Magic-Link. Reicht das für den Regress? E1, E10
A4 Beweisarchiv: Pauschale Drei-Jahres-Frist für alle Ereignistypen vertretbar (Art. 17 Abs. 3 lit. e, Erforderlichkeit)? Interessenabwägung 4.4 ausreichend? Originaldatei immer speichern verhältnismäßig? E2, E3, E4
A5 AGB-Einbeziehung: Anerkennung über den Bild-Schalter mit Fassung und Link wirksam? Bei Abos und Kontingenten: ist eine neue Einreichung ein neuer Vertrag (§ 311)? Reicht das Zustimmungsgate für Bestandskunden? E12
A6 Art. 50 KI-VO: Macht die vom Portal gesetzte, nicht abschwächbare Kennzeichnung das Portal zum Mitbetreiber nach Abs. 4? Korrekturweg ausreichend? E9, § 8a Abs. 4
A7 Schlussfrage: Trägt das Gesamtpaket (Original, veröffentlichte Fassung, Protokoll, AGB, Archiv) im Regressfall? Was fehlt?

Als Prüfannahme, nicht als Frage: Nachweisposition unter dem Bild genügt § 13 UrhG bei sichtbarer Zuordnung; Metadatenentfernung in Varianten verstößt bei sichtbarem Nachweis nicht gegen § 95c; Rückschreiben erfolgt in Phase 3.


8. Was der Anwalt kippen könnte

Default Risiko Reaktion ohne Umbau
Pauschale Drei-Jahres-Frist Erforderlichkeit je Fall retain_until je event anpassen
AGB-Einbeziehung über Bild-Schalter bei Abos § 311: kein neuer Vertrag Zustimmungsgate S12; Bestandskunden einmalig durchschleusen
Originaldatei immer speichern Datenminimierung bei Bildern ohne C2PA Job: Originale ohne Herkunftsdaten auf Hash plus Metadatenauszug reduzieren
UrhDaG-Vermerk Nr. 4 anders bewertet Kleiner-Diensteanbieter-Status (Umsatz unter 1 Mio. Euro) prüfen lassen, Lizenzbemühungen dokumentieren
Kontoinhaber als Vertragspartner Agentur nicht zur Bindung des Auftraggebers befugt Ist bereits eingepreist: Regress richtet sich gegen den Kontoinhaber
Erstattung bei Bildentfernung Wirtschaftlich zu weit Gezielte Klausel bei vom Kunden zu vertretender Verletzung nachziehen

9. Wiedervorlagebedingungen

  • Redaktionelle Prüfung über einen Partner wird eingeführt: Hoster-Status und UrhDaG neu bewerten, Richtlinien und Preisseite anpassen.
  • Aufnahme in Google News oder ein Leserangebot wird eigenes Produkt: UrhDaG-Vermerk aktualisieren.
  • connektar oder ein anderer API-Partner liefert Bilder: S22, S23, Bildklausel im Syndikationsvertrag vor Aktivierung.
  • Bild-Feed mit Übernahmerecht gewünscht: § 9 Abs. 1a erweitern, neue Rechtefrage.
  • Jahresumsatz über 1 Mio. Euro: UrhDaG-Sicherheitsnetz entfällt.
  • Anwaltsantwort liegt vor: Abschnitt 8 abarbeiten, AGB v0.7 und DSE v0.4 freigeben.

10. Anti-Zombie-Check

Regel Prüfung
Keine versteckten Kosten Bildentfernung ohne Erstattungsausschluss; kein Credit-Abzug im DSGVO-Pfad; Korrekturweg kostenfrei
Keine automatische Zustimmung Zustimmungsgate mit aktivem Klick; keine „Weiternutzung gilt als Zustimmung"
Transparenz Prüfung als „automatisiert" beschrieben; Pro-Versprechen ohne Substanz gestrichen; Archiv in DSE offen benannt; „gelöscht" nie ohne Archivhinweis
Kein Betreuungsaufwand ohne Nutzen Entwürfe sofort weg statt Frist; Archiv löscht automatisch; Korrekturweg ist Mailbox plus Vermerk
Direkter menschlicher Kontakt Korrekturweg und Löschanfragen laufen über eine Person, nicht über ein Formularlabyrinth

11. Offene Punkte nach Dringlichkeit

  1. Kennung des heute produktiven Bestätigungstextes ermitteln (S3), bevor irgendetwas versioniert wird.
  2. Alle Stellen mit „geprüft", „Siegel", „redaktionell" auf Preisseite, in Richtlinien und Mails finden (S10).
  3. Anwaltspaket nach Abschnitt 7 versenden, mit den vier Löschanfragen-Fragen.
  4. Interessenabwägung 4.4 als eigenes Dokument im Rechtsordner ablegen.
  5. Entscheidung, ob der Pro-Tarif nach Streichung des Prüfversprechens einen anderen echten Vorteil bekommt oder so bleibt.
  6. DSE-Templatevariablen aus dem Bestand (Log-Fristen, Magic-Link-Tokendauer, Stripe-Entität, KI-Anbieter) mit v0.4 gemeinsam füllen.

12. Update 22.09.2026: KI-Vorab-Check für Bilder (E15, S24)

12.1 Einordnung

Ein Vision-Modell sichtet jedes hochgeladene Bild auf offensichtliche Probleme. Es ist keine Rechteprüfung und wird öffentlich nicht als solche beschrieben. Der Nutzen liegt in wenigen Kategorien, allen voran Stock-Wasserzeichen, dem häufigsten Abmahnfall. Der Check senkt die Wahrscheinlichkeit eines Falls; Archiv, Protokoll, Bestätigung und AGB bleiben unverändert nötig.

Kann zuverlässig Kann nicht
Stock-Wasserzeichen (Getty, Shutterstock, Adobe Stock, iStock) Beurteilen, ob der Kunde die Rechte hat
Nacktheit, Gewalt, offensichtlich rechtswidrige Inhalte Wissen, ob abgebildete Personen eingewilligt haben
Screenshots, Dokumentenscans, Ausweise, Briefe Verlässlich erkennen, ob ein Bild KI-generiert ist
Personen erkennbar ja/nein, Kfz-Kennzeichen lesbar Urheber identifizieren
Fremde Logos prominent, Werbetafeln im Bild Lizenzbedingungen kennen
Technische Mängel: zu klein, verzerrt, Platzhalter, Kollage

12.2 Drei Regeln (Hoster-Status)

  1. Wissen verpflichtet. Jeder Befund hat einen definierten Ausgang: automatische Ablehnung, Admin-Queue mit Entscheidung und Vermerk, oder Freigabe. Kein Befund liegt nur im Log. Ein gesehener und ignorierter Treffer ist schlechter als kein Check (Art. 6 DSA).
  2. Öffentlich bleibt es „automatisierte Prüfung". Keine Formulierung, die eine Bild- oder Rechteprüfung verspricht. Intern: Sichtung auf offensichtliche Probleme. Art. 7 DSA deckt freiwillige Prüfungen ab, solange sie nicht zur Übernahme fremder Inhalte als eigene werden.
  3. Die KI setzt nie die Kennzeichnung. Eine Einschätzung „wirkt KI-generiert" löst höchstens einen Hinweis an den Kunden aus. Die Sperre bleibt an geprüfte C2PA-Signaturen gebunden (E9).

12.3 Ablauf

Bild beim Upload auf 1024 px lange Kante verkleinern, Metadaten strippen, an das Modell senden, strukturierte Antwort mit festen Kategorien und Konfidenz verlangen. Der Prompt fragt keine Identifizierung von Personen ab, nur „Person(en) erkennbar".

Befund Ausgang Kunde sieht
Stock-Wasserzeichen, Nacktheit, Gewalt, Ausweis oder Dokument Automatische Ablehnung des Bildes Grund in einem Satz, Bild neu hochladen
Screenshot, Kollage, fremdes Logo prominent, Kennzeichen lesbar Admin-Queue „Wird kurz gesichtet"; Meldung bleibt im Freigabelauf
Personen erkennbar Kein Eingriff, Hinweis im Formular „Auf dem Bild sind Personen zu sehen. Mit Ihrer Bestätigung erklären Sie, dass sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind."
Wirkt KI-generiert, Kunde hat „nein" angegeben Hinweis, keine Änderung „Bitte prüfen Sie Ihre Angabe zur KI-Kennzeichnung."
Unklar oder Modellfehler Durchlassen, Vermerk im Protokoll nichts

Automatisch abgelehnt wird nur bei den vier eindeutigen Kategorien; alles andere geht in die Queue oder wird zum Hinweis, damit Fehlurteile keine Kunden kosten.

12.4 Antwortschema (Modell)

{
  "stock_watermark": {"hit": false, "confidence": 0.0},
  "nudity_or_violence": {"hit": false, "confidence": 0.0},
  "document_or_id": {"hit": false, "confidence": 0.0},
  "screenshot_or_collage": {"hit": false, "confidence": 0.0},
  "third_party_logo_prominent": {"hit": false, "confidence": 0.0},
  "license_plate_readable": {"hit": false, "confidence": 0.0},
  "persons_visible": {"hit": false, "confidence": 0.0},
  "looks_ai_generated": {"hit": false, "confidence": 0.0},
  "technical_defect": {"hit": false, "note": ""}
}

Schwellen je Kategorie konfigurierbar; Start: automatische Ablehnung ab 0,85, Queue ab 0,6.

12.5 Protokoll und Archiv

Das Ergebnis wird als eigenes Feld im Bestätigungsprotokoll gespeichert: Kategorien mit Konfidenz, Modell und Version, Zeitpunkt, getroffener Ausgang, bei Queue die Admin-Entscheidung mit Vermerk. Es ist der Beleg eigener Sorgfalt und wandert mit dem Bild ins Beweisarchiv.

12.6 Datenschutz

  • Bilder mit Gesichtern an einen KI-Anbieter zu senden ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten: AVV mit dem Anbieter, keine Speicherung und kein Training beim Anbieter, Verkleinern und Metadaten strippen als Minimierung.
  • DSE: Abschnitt zur KI-gestützten Prüfung um Bilder ergänzen. Vorschlag: „Hochgeladene Bilder werden in verkleinerter Form und ohne Metadaten an [KI-Anbieter] übermittelt und dort automatisiert auf offensichtliche Probleme gesichtet (zum Beispiel Wasserzeichen von Bildagenturen, unzulässige Inhalte). Eine Speicherung beim Anbieter erfolgt nicht. Das Ergebnis speichern wir mit der Rechtebestätigung (Abschnitt 9a)."
  • Art. 22 DSGVO: Automatische Ablehnung betrifft im B2B-Kontext kaum eine natürliche Person; der Weg zum Menschen (Queue, Kontakt) ist offen und muss es bleiben.

12.7 Ausbaustufen

Stufe Umfang Aufwand
1 Nur Stock-Wasserzeichen, automatische Ablehnung etwa eine Stunde auf der Text-Prüfstrecke
2 Alle Kategorien nach 12.3 mit Queue und Hinweisen ein bis zwei Tage
3 Schwellen aus echten Fällen nachjustieren; Auswertung der Queue-Entscheidungen laufend, gering

12.8 Wiedervorlage

  • Häufen sich Fehlurteile in einer Kategorie: Kategorie von Ablehnung auf Queue herabstufen, nicht abschalten.
  • Wird der Check nach außen beworben oder vom Partner als Prüfleistung eingebracht: Hoster-Status neu bewerten (Abschnitt 9).