presseportale/docs/weiteres/KI-Kennzeichnung.md
Kevin Adametz 74f71f7a58 docs: Audit-Protokoll, KI-Kennzeichnung & Release-Notizen
- dev/optimize/optimize-14-07-2026.md: Security-/Code-Audit inkl.
  Fix-Protokoll (Befunde gegen den Code verifiziert).
- docs/weiteres/KI-Kennzeichnung.md, Pm Tracken.md, Decision-Updates und
  Release-/Entwicklungsplan aktualisiert.

Hinweis: Der Audit-Bericht enthält keine echten Geheimnisse (nur die
öffentlichen Key-Präfixe), aber eine vollständige Befundübersicht.

Co-Authored-By: Claude Fable 5 <noreply@anthropic.com>
2026-07-14 13:50:41 +00:00

6.9 KiB
Raw Blame History

Decision-Update: KI-Kennzeichnung (Art. 50 KI-VO)

Status: Entschieden (MVP-ready) Datum: 2026-07-08 Betrifft: Submit-Flow, Veröffentlichungsansicht, AGB + Veröffentlichungsrichtlinien, Audit-Log Rechtsrahmen: Art. 50 Abs. 4 KI-VO · Leitlinienentwurf 08.05.2026 · Code of Practice 10.06.2026 · Stichtag 02.08.2026


Getroffene Entscheidungen

  1. Public-Interest-Frage wird bewusst ignoriert. Gelabelt wird allein nach dem deklarierten KI-Grad, nicht danach, ob der Inhalt „öffentliches Interesse" berührt. Bewusste Über-Erfüllung, um das Fehlklassifikationsproblem zu eliminieren. Anti-Zombie-konform (Transparenz statt Grauzone).
  2. Selbst-Deklaration ist Pflicht in jedem Veröffentlichungsprozess. Kein optionales Feld – ohne vollständige Deklaration kein Submit.
  3. Deklaration wird versioniert im PM-Log gespeichert (Audit-Trail als eigentliche Abs.-50-Verteidigung).
  4. Öffentliches Label spricht in Einreicher-Stimme, nicht in Portalstimme. Keine Behauptung einer redaktionellen Prüfung durch das Portal. Neutrales ℹ-Icon, kein grünes ✓.
  5. Keine Nicht-KI-Zertifizierung in Portalstimme. Abwesenheit von KI wird nicht als Portal-Aussage garantiert.

Eingabemaske (Submit-Flow)

Text — Pflichtauswahl (eine Option):

  • ⭕ Ohne generative KI erstellt
  • ⭕ Mit KI als Formulierungshilfe erstellt und redaktionell überarbeitet
  • ⭕ Überwiegend mit generativer KI erstellt und anschließend geprüft
  • ⭕ Vollständig KI-generiert (ohne wesentliche menschliche Bearbeitung)

Bilder — Pflichtauswahl je Bild:

  • ⭕ Originalfoto
  • ⭕ KI-generiertes Bild
  • ⭕ KI-bearbeitetes Bild

Verbindliche Bestätigung (Pflicht-Checkbox, blockiert Submit):

  • ☑ Ich bestätige, dass meine Angaben zum Einsatz generativer KI vollständig und wahrheitsgemäß sind.

Mapping: Deklaration → öffentliches Label

Text

Auswahl Label? Öffentlicher Wortlaut
Ohne generative KI Nein (kein Label; alternativ optional, neutral: siehe Hinweis)
KI als Formulierungshilfe, redaktionell überarbeitet Nein (entspricht dem Entlastungsfall; kein Pflicht-Label)
Überwiegend KI-generiert, anschließend geprüft Ja ℹ Nach Angaben des einreichenden Unternehmens wurde diese Pressemitteilung überwiegend mit generativer KI erstellt.
Vollständig KI-generiert Ja ℹ Nach Angaben des einreichenden Unternehmens wurde diese Pressemitteilung vollständig mit generativer KI erstellt.

Hinweis zur „Ohne KI"-Option: Standardmäßig kein Label (keine Zertifizierung in Portalstimme). Falls doch ein sichtbarer Positiv-Hinweis gewünscht ist, ausschließlich attribuiert: „ℹ Nach Angaben des Einreichers ohne generative KI erstellt." — nie als Portal-Aussage.

Bilder

Auswahl Label? Öffentlicher Wortlaut
Originalfoto Nein (kein Label)
KI-generiertes Bild Ja Bildhinweis: KI-generierte Illustration.
KI-bearbeitetes Bild Ja Bildhinweis: KI-bearbeitetes Bild.

Bewusste Über-Erfüllung: Der gesetzliche Deepfake-Trigger greift nur bei fotorealistischer Darstellung, die für echt gehalten werden könnte. Wir labeln pauschal jedes deklarierte KI-Bild (auch stilisiert/abstrakt), weil das für ein Presseportal markenkonform und einfacher ist. Kein Präzisionsanspruch — bewusste Vereinfachung.

Label-Optik: Neutrales ℹ-Icon (kein grünes ✓, das als Freigabe/Prüfung gelesen würde). Textlabel am Anfang des Inhalts, Bildhinweis direkt am jeweiligen Bild. Optische Ausrichtung am offiziellen EU-Symbolsatz (Code of Practice, 10.06.2026).


Audit-Log (pro PM-Version)

Unveränderlich an die konkrete Veröffentlichung gebunden speichern:

  • gewählte Text-Option
  • gewählte Bild-Option(en) je Bild
  • Bestätigungshäkchen (true) + Timestamp
  • User-ID / Firmenprofil-ID
  • PM-Version (bei Re-Publish oder substanzieller Änderung ab 02.08.2026 neuer Trigger → neuer Log-Eintrag)

Zweck: belastbarer Nachweis „Kunde hat am Datum X Option Y deklariert und bestätigt". Ohne Persistenz ist die Klausel wertlos.


Vertragliche Verankerung

Platzierung in AGB und Veröffentlichungsrichtlinien (Single-Source, Section-Flags, per Domain gerendert). Die Gewährleistung + Sperr-/Entfernungsrecht brauchen den bindenden AGB-Anker; Richtlinien allein tragen schwächer.

Klausel „Einsatz generativer KI":

  • Nutzer ist verpflichtet, den Einsatz generativer KI bei Erstellung oder wesentlicher Bearbeitung von Texten, Bildern oder sonstigen Inhalten wahrheitsgemäß anzugeben.
  • Nutzer versichert, dass sämtliche Inhalte geltendes Recht sowie Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutzrecht) nicht verletzen.
  • KI-generierte oder KI-bearbeitete Bilder sind entsprechend zu kennzeichnen. (Der konditionale Nachsatz „sofern im Veröffentlichungsprozess vorgesehen" wird gestrichen — die Deklarationspflicht gilt unbedingt, nur der Mechanismus liegt beim Betreiber.)
  • Der Betreiber ist berechtigt, unzutreffend gekennzeichnete oder rechtswidrige Inhalte zu sperren, zu kennzeichnen oder zu entfernen sowie bei wiederholten Verstößen den Zugang einzuschränken.

Offene Anwaltsfrage (nicht durch dieses Update gelöst)

Betreiber-Rolle nach Abs. 4: Hält die vertragliche Verantwortungszuweisung das Portal tatsächlich aus der Mit-Betreiber-Rolle heraus? Klausel = richtiger Baustein, aber „Klausel vorhanden" ≠ „Frage geklärt". Bleibt Punkt 1 der Anwaltsagenda. Antwort: Szenario 1 – Das klassische Presseportal (aus meiner Sicht dein Fall)

Der Nutzer:

  • erstellt oder lädt die Pressemitteilung hoch,
  • entscheidet über den Inhalt,
  • gibt an, ob KI verwendet wurde,
  • veröffentlicht im eigenen Namen.

Du als Portal:

  • stellst lediglich die Plattform bereit,
  • speicherst die Inhalte,
  • veröffentlichst sie technisch.

Hier sehe ich gute Argumente dafür, dass ihr nicht Betreiber des KI-Systems im Sinne des AI Acts seid, sondern lediglich Hosting- bzw. Plattformanbieter. Die KI wurde vom Nutzer verwendet (z. B. ChatGPT, Claude oder Gemini), nicht von euch.

Szenario 2 – Ihr bietet eigene KI-Funktionen an

Beispielsweise:

  • “Pressemitteilung automatisch schreiben”
  • “Titel mit KI generieren”
  • “Text verbessern”
  • “SEO automatisch erstellen”

Dann wird die Sache deutlich komplizierter.

Je nachdem, wie diese Funktion ausgestaltet ist, könnt ihr hinsichtlich dieser KI-Funktion selbst als Betreiber (Deployer) auftreten oder zumindest eigene Pflichten aus dem AI Act auslösen.

Revisit-Bedingungen

Dieses Update neu bewerten, wenn:

  • der Code of Practice / die Kommissions-Leitlinien final im Amtsblatt konkretere Label-Vorgaben bringen,
  • die Abs.-2-Frist-Verschiebung (maschinenlesbare Markierung, voraussichtlich 02.12.2026) final publiziert wird und Metadaten-Pflichten für Betreiber berührt,
  • eine nationale Durchführungsregelung (DE) über Art. 50 hinausgeht,
  • Betriebsdaten zeigen, dass Kunden systematisch falsch deklarieren (→ ggf. Stichproben-/Nachschärfungsprozess).